Protokoll der Sitzung vom 29.03.2019

Was machen Sie? – Richtig, Sie nehmen Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern. Ihre Übergangsregelung bis zum 31. Dezember können wir gerne im Detail im Ausschuss diskutieren. Ich möchte gleich auf den Hauptunterschied zwischen Ihrem Gesetzentwurf und unserem zu sprechen kommen.

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ihrer ist schlecht!)

Das ist die Frage, auf welchem Weg den Gemeinden der Einnahmenausfall beim Wegfall der Straßenausbaubeiträge kompensiert werden soll; denn während die AfD eine unbürokratische Pauschale favorisiert, will die CDU die Kommunen zu Bittstellern beim Land degradieren. Die Kommunen sollen für jede Straßenerneuerung einen Antrag stellen.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Oh Gott!)

Ich habe einmal ein Antragsformular mitgebracht, wie es bisher für kommunale Straßenbaumaßnahmen beim Land eingesetzt wird. Es sind acht Seiten auszufüllen, und zahlreiche Zusicherungen müssen unterschrieben werden.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Acht Seiten, das ist doch wenig! Ich kenne andere Anträge!)

Die Abrechnungen über die Bauleistungen sind ebenfalls einzureichen. Wichtig: Nach dem CDU-Vorschlag müssen die Gemeinden nämlich erst einmal in Vorleistung gehen. Eine Pauschale, wie wir sie gefordert haben, könnte dagegen ab 2020 zu Jahresanfang ausgezahlt werden.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Völlig ungeeignet! Keine Ahnung! – Zuruf von der AfD: Bravo!)

Die CDU kommt auch nicht ohne eine neue umfangreiche Rechtsverordnung aus, die das Innenministerium erlassen soll. Es müssen hier nicht nur „das Verfahren der Antragstellung, der Auszahlung und der Fälligkeit der Erstattungsleistungen sowie die zuständigen Verwaltungsbehörden“

geregelt werden.

Trotz allen Bekenntnissen zur kommunalen Entscheidungshoheit muss diese Rechtsverordnung, wenn das CDUSystem funktionieren soll, letztlich auch Standards für den Straßenbau und Obergrenzen für die Erstattung vorschreiben. So hat es die CDU auf ihrer Pressekonferenz zugegeben. Die Einhaltung der Standards muss dann ebenfalls nachgewiesen und aufseiten des Landes selbstverständlich überprüft werden.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Bürokratie ohne Ende!)

Nun hat Herr Schnieder am 31. Januar am Rednerpult behauptet: „Das sind vereinfachte Verfahren. Darüber hat sich noch niemand beschwert.“ Dagegen sagt der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner: „Ich habe keine Lust, jeden Straßenausbau mit der Landesregierung zu besprechen.“

(Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Da hat er recht! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Weil er Misstrauen gegenüber der Landesregierung hat!)

Was in Koblenz gilt, gilt wohl in kleineren Kommunen noch viel mehr, liebe Kollegen der CDU.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Weil er Angst hat, dass die Landesregierung nicht zahlt! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Deswegen ist Koblenz für die Abschaffung! – Abg. Alexander Licht, CDU: Ausgerechnet der Langner!)

Herr Schnieder, übrigens haben Sie am 31. Januar ebenfalls vorgetragen: „Es gibt nicht die typische Gemeindestraße (...).“ Und: „Wir haben ein sehr inhomogenes Straßennetz (...).“ Eine pauschale Abgeltung würde dem nicht gerecht. – Nun schlagen Sie selbst Standards und Obergrenzen vor. Das, Herr Schnieder, wird den Verhältnissen vor Ort in Rheinland-Pfalz auf keinen Fall gerecht.

(Beifall der AfD – Zurufe aus dem Haus)

Liebe Kollegen, der Redner hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Meine Damen und Herren, schon mehrere Bundesländer haben die Straßenausbaubeiträge komplett abgeschafft. Einzig die Bayern haben dabei zur Kompensation die Erstattungslösung eingeführt, die offensichtlich auch die CDU-Fraktion favorisiert.

