Protokoll der Sitzung vom 25.08.2004

Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf ursprünglich einmal angedachte Veränderungen, die noch im Referentenentwurf standen, korrigiert hat, etwa die allgemeine Abschaffung der Sargpflicht oder einer Privatisierung von Friedhöfen.

Lassen Sie mich einige Worte zu der jetzt gefundenen Ausnahme von der Sargpflicht sagen. Die Ministerin hat es angesprochen: Wir haben Veränderungen in der Bestattungskultur. Ein Punkt, wo wir diese gesellschaftlichen Änderungen besonders feststellen, ist die Heterogenität der Religionszugehörigkeit in der Bevölkerung, die wir früher nicht hatten. Aus dem Grund müssen wir denjenigen, die einer Religionsgemeinschaft angehören, welche andere Bestattungsformen vorsieht, diese Möglichkeit auch geben. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion die vor allem auf Intervention der Kirchen gefundene Regelung, die Ausnahme von der Sargpflicht auf religiöse Gründe zu beschränken. Eine allgemeine Abschaffung der Sargpflicht hätte in der Tat beinhaltet, dass es zu einer Art billiger Beisetzungsform kommen würde.

Wichtig ist aber, wie gesagt, dass diejenigen, die anderen Religionsgemeinschaften angehören, die Möglichkeit haben, etwa mit einem Leichentuch beigesetzt werden. Das bezieht sich in Deutschland nicht nur, aber vor allem auf die 3,25 Millionen Moslems, die wir in Deutschland haben.

Gängige Praxis ist derzeit, dass verstorbene Moslems in ihre Heimatländer zurückgeflogen und dort beerdigt werden. Für die zweite und dritte Generation von Moslems, die in Deutschland geboren sind, ist aber Deutschland die Heimat. Deswegen ist es gut, Ihnen die Möglichkeit zu geben, hier in Deutschland nach ihren Riten beigesetzt zu werden. Das ist auch ein Beitrag zur Integration, der dringend geleistet werden muss.

(Beifall bei der CDU)

Erleichtert bin ich darüber, dass die Privatisierung von Friedhöfen aus dem Gesetzentwurf weitgehend

verschwunden ist. Frau Ministerin, Sie sprachen vom Untergang des Abendlandes und von der Emotionalität. Es handelt sich nun einmal um ein emotionales Thema, wenn wir über Tod und Beerdigung sprechen. Insofern glaube ich, dass Sie in diesem Punkt die Diskussion entschärft haben; und dafür zolle ich Ihnen Respekt.

Ich will vor allem sagen: Wir sind normalerweise eine Partei, die für Privatisierung ist. Aber ich würde das Beerdigungswesen von den übrigen Tummelplätzen der Privatisierungsdebatte trennen wollen. Denn ich glaube, dass sich die auf Dauerhaftigkeit angelegte Totenruhe mit einer Privatisierung nicht gut verträgt. Ich glaube - auch Sie haben es erwähnt -, dass Privatisierungstendenzen einen Kostendruck auf die bestehenden Friedhöfe auslösen würden, sodass wir das, was wir jetzt an Grünanlagen und auch an Würde den Friedhöfen zur Verfügung stellen, dann nicht mehr vorfänden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Wort auch zu den Totgeburten sagen. Es ist in der Tat das schwierigste Thema, das wir in den Ausschüssen zu beraten haben werden. Es geht dabei um diejenigen Totgeburten zwischen 500 und unter 1.000 g, bei denen im Moment eine Bestattung durch die Eltern möglich, aber nicht vorgeschrieben ist. Ich halte es wegen der besonderen Belastung, der Eltern bei einer Fehl- oder Totgeburt ausgesetzt sind, für richtig, dass man die Eltern nicht dazu verpflichtet, ihr Kind selbst zu beerdigen.

Ich glaube, wir müssen uns aber auch die Frage stellen, was denn mit der Totgeburt passiert, wenn die Eltern sie nicht beisetzen. Im Moment ist eine Formulierung gefunden worden, die, wie ich finde, sehr würdig ist, dann aber am Ende darauf hinausläuft, dass die Totgeburten als Klinikabfall beseitigt werden. Es ist meine persönliche Auffassung, dass Totgeburten schon kleine Menschen sind und kein Klinikabfall.

