Protokoll der Sitzung vom 24.05.2018

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fünfte!)

Herr Staatssekretär, wie stehen Sie denn zu der Aussage des obersten Richters dieses Landes, Herrn Brocker, der heute im Trierischen Volksfreund wie folgt zitiert wird. – Moment, ein Zitat brauchen wir nicht, weil ich es gerade nicht finde.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Der höchste Richter des Landes fordert, offene Stellen endlich zu besetzen. Es gäbe erhebliche Probleme bei der Durchführung der gerichtlichen Verfahren bei Asylverfahren. Wie entspricht das Ihren Antworten, die Sie gerade gegeben haben, dass das alles so reibungslos läuft?

Es widerspricht überhaupt nicht meinen Antworten. Wir haben weiterhin die schnellsten und effektivsten Verfahren. Trotzdem wissen wir alle – wir haben es hier diskutiert, und der Justizminister hat da auch mit mehreren Stellen nachgesteuert –, wir haben aus mehreren Gründen Bedarf, weitere Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu besetzen. Es gibt mittlerweile relativ viele ablehnende Bescheide auch in Fällen, in denen die Entscheidungspraxis des BAMF zumindest nicht unmittelbar nachvollziehbar war, gegen die sich Betroffene wenden. Ein Drittel der Bescheide – das war heute der Presse auch zu entnehmen – hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das lädt natürlich zu einer weiteren Überprüfung ein und führt dazu, dass Richterinnen und Richter in diesem Land mehr arbeiten müssen. Insofern widersprechen sich die beiden Aussagen überhaupt nicht. Ich bin dankbar, dass die Justiz sehr konzentriert und sehr engagiert daran arbeitet, weiterhin bundesweit Spitzenreiter zu sein, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Zu einer dritten Zusatzfrage hat der Abgeordnete Henter das Wort.

Das Verwaltungsgericht Trier – da sind wir uns einig – leistet hervorragende Arbeit. Wann werden denn die noch fehlenden acht Stellen beim Verwaltungsgericht Trier besetzt?

Wir besetzen jederzeit in der Justiz frei werdende Stellen in dem dafür vorgesehenen Verfahren, und diese werden dann den Gerichten zugewiesen. Ob tatsächlich dort jetzt noch acht Stellen frei sind, werde ich nachliefern. Mir ist

diese Zahl nicht bekannt. Sukzessive werden dort aber weitere Stellen aufgebaut, und bislang führt das dazu, dass wir in der Verfahrensdauer und in der Verfahrenslänge das Niveau halten konnten, das wir bisher hatten.

Eine dritte Zusatzfrage des Abgeordneten Junge.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ich stelle fest, dass Sie so ad hoc nicht in der Lage sind, über die Statistiken von Abschiebungen und anderen Zahlen auskunftsfähig zu sein.

(Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das stimmt einfach nicht!)

Halten Sie es nicht auch für notwendig, angesichts der jetzt ja immer deutlicher werdenden Ungereimtheiten, dass die Landesregierung hier doch ihrer Aufsichtspflicht in größerem Umfang nachkommen sollte?

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist eine tolle Frage!)

Wenn Sie mir eine Sekunde geben, dann verlängern wir das jetzt einmal. Dann werde ich Ihnen die ganzen Statistiken, die vorliegen, vortragen. Ich kann Ihnen aber auch anbieten, dass wir Ihnen das zukommen lassen über das Datenblatt Fluchtaufnahme.

Eben wurde ich gefragt nach der Statistik der gescheiterten Abschiebungen, das heißt, die, die tagesaktuell scheitern. Ich habe gesagt, wir erheben die landesseitig nicht. Insofern geht Ihre Frage fehl. Ich habe jetzt leider das Statistikblatt insofern nicht griffbereit. – Da ist es.

Herr Brandl kann schon einmal seine Frage stellen.

Nein, ich mache das jetzt, also die Zugangszahlen aus dem System EASY. Gesamt für die Kalenderwoche 18/2018 in Rheinland-Pfalz: Zugänge 107 Personen, bundesweit Zugänge 2.411 Personen.

Die kumulierten Zugänge im Jahr 2017 waren für Rheinland-Pfalz 7.922, für den Bund 164.013 Personen.

Die kumulierten Zugänge 2018 waren für Rheinland-Pfalz 2.543, für den Bund 52.477.

Der wöchentliche Transfer (18. KW) in die Kommunen, Stand 4. Mai 2018, war 2017 117; 2017 kumuliert 6.069,

(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt hört doch mal zu!)

