Protokoll der Sitzung vom 19.09.2018

Ich gehe einmal auf die andere Rheinseite, in den RheinHunsrück-Kreis, zu einem Ihrer allerbesten Freunde, Herrn Dr. Bröhr. Der Artikel – wo ist Herr Kollege Bracht? – ist überschrieben mit „CDU zieht geschlossen in den Wahlkampf“. Und warum? – Herr Dr. Bröhr erläutert es: „Landrat Marlon Bröhr legte in seinem Grußwort auf dem Kreisparteitag der CDU“ – also ich erfinde hier nichts – „den Schwerpunkt auf das finanzielle Wohlergehen des Kreises: Seit drei Jahren hat der Kreis einen ausgeglichenen Haushalt, zum dritten Mal in Folge wurde die Kreisumlage gesenkt, die Verschuldung wurde um ein Drittel reduziert – allesamt Erfolge (...)“.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Herr Dr. Bröhr hat nicht unrecht.

Meine Kollegin, die Finanzministerin, wird sich anschließen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Ahnen das Wort.

Ich möchte einen Punkt ausführen, den Sie angesprochen haben, Herr Schnieder, nämlich das Thema „Stabilisierungsrechnung“. Aus meiner Sicht ist das Entscheidende – das ist mir wichtig –, dass der Stabilisierungsmechanismus weiterhin eine stetige Finanzausstattung der Kommunen sichert.

Um es an der Stelle noch einmal klar zu betonen, die Kommunen haben stets unstreitig das erhalten, was ihnen gesetzlich zusteht. Das wird auch so bleiben.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Als Fortschritt in der Debatte nehme ich durchaus wahr, dass auch Sie den Stabilisierungsmechanismus als etwas Sinnvolles verteidigen, die Kommunen ebenfalls.

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Natürlich!)

Das finde ich auch gut, das war nicht immer so. Das scheint also ein sinnvolles Instrument zu sein.

Jetzt bleibt aus Ihrer Sicht die einzige Sorge, ob wir das in der Zukunft finanzieren können. Dazu möchte ich Ihnen Dreierlei sagen. Erste Vorsorge: Wir stellen einen Doppelhaushalt auf, der im Entwurf vorsieht, dass im Jahr 2020 200 Millionen Euro Schulden getilgt werden.

Zweite Vorsorge: Wir stellen einen Doppelhaushalt auf, in dem wir eine Haushaltssicherungsrücklage in beträchtlicher Größenordnung mit noch einmal 200 Millionen Euro bilden.

Jetzt sage ich etwas Drittes dazu, weil ich den letzten Skeptiker und die letzte Skeptikerin an dieser Stelle überzeugen möchte, dass die Kommunen auch in Zukunft immer das bekommen werden, was ihnen gesetzlich zusteht. Wir werden auch in diesem Jahr einen Haushaltsüberschuss haben. Wir werden diesen Haushaltsüberschuss der Haushaltssicherungsrücklage zuführen. Diese wird dann sehr schnell einen Stand erreicht haben, der über dem Stand der Finanzreserve liegt. Insofern gibt es gar keinen Grund mehr, daran zu zweifeln, dass die Kommunen auch in Zukunft immer das Geld bekommen werden, das ihnen gesetzlich zusteht.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf, da der Ausschuss die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/6000 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –

(Abg. Martin Haller, SPD: Wo ist denn der Oppositionsführer?)

Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Der Fraktionsvorsitzende der CDU ist nicht anwesend!)

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –

(Abg. Martin Haller, SPD: Die Hälfte der Fraktion ist anwesend!)

Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung privatschulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6575 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung – Drucksache 17/7241 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/6575 – in zweiter Beratung, da die Beschluss

empfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Landesgesetz zur Änderung privatschulrechtlicher Vorschriften auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7000 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/7242 –

Ich erteile Herrn Abgeordneten Bracht für die Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz für die CDU-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Ich möchte es mir verkneifen, an dieser Stelle grundsätzliche Ausführungen zur Haltung der Opposition zur Kommunal- und Finanzreform zu machen, und nur auf das konkrete Gesetz und die Entwicklung eingehen.