Insofern trete ich dafür ein, dass wir im Ausschuss noch einmal darüber beraten, ob man nicht auf jeden Fall eine Beerdigung - durch die Eltern oder die Klinik - vornimmt. Es handelt sich um eine Position, die wir auch mit den Kirchen noch einmal beraten müssen. Die Kirchen haben sich dazu schon geäußert. Aber es ist einer der Punkte, die wir auch noch fraktionsübergreifend beraten müssen. Es ist ein heikler, ein sensibler Punkt, über den wir uns sicherlich noch einmal auseinander setzen müssen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schlosser-Keichel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gesagt worden, die Vorschriften, die heute regeln, wie wir mit unseren Verstorbenen umzugehen haben, stammen teilweise aus dem Dritten Reich und sind über ein Sammelsurium von Gesetzen und Verordnungen verteilt. Diese zusammenzufassen, zu straffen, zu konkretisieren und sich zu öffnen für eine veränderte Trauerkultur und für andere Religionen, ist dringend nötig.

Die Landesregierung hat deshalb einen modernen Entwurf für ein umfassendes Bestattungsgesetz erarbeitet. In diesen Entwurf sind bereits wesentliche Ergebnisse einer umfassenden Diskussion eingeflossen, die im Vorfeld mit Verbänden und Kirchen geführt worden ist. Viele Abgeordnete sind in ihren Wahlkreisen in den Diskurs einbezogen worden. Das war ein Meinungs- und Gedankenaustausch, der wohl alle beeindruckt hat, sowohl die Regierung als auch uns Abgeordnete. Deshalb ist es auch kein Zufall, dass sich mir genau die gleichen Punkte aufgedrängt haben, in meiner Rede hier anzusprechen.

Um es kurz zu sagen oder zu wiederholen: Knackpunkt Nummer eins, der in den Diskussionen, die ich geführt habe, im Mittelpunkt stand, die mögliche Privatisierung von Friedhöfen, die mit viel Aufregung und Emotion besprochen worden ist, ist vom Tisch. Das ist gut so, denn die Trägerschaft von Kommunen und Kirchen und ihre Zusammenarbeit hat sich im Grunde bewährt. Dort, wo sich die Gemeinden bisher oder heute noch vornehm zurückhalten, werden sie nun allerdings gesetzlich verpflichtet, sich an den ungedeckten Kosten eines kirchlichen Friedhofs zu beteiligen.

Ein weiterer Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes war und ist die Frage, ob künftig die Bestattung nach dem Wunsch der Verstorbenen beziehungsweise der Hinterbliebenen wahlweise in einem Sarg oder aber in einem Leichentuch erfolgen kann. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf - auch das ist hier schon ausgeführt worden - soll es grundsätzlich bei der Sargpflicht bleiben. Ein Nebeneffekt dieser Entscheidung ist, dass damit auch die - wie ich zwar finde - weit hergeholte, aber immer wieder vorgebrachte Befürchtung ausgeräumt ist, die Kommunen könnten, wenn sie im Rahmen der Sozialhilfe Beerdigungskosten zu übernehmen haben, die möglicherweise günstigere Bestattung im Leichentuch wählen. Das ist oft ange

sprochen worden, eine eigenartigerweise immer wieder vorgebrachte Angst.

Um aber insbesondere die Bestattung nach islamischen Riten zu ermöglichen, sind Ausnahmeregelungen von der Sargpflicht vorgesehen, wenn religiöse oder weltanschauliche Gründe vorgebracht werden.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen die Lockerung der Sargpflicht den Friedhofssatzungen überlassen bleibt, wird in Schleswig-Holstein den Trägern von Friedhöfen zwingend vorgegeben, dass sie eine Bestattung im Leichentuch ermöglichen müssen, gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Friedhofsträgern. Es ist also nicht ins Belieben gestellt und es ist schon wichtig, das zu regeln.

Auch im Hinblick auf die Feuerbestattung öffnet sich der Gesetzentwurf neuen Formen der Bestattung. Der Transport der Asche darf den Hinterbliebenen nun überlassen werden. Diese müssen dann aber nachweisen, dass die verschlossene, versiegelte Urne bestattet worden ist.

Im Grundsatz geht der Gesetzentwurf davon aus, dass die Urne in einem Grab beigesetzt wird. Erstmals wird allerdings die Seebestattung der Urne gesetzlich geregelt. Bisher war dafür ein Ausnahmeverfahren zu bemühen. Die Friedhofsordnungen können für die Beisetzung in Urnenhallen, Urnenmauern oder an einem Baum im Urnenhain eines Friedhofs vorsehen und damit auf persönliche Wünsche eingehen. Wie gesagt, innerhalb des Friedhofs sind diese Anlagen für Urnenbestattungen einzufügen.

Unzulässig - auch das ist gesagt worden - ist auch künftig das Aufbewahren der Urne im privaten Bereich, unzulässig ist auch das Ausstreuen der Asche. Auch dies ist ein Knackpunkt in den Diskussionen. Ich denke, auch hier ist eine gute Entscheidung getroffen worden.

