Frau Anklam-Trapp, herzlichen Dank für die Frage. – Wir haben uns zunächst mit dem Runden Tisch „IT-Sicherheit in Krankenhäusern“ auf die stationäre Versorgung konzentriert, weil insbesondere die Krankenhäuser zur kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen zählen. Da geht es um Leben und Tod.
Wir haben uns dort, auch um den Runden Tisch nicht zu überfrachten, zunächst auf diesen Bereich konzentriert. Gleichwohl sind im Sinne der Digitalisierung andere Bereiche, beispielsweise im ambulanten Sektor, aber auch im Seniorenbereich, davon nicht ausgenommen, Opfer einer solchen Cyberattacke zu werden. Deswegen werden die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, die zum Beispiel am Runden Tisch erarbeitet und bis Ende des Jahres vorgelegt werden sollen, eine Option für die anderen Einrichtungen sein, sich daran zu orientieren und Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um nicht Opfer einer Attacke zu werden.
Wir werden darüber hinaus diese Ergebnisse, um sie einer noch größeren Masse zugänglich zu machen und zu sensibilisieren, an die Arbeitsgruppe geben, die derzeit die IT-Sicherheitsstrategie der Landesregierung erarbeitet, das heißt dort werden die Handlungsempfehlungen bei Bedarf mit einfließen.
Im Übrigen ist – das wird sicherlich Teil der Empfehlungen sein – auf die sehr guten Unterstützungsangebote des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik deutlich zu verweisen.
ist ein Angebot für Institutionen, für Unternehmen aller Art, über das man kostenlos Informationsangebote, Empfehlungen etc. erhält. Darüber hinaus gibt es noch ein weiteres Angebot für besonders kritische Infrastruktur, die sich an einen geschlossenen Kreis wendet. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit, sich anzumelden um diese Unterstützungsangebote noch abzufragen. Es ist wichtig, dass möglichst viele über diese Angebote Bescheid wissen, um sich informieren und entsprechend präventiv aufstellen zu können.
Es liegen noch drei Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. – Zunächst hat Herr Abgeordneter Wäschenbach das Wort.
Frau Ministerin, war dieser Cyberangriff auf die kritischen Infrastrukturen für die Landesregierung überraschend, oder hat vielleicht sogar im Vorfeld der Datenschutzbeauftragte in die Richtung der Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen beraten?
Herr Wäschenbach, vielen Dank für die Frage. – Ich denke schon, dass dieser Cyberangriff, der in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli stattgefunden hat, sehr überraschend kam. Es ist uns natürlich allen bewusst, dass man in Zeiten der Digitalisierung verstärkt solchen Attacken ausgesetzt sein kann. Das Ministerium des Innern, der Landesdatenschutzbeauftragte und die verschiedenen damit befassten Stellen des Landesbetriebs Daten und Information sind intensiv damit beschäftigt und entsprechend aufgestellt.
Aber zu Ihrer Frage: Dieser Cyberangriff kam überraschend und hat in einem solchen Ausmaß bundesweit noch nicht stattgefunden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, die Sicherheit von Daten, die in Krankenhäusern zur Verfügung stehen, insbesondere der Patientendaten, muss oberste Priorität haben. Deswegen begrüße ich alles, was dazu beiträgt, diese Sicherheit zu verbessern.
Jetzt wissen wir, diese Dinge sind nicht ohne Geld zu leisten. Es muss in der Regel technisch aufgerüstet werden, und vor allen Dingen muss entsprechend geschultes und gutes Personal vor Ort sein. Wie sehen Sie die Notwendigkeiten, die hier auf die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zukommen?
Sie haben den Strukturfonds angesprochen. Inwieweit wäre die Landesregierung bereit, die Krankenhäuser bei ei
Vielen Dank für die Frage, Frau Thelen. – Es ist ein Bündel erforderlich, um sich gegen solche Attacken zur Wehr zu setzen. Das eine ist die Prävention, die Sensibilisierung, zum Teil auch die Organisation, dass man ein solches Thema in einem Haus zur Chefsache erklärt. So wie es ganz selbstverständlich den Hygienebeauftragten und den Controller gibt, so sollte es mittlerweile auch zur Philosophie gehören, sich um die Sicherheit als Chefsache zu kümmern, aber selbstverständlich – das wurde beim Runden Tisch thematisiert und ist als ein Ergebnis meine Forderung gewesen – hat es auch finanzielle Auswirkungen.
