Protokoll der Sitzung vom 24.01.2001

Zweitens ist es schon sehr bedenklich, wenn aufgrund von späteren Steuereingängen eine Gemeinde zahlungsunfähig werden soll.

Drittens müssen wieder einmal die Bürgerinnen und Bürger dafür herhalten, wenn das Geld knapp wird, ohne sie zu fragen, ob sie vielleicht auch Liquiditätsprobleme haben.

Viertens sind doch nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die finanziell angespannte Situation verantwortlich, sondern in Schleswig-Holstein das Land, das durch die Kürzung der Verbundmasse und die anderen Änderungen im Finanzausgleich zur Armut der Kommunen wesentlich beiträgt.

(Beifall bei der F.D.P.)

Unter „c) Alternativen“ schreiben Sie:

„Keine. Die Liquiditätsprobleme der Kommunen sind nur zu lösen, wenn es den Gemeinden ermöglicht wird, Steuervorauszahlungen zu erheben.“

Meinen Sie nicht, dass Sie hier der Zweitwohnungssteuer vielleicht ein wenig zu viel an Verantwortung übertragen? Aber immerhin ist es ja beruhigend zu erfahren, dass direkte Kosten nicht entstehen und der Verwaltungsaufwand gering bleibt.

Hier wird in eklatanter Weise wieder einmal das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat erschüttert. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen können wir den Gesetzentwurf der CDU nicht unterstützen und lehnen ihn ab. Das fällt uns umso leichter, als wir ohnehin stärkste Zweifel an der Erhebung der Zweitwohnungssteuer haben.

(Beifall bei der F.D.P. - Heinz Maurus [CDU]: Jetzt kommen Sie auf den Punkt! Das ist die Wahrheit! Das ist der Kern und nichts anderes! - Weitere Zurufe)

- Ja, deshalb sage ich das ja auch, Herr Maurus! Wir haben da nichts zu verbergen. Wir haben stärkste

(Günther Hildebrand)

Zweifel an der Erhebung der Zweitwohnungssteuer und würden sie am liebsten abschaffen.

(Beifall bei der F.D.P. - Zurufe)

Aber das steht hier ja leider nicht zur Diskussion.

(Beifall bei der F.D.P.)

Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Heinold.

(Günter Neugebauer [SPD]: Partei der Bes- serverdienenden! - Weitere Zurufe)

- Wir wollen jetzt der Frau Abgeordneten Heinold zuhören.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht hier nicht um die Zweitwohnungssteuer - Ja oder Nein. Diese Diskussion ist vor ungefähr 20 Jahren hier im Landtag geführt worden. Ich habe das einmal nachgelesen und mich informiert und weiß nun auch, dass es nach Artikel 106 des Grundgesetzes das Recht der Gemeinden ist, die Zweitwohnungssteuer zu erheben. Insofern hat Schleswig-Holstein - ob wir die Zweitwohnungssteuer nun wollen oder nicht - gar keine Kompetenz. Der F.D.P. hingegen steht es ja frei, sich in Berlin eine Zweidrittelmehrheit dafür zu suchen, den Kommunen diese Möglichkeit zu nehmen.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Braucht man gar nicht!)

Wir werden die Finanz- und Liquiditätsprobleme, die es in den einen Kommunen mehr, in den anderen Kommunen weniger gibt, mit Sicherheit nicht dadurch lösen, dass wir diese Jahressteuer im Rahmen von Vorwegabzügen von den Bürgerinnen und Bürgern einfordern. Herr Puls hat sehr deutlich gemacht, dass es eine Möglichkeit für die Kommunen ist, flexibler damit umzugehen. Sie haben in Zukunft die Möglichkeit, die Zweitwohnungssteuer im Rahmen von Vorwegzahlungen einzutreiben. Die Kommunen werden dies entscheiden und auch verantworten müssen. Ich will ihnen diese Entscheidungsmöglichkeit nicht nehmen und kann mich daher mit diesem Gesetzentwurf anfreunden.

Sie haben schon gehört, dass unser größerer Koalitionspartner euphorisch für den Vorschlag der CDU ist. Da das Ganze eine Kannvorschrift im Rahmen von Flexibilisierung für die Kommunen ist, werden wir dies im Ausschuss beraten. Ich gehe davon aus, dass uns der Innenminister rechtlich einwandfrei berät. Aufgrund dieser Beratung werden wir dann entscheiden. Ich sehe das eher positiv im Sinne der CDU. Es

ist - zumindest für die Zeit, die ich dem Parlament angehöre - ein Novum und spricht durchaus für unser demokratisches System, dass es einer Oppositionspartei gelingt, in erster und zweiter Lesung ein Gesetz in einer Landtagsdebatte zu ändern. So etwas kann - und muss - vorkommen, wenn wir einen gesunden Parlamentarismus pflegen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Hinrichsen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde in meinem Redebeitrag nicht noch einmal auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts eingehen. Herr Maurus ist darauf schon eingegangen. Aufgrund dieses Urteils ergibt sich die Situation, dass es den Gemeinden aufgrund des derzeitigen KAGs nicht möglich ist, über eine eigene Satzung zu bestimmen und Vorauszahlungen auf eine Jahressteuer zu verlangen. Es fehlen die entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungen. Diese sollen mit diesem Gesetzentwurf nun geschaffen werden.

