Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Vielmehr sollten wir die Möglichkeiten der Fruchtfolgegestaltung, des Zwischenfruchtanbaus, der Untersaaten und möglicherweise sogar produktiver Brachen nutzen, um gegen Nitratüberschüsse anzukämpfen. Umweltschonende Ausbringungstechniken für mineralischen und organischen Dünger müssten gefördert werden, und zwar auch bei den Maschinengemeinschaften. Dabei sind die Fachleute der DLR und die Partner der Wasserwirtschaft als Berater gefragt. Ein paar mehr davon können sicher nicht schaden. Da stimmen wir durchaus zu. Wasserschutzkooperationen sind ein weiterer wichtiger Weg.

Über eines sollte sich die CDU-Fraktion aber im Klaren sein. Ganz ungeschoren wird die Landwirtschaft aus diesem teils chaotischen politischen Kommunikations- und Entscheidungsprozess nicht hervorgehen. Genauso wie die Bürger ein Anrecht auf sauberes Trinkwasser haben, sollte man den Landwirten für die geforderten Umweltleistungen einen finanziellen Ausgleich zugestehen. Nur dann können und werden die bäuerlichen Betriebe weiter existieren.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Ich erteile der Abgeordneten Blatzheim-Roegler das Wort.

(Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Weber für die Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine Debatte zu einem Thema, das die Landwirtschaft in den letzten Wochen und Monaten massiv beschäftigt hat. Das gilt für viele Bereiche, die Tierhaltung, den Ackerbau und den Gemüsebau. In vielen Bereichen betrifft es die Landwirte und bringt viele Einschränkungen mit sich. Die roten Gebiete sind angesprochen worden. Über 50 % der landwirtschaftlichen Flächen in Rheinland-Pfalz sind als rotes Gebiet markiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe auch als Praktikerkollege sehr intensiv dem Kollegen Zehfuß zugehört. Ich bin ein bisschen nervös geworden. Ich habe mir ein paar Fragen gestellt. Die eine Frage ist, ob wir einen unterschiedlichen Wissensstand haben. Sie haben sehr ausführlich mit Zahlen operiert und inhaltlich das Messstellennetz erörtert. Mein Informationsstand ist, dass nicht nur diese 35 EUA-Messstellen bei der Wasserrahmenrichtlinie herangezogen, sondern inklusive der 278 1.600 Messstellen in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie bei Ausweisung der Grundwasserkörper mit einbezogen werden.

Es gehört dazu, dass im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie alle sechs Jahre eine Überprüfung stattfindet. Die Werte, die Sie im Internet finden, wenn Sie die einzelnen Messpunkte auf der Internetseite der Wasserrahmenrichtlinie anklicken, werden alle sechs Jahre überprüft. Diese Überprüfung läuft momentan. Sie sehen momentan Werte aus den Jahren 2010 bis 2013. Wir werden Anfang des Jahres aktualisierte Werte von diesen Messstellen bekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, des Weiteren ist mein Informationsstand, dass bei der Düngegesetzgebung 2017 auf Bundesebene gewisse Formulierungen gefunden worden sind, die zur Düngegesetzgebung herangezogen werden, um eine Abgrenzung in den Bundesländern zu erlangen. Es sind Formulierungen, die die Wasserrahmenrichtlinie enthalten, die einschließlich Rheinland-Pfalz acht Bundesländer in Deutschland anwenden.

Die Wasserrahmenrichtlinie ist von 2000 bis 2003 auf EU-Ebene erstellt worden. Wir haben die Anwendung in Rheinland-Pfalz. Die Messstellen habe ich beschrieben. Die Fragen, die sich aufgrund der aktuellen Diskussion der letzten Monate stellt – da hätte ich gerne von Ihnen bzw. von der Bundesministerin Frau Klöckner eine Antwort –, sind folgende: Können wir politisch an den Messstellen arbeiten? Können wir politisch bestimmen, an welcher Stelle wir uns eine Messstelle suchen? Können wir uns an der Wasserrahmenrichtlinie, die uns gewisse Vorgaben macht, orientieren?

Es sind viele Parameter, die dazu führen, dass ein Gebiet rot oder grün ausgewiesen wird. Bezüglich nicht nur des Messwertes, sondern zum Beispiel der Niederschlagsmengen, der Geographie und der ganzen geologischen Hintergründe, die in der Wasserrahmenrichtlinie festgeschrieben sind, frage ich Folgendes: Können wir in der jetzigen Situation – das ist Ihre Forderung – politisch agieren? Können wir einen Pfeil an die Wand werfen und sagen, an der Stelle, an der der Pfeil landet, errichten wir eine Messstelle?

