Drittens. Wir werden die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, den Kommunen tatsächlich die zugesagte Entlastung von 2,5 Milliarden € zu gewähren. Wir werden auch darauf drängen, dass die Bundesregierung schnell endgültige Klarheit hinsichtlich des Optionsrechts schafft.
Jetzt komme ich zu dem wichtigsten Punkt: Bei aller Kritik dürfen wir diese Reform nicht zerreden. Lassen Sie uns an vernünftigen Lösungen im Sinne der Betroffenen arbeiten. Flickenteppiche oder Parallellösungen in Schleswig-Holstein helfen den Betroffenen am wenigsten.
Die Entwicklung - ich weiß nicht, wie Ihr Informationsstand ist; wir sind ja nahe dran und sprechen mit den Kommunen - läuft ja schon klar auf eine pragmatische und effiziente Arbeitsgemeinschaftslösung zu. Sie sollten wissen, dass es in Kiel bereits einen sehr vernünftigen Vorschlag gibt, dass es in Lübeck einen Vorschlag gibt, dass im Kreis Segeberg ein solcher Vorschlag auf dem Wege ist, dass man sich im Kreis Nordfriesland damit sehr konstruktiv beschäftigt, auch in Stormarn, überall. Das sollten Sie wissen. Vielleicht sollten Sie es auch einmal sagen. Da arbeitet man an sehr konstruktiven Lösungen.
Man muss die Frage stellen, ob Beschäftigungsgesellschaften dadurch tangiert sind. Sie müssen natürlich auch darauf achten, dass sie ihre Beschäftigung halten. Ich kann nur sagen: Das Ziel besteht natürlich bei all diesen Modellen, die jetzt entwickelt werden, darin, Beschäftigungsgesellschaften weiterzuführen. Das ist völlig klar; wir wollen sie erhalten. Es kann nur im Moment - das ist auch der Sinn des Ausschreibungsverfahrens der Bundesanstalt - keine
Zu dem Zuschnitt, der von Herrn Kalinka angesprochen ist, möchte ich sagen: Nach unseren Informationen entwickelt die Arbeitsverwaltung in SchleswigHolstein in Gesprächen mit den Kommunen pragmatische Lösungen. Die Arbeitsämter akzeptieren es auch, wenn sie mit zwei Kreisen einen Vertrag machen müssen. Das ist lösbar. Dafür müssen wir keine Arbeitsamtstrukturreform machen. Sie wissen genau, dass das eine Sache von mehreren Jahren wäre. Sie wollen vielleicht auch eine Verlangsamung des Prozesses erreichen.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Die Landesregierung wird jedenfalls die weitere Umsetzung wie bisher ohne lautes Getöse, aber sehr sorgfältig begleiten. Unsere Zusagen, die ich genannt habe, stehen. Lassen Sie uns alle dazu beitragen, dass sich vernünftige Lösungen wie in Kiel und in Lübeck im Lande durchsetzen. Lassen Sie uns vermeiden, dass es dabei zu unterschiedlichen Flickenteppichen kommt. Das wäre für die Betroffenen die schlechteste Lösung.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich zunächst dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg das Wort.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Birk, ich möchte nur auf Folgendes hinweisen: Nicht die FDP-Fraktion hat die - wie Sie es nannten - Verschiebungsdebatte losgetreten, sondern das war der Vorsitzende der SPDLandtagsfraktion, Lothar Hay.
Ich möchte zweierlei sagen, und zwar zunächst zu unserem Abstimmungsverhalten: Die FDP-Fraktion wird sich bei dem CDU-Antrag der Stimme enthalten;
denn unserer Auffassung nach braucht man dann, wenn man konsequent das umsetzen möchte, was wir wollen, nämlich eine vollständige Dezentralisierung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen, keine neue Ordnung irgendwelcher Regionalstrukturen der Bundesagentur; diese wäre dann nämlich außen vor. Da das unserem Konzept nicht entspricht, werden wir uns bei dem Antrag der Stimme enthalten.
