Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits seit mehreren Jahren versuchen die Länder, einen konvergenten Rechtsrahmen für den deutschen Glücksspielmarkt zu schaffen. Der Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2011 bildet die gegenwärtig gültige Rechtsgrundlage.
Ein weiterer Anlauf, die bestehende Diskrepanz zwischen juristischer und tatsächlicher Situation im Glücksspielmarkt mit einem Zweiten Änderungsstaatsvertrag zusammenzuführen, misslang. Das Inkrafttreten des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2018 blieb aufgrund fehlender Ratifizierung Schleswig-Holsteins, Hessens und Nordrhein-Westfalens ohne Erfolg.
Mit dem heute zu beschließenden Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll die überfällige Regulierung des Sportwettenmarkts abgeschlossen werden. Er hält an dem bereits mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag verfolgten Ziel fest, Sportwetten durch private Anbieter zu ermöglichen; denn bislang ist es in Deutschland so, dass private Sportwettenanbieter die gesetzlichen Vorgaben ignorieren. Die Anbieter nutzen eine Grauzone und berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im Jahr 2006 das ursprüngliche Lizenzierungsverfahren Deutschlands stoppte, weil dieses eine willkürliche Begrenzung auf 20 Anbieter vorsah.
Meine Damen und Herren, künftig wird die Anzahl der Konzessionen für Sportwettenbetreiber für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben. So wird der Sportwettenmarkt in den weißen, also den legalen Markt, und damit in geordnete Bahnen gelenkt werden. Die Mindereinnahmen bei ODDSET von 500.000 Euro werden durch einen hohen Mittelzufluss bei der Vergabe der Konzessionen für das Land kompensiert werden.
Diese zusätzlichen Mittel kann die Landesregierung unmittelbar wieder in Spieler- und Jugendschutz oder andere Präventionsmaßnahmen investieren; denn, meine Damen und Herren, für uns Freie Demokraten stehen die in § 1 gesetzten, verankerten Ziele des Glücksspielstaatsvertrags an vorderster Stelle: erstens Spielsuchtbekämpfung, zweitens Kanalisierung der Nachfrage in geordnete Bahnen, drittens Jugend- und Spielerschutz, viertens Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Glücksspiele. So stellen die heute zu beschließenden Änderungen einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar.
Wir Freien Demokraten setzen uns darüber hinaus für ein dauerhaftes Erlaubnismodell auch über das Jahr 2024 hinaus ein. Deshalb wirken wir auf eine umfassende europarechtskonforme Glücksspielrechtsreform hin; denn eine umfassende Glücksspielrechtsreform kann auch den Anforderungen der digitalen Transformation und den daraus resultierenden Veränderungen des Glücksspielmarktes Rechnung tragen.
Hierzu hat die FDP-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche einen Antrag im Bundestag eingereicht, der diese Veränderungen als Chance und nicht als Risiko versteht. Künftig werden nämlich vielfältige und neue Formen der Spiel- und Wettkampfsimulation entstehen. Diese neuen Spielformen und digitalen Möglichkeiten wie zum Beispiel E-Sports könnte künftig bei einer Reform berücksichtigt werden.
Sogenannte E-Sports ermöglichen Wetten auf das Ergebnis von Sportereignissen oder auch ganz generell auf sportliche Wettkämpfe zwischen Menschen mithilfe von Computerspielen. Nach einer aktuellen Deloitte-Studie entwickelt sich E-Sports zu einem Massenphänomen mit vielfältigen Anwendungsbereichen im klassischen Gaming und auch im örtlichen Sportverein. Der Umsatz von ESports soll sich von heute 50 Millionen auf geschätzte 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 mehr als verdoppeln. Dabei ist E-Sports und das gesamte Gaming schon heute ein von klaren Regeln geleitetes und vom Fairplay getragenes Wirtschafts- und Kulturgut.
Meine Damen und Herren, an diesem Beispiel erkennen Sie, das Glücksspiel in Deutschland ist ein dynamischer und ein wachsender Markt mit immer neuen Anwendungsfeldern.
Um Ausweichreaktionen der Marktteilnehmer in den grauen oder gar in den schwarzen Markt zu verhindern, muss
daher in Zukunft das regulierte Glücksspielangebot größtmögliche Attraktivität aufweisen. Nur so werden wir die Verbrauchernachfrage bedienen und eine Abwanderung der Verbraucher in den unregulierten Schwarzmarkt effektiv vorbeugen können; denn ein reguliertes und zugleich attraktives Angebot
ist letztendlich das effektivste Mittel, die Regulierungsziele des Glücksspielstaatsvertrags zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Glücksspielmarkt wird staatlich reguliert; denn von ihm geht ein erhebliches Suchtpotenzial aus. Wir haben es gehört, es liegt ein Landesgesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vor. Meine Vorredner und Vorrednerinnen, Frau Staatssekretärin, die Redner und Rednerinnen der Koalition und auch der CDU, haben vollumfänglich dargestellt, Kernelement ist eine Regelung, die den Sportwettenmarkt betrifft. Ich werde es in der Detailtiefe nicht noch einmal darstellen, weil ja schon erläutert wurde, was diese Regelung umfasst.
Ich kann für meine Fraktion an dieser Stelle und aufgrund der fortgeschrittenen Zeit ankündigen, dass wir die vorgeschlagene Regelung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags intensiv geprüft haben und sie für eine zielführende Regelung halten. Wir hoffen, dass auch alle anderen Bundesländer dem Vorschlag folgen werden. Auch wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Es gibt keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen, damit ist es einstimmig so beschlossen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es bei den vorliegenden Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) in aller Kürze? Im Grundsatz – das ist jetzt nur sehr vereinfacht dargestellt – werden die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes mit 21 % bzw. 27 % beteiligt, was über die Regelungen des Landesfinanzausgleichs und damit innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) erfolgt.
