Über die letzten Jahre war für mich die wesentliche Erfindung Dänemarks die des Hot Dogs. Aber nun ist etwas Neues hinzugekommen, nämlich dass sie seit
Jahren in Dänemark eine Ausbildungsplatzabgabe haben. Ich finde es gut, dass Sie das erwähnen, Herr Kollege Harms. Sie sollten allerdings auch so fair sein, diesem hohem Hause zu sagen, dass die Ausbildungsquote in Dänemark bei 3,2 % liegt und in Deutschland bei 6,4 %.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Arp das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kollegen! Ich will das etwas pragmatischer sehen. Ich bilde seit über 25 Jahren aus, habe in der Zeit über 50 ausgebildet.
Ich hätte vielleicht auch 100 ausbilden können. Aber dann hätte ich sie nicht ordentlich ausbilden können. Der Bedarf, Auszubildende einzustellen, richtet sich ausschließlich danach, sie auch ordentlich und fachgerecht ausbilden zu können und dem Arbeitsmarkt zu übergeben.
Wir nehmen sie nicht, um sie zu bewahren oder aufzuwahren. Ein Teil bildet nur deshalb nicht aus, weil er nicht vernünftig ausbilden kann. Das ist ein Problem.
Ein zweites Problem. Erzählen Sie einmal den Bäckern und den Schlachtern, sie sollen ausbilden. Sie machen es, auch in Betrieben über zehn. Die finden aber heute keinen Auszubildenden mehr. Nun kriegen sie keinen Auszubildenden und müssen auch noch eine Strafe zahlen. Das erklären Sie denen mal.
Ein dritter Punkt ist der demografische Faktor. Sie alle wissen, dass sich die Situation in fünf Jahren wieder ändert. In fünf Jahren sind wir an einem Punkt, an dem wir wieder Auszubildende suchen und sich die Auszubildenden die besten Firmen aussuchen können. Glaubt irgendjemand von Ihnen, dass die Ausbildungsplatzabgabe dann abgeschafft wird? Das ist wie mit der Sektsteuer. Die Marine ist dreimal
versenkt worden, aber die Sektsteuer haben wir. Die Ausbildungsplatzabgabe wird auch nicht abgeschafft werden.
Zu dem, was der Kollege Wagner sagte: Gehen Sie doch einmal in die Betriebe. Das duale System hat sich bewährt. Ist es richtig, dass wir zwei Berufsschultage haben, dass wir im Handwerk manchmal Bereiche haben, in denen sie den Lehrling im ersten Lehrjahr fast gar nicht im Betrieb sehen? Müssen wir nicht auch einmal über die Kosten der Ausbildung nachdenken? Das ist eine Frage für den Bildungsbereich. Das ist sicherlich in der Elektrobranche anders als in dem von Ihnen so geliebten Bereich, beim Friseur, Herr Kollege Hentschel.
Es gibt Dinge, über die man einmal nachdenken muss. Wenn man dazu kommt, dass wir hier im Haus unsere Schularbeiten machen, über die Kostensituation und die Ausbildungssituation reden, wird sich ein Teil dessen, worüber wir jetzt reden, von selbst erledigen. Wir brauchen keine Ausbildungsplatzabgabe.
Mein Appell an Sie, Frau Ministerpräsidentin: Setzen Sie sich zum Wohl schleswig-holsteinischer Betriebe dafür ein, dass sie nicht eingeführt wird.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Oppositionsführer, Herrn Abgeordneten Kayenburg, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Harms, das ist zwar eine gute Idee, die Sie hier vorgestellt haben, aber sie funktioniert leider nicht.
Ich will Ihnen das auch begründen: Tarifvertrag bedeutet, dass die tarifgebundenen Unternehmen ausbilden sollen.
Nun haben wir viele Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind. Da kriegen Sie das nur über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung hin. Das heißt, hier ist süßes Gift. Sie wollen den Umweg über einen angeblichen Tarifvertrag in eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung gehen. Damit haben Sie eine Ausbildungsplatzabgabe anderer Art. Die lehnen wir ab.
Zweitens. Sie haben völlig Recht gehabt, dass hier Ideologie statt Problemlösung angesprochen worden ist. Der Kollege Jacobs hat überhaupt keine Hemmungen, hier mit falschen Zahlen zu argumentieren. Herr Kollege Jacobs, ausweislich des Statistischen Landesamtes hat es im Jahr 2003 in SchleswigHolstein gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 2 % an Arbeitsplätzen - sprich: 18.000 - gegeben. Bei der Industrie gab es über 4 % mehr an Ausbildungsplätzen, beim Handwerk etwas weniger, 1 %, bei anderen Berufen auch deutlich mehr. Per Saldo haben wir einen Anstieg an Ausbildungsplätzen. Da sage ich auch gern: An dieser Stelle hat das Bündnis für Ausbildung funktioniert.
