Protokoll der Sitzung vom 20.09.2018

(Heiterkeit der Abg. Dr. Bernhard Braun und Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Während die noch Geschirr spülen, sind wir schon am Feiern.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Sie gestatten mir dieses kleine Entschweifen.

Aber im Ernst: Gestern hat der rheinland-pfälzische Staatsminister Dr. Wissing einen Bescheid der Stadt Mainz über die zugesagte 1 Million Euro ausgestellt. Es werden 32 Busse vorzeitig ersatzbeschafft und 98 Busse nachgerüstet. Es sind also massive Maßnahmen eingetreten.

Konkret bedeutet das, die Mittel werden voraussichtlich, wie ich bereits sagen durfte, 2018 abgerufen. Für die Bundesmittel wurden Lotsen bestellt; ich möchte das gar nicht kleinreden, aber hier herrscht noch viel Undurchsichtiges. Mit Stand Juli sind nach meinen Kenntnissen noch keine Maßnahmen umgesetzt worden. Ich reiche das aber gerne nach.

Man muss wissen, es gibt verschiedene Förderprogramme. Es geht vorwiegend um den allgemeinen Rahmen des Programms „Saubere Luft“. Dahinter steckt ein Fonds „Nachhaltige Mobilität“, der, wie Sie sich erinnern werden, Mittel des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro enthält sowie Mittel der Industrie von 500 Millionen Euro. Wir haben auch einen Masterplan auflegen lassen durch die beteiligten Kommunen, und zwar über das Programm „Green Cities“. Es gab ein eigenes Förderprogramm, das der Bund aufgelegt hat.

Um noch einmal auf das Beispiel mit Villarriba und Villabajo zurückzukommen: Die Kommunen haben bis zum

31. Dezember 2017 geliefert und die Masterpläne beantragt. Mittlerweile sind alle aufgerufen, alle sind da, und das ist jetzt umzusetzen.

Sie haben zu Recht im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mehrfach nachgefragt, wie der aktuelle Stand ist, weil dreimal 1 Million Euro angekündigt waren.

Natürlich waren die Kommunen auch darauf angewiesen, ein wenig zuzuwarten, wie sich die Bundesförderkulisse entwickelt, um danach die Kofinanzierungsanteile entsprechend schlau abrufen und verteilen zu können. Wie gesagt, bitte entschuldigen Sie den humoristischen Einstieg, aber es rüttelt sich. Es ist vieles am Laufen. Wir sind stolz, dass wir am 24. November 2017 mit diesem Programm für die drei Hotspots in Rheinland-Pfalz mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn lange eine Programmierung hatten, bevor der Bund aus den Puschen kam; das darf man an dieser Stelle einmal sagen.

Zu einer Nachfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Hartenfels das Wort.

Herr Staatssekretär, meine Nachfrage geht in eine ähnliche Richtung. Auf den jeweiligen Dieselgipfeln hat der Bund Milliardeninvestitionen angekündigt. Daher würde mich interessieren, ob Sie einen Überblick haben, wie viel von diesen Milliardeninvestitionen inzwischen bei rheinlandpfälzischen Kommunen konkret angekommen ist.

Wie gesagt, mein Stand ist, dass in der Umsetzung noch gar nichts verteilt wurde. Aber man muss auch für uns sagen, die Haushaltsmittel fließen dann ab, wenn die Kommune die Beschaffung vorgenommen hat und beim Land einen Antrag auf Auszahlung stellt. Das ist bei uns auch noch nicht erfolgt. Aber es ist eine Verstetigung dieser besagten Milliarde in Aussicht gestellt worden, die auch über die Folgejahre hätte zur Verfügung gestellt werden sollen.

Bei dieser Sache sind 11 Förderprogramme herausgekommen, und wir haben des Weiteren über den Lotsen Informationen erhalten, wie der Abruf erfolgen kann. Ich glaube, dass die nicht wesentlich weiter sind; aber ich reiche die Informationen gerne nach, wie der Umsetzungsstand sich darstellt, auch für die einzelnen in Rheinland-Pfalz betroffenen Hotspots.