Ich nenne ein plakatives Beispiel. Wenn die Frau Bundesministerin diese Antwort gibt, dann bin ich gespannt, wie sich die weitere Diskussion deutschlandweit entwickelt.

Mein Informationsstand ist – ich habe einen Punkt vergessen –, dass neben der Überprüfung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie alle sechs Jahre das Landwirtschaftsministerium – Herr Kollege Steinbach hat es erwähnt – wie in Nordrhein-Westfalen das Thünen-Institut beauftragt hat, die Binnendifferenzierung zu überprüfen. Wenn die Möglichkeit von Frau Klöckner gegeben wird, dass wir uns Messstellen politisch aussuchen, dann können wir uns unsere Wunschmessstellen suchen. Ich glaube, es ist nicht möglich. Wir müssen uns an Gesetze und Richtlinien halten, die auf Bundes- und EU-Vorgaben fußen. Wir können uns nicht einfach politisch die besten Messstellen heraussuchen.

Der Gewässerschutz und die Arbeit der Landwirte sind kompatibel. Gerade in meiner Funktion als Bauernverbandsvorsitzender kann ich sagen, wir arbeiten mit Kooperationen im Wasserbereich. Das ist eines der Instrumente, die wir anwenden müssen. Ich habe heute Morgen bei der Aktuellen Debatte fördertechnische Instrumente erwähnt, die wir anwenden, um die Landwirte zu begleiten.

Zur Ehrlichkeit gehört dazu – das ist hier erwähnt worden –, dass wir schauen müssen, welche Nitrateinträge landesweit vorhanden sind. Wenn ich schaue, in Böhl-Iggelheim, wo Herr Kollege Zehfuß herkommt, sind bei der Kläranlage Nitrateinträge im Umfang von 25 t Kalkammon Zukaufsdünger vorhanden. Wenn die Nitrateinträge der Stadt Mainz in der Kläranlage im Umfang von knapp 600 t im Jahr aus Zukaufsdünger stammen, dann müssen wir darüber reden, wie wir mit diesen Nitrateinträgen umgehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Abgeordneten Weber hat der Abgeordnete Billen das Wort.

Herr Kollege Weber, es geht um Messstellen. Es geht nicht darum, Wasser anders zu messen, als es ist. Es geht darum festzustellen, wo der Eintrag herkommt. Wenn man es weiß, muss man die Ursache beseitigen. Es geht weiter darum zu klären, an welcher Stelle ein Eintrag ist und an welcher keiner. Es geht um die Nachvollziehbarkeit. Es geht nicht mit einer Karte, auf die man einen Pfeil schmeißt. Es kann sein, dass man das in der Vulkaneifel so macht. So machen wir das nicht.

Es geht darum, dass wir sagen, eine Messstelle auf 60 km kann nicht die Ursache sein, dass ein Wasserkörper auf 60 km rot ist. Es geht um die Binnendifferenzierung. Genau darum geht es. Diese Messstellen sind leider hier noch nicht gemacht worden. Es gibt sie in Mengen.

Es ist ja nicht so, dass wir jetzt Messstellen neu erfin

den müssten. Jeder Brunnen wird gemessen, aus dem wir Wasser ziehen. Wir messen doch genügend. Dafür wissen wir auch, dass es gar nicht so einfach ist, wie es sich manchmal anhört, und es wissenschaftlich manchmal auch ein bisschen schwierig ist, es nachzuvollziehen. Aber es muss nachvollziehbar sein. Das ist doch der entscheidende Punkt.

Mir und der CDU-Fraktion ist es vollkommen wurscht, und den Bauern ist es hundertmal vollkommen wurscht, ob jemand glaubt, er könne jetzt Politik daraus machen. Es geht darum, dass wir wieder eine sachgerechte Bewirtschaftung der Äcker und des Grünlands hinbekommen. Darum geht es.

(Beifall der CDU)

Herr Staatssekretär und Herr Weber, täuschen Sie sich nicht. Es betrifft viel mehr den Ökolandwirt, wenn Sie nichts tun, als den konventionellen Bauern.

Herr Weber, ich bin über Ihren Antrag so verwundert, den Sie mit unterschrieben haben, nach dem Motto: Jetzt müssen wir die Güllebehälter noch fördern, weil wir – obwohl die Vegetationszeit länger wird – die Ausbringungsverbotszeit auch verlängern. – Ja, sind wir denn bescheuert? – Das fragt man sich doch. Wenn die Vegetationszeiten länger werden, müssen doch die Ausbringungsverbotszeiten verkürzt werden; denn es wird ja länger Stickstoff aufgenommen, es wächst ja länger.