Man braucht finanzielle Unterstützung, um Infrastrukturen aufzubauen, braucht aber auch finanzielle Unterstützung, um den Betrieb zu gewährleisten, der Software, etc., und man braucht auch finanzielle Unterstützung, um Personal zu beschäftigen. Das heißt, wir reden hier nicht von Pflegepersonal, sondern von IT-Fachkräften.
Allein aus dieser Beschreibung ergeben sich mehrere Anknüpfungspunkte. Wenn ich die reine IT-Infrastruktur nehme und diese als eine Investition bezeichne, auch wenn es sich um eine Investition handelt, dann haben wir als Landesregierung schon über unsere pauschalen Fördermittel, die wir noch einmal um 3 Millionen Euro aufgestockt haben, die Möglichkeit für die Krankenhäuser, sehr unbürokratisch auf diese pauschalen Fördermittel zuzugreifen, um damit Infrastruktur aufzubauen.
In vielen Fällen ist es eher so, dass es sich nicht immer um Investitionskosten im eigentlichen Sinne handelt, sondern oft sind davon auch Betriebskosten betroffen, Stichwort „Softwarepflege“ etc. Die dürfen nicht von uns gefördert werden, sondern diese Kosten sind über die Krankenkassen zu finanzieren.
Deswegen habe ich den Vorschlag gemacht, den Krankenhausstrukturfonds als Finanzierungsquelle zu sehen, weil neben den Krankenkassen auch das Land im Rahmen der Kofinanzierung beteiligt wäre. Das heißt, die Krankenkassen und das Land würden sich die Kosten teilen, was genau der Tatsache entspricht, dass es sich hier auf der einen Seite um Betriebskosten, auf der anderen Seite vielleicht auch teilweise um Investitionskosten handelt.
Deswegen war es mir so wichtig, dass der Krankenhausstrukturfonds ausgeweitet worden ist, um auch ITInfrastruktur zu finanzieren, aber nur für Krankenhäuser mit über 30.000 Behandlungsfällen. Wie gesagt, das ist für uns in einem Flächenland eine Schwelle, bei der wir sagen, wir wollen IT-Sicherheit in allen Krankenhäusern gewährleisten, und es sollen alle Krankenhäuser die Möglichkeit haben, Gelder aus dem Krankenhausstrukturfonds für ihre IT-Sicherheit zu beantragen. Deswegen ist es wichtig, dass diese Schwelle vom Bundesgesetzgeber beseitigt wird und dann auch mehr Mittel im Krankenhausstrukturfonds zur Verfügung gestellt werden, damit alle davon profitieren können.
Der dritte Punkt war – ich habe ihn vorhin erwähnt –, es braucht aber auch Personal. Um IT-Personal zu beschäftigen, braucht es auch noch einmal eine Unterstützung von Bundesebene. Vielleicht erinnern sich die Kolleginnen und Kollegen, damals gab es ein Sonderprogramm des Bundes zur Förderung der Betriebskostenfinanzierung für hochspezialisierte Berufsgruppen. Damals waren es die Hygienefachkräfte. Es gab ein Sonderprogramm, um Hygienefachkräfte in den Krankenhäusern einzurichten, zu beschäftigen. Dafür wurden 365 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Dieses Programm wurde auch noch einmal verlängert, weil man die Notwendigkeit sah, solche Hygienebeauftragten anzustellen und zu beschäftigen, sodass es sie dann überall gibt.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dies ein Punkt sein könnte, an dem man sagen könnte, was damals für die Hygienefachkräfte galt, sollte heute für die IT-Sicherheit gelten.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dirk Herber und Gordon Schnieder (CDU), Tätigkeiten des Vereins Uniter in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 17/9818 – betreffend, auf.
2. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder des Vereins Uniter bei rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden (Polizei und Verfassungs- schutz) beschäftigt waren oder sind?
3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung diverser Medien, wonach der Verein Uniter rechtsextrem sein soll?
4. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Aktivitäten des Vereins Uniter einzuschränken bzw. um eine Ausbreitung in RheinlandPfalz zu verhindern?
Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem Verein Uniter e. V. liegen der Landesregierung ausschließlich öffentlich zugängliche Informationen vor.
Bei Uniter e. V. handelt es sich nach eigenen Angaben um ein Netzwerk internationaler Experten sowohl aus dem operativen als auch dem administrativen Sicherheitsbereich. Uniter e. V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und führt in seinen Statuten die Förderung der demokratischen Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung an. Dabei versteht sich Uniter – wie gesagt, nach eigenen Angaben – als unpolitischer und überparteilicher Zusammenschluss im Sinne von Demokratie, Humanität und Rechtsstaatlichkeit.
In Deutschland ist das Uniter-Netzwerk ursprünglich aus Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) eines Jahrgangs hervorgegangen und zählt nunmehr auch aktive oder ehemalige Angehörige von Spezialeinheiten aus Bund, Ländern und der Polizei, aber auch Personen außerhalb dieser Spezialisierungen zu seinen Mitgliedern.
Zum Verein Uniter führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einen Beobachtungsvorgang zwecks Sammlung und Auswertung offener Informationen. Es haben sich dabei, wie einer Antwort der Bundesregierung vom 10. Januar 2019 auf eine Kleine Anfrage zu entnehmen ist – es ist die Bundestagsdrucksache 19/6941 –, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte im Sinne des § 152 StPO für ein die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründendes strafbares Verhalten von Mitgliedern des Vereins Uniter oder für einen auf die Begehung solcher Straftaten gerichteten Zweck des Vereins ergeben. Die Beobachtung dauert allerdings an.
Die Landesregierung begegnet den Bekundungen von Uniter und den Aktivitäten des Vereins, nicht zuletzt unter dem Eindruck der jüngeren Presseberichterstattung, mit Skepsis.
Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung hat sich ein Polizeibeamter des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Ende Dezember 2018 darum bemüht, einen Mitarbeiter des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz als Fachreferenten für den Neujahrsempfang des Vereins Uniter Network e. V. in Stuttgart zu gewinnen. Die Referentenanfrage hat das Landeskriminalamt seinerzeit abgelehnt.
Darüber hinausgehende Erkenntnisse zu einer möglichen Mitgliedschaft des Angehörigen des Polizeipräsidiums in dem Verein oder zu eventuell weiteren Aktivitäten für Uniter liegen nicht vor.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat über die in der Antwort zu Frage 1 mitgeteilten Informationen hinaus keine Kenntnisse darüber, dass Mitglieder des Vereins Uniter bei Verfassungsschutz oder Polizei in Rheinland-Pfalz beschäftigt waren oder sind.
schutzbehörde Rheinland-Pfalz bislang keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder andere im Landesverfassungsschutzgesetz genannte Schutzgüter vor.
Die Landesregierung kann daher anhand der ihr vorliegenden Informationen zum jetzigen Zeitpunkt die Einschätzung der Medien nicht teilen.
Zu Frage 4: Ungeachtet dessen und der Bekundungen des Vereins verfolgen die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden die aktuelle Entwicklung äußerst aufmerksam. Allen Verdachtsmomenten wird und würde nachgegangen. Zudem prüft der Verfassungsschutz – wie es in allen vergleichbaren Fällen geschieht – fortlaufend anhand offener Unterlagen und Informationen entlang seiner gesetzlichen Aufgaben, ob die Voraussetzungen für eine gezielte Beobachtung gegeben sind und steht dabei im engen Austausch mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz.
Herr Minister, Sie haben beschrieben, dass Uniter als gemeinnütziger Verein anerkannt ist. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Gemeinnützigkeit möglicherweise zu entziehen, oder wo sieht die Landesregierung eine Gemeinnützigkeit bei diesem Verein?