Nun hat Herr Abgeordneter Wäschenbach das Wort, um eine Nachfrage zu stellen.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Landesregierung, für den eigenen Fuhrpark gegen die Autohersteller zu klagen und, ähnlich wie bei der Musterfeststel

lungsklage, auf Schadenersatz zu pochen bzw. auf eine technische Nachrüstung zu klagen?

Das ist eine gute Frage. Ich müsste zunächst einmal nachsehen, ob wir überhaupt eigene Fahrzeuge haben.

(Staatsminister Roger Lewentz: Wir haben alles geleast!)

Alle Fahrzeuge sind geleast. Wir übernehmen nicht die Aufgabe für die Leasinggesellschaften. Sie sollen selbst klagen. Aber ich müsste es prüfen, ich beantworte Ihnen die Frage gern, ob wir einen eigenen Fuhrpark haben. Ich weiß, dass es viele Leasing-Gegenstände gibt, und das Kaufrecht und die Gewährleistungsrechte, um die es geht, liegen beim Eigentümer, der nur die Nutzungsentgelte weitergibt, wenn ich das aus meiner Tätigkeit als Anwalt noch richtig weiß.

Herr Abgeordneter Dr. Bollinger, Sie haben die Gelegenheit nachzufragen.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär, wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, sind Maßnahmen zur Reduzierung von Stickoxiden durch die Stadt Mainz schon in die Wege geleitet worden, und zwar mit Zuschüssen aus dem Landesprogramm „Saubere Mobilität“ und weniger aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ des Bundes. Aber sind jetzt schon konkrete Maßnahmen auch umgesetzt worden?

Ich kann Ihnen nicht sagen, wie trocken die Tinte unter dem Kaufvertrag der MVG mit einem Verkäufer dieser Busse ist. Aber ich kann Ihnen sagen, ein solcher Bus kostet 360.000 Euro. Es sind 23 Busse anzuschaffen, und von der Flotte sind an 98 Bussen Umrüstungen vorzunehmen.

Unsere Mittel sollen dieses Jahr abfließen; deswegen wird die Beschaffung auch zeitnah erfolgen, davon gehen wir aus. Ich bin nicht Sachwalter der MVG, aber das ist das beabsichtigte Gefüge, sodass wir von der Vertragslage her davon ausgehen müssen. Der Förderbescheid kommt nicht von ungefähr, sondern man bekommt ihn nur, wenn man sagt, was man möchte, und wenn man eine entsprechende Beschaffung nachweist.

Eine weitere Nachfrage der Frau Abgeordneten BlatzheimRoegler.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Welche Haltung hat

denn die Landesregierung zur Forderung nach einer Verpflichtung der Hersteller zur Übernahme der Kosten für die Hardware-Umrüstung, die allgemein als ein Mittel gesehen wird, um dafür zu sorgen, dass der NOx-Ausstoß signifikant gesenkt wird?

Die Landesregierung hat auf der Verkehrsministerkonferenz ganz klar eine Herstellerverantwortung identifiziert und darüber hinaus bei bundespolitischen Initiativen und Veröffentlichungen die Herstellerverantwortung insoweit konkretisiert, als dort Lug und Trug, Verbrauchertäuschung, im Spiel war, wo man bewusst Abschalteinrichtungen umprogrammiert hat, um günstige Testergebnisse zu erreichen. Insoweit soll eine Herstellerverantwortung im Sinne eines Anspruchs bestehen – das ist natürlich politisch noch zu konkretisieren –, eine Nachrüstung vorzunehmen.

Wir warten aber – das muss ich sagen – immer noch auf ein Ergebnis der Arbeitsgruppe des Dieselgipfels, der berühmten Arbeitsgruppe 1. Damit hängen auch weitere Fragen zusammen. Sie müssen wissen, bei einer Nachrüstung fällt vielleicht auch eine allgemeine Betriebserlaubnis aus, es geht um verkehrstechnische Aspekte, es geht um zulassungsrechtliche Dinge. Um dazu politische Forderungen konkret und substantiiert zu erheben, muss man mehr wissen und auch mehr Meinungsstand haben. Aber was die bisherige Positionierung anbelangt, was die Herstellerverantwortung im Zusammenhang mit Verbrauchertäuschung anbelangt, ist die Landesregierung positioniert.