Zweitens beantrage ich namens der FDP-Fraktion für die ersten beiden Punkte des FDP-Antrages Ausschussüberweisung. Zu dem dritten Punkt - das betrifft den kompletten Berichtsantrag - beantrage ich Abstimmung in der Sache, weil wir gern im August einen Bericht dazu hätten, wie weit die Umsetzung in Schleswig-Holstein dann gediehen ist.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält der Herr Abgeordnete Baasch das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sind der Meinung, dass es richtig ist, den FDP-Antrag in zwei Teile zu teilen. Die ersten beiden Punkte sollten in den Ausschuss überwiesen werden und über Punkt 3 sollte direkt abgestimmt werden, damit wir auf der Grundlage des Berichts nach der Sommerpause darüber diskutieren können, was vom Optionsgesetz überhaupt noch geblieben ist.
Ferner möchte ich anmerken, Herr Kalinka, dass die Landesregierung in ihrem Bericht sehr klar gesagt hat, dass sie für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gute Voraussetzungen geschaffen hat. Es sind gute Voraussetzungen hier im Land geschaffen worden. Ich will nur daran erinnern, dass wir sehr viele MoZArT-Projekte hatten, im Rahmen derer schon lange vor Hartz IV vor Ort an der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gearbeitet worden ist. Das ist auch allseits in den Kommunen, aber auch auf Landesebene gelobt worden; denn es ist genau der richtige Ansatz, Hilfen aus einer Hand zu organisieren und zu gewähren. Dass man das in Berichte hineinschreibt, finde ich übrigens vernünftig. In Berichte sollte nicht nur das hineingeschrieben werden, was ist, sondern es sollte auch hineingeschrieben werden, wenn etwas vernünftig ist, weil das auch zur Weiterentwicklung dienen kann. Ich hätte mir gewünscht, dass sich ein solcher Prozess wie bei den MoZArT-Projekten auch auf Bundesebene durchgesetzt hätte. Leider ist das dann
mit Hartz IV ein wenig anders gekommen. Nun werden wir uns auf die neue Situation einzustellen haben.
Zweiter Punkt in dem Zusammenhang: Ich glaube auch, dass es notwendig ist, für einheitliche Regelungen zu sorgen - nicht damit jeder Kreis sein eigenes Arbeitsamt hat, sondern eine einheitliche Regelung muss auch heißen, dass die Lebensverhältnisse in diesem Land zugrunde gelegt werden. Es kann nicht sein, dass ein Arbeitsloser oder Sozialhilfeberechtigter ab 1. Januar 2005 in Flensburg anders behandelt wird als in Geesthacht oder Brunsbüttel. Das funktioniert einfach nicht. Wir müssen für einigermaßen vergleichbare Lebensverhältnisse in diesem Land sorgen.
Ein weiterer Punkt! Wenn Sie so ganz freundlich erzählen, die Beschäftigungsgesellschaften brauchten Sie nicht, haben Sie schlicht und ergreifend von den Zahlen keine Ahnung.
Ich will Ihnen das am Beispiel Lübeck einmal kurz darstellen. Nach dem neuen Arbeitslosengeld II, sind in Lübeck 6.500 sozialhilfeberechtigte „Arbeitsfähige“ betroffen und 6.500 Menschen, die Arbeitslosenhilfe beziehen. Etwa 700 Arbeitslosenhilfeberechtigte bekommen auch Leistungen nach der Sozialhilfe. Diese rundherum 13.000 Menschen sind im ALG IIBezug und das Gesetz sieht vor, dass etwa 20 bis 25 % durch die Bundesagentur für Arbeit aktiviert werden. Das macht allein für Lübeck 2.600 bis 3.500 Menschen aus, je nachdem, ob man 20 oder 25 % zugrunde legt. Ich frage mich: Wer soll diese Menschen aktivieren, wenn nicht Beschäftigungsgesellschaften? Wo sollen die ihre Arbeit finden, ihre Qualifizierung finden, wenn nicht in den Beschäftigungsgesellschaften?
