Protokoll der Sitzung vom 13.06.2019

die tagtäglich mit ihrer Arbeit dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche das Schwimmen lernen und sich nicht in gefährliche Situationen begeben. Sie sind zur Stelle, wenn Menschen in Not geraten. Dazu sollte es aber nicht kommen. Es ist deshalb Auftrag aller Akteurinnen und Akteure in politischer Verantwortung

(Glocke des Präsidenten)

ich komme in einem Halbsatz zum Ende –, dafür zu sorgen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Zahl der Badeunfälle reduziert und sich die Menschen, gerade unsere Kinder, in unserem Land sicher im Wasser bewegen können. Da sind wir uns alle einig.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun erteile ich dem Abgeordneten Köbler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schwimmen ist wichtig, und eigentlich sollten alle Kinder schwimmen lernen. Es ist schon besorgniserregend, wenn wir die Meldungen hören, dass mittlerweile bundesweit – so die Zahl der DLRG – 59 % der Kinder aus der Grundschule kommen und nicht ordentlich schwimmen können. Dem ist entgegenzusteuern.

Immerhin sind es in Rheinland-Pfalz bei den Kindern und Jugendlichen, die später aus der Schule kommen, 86 %, die dann doch die Schwimmfähigkeit am Ende der Schullaufbahn haben. Ich denke, aber auch dort müssen wir schauen und gegensteuern. Das ist auch gemacht worden.

Es sind schon viele Maßnahmen genannt worden: das Bäderprogramm von 50 Millionen Euro, das es gegeben hat, die Fortbildung für die Lehrkräfte und die Ferienkurse,

die nach der Debatte, die wir vor drei Jahren schon einmal hatten, angestoßen worden sind. Neue Investitionsmittel von 5,3 Millionen Euro im Jahr sind in den Landeshaushalt auch eingestellt worden.

Was mich bei der Lektüre der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage ein bisschen umgetrieben hat, ist die Frage der regionalen Disparitäten. Wenn man sich anschaut, dass im Schuljahr 2018/2019 in Koblenz beispielsweise 96 % aller Schulen Schulunterricht angeboten haben, aber im Landkreis Kusel nicht einmal 17 %, muss man sich doch fragen, warum das so ist.

Wenn man die Grundschulen anschaut, sind die Disparitäten noch viel offensichtlicher: Ludwigshafen 100 %, Frankenthal 100 %, Mainz 96 %. Wenn Sie jetzt sagen, gut, das sind nur die Städte, im Landkreis Mainz-Bingen haben 93 % und im Westerwaldkreis 87 % der Grundschulen Schwimmunterricht angeboten. Demgegenüber stehen die Stadt Kaiserslautern bei 21 %, Kaiserslautern-Land bei 22 %, Germersheim bei 23 % und die Grundschulen in Kusel bei 5,3 %. Ich glaube, da liegen Antworten auf die Fragen, die Sie stellen.

Ich glaube, man muss genau schauen, was vor Ort der Punkt ist. Die Unterhaltung eines Schwimmbads ist keine kommunale Pflichtaufgabe. Der Schulträger hat aber die Gewährleistung dafür zu tragen, dass die Infrastruktur für den schulischen Schwimmunterricht gegeben ist.

(Abg. Dirk Herber, CDU: Das ist ja nicht verpflichtend!)

Ich glaube, man sieht schon bei den regionalen Disparitäten, es ist auch eine Frage, welche Politik kommunal vor Ort in den letzten Jahren und Jahrzehnten gemacht worden ist. Ich kann Ihnen ein Beispiel aus Mainz nennen. Unter der Verantwortung der CDU sind die Bäder privatisiert worden. Das eine Bad, das mitten in der Stadt liegt und eine wesentliche Funktion für das Schulschwimmen hat, aber auch für die Freizeit, ist von der Stadt nach schwierigen Prozessen völlig marode in letzter Sekunde gerettet und wieder zurückgeholt worden. Die Stadt sitzt sozusagen auf den Sanierungskosten in Millionenhöhe.

Der Fehler war, dass man gesagt hat, man investiert nicht in öffentliche Infrastruktur und privatisiert auch diese Teile der Daseinsvorsorge. Heute gehen wir mühsam den Weg, wieder zu sanieren und wieder zu investieren, um Schwimmbäder zu sanieren oder sie auch zu bauen. Das ist ein mühsamer Weg, aber das ist ein richtiger und wichtiger Weg; denn unsere Kinder sollen schwimmen lernen, weil es Leben retten kann.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Stich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Abfrage, die wir zur Beantwortung der Großen Anfrage durchgeführt haben, hat aus meiner Sicht vor allem eines gezeigt: Wir haben im bundesweiten Vergleich eine wirklich gute Bäderinfrastruktur.

