Ich gehe gern auf Herrn Dr. Weiland ein. – Herr Dr. Weiland, natürlich zahlt niemand gerne Beiträge. Arbeiten Sie aber an einer seriösen Lösung und nicht an Populismus. Wir sprechen uns für das wiederkehrende System aus und sehen Möglichkeiten, dies weiterzuentwickeln im Sinne der Bürger und insbesondere im Sinne der Gemeinden.
Jetzt hat der Abgeordnete Dr. Weiland die Möglichkeit zu antworten. Herr Dr. Weiland, Sie haben zwölf Minuten Redezeit.
Frau Schellhammer, wenn man hier das Neidargument spielt – nur die Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sollen entlastet werden – und versucht, die Hausbesitzer gegen die Mieterinnen und Mieter in Stellung zu bringen, dann finde ich, ist das dem Problem nicht angemessen.
(Beifall der CDU – Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe „die Allgemeinheit“ gesagt!)
Es geht bei der Entlastung von Straßenausbaubeiträgen insbesondere im ländlichen Bereich vorrangig um alleinstehende alte Menschen mit niedrigen Renten,
die in den Ortskernen oft auf alten landwirtschaftlichen Betrieben sitzen und dort wohnen und entsprechend große Grundstücke um das Haus herum haben.
Sie werden durch Straßenausbaubeiträge nicht selten dazu gezwungen, ihre Immobilie noch im hohen Alter zu verkaufen, weil sie sie nicht halten können.
Von der infrastrukturellen Dimension zur Entwicklung der Ortskerne habe ich vorhin gesprochen. Was die kommunale Eigen- und Selbstverantwortung angeht, empfehle ich einen Blick in unseren Gesetzentwurf, weil er das Vorurteil, wir würden die kommunale Selbstverwaltung einschränken, völlig ausräumt.
Wir haben an mindestens drei oder vier Stellen ausdrücklich die kommunale Selbstverwaltung betont und erläutert,
warum unser Gesetzentwurf in die kommunale Selbstverwaltung nicht eingreift, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das, was die AfD mit einer pauschalierten Lösung vorschlägt, mag in anderen Bundesländern, in denen es ein anderes Verhältnis zwischen kommunaler Ebene und Landesebene gibt, passen.
Es passt auch nicht dazu, dass Straßenausbaumaßnahmen Infrastrukturmaßnahmen sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Kommunen selbst entscheiden lassen, ohne Anträge stellen zu müssen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Becker, ich kann Sie zu gut leiden, um auf Ihren Beitrag von hier aus einzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8673 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
...tes Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/8669 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Frisch.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum eine andere Frage beschäftigt die Bürger einer Kommune so sehr wie die Ausweisung neuer Baugebiete. In meiner Heimatstadt Trier gab es unlängst eine breite und sehr kontroverse Diskussion um die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Brubacher Hof. Dort sollten nach dem Willen der Stadtverwaltung Hunderte neuer Wohnungen auf der grünen Wiese entstehen. Nicht nur die betroffenen Landwirte und Anwohner, sondern auch Naturschutzverbände und um die Lebensqualität ihrer Stadt besorgte Bürger engagierten sich im formellen Beteiligungsverfahren.
Sie beschäftigten sich intensiv mit verkehrlichen, ökologischen und städtebaulichen Problemen, formulierten ordnerweise Eingaben und Änderungsvorschläge, organisierten Versammlungen und Demonstrationen. Aber all diese Bemühungen blieben letzten Endes ohne Erfolg. Die Verwaltung erklärte sämtliche Einwände für nicht zwingend. Eine knappe Stadtratsmehrheit segnete das Projekt anschließend ab. Zurück blieben viele maßlos frustrierte Bürger, ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber einflussreichen Lobbygruppen, jede Menge Politikverdrossenheit und ein teurer Rechtsstreit.
Nur zu gern hätten es die Trierer den Freiburgern nachgemacht, die erst kürzlich in einem Bürgerentscheid darüber abstimmen durften, ob der neue Stadtteil Dietenbach gebaut wird oder nicht. Allein, die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung lässt dies nicht zu. § 17 a Gemeindeordnung, in dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheid geregelt sind, schließt im Rahmen einer Negativliste die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen ausdrücklich aus. Rheinland-Pfalz gehört damit zu jener Minderheit von sechs Bundesländern, in denen Bürgerentscheide zur Bauleitplanung vollständig unmöglich sind. Andere wie etwa Hessen und Nordrhein-Westfalen lassen sie in einem frühen Verfahrensstadium zu, eine weitere Gruppe, zu der beispielsweise Bayern und Berlin gehören, kennt diesbezüglich keinerlei Einschränkungen.
Dabei sollte die Situation in Rheinland-Pfalz eigentlich eine andere sein; denn schon im Jahr 2014 hatte die EnqueteKommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ in ihrem Abschlussbericht die Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung gefordert und ausdrücklich vorgeschlagen, durch eine Neuformulierung des § 17 a Gemeindeordnung die Einleitung eines Bauleitverfahrens aus dem Negativkatalog herauszunehmen.
Die im Rahmen der Enquete-Kommission angehörten Experten befürworteten diese Änderung nahezu einhellig. Auch die kommunalen Vertreter, darunter der damalige Trierer Oberbürgermeister Jensen, erhoben keinen Einspruch dagegen, und selbst im Minderheitenvotum der
CDU-Abgeordneten fand sich kein Einwand gegen die Einführung eines solchen direktdemokratischen Instruments.