Das bedeutet, dass es künftig auch für Zwecke des Erkennungsdienstes möglich sein soll, die DNAAnalyse gegen den Willen des Beschuldigten vorzunehmen.
Solche erkennungsdienstlichen Maßnahmen dienen nicht der Überführung des Beschuldigten in einem bestimmten Strafverfahren, sondern der vorsorglichen Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die Erforschung und die Aufklärung von Straftaten. Sie sind rein vorbeugender und sichernder Natur. Die so gewonnenen Unterlagen gelangen nicht in die Ermittlungsakten, sondern werden in die örtliche und zentrale polizeiliche Materialsammlung aufgenommen. Auch bei Delikten unterhalb der mittleren Kriminalität. Das ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich ausgeschlossen. Das genügt nicht den Anforderungen unserer Verfassung. Damit ist die Diskussion für uns eigentlich inhaltlich beendet.
Wir dürfen gespannt sein, wie insbesondere die Grünen - ich würde mich freuen, Frau Ministerin Lütkes wäre hier und würde dazu ihre Meinung kundtun - zu dem Verhalten ihres Koalitionsministers hier in Schleswig-Holstein stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss der IMK zum Thema Gefahren des Internets für Kinder und Jugendliche lässt sich nichts einwenden. Sie hat empfohlen, über die Gefahren des Internet für Kinder und Jugendliche verstärkt öffentlich aufzuklären. Sie hat die Kolleginnen und Kollegen der Kultus- und Jugendministerkonferenz gebeten, sich für eine verstärkte Aufklärung einzusetzen, und das ist auch dringend nötig, übrigens was den Konsum von Medienangeboten dieser Art insgesamt betrifft. Darüber hinaus hat die IMK einen Prüfauftrag erteilt, um zu klären, ob die bestehenden Regelungen zur Bekämpfung der Internetkriminalität ausreichen, ob und wie es hier verstärkt zu einer europäischen Zusammenarbeit kommen muss, inwieweit Internetanbieter verstärkt in die präventive und repressive Arbeit eingebunden werden können und welche weiteren präventiven und repressiven Maßnahmen geeignet sind, Internetstraftaten vorzubeugen und ein vermutetes Dunkelfeld aufzuhellen.
Gegen diesen Prüfauftrag ist nichts einzuwenden. Wir sollten hingegen genau beobachten, wie die IMK mit den Ergebnissen dieses Berichts umgeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die IMK fordert, die Anordnung von Mitteilungen in Zivilsachen dahin gehend zu ändern, dass die Polizei über Entscheidungen der Zivilgerichte nach dem Gewaltschutzgesetz informiert wird. Eine solche Informati
onsverpflichtung besteht bisher nicht. Die Justizministerkonferenz wird dieses Anliegen prüfen. Wir als FDP stehen dem Anliegen nicht ablehnend gegenüber. Das will ich ausdrücklich sagen. Ich schließe mich den Ausführungen des Kollegen Puls zu dieser Frage ausdrücklich an. Für heute genügt es, denke ich, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Wir sollten erst dann debattieren, wenn uns die Prüfergebnisse insgesamt vorliegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dem Innenminister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den vorliegenden Bericht danken. Die Frage nach der Ausweitung der Anwendung von DNA-Analysen beschäftigt diesen Landtag nun zum wiederholten Mal. Ich pflichte den Ausführungen des Kollegen Kubicki hierzu ausdrücklich bei. Dennoch ist es gut, immer wieder über alles zu sprechen. Allerdings liegen keine neuen Erkenntnisse vor, und landespolitische Entscheidungen müssen auch nicht getroffen werden. Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz sind seit dem 8. Juli bekannt. Auch die Haltung des schleswig-holsteinischen Innenministers, die Haltung der schleswig-holsteinischen Justizministerin und der Justizministerkonferenz dürfte aufmerksamen Beobachtern der Szene bekannt sein. Insofern hat der Bericht zu diesem Thema nichts gesagt, was nicht bereits bekannt gewesen wäre, was selbstverständlich nicht an der Qualität des Berichts liegt.
Wir begrüßen es außerordentlich, dass anlässlich der Debatte um die DNA-Analyse endlich die Regelungen der Strafprozessordnung zu den erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf den Prüfstand kommen; denn sie sind aus Sicht des Datenschutzes eine Katastrophe. Ich habe es bei der letzten Debatte über dieses Thema im Landtag auch schon gesagt und auch ausdrücklich eine Prüfung gefordert. Ich bin sehr zufrieden, dass das nun geschieht. Das heißt aber noch nicht, dass wir eine Gleichsetzung von DNAAnalyse und erkennungsdienstlichen Maßnahmen befürworten. Die Strafprozessordnung verlangt für die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nur einen Anfangsverdacht ohne Qualifikation der Anlasstat. Dies wird so weder von der Justizministerkonferenz noch von der Protokollerklärung des Beschlusses der Innenministerkonferenz infrage gestellt. Ich sehe somit in der DNA-Analyse und der
und erwarte, dass das die Innenministerkonferenz gemäß dem Verfassungsgerichtsbeschluss ebenfalls tut.