Ich möchte eines betonen, was schon genannt worden ist: Wir haben eine originäre kommunale Zuständigkeit für den Bau und den Betrieb von Schwimmbädern. Aber ich möchte an der Stelle gleichzeitig betonen, es gibt eine Verantwortung des Landes, die Kommunen bei diesen sehr kostenintensiven Baumaßnahmen, die die kommunalen Haushalte erheblich belasten, entsprechend finanziell zu unterstützen. Dieser Verpflichtung kommen wir nach.

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen dabei, gerade den vorhandenen Bäderbestand zu sichern und kontinuierlich durch Sanierung und Modernisierung auf einem guten Niveau zu halten. Wenn man das einmal an Zahlen festmacht, dann sprechen sie eigentlich für sich: Wir haben 98 Badsanierungsmaßnahmen seit dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2018 durchgeführt. Dafür wurden – weil gerade auch die Zahlen aus anderen Ländern genannt worden sind – rund 93 Millionen Euro an Zuschüssen in diesem Zeitraum bewilligt. Die Förderungsbandbreite – da unterscheiden wir uns auch von anderen Ländern, was die Obergrenze angeht – reicht von 40.000 Euro bis ca. 6,2 Millionen Euro im Einzelfall. Das sind Zahlen, die man einmal betrachten sollte.

Die Erhaltung der Bäderstruktur ist als Daueraufgabe anzusehen. Obgleich wir uns auf einem guten Niveau befinden, hat die Landesregierung für die Unterstützung – das ist schon angesprochen worden – einen eigenen zusätzlichen Schwimmbadfördertitel eingerichtet, der seit dem Jahr 2018 ansteigend bis zum Haushaltsjahr 2020 mit rund 5,3 Millionen Euro jährlich ausgestattet wird, obwohl die Schwimmbäder seit dem Jahr 2009 kontinuierlich rückläufige Besucherzahlen aufweisen. Auch das gehört zur Wahrheit.

Sehr dankbar war ich für die Frage zum Einzugsgebiet von Schwimmbädern im Hinblick auf die Schulen. Hier hat die Beantwortung der Großen Anfrage gezeigt, über 88 % der rheinland-pfälzischen Schulen sind in einem Umkreis von 7 km eines Schwimmbads gelegen. In einem ländlich geprägten Bundesland wie Rheinland-Pfalz mit sehr vielen kleinen Gemeinden halte ich das für einen beachtlichen und wirklich vorzeigbaren Wert.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal kurz auf die Badeunfallstatistik der DLRG eingehen. Ich bitte Sie, mich an dieser Stelle nicht falsch zu verstehen. Jeder Todesfall eines Ertrinkenden ist klar einer zu viel, aber gleichwohl bin ich dankbar, dass wir in Rheinland-Pfalz im Ländervergleich nach Thüringen, Berlin und Nordrhein-Westfalen das Bundesland sind, das im Vergleich die niedrigsten Zahlen an Toten aufweist. Das ist ein Ansporn, noch weitere Maßnahmen zu ergreifen und diese Zahl weiter zu reduzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,

schwimmen lernen Kinder im Wesentlichen auf drei Wegen: Erstens durch Familienmitglieder, Verwandte und Bekannte, zweitens über außerschulische Angebote, also Schwimmkurse von Vereinen, DLRG-Ortsgruppen, der Wasserwacht, Schwimmbadbetreibern oder kommerziellen Anbietern – auch die gibt es –, und drittens natürlich über den schulischen Schwimmunterricht.

Die Sportart Schwimmen gehört dabei zum Kernbestand des Schulsports und ist in allen Lehrplänen des Landes für das Fach Sport vertreten. Da die Durchführung des Schwimmunterrichts an geeignete Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Das regeln die Schulen in eigener Verantwortung in Absprache mit dem Schulträger.

Darüber hinaus – auch das muss man sehen – wurde im Rahmen der Ferienbetreuungsangebote ein wichtiger Impuls durch zusätzliche Blockangebote von Schwimmkursen gegeben. Im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs spielen die Schwimmangebote der 850 außerschulischen Kooperationspartner ebenso eine wichtige Rolle. Über regionale runde Tische werden dann durch das Bildungsministerium für Grundschulen Lösungen für Verbandsgemeinden gesucht, in denen zurzeit noch kein Schwimmunterricht angeboten werden kann. Hier sind auch schon erste Erfolge zu verzeichnen.

Darüber hinaus sollen in Zukunft Schulen ohne Schwimmlehrkräfte durch Lehrkräfte anderer Schulen unterstützt werden. An weiterführenden Schulen wird bereits heute klassenübergreifend Nichtschwimmerunterricht angeboten. Flankiert werden diese schulischen Anstrengungen durch Fördermaßnahmen des Innenministeriums im Bereich des Kleinkinderschwimmens. Hier werden seit vielen Jahren der DLRG jährlich 22.900 Euro für die Förderung des Kleinkinderschwimmens zur Verfügung gestellt. Erweitert wird das Angebot im Rahmen der Schwimmoffensive 2018/19, mit der wir nochmals zusätzlich 20.000 Euro bereitgestellt haben, um die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Sie sehen, um wirklich effektiv und nachhaltig Wirkung zu erzielen, muss man verschiedene Wege flankierend gehen. Ich denke, mit all diesen Maßnahmen sind wir in Rheinland-Pfalz gut aufgestellt.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage „Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz“ beendet.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute Nachmittag beschlossen, dass wir Tagesordnungspunkt 22, der für morgen auf der Tagesordnung steht, vorziehen und heute beraten wollen.

