(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war sehr aufklärend! Eine sehr aufklärende Rede!)
Herr Kollege, es gab zwei Statistiken in der Anhörung. Das haben Sie doch gehört. Die eine Statistik hatte weniger Wald, die andere hatte mehr Wald. Jetzt können Sie zweimal raten, von wem die zweite Statistik war. Die zweite Statistik war von demjenigen, der vom Land RheinlandPfalz bezahlt wird.
Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Hartenfels von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Punkte kann man hier nicht so stehen lassen, auch wenn Du uns im Landtag bald verlassen wirst, Michael Billen.
Der erste Punkt war, es gibt zwei Statistiken. Im Rahmen der Anhörung wurde aber schon richtiggestellt, dass die Statistik der Bundeswaldinventur, die vorgestellt worden ist, deutlich ungenauer ist als die Statistik von Landesforsten. Landesforsten ist keine gekaufte Institution der Landesregierung oder der koalitionstragenden Fraktionen. Es wäre schlimm, wenn das wirklich die Meinung der CDU-Fraktion wäre.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist eigentlich eine Frechheit, so etwas zu behaupten!)
Landesforsten macht eine sehr genaue Waldinventur. Diese Zahlen hat Herr Dr. Egidi mitgebracht. Sie sind deutlich genauer als die Bundeswaldinventur. Es ist naheliegend, dass Landesforsten ein dichteres Netz hat. Die Zahlen waren eindeutig. Wir hatten von 2005 bis 2018 einen Waldzuwachs von über 1.000 ha. Das sollte man auch zur Kenntnis nehmen, wenn man schon eine Anhörung beantragt. Sonst könnten wir uns die Mühe sparen, uns noch einmal mit Informationen zu beschäftigen.
Eine zweiter Punkt ist mir auch noch einmal wichtig, weil mir im Jahr 2015 als Landespfleger – ich komme beruflich aus dem Naturschutz – diese Änderung des § 7 Landesnaturschutzgesetz sehr wichtig war, nämlich zu sagen, wir wollen beim Naturschutz nicht mehr unterschiedliche Flächeninteressen gegeneinander ausspielen. Deswegen war § 7 mit seiner Änderung auch bahnbrechend.
Vorher hatten wir die Situation, dass Naturschutz oft auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und oft auf Kosten der landwirtschaftlichen Produktion auf diesen Flächen ausgeglichen worden ist. Deswegen macht § 7 ganz konkrete Vorschläge, indem er sagt, wir machen erst die produktionsintegrierte naturschutzfachliche Aufwertung. Das war der Riesenschritt nach vorne. Das wurde früher – ich habe das selbst in Begleitplänen so gemacht – lange genug anders praktiziert, nämlich auf Kosten der Produktion der Landwirtschaft. Deswegen ist es komplett falsch, wenn Du hier sagst, man kann entweder nur das eine oder das andere machen. Das Gegenteil ist der Fall.
Wir können produktionsintegriert beide Interessen berücksichtigen, also die Interessen des Naturschutzes, die uns wichtig sind, und die Interessen entweder der landwirtschaftlichen Nutzung oder der forstwirtschaftlichen Holzproduktion. Beides lässt sich übereinanderbringen. Das drückt § 7 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes aus. In dem Punkt wollt Ihr das Rad zurückdrehen. Das ist sehr bedauerlich. Das haben die landwirtschaftlichen Vertreter in der Anhörung auch deutlich gemacht.
Herr Kollege, noch einmal: Es gab zwei Statistiken. Sie sagen einfach, dass die Statistik des Landes die richtige ist.
Ja, „genauer“, die ist die richtige! Ich könnte Ihnen fünf Beispiele nennen, in denen Wald geführt wird, wo gar keiner steht, weil das dem Land Rheinland-Pfalz gehört und Sie gesagt haben, wir forsten auf.
Nein. Es ist die Statistik. Es gilt ohnehin der Spruch: „Traue nur der Statistik, die Du selbst gut gestaltet hast.“ Das habe ich jetzt vornehm formuliert.
