Wenn man den nicht zitierfähigen Quatsch durchliest, den Herr Servaty öffentlich von sich gibt, fragt man sich, warum ein Mensch mit dieser politischen Gesinnung bei Ihrer Listenaufstellung durchkommt.
(Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Glocke des Präsidenten)
Herr Junge, ich weiß nicht, ob Sie es merken, aber innerhalb Ihrer Fraktion wächst der Druck gegen Sie. Sie werden von hinten untergraben. Ich glaube, Sie sind Ihr Amt schneller los, als Ihnen lieb ist.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Bleiben Sie doch mal hinter dem Pflug! – Zuruf des Abg. Dr. Timo Böhme, AfD)
Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht auf diese hilflosen Argumentationsmuster von Herrn Junge eingehen.
Ich zitiere heute nicht noch einmal das eindeutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur NPD. Sie wissen, dass ich mir dieses Urteil sehr zu eigen mache. Verfassungsfeindliche Aktivitäten werden in Rheinland-Pfalz auf keinen Fall geduldet,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Altbundespräsident Joachim Gauck hat beim Empfang zum Tag des Grundgesetzes in Berlin am 23. Mai 2016 ausgesprochen, ich zitiere gerne: „Die Toleranz des demokratischen Verfassungsstaates endet dort, wo zu Hass und Gewalt aufgestachelt wird.“ Das ist vollkommen richtig.
Lassen Sie mich zu Beginn meiner weiteren Ausführungen klar feststellen: Die Frage des Umgangs mit dem Rechtsextremismus beantwortet sich mit Blick auf diese mahnenden Worte und auf die jüngere deutsche Geschichte von selbst. Toleranz gegenüber dieser zutiefst menschenverachtenden Weltanschauung und ihren Protagonisten darf es für Demokratinnen und Demokraten nicht geben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Junge, Sie haben geklatscht. Ich sage, es ist daher politisch hochgradig fahrlässig, sich inhaltlich und persönlich auch nur in der Nähe von Rechtsextremismus zu bewegen oder gar den Schulterschluss mit Rechtsextremisten zu suchen.
(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Das gilt für Sie und den Linksextremismus genauso, Herr Minister! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Böhme, Sie sind auch rechtsradikal!)
Wissen Sie, diese dauernde heulsusenhafte Entschuldigung zum Thema „Marsch mit Pegida“, die kann doch hier keiner mehr hören.
(Beifall der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Pegida ist doch nicht extremistisch! Zurufe von SPD und AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo beginnt der Extremismus? Maßstab für die Landesregierung in der Frage der Extremismusdefinition
ist das Landesverfassungsschutzgesetz. Als extremistisch oder verfassungsfeindlich werden demnach politisch bestimmte ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen beschrieben, die darauf abzielen, die freiheitlichdemokratische Grundordnung zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Auf den Punkt gebracht: Extremismus ist per se die Antithese zur Demokratie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Extremismus muss – und in meiner Verantwortung wird – daher stets im besonderen Blickfeld des Staates bleiben. Dem Verfassungsschutz kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Er hat die Aufgabe, jedwede Form des Extremismus systematisch zu beobachten und zu analysieren, sei es mit offenen oder mit verdeckten Maßnahmen.
Im Fall der sogenannten AfD werden offen zugängliche Informationen über Aktivitäten, Aussagen oder eine potenzielle Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppierungen dahin gehend gesichtet und bewertet, ob sich – ich habe das im Innenausschuss ausgeführt – zum einen daraus Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben
und es sich zum anderen dabei nicht nur um das Verhalten Einzelner bzw. Einzelmeinungen oder -agitationen handelt, sondern um Aktivitäten, die der Partei insgesamt zuzurechnen sind.
Erst wenn alle diese Punkte bejaht werden können, kann auch eine förmliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz erfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Feststellung kann zum jetzigen Zeitpunkt bezogen auf die sogenannte AfD in Rheinland-Pfalz noch nicht getroffen werden. Es gibt allerdings unbestreitbare Hinweise, die auf Kontakte zwischen einzelnen rheinland-pfälzischen AfD
Funktionären und Rechtsextremisten oder die Nähe zu rechtsextremem Gedankengut hindeuten. Wir haben dies im Innenausschuss ausführlich besprochen. Exemplarische Beispiele sind von den Vorrednern genannt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Fazit lautet daher: Noch reden wir von einzelnen Puzzleteilen. Mehren sie sich, entsteht ein Bild. Ich darf Ihnen daher versichern, dass die Landesregierung wachsam bleiben wird; denn allein mit dem Ausschluss des Herrn Ahnemüller aus der Fraktion wird es nicht getan sein, Herr Junge.
Verdichtet sich die Erkenntnislage, wird augenblicklich neu zu bewerten sein. Ich darf Ihnen versichern, dass wir weiter besonnen und mit Augenmaß vorgehen werden.
Eine politische Einflussnahme auf den Verfassungsschutz, wie von Ihnen, Herr Junge, gerne vollmundig unterstellt,
(Abg. Michael Frisch, AfD: Du liebes bisschen! – Zuruf von der AfD: Schauen Sie mal die sogenannte SPD an!)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben das Erwartbare gehört: Ablenkungsmanöver und an den Haaren herbeigezogene Gegenangriffe.