Nun erteile ich Frau Abgeordneter Wieland für eine Nachfrage das Wort.

Ich habe eine Nachfrage in Sachen Villarriba. Sie haben den Eindruck vermittelt, als wäre die Landesregierung schon längst dabei, das Programm für die betroffenen Städte umzusetzen oder als wäre das schon lange vollzogen. Heute ist in der Rhein-Zeitung ein Bericht, dass die erste Förderzusage vorab an die Stadt Mainz gegangen ist aufgrund der Eilbedürftigkeit, Stichwort „24. Oktober“, – –

Bitte eine Frage stellen.

dass das als Vorabbewilligungsbescheid ergangen ist und die anderen Städte – sinngemäß – zügig umgesetzt werden sollen.

Das heißt aber, noch ist nichts vollzogen, und nur durch diese Eilbedürftigkeit ist ein Vorabbewilligungsbescheid versandt worden. Stimmt das? – Der Eindruck war gerade ein anderer.

Es ist dieselbe Frage wie die des Abgeordneten Dr. Bollinger. Was ist vollzogen? – Ich meine, ein Kaufvertrag liegt vor, die Anschaffung erfolgt. Es ist keine Flasche Ketchup, die man kauft, man kauft 23 Busse, die vielleicht noch konfiguriert oder vielleicht sogar noch produziert werden müssen.

(Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)

Wenn Sie mit „vollzogen“ meinen, dass dann die Lieferung erfolgt ist und die Kaufrechnung auf dem Schreibtisch liegt – es müssen 8 Millionen Euro fließen, um die es bei der MVG geht –, wenn nach Ihrer Meinung erst das „vollzogen“ bedeutet, dann ist noch gar nichts vollzogen, schon gar nicht beim Bund.

Was ich sagen muss, vollzogen ist, dass der Kaufvertrag und die Bestellung offensichtlich erfolgt sind, und das ist der Gegenstand dieses Förderbescheids. Ich weiß aber auch, dass Koblenz und Ludwigshafen, die weiteren Städte, auf der Zielgeraden sind mit ihren Programmierungen und ihren Förderanträgen. Dazu muss man wissen – ich sage es noch einmal –, am 24. November 2017 haben wir diesen Städten weitestgehende Beinfreiheit gelassen, ihre individuellen Konzepte auf den Weg zu bringen, weil auch der Bund den zweiten Dieselgipfel erst vier Tage später, am 28. November, durchführte.

Da war gar nicht klar, was noch alles kommt. Das heißt, sie haben einen breiten vorzeitigen Maßnahmenbeginn bekommen, haben dann bis zum 31. Dezember ihre Masterpläne über das Green-City-Programm konfiguriert und arbeiten seitdem mit Hochdruck.

Wir haben ihnen weitestgehend die Hürden aus dem Weg geräumt und ihnen die Freiheit gegeben, etwas zu tun. Mainz macht mehr über Bus-Nachrüstungen – Euro 6 –, andere – ich glaube Ludwigshafen – machen mehr über Digitalisierung und Vernetzung ihrer Verkehre. Aber das ist das, was man sagen kann und vollzogen ist.

Wenn diese Förderanträge dann konkret kommen, werden genauso Koblenz und Ludwigshafen diese Millionen zugeteilt bekommen, wie sie nun Mainz zugeteilt bekommen hat.

Präsident Hendrik Hering.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Herr Präsident, vielen Dank. Herr Staatssekretär, inwieweit hat das Land Rheinland-Pfalz die Stadt Mainz beim laufenden Gerichtsverfahren in Sachen Dieselfahrverbote mit Beratung oder anderen Hilfen unterstützt?

Dazu weiß ich nichts. Das müsste ich nachprüfen, keine Ahnung, tut mir leid.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Frage beantwortet.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist auch die Fragestunde beendet, und ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung mit dem ersten Thema auf:

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