Aber das muss ein anderer nachvollziehen, Herr Weber. Hier geht es wirklich zunächst einmal darum, ohne Parteipolitik – nehmen Sie alle Farben, die Sie in den Augen haben oder wo Sie nicht durchkommen, weg; gehen Sie in Ihre Arbeitsgruppe und sagen Sie es auch dort, was ich auch den Grünen dazu mit Vorliebe sage –, die Wirklichkeit festzustellen, und wenn man an der Wirklichkeit Mängel feststellt, diese Mängel zu beseitigen. – Nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Zu einer Erwiderung hat der Abgeordnete Weber das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Billen, die Düngeverordnung hat nicht das Land gemacht, und die Ausbringzeiten und die Begrenzungen hat nicht das Land gemacht.

(Abg. Michael Billen, CDU: Aber das Land ist dafür zuständig! – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

Die Vorschläge sind von anderer Stelle gekommen, deswegen können Sie jetzt den Vorwand nicht – – –

(Abg. Michael Billen, CDU: Aber das Land ist dafür zuständig! – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

Ja, Sie können sich auch gern weiter an mir abarbeiten, Herr Kollege Zehfuß.

(Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)

Das können wir gern machen, aber es dient uns in der Sache nicht.

Ich habe auch meine Wunschvorstellung, dass wir die Trinkwasserschutzbrunnen als Maßstab nehmen und die Hotspots dann dementsprechend lokalisieren und vor Ort handeln. Ich bin auch dafür, dass wir eruieren, woher noch zusätzliche Nitrateinträge außerhalb der Landwirtschaft kommen. Aber wir müssen doch auch klären, ob es uns rechtlich möglich ist, auf Bundes- und EU-Ebene so vorzugehen. Diese Antwort habe ich von der CDU bis jetzt noch nicht bekommen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei FDP, SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Hedi Thelen, CDU: Also, wenn das NRW hinkriegt, warum denn dann nicht wir auch? Die haben doch das gleiche EU-Recht!)

Ich erteile nun der Abgeordneten Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben als Koalitionsfraktionen einen Antrag eingebracht, der ganz klar ein Ziel hat, das uns umtreibt. Das haben wir heute Morgen auch schon diskutiert. Wir wollen die Gewässer in Rheinland-Pfalz schützen, und wir wollen die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft ebenfalls schützen und voranbringen.

Es geht in unserem Antrag im Kern darum, wie wir unser Wasser und unsere Gewässer in einen sehr guten Zustand bringen können, die Gewässer, die der Lebensraum für viele Arten sind, und das Grundwasser, das die Grundlage für unser Trinkwasser ist. Es geht also um die Frage: Wie können wir unsere Lebensgrundlagen erhalten? – Das ist eine zutiefst konservative Frage, es wird aber immer mehr auch zu einer Überlebensfrage.

Unserer Ansicht nach wird diese Frage in Ihrem Antrag, liebe CDU, nicht ausreichend beantwortet. Der aktuelle Nitratbericht von 2016 zeigt, dass es in den vergangenen zehn Jahren praktisch zu keiner Veränderung, sprich, Verbesserung der Grundwasserbelastung mit Nitrat gekommen ist, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in ganz Deutschland.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie von 1991 fordern von allen Mitgliedstaaten, ihre Gewässer in einen guten Zustand zu überführen. Die Bundesregierung hat es aber leider in den letzten Jahren nicht geschafft, klare Maßnahmen zur Reduzierung von

Nitrateinträgen zu ergreifen, obwohl das Problem bekannt und die Folge davon ist, dass Deutschland jetzt zu einer Millionenstrafzahlung verurteilt wurde. So etwas nenne ich keine verantwortliche Politik; denn das ist nicht das Privatgeld der Bundesregierung, es sind letztendlich Steuergelder, die dann gezahlt werden müssen.

Wo stehen wir hier in Rheinland-Pfalz? – Es geht ja auch darum, wie wir in Rheinland-Pfalz vorankommen.

Ein Drittel unserer Oberflächengewässer sind in einem guten Zustand, und das ist ein echter Erfolg. Da stehen wir in Deutschland auch an der Spitze.

(Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)

Wenn wir es uns jetzt aber noch einmal genauer anschauen, müssen wir feststellen, dass wir Probleme haben. Ich rede jetzt nicht über Gülle oder so etwas. Schauen wir uns einmal exemplarisch die Pfalz an. In der Pfalz sind nahezu alle Grundwasserkörper, bis auf vier, in einem schlechten Zustand. Wir werden hier einen guten Zustand nach jetziger Beurteilung auch in den kommenden Jahren nicht erreichen. Das ist klar ersichtlich.