2018 kumuliert 1.843 Personen.

Die Meldungen der ADD für Rheinland-Pfalz, auch Stand 4. Mai: Die aktuelle Belegung der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen, Kapazität 3.180, die tatsächliche Belegung 2.078.

Die Meldungen des BAMF über das Asylverfahren Rheinland-Pfalz, Personalbestand der Entscheider national und Dublin: Soll 95, Ist 90. Anhängige Verfahren insgesamt zum Stand 31. März 2018 inklusive Altfälle 1.584, abgelehnte Bescheide über Erst- und Folgeanträge vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2018 1.130.

Die Meldungen über Rückführungen: Im Jahr 2015 gab es 6.583 Rückführungen, davon 577 Abschiebungen, davon geförderte Ausreisen 4.617, davon Ausreisen 1.389.

Im Jahr 2016 gab es 6.798 Rückführungen, davon Abschiebungen 875, davon geförderte Ausreisen 4.660, davon Ausreisen 1.263.

Im Jahr 2017 gab es 3.541 Rückführungen, davon die Steigerung der Abschiebungen auf 1.293, geförderte Ausreisen 1.771, davon Ausreisen ohne Förderung 477.

Im Jahr 2018, Stand 31. März, 713, davon Abschiebungen 360, davon geförderte Ausreisen 269, davon Ausreisen ohne Förderung 84.

Um den Ausländerbehörden in diesem Land das Leben etwas leichter zu machen, werden die Daten immer erst mit Ablauf des Folgemonats erhoben, sodass die Zahlen zum 30. April erst mit Ablauf des Monats Mai vorgelegt werden müssen.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Danke schön!)

Jetzt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brandl.

Herr Staatssekretär, wie ist die Meinung der Landesregierung, ob die Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten den Abschiebeprozess verkürzen bzw. vereinfachen würde, insbesondere natürlich vor dem Hintergrund dann auch der ANkER-Zentren?

Die Landesregierung wird zur Einstufung sicherer Herkunftsländer in dem dafür vorgesehenen Verfahren Stellung nehmen. Im Übrigen gibt es nach meiner Kenntnis der grundgesetzlichen Schutzpflichten keinen Zusammenhang damit, dass man sichere Herkunftsländer deshalb ausweist, um eine Abschiebung zu vereinfachen, sondern das Grundgesetz gebietet, dass man bei der Ausweisung sicherer Herkunftsländer prüft, ob ein gewisses Schutzniveau in diesen Ländern vor individueller Verfolgung gegeben ist.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hartloff.

Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Einschätzung, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat eine Errungenschaft ist, dass man sich gegen staatliche Entscheidungen bei einer unabhängigen Justiz beschweren kann und dagegen klagen kann?

Ja, das teile ich, und das zeichnet uns vor vielen anderen Ländern, über die wir öffentlich diskutieren, aus. Wir gewährleisten diesen effektiven Rechtsschutz gern und bestmöglich in unserem Land.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Brandl.

Ich möchte noch einmal meine Frage wiederholen, weil ich nach der Meinung der Landesregierung gefragt habe, ob die Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten den Prozess verkürzen bzw. vereinfachen würde.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: So, wie Sie auf Bundesebene mitgemacht haben!)

Wenn Sie ein Land als sicheres Herkunftsland ausweisen, wie das zum Beispiel bei vielen afrikanischen Ländern der Fall ist, die sich beharrlich weigern, von uns Menschen zurückzunehmen, obwohl sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, dann obliegt es zunächst dem Bundesinnenminister, sich darum zu kümmern, dass diese Länder ihre Bürgerinnen und Bürger zurücknehmen, wenn sie bei uns ausreisepflichtig sind, und nicht darum, zu diskutieren, ob das ein sicheres Herkunftsland ist oder nicht,

(Abg. Joachim Paul, AfD: Die pfeifen drauf!)

weil das an der Abschiebung dann überhaupt nichts ändern würde.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Sehr wohl!)

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Matthias Joa und Uwe Junge (AfD), Unregelmäßigkeiten in der BAMF-Außenstelle Bingen – Nummer 3 der Drucksache 17/6262 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Junge, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde die Landesregierung erstmals über etwaige Unregelmäßigkeiten in der BAMF-Außenstelle Bingen informiert?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bislang über etwaige Manipulation bzw. nicht rechtmäßige Bearbeitung von Asylverfahren in der BAMFAußenstelle Bingen?