Ihnen ist bekannt, dass die Verbandsgemeinde Rheinböllen und die dortigen Gremien lange Zeit die Auffassung vertreten haben, dass sie ausreichend gut aufgestellt seien, um selbstständig bleiben zu können, und zwar sowohl finanziell als auch organisatorisch, demografisch usw. Lediglich bei der Zahl der Ortsgemeinden haben wir die Kriterien des KVR-Gesetzes nicht erfüllt. Statt den vorgegebenen 15 Ortsgemeinden hat die Verbandsgemeinde nur zwölf Ortsgemeinden.

Der Wunsch, eine Ausnahmegenehmigung zu erreichen, ist mit der Landtagswahl 2016 praktisch untergegangen. Es gab dann die Bemühungen, mit der Verbandsgemeinde Stromberg oder auch mit Teilen der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel zu einem Einvernehmen zu kommen, um die Verbandsgemeinde auf diese Weise zu vergrößern. Beiden Bemühungen aber hat die Landesregierung einen Riegel vorgeschoben, indem erklärt wurde, dass kreisübergreifende Lösungen nicht möglich seien, also bezogen auf Stromberg, und dass die Teilung einer Verbandsgemeinde und die Zuordnung zu zwei verschiedenen auch nicht zugelassen werde. Daraufhin hat man sich in Rheinböllen

entschieden, mit Simmern in die Verhandlungen einzutreten, also der viel größeren Verbandsgemeinde, die keinen Fusionsbedarf hat.

Die Sorge war, dass man unter die Räder kommen könnte. Diese Sorge wurde aber in den Gesprächen sehr schnell beseitigt. Die Gespräche sind sehr konstruktiv und aus der Sicht von Rheinböllen sehr erfreulich verlaufen. Die Verhandlungspartner aus Simmern sind sehr intensiv auf die Wünsche von Rheinböllen eingegangen. Das möchte ich an der Stelle deutlich sagen.

Um nur ein Beispiel zu nennen: Man hat gemeinsam entschieden, kein neues Rathaus in Simmern bauen zu wollen, sondern die beiden bisherigen Rathäuser künftig weiter zu nutzen.

An anderer Stelle hat man bei den Schwimmbädern ein Konzept entwickelt, dass beide Schwimmbäder – allerdings mit unterschiedlicher Ausrichtung – künftig unterhalten und betrieben werden sollen. So gibt es eine Reihe von Übereinkünften, die getroffen wurden und am Ende dazu geführt haben, dass die Stimmung in Rheinböllen eine grundsätzlich positive zu der Fusion wurde.

Ich kann heute berichten, die Gremien, und zwar sowohl die Verbandsgemeinde- als auch die Ortsgemeinderäte, haben zumeist einstimmig, aber immer mit großer Mehrheit der Fusionsvereinbarung zugestimmt.

Ich kann auch berichten, dass bis heute eine grundsätzlich positive Stimmung zu der Fusion entstanden ist. Wir hoffen, gehen davon aus und streben gemeinsam an, dass es unter Berücksichtigung der Umstände, die bestanden und für viele von uns nicht zufriedenstellend waren, am Ende eine gute Sache werden wird.

Ich empfehle deswegen dem Parlament heute die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Martin Haller, SPD: Dann machen wir das doch!)

Ich begrüße auf der Zuschauertribüne Gäste im Landtag. Zunächst einmal begrüße ich die Wandergruppe „Gnadenlos“ aus Oberheimbach. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall und Heiterkeit im Hause)

Der Name ist hier so dokumentiert, er wird auch stimmen.

Weiter begrüße ich Mitglieder der Jungliberalen des Kreisverbandes Mainz. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Außerdem begrüße ich Aktive Senioren aus StadeckenElsheim. Herzlich willkommen im Landtag!