Ein solcher Eingriff benötigt zur Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gesetzlich ausformulierte Beschränkungen. Unter den gegebenen Voraussetzungen, also selbst unter Berücksichtigung der von der Innenministerkonferenz vorgeschlagenen Modifikationen lehne ich eine Aufnahme der DNAAnalyse in den Katalog der erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach wie vor ab.
Ich verkenne nicht, dass die DNA-Analyse ein hoch effizientes und sehr zuverlässiges Ermittlungsinstrument darstellt, das von großer Bedeutung für die kriminalistische Arbeit ist und weiterhin sein wird.
Ich stelle mich nicht grundsätzlich gegen die Ausweitung der Anwendung von DNA-Analysen im Strafverfahren. Sie muss jedoch in jedem Fall auf schwere Kriminalität begrenzt bleiben.
Die Sensibilität der in den Körperzellen gespeicherten Daten macht es weiterhin unbedingt erforderlich, den Vorgang gegen Fehler durch Qualitätsmängel in der Untersuchung und gegen missbräuchliche Ausweitung zu sichern. Eine wirksame einheitliche staatliche Qualitätskontrolle privatwirtschaftlich betriebener Labore muss daher aus unserer Sicht eingeführt werden. Weiterhin müssen unabhängige Stellen wie zum Beispiel der Datenschutzbeauftragte, Kontrollrechte zur Verhütung von Missbrauch erhalten. Nur unter diesen Voraussetzungen sowie unter der Bedingung ausreichender rechtlicher Kompensationen kann auf den Richtervorbehalt bei Anordnung der Maßnahme verzichtet werden.
Die DNA-Analyse in ihrer jetzigen Handhabung besitzt nur wenig Aussagekraft über persönliche Erbinformationen. Die wissenschaftliche Forschung entwickelt sich allerdings auch unter ökonomischem Druck ständig weiter. Dem muss durch ständige Weiterentwicklung des Rechts Rechnung getragen werden. Ein
Zu den Mitteilungen über Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen kann ich nur sagen: Dies ist insgesamt ein entscheidender Fortschritt im Kampf gegen häusliche Gewalt. Polizei und Gerichte übernehmen verschiedene Aufgaben in dem gleichen Prozess. Deshalb sollten sie auch optimal über die Arbeit der jeweils anderen Stelle informiert sein. Wir begrüßen daher die Initiative der Innenminister. Ich denke, das ist mehr oder weniger ein Selbstgänger. Ich wundere mich, dass sich die Innenministerkonferenz mit solchen Fragen beschäftigt.
Nun zum Internet! Die Innenministerkonferenz hat zunächst einmal festgestellt, dass über die Gefahren, die für Kinder und Jugendliche mit der Nutzung des Internet einhergehen können, verstärkter Aufklärungsbedarf herrscht. Darin sind wir uns sicherlich einig. Das ist eine richtige Erkenntnis. Letztlich muss man aber sagen: Das ist kein spezifisch schleswigholsteinisches Problem. Das Internet wirkt und arbeitet global, ist zum Glück allerdings nicht global beherrschbar, möglicherweise aber deswegen auch vor instrumentalisierendem, machtpolitisch begründetem Zugriff einigermaßen sicher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Antrag der CDU auf einen Bericht haben wir zugestimmt, da es der CDU wohl nicht möglich war, die Beschlüsse der Innenministerkonferenz auf anderem Wege zu erfahren. Herr Innenminister, ich bedanke mich deswegen auch bei Ihnen für diesen wunderbaren Bericht. Aber aufgrund der umfangreichen Präsentation der Beschlüsse der Innenministerkonferenz im Juli 2004 war es dem SSW auch ohne die Hilfe der CDU möglich, diese zu finden und auch zu lesen. Sie sind nämlich über die Internetseite des Innenministeriums zugänglich. Ich muss sagen, ich war verblüfft. Ich ging auf die Seite, und schon waren sie nachzulesen. Aber hier wird dazu extra ein Bericht angefordert.
Was antworten nun der Bericht und die Beschlüsse der Innenministerkonferenz auf die speziellen Fragen der CDU? - Zusammenfassend lässt sich feststellen,
dass die Innenminister der Bundesrepublik gemeinsam beschlossen haben, bestimmte Problemstellungen an die Justizministerkonferenz weiterzuleiten. Diese Fragen sollen in den Beratungen der Justizministerkonferenz berücksichtigt werden. Das ist die Zusammenfassung.