Doch das war in Bayern von Anfang an nur als Übergangslösung vorgesehen. Bereits ab 2019 soll den Gemeinden vom Freistaat Bayern eine pauschale Finanzierungsbeteiligung gewährt werden.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Aha!)

Der Koalitionsvertrag zwischen Freien Wählern und CSU hat das dieses Jahr noch einmal bekräftigt. Das heißt, offensichtlich ist man nirgendwo, selbst nicht in Bayern, von der Überlegenheit einer Erstattungslösung überzeugt.

(Glocke des Präsidenten)

Auch Mecklenburg-Vorpommern will nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eine Pauschale einführen, wie auch Baden-Württemberg.

Wir freuen uns auf die inhaltliche Diskussion in den Ausschüssen, derer wir uns – im Gegensatz zu Ihnen im Zusammenhang mit der Diskussion unseres Gesetzentwurfs – nicht verweigern werden.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Nun erteile ich das Wort der Abgeordneten Becker für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ein Thema der aktuellen politischen Debatte ist die Diskussion über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Zuletzt haben wir im Januar über die Abschaffung der Beiträge diskutiert. Damals ging es um einen ähnlichen Gesetzentwurf der kleinen Oppositionsfraktion.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Kleineren! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Wir sind doch größer als Ihr! Der war nur in Ansätzen ähnlich! Er war eigentlich schlechter! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Viel besser!)

Heute zieht die CDU nach und möchte für den Kommunalwahlkampf auch noch ein paar Fleißpunkte einsammeln.

Die Debatten um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Landtag ähneln immer mehr dem oppositionellen Best-of von Landarztquote und Kita-Novelle. Ähnlich wie bei diesen Themen kommen aus den Oppositionsfraktionen – jetzt sind sie sich gerade einig – auch zum heutigen ein paar zackige Sätze, ohne jedoch auf tatsächliche Fakten eingehen zu können oder zu wollen. Dazu werde ich gleich noch einige Sätze sagen, vor allem mit Blick auf die wackeligen Finanzierungsmodelle der Opposition.

Zunächst einige Grundsätzlichkeiten: Ja, es stimmt, zwischen den Ländern herrscht derzeit kein Konsens über die Finanzierung des kommunalen Straßennetzes.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Frau Becker, waren Sie auf dem Landesparteitag?)

Herr Dr. Weiland, passen Sie auf, es kommt.

So wurden in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg

und dem Stadtstaat Berlin die Straßenausbaubeiträge ausgesetzt.

(Zuruf des Abg. Ralf Seekatz, CDU)

Ja, auch wir denken wie viele andere Parteien bzw. Länder derzeit über eine Modifizierung des Systems nach. Neben den einmaligen und den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen steht auch die Übernahme der Kosten durch das Land zur Diskussion.

(Abg. Ralf Seekatz, CDU: Wie ist es mit der FDP? Seid Ihr Euch nicht einig?)

Meine Damen und Herren, zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2016 – ein ganz entscheidender Satz, habe ich im Januar auch schon gesagt –

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

gab es allerdings kein wahrnehmbares Signal aus der kommunalen Familie, an der derzeit gültigen Praxis zur Erhebung von Ausbaubeiträgen eine Änderung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen;

(Vereinzelt Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Ralf Seekatz, CDU – Zurufe aus dem Hause)

denn die derzeitige Erhebung der Straßenausbaubeiträge – –

(Unruhe im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Lärmpegel ist ein wenig zu hoch.

zur Finanzierung der kommunalen Straßen entstammt der Anwendung finanzwissenschaftlicher Grundregeln und ist seit vielen Jahren kommunale Praxis, und das, Herr Dr. Weiland, ist keine zynische Bemerkung. Das ist Fakt.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es! – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es aus! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Das ist blanker Zynismus!)