Protokoll der Sitzung vom 22.08.2019

Herr Minister, Sie haben beschrieben, dass Uniter als gemeinnütziger Verein anerkannt ist. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Gemeinnützigkeit möglicherweise zu entziehen, oder wo sieht die Landesregierung eine Gemeinnützigkeit bei diesem Verein?

Sie haben sich vorbereitend mit diesem Verein beschäftigt. Der Sitz ist in Stuttgart, der Verein hat sich in Stuttgart gegründet. Nach meiner Kenntnis ist der Sitz dort. Wir haben die Erkenntnisse, die ich gerade genannt habe, mehr nicht.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das muss vor Ort gemacht werden!)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Licht.

Herr Minister, Sie nannten die Gründung und aus welchem Klientel dieser Verein gegründet wurde. Sie sagten dann „und sonstige“, nicht aus irgendwelchen Kreisen wie Bundeswehr oder so etwas kommend. Können Sie zu diesem Stichwort „Sonstige“ mehr sagen?

Wenn man sich die eigenen Veröffentlichungen des Vereins anschaut, nennen sie Experten aus dem Sicherheitsbereich als „Sonstige“, Experten, Fachleute. Wer das im

Einzelnen ist, ist natürlich nicht aufgeführt, aber sie erweitern das auf einen Personenkreis außerhalb des – ich sage es jetzt einmal – öffentlichen Dienstes.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros.

Herr Minister, vielleicht habe ich es überhört, aber würden Sie noch einmal erläutern, welche Ziele dieser Verein vertritt? Ich habe ein Interview im Radio im Ohr: Die wollen vorbereitet sein.

Nein, ich glaube, Sie verwechseln das mit einer anderen Gruppe, die es insbesondere in den neuen Bundesländern gibt. Das sind Menschen, die sich in der Tat „vorbereiten“, eine sogenannte Prepper-Szene, die anfangen, Dinge für einen Kriegs- oder Verteidigungsfall, wie auch immer, vorbereitend zu horten. Das hat nichts mit diesem Verein zu tun.

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Gut!)

Das ist eine andere Szene, die wir in Rheinland-Pfalz zwar im Auge haben, weil es eine umfangreiche Berichterstattung gibt, für die wir aber noch keine Hinweise in RheinlandPfalz haben.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Frag doch die AfD!)

In Mecklenburg-Vorpommern und an anderen Stellen scheint diese Szene ausgeprägt zu sein.

Ein Zusatzfrage des Abgeordneten Uwe Junge.

Vielen Dank. Frau Kohnle-Gros meint die Gruppe der Prepper. Das ist etwas ganz anderes.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sie kennen sich aus!)

Sie haben dankenswerterweise auf die Drucksache des Deutschen Bundestags 19/6941 hingewiesen. Auch in der Drucksache 19/8164 beschäftigt man sich noch einmal mit dieser Gruppe, die eine Nothilfe bzw. Interessenvertretung für Angehörige von Spezialkräften der Bundeswehr ist.

Ihre Erkenntnisse, die Sie gewonnen haben, sind deckungsgleich mit dem, was auch der Bundesverfassungsschutz ermittelt hat. Sehen Sie Anlass, unseren Verfassungsschutz hier in Rheinland-Pfalz mit weiteren Aufgaben in diese Richtung zu betrauen?

Der Verfassungsschutz muss von sich heraus Dinge aufgreifen, die im öffentlichen Raum als möglicherweise verfassungsfeindlich dargestellt werden. Das sind Medienberichterstattungen und andere Dinge mehr. Aber noch einmal gesagt, wir haben keine Erkenntnisse. Wir schauen natürlich weiter hin, aber es gibt für den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz keinen konkreten Anpacker.

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Frage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland und Dr. Timo Böhme (AfD), Anstieg der Preise für baureifes Land – Nummer 3 der Drucksache 17/9818 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Frau Abgeordnete Nieland.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach einer Mitteilung des Statistischen Landesamts vom August 2019 sind die Kaufwerte für baureifes Land im Jahr 2018 auf durchschnittlich 132 Euro/m² gestiegen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche grundsätzlichen geografischen Unterschiede sind bei der Entwicklung der Kaufwerte für baureifes Land zu erkennen?