Als dritter Punkt ist die Bestattungspflicht für tot geborene Kinder genannt worden. Auch an den bisherigen Wortbeiträgen haben wir gesehen, dass das ein sensibles Thema ist. Die Regelung, die im Gesetzentwurf enthalten ist, entspricht der derzeitigen Rechtslage. Neu ist, dass die Geburtshelfer sicherstellen müssen, dass die Eltern oder ein Elternteil über die Möglichkeit, dass das tot geborene Kind beerdigt werden kann, informiert werden. Vielleicht sollten wir dazu kommen, diese „Soll“-Vorschrift im Gesetz in eine „Muss“-Vorschrift abzuändern, um deutlich zu machen, wie wichtig diese Beratung für die Eltern und die Trauerarbeit, die sie zu leisten haben, ist.

(Beifall des Abgeordneten Rolf Fischer [SPD] - Glocke der Präsidentin)

Bitte kommen Sie zum Schluss, Frau Abgeordnete.

Mein letzter Satz. - Ich rege an - auch da sind wir uns einig -, dass wir im Ausschuss auch grundsätzlich über diese Gewichtsgrenze beraten. Angesichts der Tatsache, dass lebend geborene Kinder mit einem extrem niedrigen Geburtsgewicht heute reelle Überlebenschancen haben, muss die Frage der Gewichtsgrenze von 500 bis 1.000 g noch einmal überdacht werden. Wir werden sicherlich Anhörungen durchführen und da wird sich auch diese Frage auftun.

Ich bin sicher, wir werden im Ausschuss interessante Beratungen über den Gesetzentwurf führen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Kolb.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Sie haben die Bestattungskultur angesprochen und diesen Gedanken will ich gern unterstützen. War es in der Vergangenheit so, dass der Tod eines Menschen mit seinen Bestattungsritualen und die Form, wie man sich Verstorbener erinnerte, seit Jahrtausenden als selbstverständliches Ereignis zum Leben eines Menschen gehörte, erleben wir heute, wie der Trend immer mehr dahin geht, den Gedanken an den Tod zu verdrängen. So können wir uns auch heute noch über das Leben von Jahrtausenden allein durch die Öffnung alter Grabstätten informieren und darüber sehr viel erfahren.

Ich lasse an dieser Stelle die Frage offen, was die Menschen denken werden, wenn sie in ein paar Jahrhunderten einige der heutigen Grabstellen öffnen werden. Denn der Tod wird in der heutigen Gesellschaft, in der Jugend, Gesundheit und ein langes Leben zu den wichtigsten Statussymbolen gehören, vielfach als ein lästiges Ereignis angesehen. Damit einhergehend wird in unserem Kulturkreis der Gedanke, wie und vor allem wo ein Toter zu bestatten ist, leider immer häufiger zur Nebensache.

Da degenerieren auf der einen Seite Beerdigungen in Einzelfällen sogar zur „Entsorgung" der Toten, wenn die Asche des Verstorbenen aus Kostengründen ins Ausland verbracht und auf parkähnlichen „Streuwiesen" verteilt wird, wie es in den Niederlanden heute schon möglich ist. Auf der anderen Seite ist es Men

schen, die als Gäste in unser Land gekommen sind und hier eine neue Heimat gefunden haben, überwiegend immer noch verwehrt, ihren religiös motivierten Beerdigungsritualen nachzukommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorgelegte Entwurf des Bestattungsgesetzes soll durch die Zusammenfassung verschiedener bestattungsrechtlicher Einzelvorschriften auf die gewandelte Bestattungskultur eingehen. Dies ist äußerst sinnvoll. Denn hierdurch wird mehr Rechtsklarheit und mehr Rechtssicherheit geschaffen. Dazu gehört, dass die Vorschriften zur Leichenschau mit aufgenommen worden sind. Denn bis heute bleiben jährlich schätzungsweise bis zu 2.400 Tötungsdelikte in der Bundesrepublik unentdeckt.

Vielleicht sind diese Umstände nicht ausschließlich auf fehlende gesetzliche Regelungen zurückzuführen, sondern auch darauf, dass rechtsmedizinische Institute aufgrund von Einsparungen oftmals nicht in der Lage sind, den Anforderungen nachzukommen, doch bieten die jetzigen Vorschriften deutlich mehr Klarheit in diesem Bereich.

Besonders wichtig und notwendig finde ich, dass das besonders sensible Thema der so genannten Totgeborenen - es ist hier schon mehrfach angesprochen worden - durch dieses Gesetz aufgegriffen worden ist. Auch wenn es der Entwurf des Bestattungsgesetzes endlich den Eltern ohne aufwendige Formalitäten ermöglicht, Fehl- und Totgeburten unter einem Gewicht von 1.000 g zu bestatten, wie es § 13 Abs. 1 vorsieht, ist natürlich die Frage zu stellen, ob diese Gewichtsgrenze willkürlich gezogen worden ist oder ob die Regelung des § 29 Abs. 2 Personenstandsgesetz hätte berücksichtigt werden müssen, das von einem Gewicht von 500 g ausgeht.