Herr Jacobs hat außerdem keine Hemmungen zu behaupten, es gäbe mehr Arbeitsplätze. Sie ignorieren offenbar alle Umfragen. Die Umfragen sagen uns, dass 5 % der Betriebe mehr ausbilden würden, aber 9 % weniger. Per Saldo ist das dann weniger, Herr Jacobs.
Im Übrigen verschweigen alle, die hier über Ausbildungsplatzabgabe reden, was für ein bürokratisches Monster da auf uns zukommt. Allein was an Aufwand sowohl in der Verwaltung als auch in der Industrie auf uns zukommt! Das Bundesministerium rechnet mit 70 Millionen €, die anfallen - egal, ob eingeführt wird oder nicht. Deswegen wird man schon aus diesem Grund versuchen, die Ausbildungsplatzabgabe einzuführen.
Einzelne Zahlen will ich in Anbetracht der Zeit hier nicht weiter erläutern. Ich weise aber auf Folgendes hin. Frau Simonis, Sie müssen einmal sagen, was Sie wollen.
Wollen Sie keine Abgabe oder wollen Sie doch eine Abgabe? Schaut man sich den Redebeitrag Ihrer Ministerin im Bundesrat an, stellt man fest, dass darin steht, dass Schleswig-Holstein derzeit der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe im Hinblick auf Berücksichtigung regionaler Lösungsansätze nicht zustimmen werde. Dann kommt der entscheidende Nebensatz: „… um die Ausbildungsplatzabgabe wesentlich zielgenauer und problemorientierter auszurichten“. Das heißt im Klartext: Hiernach wollen Sie die
Wenn Sie sie nicht wollen, sagen Sie doch, wie Ihre verbindlichen Bündnisse aussehen. Sie haben kein Wort über Verbindlichkeit gesagt, Herr Minister. Verbindliche Bündnisse bedeutet, dass Sie sagen, wie Sie das lösen wollen. Sagen Sie, Frau Simonis, heute: Jawohl, wir sorgen dafür, dass in meinem Hoheitsbereich die Ausbildungsplätze von 3,3 % auf 7 % steigen. - Dann haben Sie den ersten Schritt in die Verbindlichkeit getan.
Zu einem weiteren Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Harms das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Äußerung von Herrn Kollegen Wagner zeigt wieder ganz deutlich, dass er wahrscheinlich nicht in der Lage ist, überhaupt einen Ausbildungsplatz bekommen zu können, weil er den Grundfesten der Mathematik nicht so ganz folgen kann. Sie sprechen von 6 % und 3 %. Haben Sie einmal überlegt, wie viel Beschäftigte in den einzelnen Betrieben sind und dass die Zahl davon abhängig ist, die Prozentzahl der Auszubildenden? Haben Sie sich schon einmal überlegt, dass die Arbeitslosenquote im Lande Dänemark signifikant geringer ist als in Deutschland und dass das damit etwas zu tun haben kann? Das haben Sie sich natürlich nicht gedacht und das ist Ihr Problem. Das wäre auch Ihr Problem bei einem Bewerbungsgespräch.
Herr Kayenburg, wir verlangen Verantwortung der Arbeitgeber und deshalb wollen wir eine verpflichtende Regelung, weil die Erfahrungen gezeigt haben, dass das bisher nicht geklappt hat. Wir wollen aber auch Verantwortung der Gewerkschaften, die andere Forderungen zugunsten von Ausbildungsplätzen zurückschrauben müssen. Wir wollen Flexibilität, dass man, wenn sich die Situation einmal in fünf Jahren ändert, wie Sie es beschreiben, dann diese Tarifverträge wieder ändern kann. Das ist das, was wir wollen. Wir wollen Flexibilität in den Branchen, in den Regionen, dass man das nicht alles statisch sieht. Das ist für uns wichtig.
Wenn ich bei Statik bin, muss ich feststellen, dass sowohl CDU als auch FDP mehr oder weniger einen monolithischen Block darstellen und sich keinen Zentimeter bewegen wollen. Das ist das Problem, das wir in diesem Lande haben und wovor wir, wie ich glaube, dieses Land beschützen müssen.
Wir werden uns dieses Problems der Ausbildungsplätze annehmen müssen und können nicht einfach nur sagen, wir tun lieber gar nichts. Wir müssen zumindest sagen, was wir tun wollen, und das haben wir von Ihnen beiden heute immer noch nicht gehört. Darauf warten wir noch.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Behm.