In diesem Zusammenhang hoffe ich, dass sich die Landesregierung hinsichtlich der Anwendung der DNA-Analyse und der Speicherung dieser Daten noch an die Diskussion und den Beschluss des Landtages im März 2004 erinnert und dass insbesondere auch noch die Bedenken, die meine Vorrednerinnen und Vorredner zur DNA vorgetragen haben, Berücksichtigung finden werden.
Erfreulich hingegen ist die Haltung der Landesregierung bezüglich der Ausweitung der Aufbewahrungsfristen. Diese sollen nämlich nicht einfach pauschal verlängert werden.
Erstaunt haben mich die Überlegungen des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz zur Schaffung eines so genannten schlafenden Bestandes. Anscheinend soll eine Datei aus Daten geschaffen werden, die schon ausgesondert waren. Zwar wird die Einschränkung gemacht, dass diese Daten nur Experten zur Verfügung gestellt werden, aber wer diese sein sollen und warum Daten, die schon ausgesondert waren, noch genutzt werden dürfen, ist nicht ersichtlich.
Bürgerinnen und Bürger müssen sich nach unserer Ansicht darauf verlassen können, dass Daten auch wirklich vernichtet und nicht irgendwo abgespeichert werden, wo irgendjemand - er oder sie mag Experte oder Expertin auf dem Gebiet sein - Zutritt erhält. Das erinnert unangenehm an bestimmte Akten, die es bereits gibt.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass wir die Bemühungen auf dem Gebiet der Aufklärungsarbeit über Kinder- und Jugendgefährdung durch das Internet für sehr positiv halten und begrüßen.
Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erhält der Herr Abgeordnete Dr. Wadephul das Wort zu einem Kurzbeitrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zumindest für das Protokoll noch Folgendes festhalten. Dieser Bericht hat in der Tat nicht viele Neuigkeiten gebracht, allerdings hat die Aussprache Neuigkeiten gebracht. Wir halten fest, Herr Minister, dass Sie für die Beschlüsse der Innenministerkonferenz zum DNA-Bereich keine Unterstützung Ihres Koalitionspartners haben. Das heißt, Sie verfügen in einem wichtigen und gerade aktuell sehr intensiv diskutierten Bereich der inneren Sicherheit über keine eigene Mehrheit in diesem Haus. Das möchte ich schon für die Öffentlichkeit festhalten.
- Nein, das ist nicht neu. Vielen Dank, ich nehme das gern auf, Frau Fröhlich. Es ist nicht neu, dass Sie keine Mehrheit in wichtigen Bereichen der Innenpolitik haben, aber das soll an dieser Stelle vor dem hohen Haus festgehalten werden.
Zweitens. Sie setzen - und das finde ich zumindest grob fahrlässig - ein gewissen Doppelspiel fort, was ich in der Sache nicht für richtig und gut halten kann. In der Innenpolitik spielen so ein bisschen Dr. Jekyll and Mr. Hyde. Öffentlich verkünden Sie - gerade, seit Sie den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernommen haben -, dass Sie geradezu drakonische Maßnahmen ergreifen werden, um hier und da - gerade auch mithilfe der DNA-Analyse - der Straftäter habhaft zu werden. Wenn es dann um das Umsetzen geht, wenn es darum geht, dass hier im Bereich der Beweismitteldatei tatsächlich gehandelt wird, dass hinsichtlich der Fristen klare Regelungen kommen, dass tatsächlich umgesetzt wird, was in der Innenministerkonferenz beschlossen worden ist, dann handeln Sie nicht. Dann sagen Sie, es müsse noch einmal geprüft werden, wir gehen noch einmal in die Arbeitsgruppe II hinein, das muss noch einmal nachgearbeitet werden, ich habe den Vorsitzenden der Justizministerkonferenz angeschrieben, er möge nun auch endlich einmal handeln. Es passiert de facto nichts. Sie merken, dass Ihnen die eigenen Truppen auf dem Weg nicht folgen, und dann tun Sie nichts.
Wenn Sie auf der einen Seite - ich denke an ein „Fokus-Interview“, aber auch an Radiointerviews im NDR, die wir in der ersten Jahreshälfte von Ihnen vermehrt gehört haben - öffentlich den Eindruck erwecken wollen, Sie würden nachhaltige Maßnahmen ergreifen, um in diesem Bereich auf der Höhe der Zeit zu sein, um die Täter wirklich fassen zu können - wir
haben ja gerade wieder einen schlimmen Fall aus Niedersachsen zur Kenntnis nehmen müssen -, dann muss man von Ihnen verlangen - und das verlangt die Opposition in diesem Haus auch -, dass Sie die entsprechenden Gesetzesinitiativen hier auf Landesebene und insbesondere auf Bundesebene auch als Innenminister, als Landesregierung, ergreifen. Da können Sie sich nicht zurückziehen und sagen, dass müsse die Innenministerkonferenz noch einmal prüfen, sondern dann verlangen wir, dass Sie handeln. Wir werden Sie und die Landesregierung an Ihrem konkreten Handeln messen.