Wenn der Bund den Ländern Geld zur Verfügung stellt, mit dem kommunale Leistungen mitfinanziert werden sollen, geschieht das in der Regel durch eine Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer, soweit nicht eine direkte Bundesbeteiligung nach den Artikeln 104 b ff. GG erfolgt. Dieser Weg hat aus kommunaler Sicht den Nachteil, dass von 100 Euro zusätzlicher Umsatzsteuereinnahmen des Landes nur 21 Euro im KFA ankommen und dort nach den gegebenen Mechanismen zeitlich, sachlich und regional verteilt werden, ganz unabhängig von dem, was die ursprüngliche Finanzierungsabsicht des Bundes war.
Dies würde auf jeden Fall dann passieren, wenn man nicht entsprechende Vorkehrungen trifft. Das tut das Land in der Regel auf zweierlei Art und Weise. Erstens wird in der Regel das Fachgesetz geändert, durch das die Mittel des Bundes dann sachlich, fachlich und regional möglichst genau gelenkt werden können. Zweitens sind zeitgleich diese Mittel aus dem Steuerverbund auszunehmen. Das ist ein technischer Weg, der über eine Änderung des LFAG erfolgt. Das ist auch heute der Fall. Zwei solcher Fälle werden mit diesem LFAG geregelt.
Die eben besprochenen fachgesetzlichen Anpassungen dazu sind bereits erfolgt. Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf sollen die noch ausstehenden technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Es handelt sich erstens um die Umsatzsteuermittel für Asylbewerber- und Integrationskosten, an denen sich das Land über das Landesaufnahmegesetz beteiligt, und zweitens um die Umsatzsteuermittel zur Qualitätsverbesserung im Bereich der Kindertagesbetreuung, sogenannte Gute-KiTa-Mittel, die über das Kindertagesstättengesetz und das Kita-ZukunftsGesetz einer zweckgebundenen Förderung der Kindertagesbetreuung und damit den Kommunen zugutekommen.
So weit zur Technik dessen, was in diesem Gesetz passiert. Lassen Sie mich aber noch in aller Kürze drei Anmerkungen zur im Vorfeld des Gesetzes geäußerten Kritik der kommunalen Spitzenverbände machen.
hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Der negative Finanzierungssaldo konnte seit dem Jahr 2009 kontinuierlich abgebaut werden und lag nunmehr zwei Jahre in Folge über 400 Millionen Euro im Plus. Neben der guten konjunkturellen Lage, Entlastungszahlungen des Bundes und den eigenen Konsolidierungsbemühungen der Kommunen ist das auch auf deutlich gestiegene Unterstützungsleistungen des Landes zurückzuführen.
Das sage nicht nur ich, das hat auch der Landesrechnungshof gesagt. Der Landkreistag auf Bundesebene – relativ unverdächtig – konstatiert uns gar die höchsten Zuwächse aller Flächenländer in den letzten zehn Jahren. Das sind die Leistungen, die das Land mit eingebracht hat.
Zum Thema „Asylbewerberkosten und Integration“: Die Herausnahme der Umsatzsteuereinnahmen des Landes für Asylbewerberkosten und Integration ist nicht neu. Die Kommunen erhalten vom Land eine monatliche Erstattung in Höhe von 848 Euro für Asylbegehrende bis zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie eine jährliche Pauschale von 35 Millionen Euro für abgelehnte Asylbewerber. Das Land erhält vom Bund lediglich 670 Euro pro Kopf und Monat, und das für abgelehnte Asylbewerber nur einmalig.
Wir haben uns entschieden, auch die Integrationsmittel bereits im Fachgesetz zu regeln. Hier ist das Land sogar im Vorgriff auf die voraussichtliche Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration in den Jahren 2019 und 2020 – und damit letztlich auch auf eigenes finanzielles Risiko hin – aktiv geworden. Ich muss Ihnen heute sagen, dieses Risiko wird sich für 2020 realisieren. Wir haben den Kommunen mehr Geld zugesagt, als wir überhaupt insgesamt vom Bund erhalten werden.
Wir haben uns an dieser Stelle gegenüber den Kommunen sehr, sehr fair verhalten. Wir sind sogar bereit, in gewisser Weise diese Ausfälle von Bundesmitteln zu kompensieren.
Der dritte Punkt sind die Kita-Mittel. Wie in dem Gesetzentwurf aufgeführt, ist durch den Ihnen vorliegenden Vertrag zwischen Bund und Land sichergestellt, dass das Land die Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz des Bundes vollständig für die Kita-Finanzierung einsetzt. Die Mittel kommen somit den Kommunen vollständig zugute. Das geschieht insbesondere im Rahmen des KiTaZukunftsgesetzes, mit dem die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter verbessert wird.
Im Übrigen – der Hinweis darf auch noch gegeben werden – ist es nach unserer Kenntnis so, dass fast alle Länder, die beim KFA eine ähnliche Systematik haben, genauso verfahren wie Rheinland-Pfalz. Die Mittel werden dann aus dem kommunalen Steuerverbund ausgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so weit zu dem Gesetz. Ich darf Sie um Ihre Zustimmung bitten.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Auf den ersten Blick sieht es nach einem routinemäßigen Vorgang aus und einem Gesetzentwurf, dem man konsequent folgen könnte.