Wenn Sie als verantwortlicher Kreispolitiker Ihre Beschäftigungsgesellschaft abwickeln, torpedieren Sie die Reformschritte, indem Sie es unmöglich machen, dass Menschen aktiviert werden. Was Sie immer einfordern, stellen Sie damit selber infrage. Ich glaube, Sie haben von den Zahlen keine Ahnung und auch von der Politik keine Ahnung.
Ja. - Noch ein letzter Gedanke: Es ist gut, dass wir einen vorausschauenden Fraktionsvorsitzenden haben, der rechtzeitig Diskussionen anstößt.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Kalinka.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsminister hat eine Reihe von Problemen technischer Schwierigkeiten, finanzieller und sonstiger Art hier dargelegt. Dies bestätigt das hohe Maß an Sorge, das berechtigterweise auch von den Kommunen deutlich gemacht worden ist. Der Antrag, dass die Einzugsbereiche der Agentur für Arbeit mit den Kreisen übereinstimmen sollten, ist eine Voraussetzung dafür, um in der noch knappen Zeit, die wir haben, überhaupt kompatible Systeme und Organisationsformen zu finden.
Denn das, was hier miteinander auf einen Weg gebracht werden muss, ist derart komplex und mit derartig verschiedenen Grundlagen versehen, dass sich davon möglicherweise keiner eine Vorstellung macht. Nichts wäre schlimmer, als wenn wir in SchleswigHolstein nicht einmal eine einheitliche Organisationsform bekommen würden.
Zweiter Punkt: Wir haben drei Möglichkeiten - eine wird hier vergessen -: Optieren, Arbeitsgemeinschaften oder ab 1. Januar 2005 ist die Bundesagentur für Arbeit für alles zuständig einschließlich ganz bestimmter Tätigkeiten. Diese dritte Möglichkeit wird von Ihnen nicht diskutiert. Die würde ich aber einmal
mit in Betracht ziehen, wenn es schon keine hinreichende Klarheit über die Fragen gibt, die angesprochen sind.
Das sind nicht nur unsere Fragestellungen, wenn ich mir die „Lübecker Nachrichten“ von gestern anschaue: „Hartz-Reformen: Nord-SPD befürchtet eine Katastrophe“. Was soll man noch mehr an Deutlichkeit dazu sagen!
Wenn wir uns im August darüber unterhalten - ich kann Ihnen das noch einmal sagen und den Versuch machen, Ihnen die Argumente nahe zu bringen -: Die Entscheidungen werden vor der Sommerpause kommunal getroffen werden müssen, wenn es keinen veränderten Fahrplan im Gesetzesbereich gibt. Das ist eine Tatsache. Darum kann man nicht herumkommen. Daher gesehen ist der Zeitdruck, unter dem das steht, hoch.
Herr Minister Professor Rohwer, wenn Sie sagen, das Land werde die Einsparungen vollständig weitergeben, so deckt das mitnichten die neuen Kosten, die auf die Kommunen zukommen. Das ist der entscheidende Punkt. Mit den Zusagen aus Berlin werden die Mehrausgaben nicht ausgeglichen werden können. Allein aus dem quotalen System, wie Sie es jetzt weitergeben wollen, werden die notwendigen Mehrkosten auch nicht ausgeglichen werden können.
Wir müssen vom Finanzminister schon mehr Geld verlangen, wenn wir zu einem fairen finanziellen Ausgleich in dieser Fragestellung kommen wollen. Wenn Sie die Frage nicht lösen, werden Sie Probleme mit den Kommunen bekommen, dort ins Boot zu gehen, denn woher sollen die die Mehrkosten in diesen Bereichen tragen?