Bei den betroffenen Gemeinden besteht ein Liquiditätsproblem. Wir haben uns beispielhaft bei der Gemeinde Sylt-Ost erkundigt. Im Jahr 2000 hatte die Gemeinde Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in Höhe von zirka 1,9 Millionen DM. Genauso hohe Einnahmen brachte die Grundsteuer B. Bei einem Haushaltsvolumen von zirka 15,4 Millionen DM machten die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer einen Anteil von zirka 12 % aus. Wenn wir keine gesetzliche Änderung herbeiführen, die eine Vorauszahlung der Steuerschuld wieder ermöglicht, muss das Amt für den Haushaltsvollzug im Jahr 2001 mit fast 2 Millionen DM weniger auskommen als geplant.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Quatsch!)

Dieses Beispiel zeigt, dass die Liquiditätsprobleme in diesen Kommunen mit sehr vielen Zweitwohnungen real sind. Wir sollten nicht verkennen, dass dies sicherlich nur einige Gemeinden betrifft. Ich diskutiere hier nicht über die Zweitwohnungssteuer, sondern über eine Finanzierungsmöglichkeit der Gemeinden. Wir sollten den Gemeinden dafür alle Möglichkeiten verschaffen.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

(Silke Hinrichsen)

Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist. Ich leiste bei der Einkommensteuer Vorauszahlungen. Darüber hinaus leiste ich auch beim Strom eine Vorauszahlung, die hinterher abgerechnet wird. Aus diesem Grunde habe ich hierbei kein Problem. Hinsichtlich der grundsätzlichen Debatte über die Zweitwohnungssteuer habe ich sicherlich auch meine Zweifel. Nur führen wir diese Debatte hier nicht. Solange es Gemeinden mit mehr Zweitwohnungen als Bewohnern gibt, weil es Menschen gibt, die sich eine Wohnung an ihrem Arbeitsplatz nicht leisten können, müssen wir dieses Instrument nutzen. Wir halten es daher für vertretbar, dass die alte Praxis wieder zugelassen wird und Vorauszahlungen verlangt werden können.

(Beifall bei SSW und CDU)

Herr Minister Buß hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion reagiert mit ihrem Antrag auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 2000, das noch nicht rechtskräftig ist. Sie will damit erneut - unter Anlehnung an das Urteil - eine Rechtsgrundlage für gemeindliche Satzungsregelungen schaffen, die die Erhebung von Vorauszahlungen von örtlichem Aufwands- und Verbrauchssteuern zulässt. Das OVG hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Steuerschuld bei Jahressteuern - zum Beispiel die Zweitwohnungssteuer - grundsätzlich erst am Ende des Veranlagungsjahres entstehe und den Gemeinden kein Ermessen zukomme, abweichende Satzungsregelungen zu treffen. Mit dieser Entscheidung gibt das OVG erstmals seine bisher zum Kommunalabgabengesetz vertretene Rechtsauffassung auf, dass die Zweitwohnungssteuer mit Beginn des Innehabens der Wohnung beziehungsweise mit dem Beginn des jeweiligen Steuerjahres entsteht. Herr Hildebrand, das ist nicht nur Praxis, sondern auch Auffassung der Rechtsprechung gewesen.

Die bisherige Rechtsprechung des OVG entsprach dem Regelungsziel des schleswig-holsteinischen Gesetzgebers zu § 2 Abs. 1 KAG. Danach muss die Satzung den Entstehungszeitpunkt sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit kommunaler Abgaben angeben. Mit der Entscheidung vom 18. Oktober 2000 setzt sich das OVG über den Regelungswillen des Gesetzgebers, der in der Begründung zum Kommunalabgabengesetz zum Ausdruck kommt, hinweg. Ich habe Zweifel, ob die vom OVG vorgenommene Interpretation des § 2 Abs. 1 KAG haltbar ist. Wie gesagt, das Urteil ist

nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde läuft.

Da das beklagte Amt gegen das Urteil des OVG keine Zulassungsbeschwerde eingelegt hat, wäre es auch vertretbar, zunächst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten. Herr Maurus, das war auch Gegenstand des Schreibens, das Sie richtig zitiert haben. Die eingebrachte Änderung des Kommunalabgabengesetzes könnte aber geeignet sein, im Jahre 2001 kurz- beziehungsweise mittelfristige Liquiditätslücken in Haushalten der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden zu vermeiden. Aus unserer bisherigen Interpretation der Gesetzesformulierung ist die neue Regelung letztlich nur deklaratorisch. Es ist keine materielle Änderung. Ich denke, das sollte man einmal sagen. Die Vorschläge werden von den betroffenen Gemeinden als pragmatische Lösungen angesehen, sodass dem Gesetzentwurf im Sinne der Gemeinden zugestimmt werden kann. Die Gemeinden müssen aber wissen, dass sie - wenn so entschieden wird - ihre bisherige Satzung zu diesem Punkt neu erlassen müssen, weil eine neue Rechtsgrundlage besteht. Dieser Mühe müssen sie sich unterziehen. Jede Gemeinde kann dann für sich noch einmal in eine Grundsatzdebatte über eine solche Zweitwohnungssteuer eintreten. Kleinere gesetzestechnische Korrekturen können noch im Ausschuss erörtert werden.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und des Abgeordneten Heinz Maurus [CDU])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Die Gesetzesvorlage soll dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden. Gibt es Anträge auf Mitberatung? - Das ist nicht der Fall. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir können jetzt noch einige Vorlagen ohne Aussprache behandeln.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/572

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/648

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Schwalm, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Der beteiligte Wirtschaftsausschuss hat sich - ebenso wie der beteiligte Finanzausschuss - diesem Votum angeschlossen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.