Ungeachtet dessen, dass für Eltern bei der Entscheidung darüber, ob sie ihr totes Kind bestatten wollen oder nicht, sicherlich nicht das Geburtsgewicht maßgeblich ist, muss hier eine intensivere Abwägung zumindest in der Gesetzesbegründung erfolgen, um insbesondere auch den Anforderungen des Artikels 1 Abs. 1 des Grundgesetzes gerecht werden zu können. Ich bin sicher, dass dies in den Ausschussberatungen erfolgen wird.

Auch ist es sinnvoll und notwendig, die Bestattungsrituale von Menschen anderer Glaubensbekenntnisse zu berücksichtigen. Insoweit geht der Gesetzentwurf auch hier den richtigen Weg.

Es stellt sich allerdings die Frage: Gilt dies für alle Weltanschauungen oder muss nicht die Möglichkeit, ohne Sarg bestattet zu werden, klarer definiert wer

(Veronika Kolb)

den, sodass nur Mitgliedern einer anerkannten Religionsgemeinschaft diese Möglichkeit vorbehalten ist?

Weitere Fragen, inwieweit künftig Friedhöfe in Marschböden für die Erdbestattung zugelassen werden können - es ist vorgesehen, dass dies in Zukunft nicht mehr möglich ist - und wie Ruhezeiten in Familiengräbern zu behandeln sind, wenn beispielsweise eine Totgeburt während der Ruhezeit am Kopf- oder Fußende, wie heute möglich, bestattet worden ist, müssen wir im Ausschuss intensiv diskutieren.

Nach all den Beiträgen der Kollegen aus den anderen Fraktionen und Ihren Ausführungen, Frau Ministerin, bin ich sicher, dass wir dieses Thema im Ausschuss sensibel beraten und zu einem guten Weg finden werden.

(Beifall)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Fröhlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst sagen, dass mir die nachdenkliche und aufmerksame Atmosphäre dieser Debatte ausgesprochen gut tut. Ich glaube auch, dass sie der Debatte gut tut, und möchte mich dafür bedanken, dass so etwas in diesem Hause auch möglich ist.

Die Bestattung ist sehr wahrscheinlich eine der ältesten rituellen Handlungen der Menschheit. Das Recht auf Bestattung ist ein Recht, das jedem Menschen, aber nach allgemeiner Auffassung auch nur dem Menschen zusteht. Möglicherweise setzt das Bestattungsritual den ersten wirklich bewussten Unterschied zwischen Mensch und Tier, obwohl man auch sagen kann: Sehr frühe Kulturen haben mindestens dem Töten eines Tieres einen Respekt entgegengebracht, den wir heute gar nicht mehr kennen. Dies galt auch für das pflanzliche Leben. Wenn man einen Baum fällte, hat man ihn zunächst um Vergebung gebeten. Wenn man ein Mammut tötete, hat man die Geister des Mammuts angerufen und gesagt: Es bleibt uns nichts anderes übrig. Darüber, ob die Menschenwürde höher geachtet wird, wenn die Mitwelt höher geachtet wird, ließe sich lange nachdenken. Die Bestattungspflicht, in Deutschland allgemein festgelegt, resultiert jedenfalls zunächst einmal aus der Menschenwürde. Das ist bereits gesagt worden.

Jede Religion, jede Kultur hat ihre eigenen Bestattungsrituale. Das schleswig-holsteinische Bestattungsrecht ist bisher von der christlichen Bestattung, das heißt von der Erdbestattung im Sarg oder alterna

tiv von der Feuerbestattung, ausgegangen. Es ist eine notwendige Anpassung an eine veränderte Gesellschaft, wenn auch die Bestattungsrituale muslimischer Traditionen auf hiesigen Friedhöfen akzeptiert werden.

Übrigens nehme ich sehr widersprüchliche Tendenzen wahr. Unsere Gesellschaft verändert sich zunehmend hin zu einer Single-Gesellschaft, die sich nicht mehr in erster Linie über Familien, sondern im Alleine-Dastehen organisieren möchte. Menschen werden gegenüber den Ritualen, die es gibt, gleichgültig. Manche Menschen sagen auch: Ich möchte gar nicht, dass es mich nach meinem Tod noch irgendwie gibt; ich möchte nur verschwinden. Andere sagen: Wir müssen mit Bestattung ganz anders umgehen, zum Beispiel farbenfrohe, chice, trendige Särge entwickeln. Auch das gibt es in unserer Gesellschaft. Ich finde, es ist nicht so eindeutig, wie es hier manchmal klang, sondern das, was sich zurzeit beobachten lässt, ist vielschichtig.