Ich rufe deshalb Punkt 22 der Tagesordnung auf:

Erreichbarkeit von Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz am Beispiel der Schließung der Geburtshilfe in Daun Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/8351/8954/9353 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Enders das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und gut erreichbaren medizinischen Versorgung muss für alle politisch Tätigen ein großes Anliegen sein. Es geht hierbei um den ländlichen Raum. Es geht um die Attraktivität des ländlichen Raums. Rheinland-Pfalz ist in großen Teilen ländlicher Raum, und ein sehr schöner Raum.

(Beifall bei der CDU)

Das gilt aber auch für die flächendeckende Versorgung von Schwangeren. Für die Sicherstellung der bedarfsgerechten stationären Versorgung – auch mit stationärer Geburtshilfe – sind die Länder im Rahmen ihrer Planungskompetenz uneingeschränkt zuständig. Diese sollten vor Ort die Strukturen der klinischen Versorgung regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie dem Versorgungsbedarf entsprechen.

Zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung auch mit Leistungen der Geburtshilfe können mittlerweile bundesweit Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser gewährt werden, sofern diese wegen zu geringer Fallzahlen nicht auskömmlich wirtschaften können. Weitere Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag sind, dass ein Defizit im gesamten Krankenhaus vorhanden ist, sowie der Nachweis, dass die Leistung nicht durch ein anderes Krankenhaus in zumutbarer Entfernung erbracht werden kann. Es gibt dazu einen Ergänzungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Januar diesen Jahres.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mir signalisiert, man kann davon ausgehen, dass die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfeleistungen dann als gefährdet einzustufen ist, wenn durch die Schließung einer Station in dünn besiedelten Gebieten für mehr als 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten notwendig sind. Das sind so die Definitionen. In der Vulkaneifel ist das zweifelsohne gegeben.

Die nach Schließung der Geburtshilfe in Daun mit hohen Kosten erfolgte Zurverfügungstellung eines Rettungswagens, der meinen Informationen nach bisher nicht genutzt wurde, löst die Problematik nicht befriedigend. Ein Rettungswagen ersetzt nicht die nicht vorhandene Geburtshilfe.

Ich habe das selbst einmal als Notarzt erlebt, als ich wegen der Schließung einer Geburtshilfe in einem Krankenhaus im ländlichen Raum eine Schwangere, die zu gebären drohte, mit einem Rettungswagen begleiten musste. Wir sind gar nicht mehr in das entsprechende Krankenhaus gekommen. Die Geburt fand im Rettungswagen auf der Bundesstraße statt. Das sind Bedingungen, die für alle Beteiligten sehr aufregend sind, weil die meisten Ärzte keine Geburtshelfer sind und eben nicht mehr die Erfahrungen haben, wie das in den 50er- und 60er-Jahren bei den Hausärzten der Fall war.

Wir wollen auch keine Verhältnisse wie in Norwegen, in Spitzbergen, wo Schwangere eine Woche vor der Entbindung aufs Festland ausgeflogen werden.

Bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gilt ein Grundsatz, der auch verschriftlicht ist. Er lautet: „Nicht ‚kurze Wege‘, sondern eine Geburtsklinik entsprechend eines Perinatalen Schwerpunktes, die zumindest eine kinderärztliche Versorgung rund um die Uhr sicherstellen kann, erhöht die Sicherheit für eine gesunde Geburt für Mutter und Kind.“ Deswegen sind gerade bei Risikoschwangerschaften oder Risikogeburten Krankenhausabteilungen vorzuhalten, die gut ausgelastet sind.

In der Krankenhausplanung geht es um den ländlichen Raum, aber sie muss auch vorausschauend für die Mehrzahl der unproblematischen Geburten das Kriterium der Wohnortnähe und das Kriterium der Qualität unter einen Hut bringen. Wir haben das vorige Woche im Ausschuss diskutiert. Es wurde deutlich, dass die Wohnortnähe und kleinere Abteilungen durchaus gewünscht sind, wenn die entsprechende Qualität vorhanden ist.

Dieses Unter-einen-Hut-bringen haben wir bisher vermisst, insbesondere da es seit 2016 den Runden Tisch „Geburtshilfe“ in Rheinland-Pfalz gibt. Das heißt, wir brauchen eine Regelung in der Krankenhausplanung, dass Geburtshilfe zur Grundversorgung gehört.

(Beifall bei der CDU)