2. Wie ist die Relation zwischen der Preisentwicklung von Bauland im Allgemeinen, baureifem Land und den Angebotspreisen für Eigentumswohnungen, Einund Zweifamilienhäusern?

3. Welcher Anteil der Kostensteigerungen bei Neubauten ist auf die Preisentwicklung im Bereich des Landes, des Grundstücks, auf die Preisentwicklung der Baukosten und sonstige Einflüsse, Gebühren etc. zurückzuführen?

4. Welcher Anteil des baureifen Landes wird im Durchschnitt pro Jahr auch tatsächlich bebaut?

Für die Landesregierung antwortet Frau Finanz- und Bauministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Zum baureifen Land zählen voll erschlossene unbebaute Grundstücke, bei denen eine Bebauung aus bauplanungsrechtlicher Sicht sofort möglich ist. Die vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz veröffentlichten Auswertungen basieren auf Preisangaben von verkauften Grundstücken, deren Größe 100 m² und mehr beträgt.

In Rheinland-Pfalz sind die Kaufpreise für baureifes Land innerhalb der letzten zehn Jahre von 107 Euro/m² auf 132 Euro/m² und damit insgesamt um rund 23 % gestiegen. Allerdings ist für den Zeitraum von 2014 bis 2018, also für die letzten vier Jahre, eine insgesamt stagnierende Kaufpreisentwicklung festzustellen. In diesem Zeitraum sind die durchschnittlichen Preise lediglich um 3 Euro/m² gestiegen.

Dies vorausgeschickt, möchte ich auf die Fragen wie folgt antworten:

Zu Frage 1: Grundsätzlich sind die Kaufpreise in wachsenden Regionen mit entsprechend hoher Nachfrage am höchsten und fallen in Richtung des engeren und weiteren Umlands ab. In den kreisfreien Städten des Landes sind die Kaufpreise daher tendenziell höher als in den Landkreisen, durchschnittlich 358 Euro/m² gegenüber 110 Euro/m². Allerdings differieren innerhalb dieser beiden Gruppen, also innerhalb der Landkreise und innerhalb der Städte, die Preise sehr stark. In den Städten reicht die Spanne von durchschnittlich 86 Euro in Pirmasens bis 622 Euro in Mainz. In den Landkreisen wurde in Birkenfeld mit durchschnittlich 35 Euro der niedrigste Kaufwert je Quadratmeter gezahlt,

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

im Rhein-Pfalz-Kreis mit 383 Euro der höchste.

Zu Frage 2: Zwischen den Preisen für Bauland und den Kaufpreisen für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern besteht, wie im Übrigen auch zu den Mietpreisen im Geschosswohnungsbau, naturgemäß ein enger Zusammenhang. Auswertungen über ein konkretes zahlenmäßiges Verhältnis, das heißt, in welchem Maße sich der Kaufpreis der Wohnimmobilie durch höhere oder niedrigere Grundstückskosten ändert, liegen uns jedoch nicht vor. Ohnehin würde ein solcher Verhältniswert im Einzelfall stark unterschiedlich ausfallen, da neben standortbedingt unterschiedlichen Aufwendungen, den regional zum Teil unterschiedlichen Baukosten und den geplanten Qualitäten und Standards der Gebäude zum Beispiel auch die betriebswirtschaftlichen Kalkulationen des Investors entscheidende Auswirkungen haben.

Selbstverständlich ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, durch die eigene Liegenschaftspolitik die Preisentwicklung auf dem Wohnmarkt positiv zu beeinflussen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert, nicht nur Grundstücke für mehr Wohnungsbau insgesamt zur Verfügung zu stellen, sondern dies auch zu Konditionen zu tun, die bezahlbaren Wohnungsbau möglich machen.

In Rheinland-Pfalz haben wir zum Beispiel seit Längerem die haushaltsrechtlichen Regelungen, die allerdings wenigen potenziell geeigneten landeseigenen Grundstücke verbilligt abgeben zu können. Für die Städte und Gemeinden, deren ureigene Aufgabe die Bereitstellung von benötigtem Bauland ist, konnten wir im Rahmen der Baulandkommission des Bundes jüngst eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen bei den planungsrechtlichen Instrumenten wie zum Beispiel dem kommunalen Vorkaufsrecht und dem Baugebot erreichen. Ich werde mich in den nun anstehen

den Sitzungen auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die vereinbarten Verbesserungen auch schnellstmöglich umgesetzt und von den Kommunen genutzt werden können.