Ich streite insofern auch nicht mit Ihnen, ob es ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger Wald gibt. Ich streite aber ganz gerne mit Ihnen über den Anlass der Änderung.
Es ist nicht so, wie Sie sagen, dass Sie der Landwirtschaft die Rettungsanker zuwerfen, weil Sie sagen, wir machen ökologische Maßnahmen und dann keine Wiederaufforstung. Wir brauchen keine Fläche.
Natürlich brauchen Sie Fläche. Sie verbrauchen sie nur anders. Das war auch damals der Anlass. Sie verbrauchen sie anders. Sie nehmen sie anders zum Anlass, ökologische Maßnahmen, wie Sie sie gerne hätten. Ich sage noch einmal: Der Wald ist das Wichtige. Den Wald schützen wir einmal. Wir meinen auch noch den Acker und die Nutzflächen der Landwirtschaft.
Aber nicht nach dem Motto: „Wir entscheiden, was mit Deinem Acker und Deiner Wiese passiert.“ Das ist der Punkt und der Unterschied. Ich bleibe auch bei dem Unterschied, den ich eben genannt habe. Ihr habt einen anderen Ansatz. Die Grünen haben als Partei einen anderen Ansatz.
Wir als CDU haben einen anderen Ansatz. Er heißt „Marktwirtschaftliche Selbstbestimmung“. Das ist der Unterschied.
Bei dem Rahmen, den wir dafür setzen, ist es so, dass Ihr einen Rahmen mit Verboten und Geboten setzt, wir
setzen einen Rahmen von freiem Verhandeln. Das ist der Unterschied. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stimmt der Kollege Zehfuß zu, Herr Billen?)
Es tut mir leid, dazu muss ich jetzt doch noch etwas sagen. Ich sage einmal, auch wenn Michael Billen versucht, uns seine Theorien und Ideologien zu vermitteln, so widerlegt das Gesetz selbst genau das, was Michael Billen sagt,
dass wir nämlich gleichermaßen für Straßenbau, für Gewerbebetriebe, für Windanlagen, für alle baulichen Maßnahmen einen vernünftigen Ausgleich schaffen, und zwar in Abwägung.
Zu den Windanlagen möchte ich zum Abschluss nur noch einmal sagen, sie werden keineswegs besonders behandelt. Wer letztendlich Wald schützen möchte, der muss auch Windanlagen unterstützen, sonst gibt es bald gar keinen Wald mehr.
Wenn wir, wie die AfD gesagt hat, stattdessen Wald und Bäume pflanzen würden, dann würden wir unser Land weit über die Landesgrenzen hinaus zupflanzen müssen, um diesen CO2-Ausgleich zu gewährleisten. Vielleicht können wir dann als Rheinland-Pfälzer in Nordrhein-Westfalenoder so Asyl beantragen.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Dann kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10031 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Danke schön. Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.
Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10082 – Zweite Beratung
Ich darf Sie noch kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 90. Sitzung am 22. Oktober letzten Jahres mit Aussprache statt. Der Gesetzentwurf wurde dann an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss. Dazu wurde außerdem ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute zur Beschlussfassung vorliegende Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wurde umfangreich im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Rechtsausschuss beraten und zur Beschlussfassung empfohlen.
Besonders bemerkenswert waren hierbei die Ergebnisse der im Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführten Anhörung. Vorab sage ich allen beteiligten Anzuhörenden recht herzlichen Dank für die Unterstützung bei diesem Gesetzgebungsverfahren.
Nun zum Ergebnis: Eindeutig wurde der vorliegende Gesetzentwurf von der Mehrheit der Anzuhörenden unterstützt. Ich nenne als Beispiel die Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen, den Städtetag Rheinland-Pfalz und den Vertreter der Individualhotellerie in Abstimmung mit der DEHOGA Rheinland-Pfalz. Ich darf auch den DGB, den Bezirk Rheinland-Pfalz/Saarland, dazurechnen.