Konkret geht es darum, im Rahmen einer Baugesetzbuchnovelle die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, um beispielsweise zielgerichtet auf die Schließung von Baulücken zugunsten des Wohnungsbaus hinzuwirken oder die Ausübungsfrist des Vorkaufsrechts zu verlängern. Zudem unterstützen wir die Kommunen bei der Nutzung des bereits verfügbaren Baulands ganz gezielt für bezahlbaren Wohnungsbau, sei es durch finanzielle Anreize für die Einführung von Quotenregelungen für geförderten Wohnungsbau, sei es durch Arbeitshilfen für die Vergabe von Grundstücken an die Bieter mit dem besten Konzept und nicht zuletzt auch durch die guten Konditionen in unseren Programmen zur sozialen Wohnraumförderung.

Zu Frage 3: Hier kann zur Orientierung auf Ergebnisse der bundesweiten Studie „Kostentreiber für den Wohnungsbau“ zurückgegriffen werden, die im Auftrag der Verbände der Bau- und Immobilienbranche in Deutschland erstellt und im Jahr 2015 veröffentlicht wurde. Demnach seien die Kosten rund um den Neubau von Mehrfamilienhäusern in Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2014 um nahezu 40 % gestiegen. Bei den reinen Baupreisen inklusive der Preise für Bauland wurde im gleichen Zeitraum ein Anstieg von rund 27 % ausgewiesen.

Die verbleibenden zusätzlichen Kostensteigerungen entfallen laut der Studie auf eine Vielzahl an Vorgaben und Anforderungen auf europäischer, bundesdeutscher, Landesund Kommunalebene. Auch diesem Thema werden wir uns im Rahmen der Bauministerkonferenz annehmen.

Zu Frage 4: Hierzu muss man wissen, dass es sich bei den Kaufwerten für baureifes Land um eine Auswertung der real getätigten Grundstücksverkäufe handelt und aus den hierfür erhobenen Daten keine mengenmäßige Erfassung des in Rheinland-Pfalz verfügbaren baureifen Lands möglich ist. Zwar werden an anderer Stelle von den Bauaufsichtsbehörden im Zuge von Baugenehmigungsverfahren die Baugenehmigungen und Baufertigstellungen erhoben, diesbezügliche Auswertungen beziehen sich aber auf fertiggestellte Gebäude und im Bereich der Wohnnutzung auf fertiggestellte Wohnungen. Im Jahr 2018 haben wir hier einen Anstieg zu verzeichnen. Spezielle Erhebungen darüber, wie viel baureifes Land in einem Jahr verfügbar war, neu verfügbar gemacht wurde und bebaut wurde, liegen nicht vor.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Böhme.

Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht. Machen die Kommunen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch? Haben Sie Einblick darüber, inwieweit die Kommunen tatsächlich auch über ihre Möglichkeiten verfügen?

Herr Abgeordneter, soweit ich weiß, liegen hierzu keine Statistiken vor. Man muss dazu sagen, die Baulandaktivierung und die Zurverfügungstellung von Bauland ist eine Kernaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist nicht unser Ansatzpunkt, bei jeder Frage, in der die Kommunen Handlungsmöglichkeiten haben, es immer wieder abzufragen, immer wieder genau zu schauen, was sie machen. Wir treffen stattdessen mit ihnen grundsätzliche Vereinbarungen und gehen dann davon aus, dass sie ihre Handlungsmöglichkeiten selbstständig und eigenverantwortlich umsetzen. Meines Wissens liegen hierüber keine Statistiken vor.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, es ist bekannt, dass wir im ländlichen Raum durchaus zunehmend Leerstände im Wohnungsbereich haben, wohingegen in den Städten und in den Ballungsgebieten Baulandmangel, aber auch Wohnraummangel – jedenfalls zum Teil – besteht, dessen Behebung mit erheblichen verkehrlichen, aber auch ökologischen Problemen verbunden ist.