Protokoll der Sitzung vom 21.03.2001

(Konrad Nabel)

Das ist für mich und - wie ich denke - auch für einen großen Teil der SPD-Fraktion das, was wir heute als modern zu bezeichnen haben. Wenn Sie die Brennstoffzellentechnik, die beispielsweise in einem Blockheizkraftwerk in Bargteheide eingesetzt worden ist, um Strom und Wärme zu erzeugen, als veraltet darstellen, weiß ich nicht, woher Sie Ihre Informationen nehmen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir treten dann in die Abstimmung ein. Habe ich es richtig verstanden, dass Ausschussüberweisung beantragt wird?

(Konrad Nabel [SPD]: Nein! - Weitere Zu- rufe von der SPD: In der Sache abstimmen!)

- Es ist keine Ausschussüberweisung, sondern Abstimmung in der Sache beantragt. Wer dem Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/806 (neu), seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenprobe!

(Zuruf von der SPD: Gegen die Zukunft!)

Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag, Drucksache 15/806 (neu), mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und F.D.P. angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Förderung des Ehrenamtes

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/778

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. - Dann eröffne ich die Aussprache.

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Rainer Wiegard das Wort.

Ich weise darauf hin, dass der Positionswechsel hier in den Landtagsreihen etwas ruhiger vonstatten gehen soll, damit die Plenardebatte geordnet weitergehen kann.

Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben Sie sich noch ein bisschen Energie bewahrt, damit wir bei der nun anstehenden Frage die Kräfte koppeln und ein bisschen Wärme für das Ehrenamt entwickeln können.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU - Unruhe)

Wenn wir über die Förderung des Ehrenamtes und ehrenamtliche Mitarbeit reden -

(Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns im Internationalen Jahr des Ehrenamtes. Ich bitte daher um etwas mehr Aufmerksamkeit.

Danke, Herr Präsident! - Ich wollte gerade mein Bedauern darüber ausdrücken, dass der zuständige Minister der Freiwilligen leider nicht da ist. Ich werde die Gelegenheit nutzen, mit ihm diesen Sachverhalt außerhalb des Plenums zu erörtern.

Wenn wir über die Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit reden, steht das, was wir auf der Tagesordnung haben, sicherlich nicht im Mittelpunkt der Beratung. Deshalb möchte ich drei Bemerkungen vorweg machen.

Wir sind uns erstens, glaube ich, einig darin, dass wir mehr Menschen bewegen wollen und bewegen müssen, sich selbst, ihre Fähigkeiten und insbesondere das Wichtigste und Kostbarste, was sie haben, nämlich ihre Zeit, in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Das steht am Anfang. Ich glaube, dass manche Entwicklung seit den 80er-Jahren, immer mehr ehrenamtliche Aufgaben in hauptamtliche Tätigkeiten umzuwandeln, von vielen inzwischen als ein falscher Weg erkannt worden ist.

Zweiter Punkt. Wir sind uns auch einig darin, dass ehrenamtliche Tätigkeit zunächst unentgeltlich ist Aufwandsentschädigungen sind etwas anderes - und dass das Entgelt für nebenberufliche Tätigkeiten als Betreuer oder Ausbilder in Sportvereinen, karikativen Organisationen im Wesentlichen, wenn es denn dafür überhaupt ein Entgelt gibt, deutlich unterhalb des professionellen Niveaus liegen sollte.

Wir sind uns drittens einig, dass wir gewaltig daran arbeiten müssen, dem Ehrenamt wieder zu dem zu verhelfen, was in dem Namen steckt, nämlich zu einem bisschen mehr Ehre,

(Beifall im ganzen Haus)

dass es nämlich für jene, die ein Ehrenamt ausüben, wirklich eine Ehre bedeutet und dass die anderen, für die diese Arbeit geleistet wird, stolz darauf sein können und dürfen, dass dies geschieht. Das sage ich im Hinblick auf so manche verkorkste Debatte über den

(Rainer Wiegard)

Patriotismus, die im Augenblick in unserem Land stattfindet.

Ich komme nun zu dem Nebensächlichen. Wir wissen aus dem täglichen Leben, dass viele Nebensächlichkeiten häufig Stolpersteine auf dem Weg sind, die Hauptsache zu befördern. Das ist in diesem Fall auch so. Das deutsche Steuerrecht gehört zu den kompliziertesten Steuerrechten, die wir in den Staaten dieser Welt haben. Wir haben es nun mit dem kuriosen Zustand zu tun, dass zwar - um ein Beispiel herauszugreifen - eine geringfügige Beschäftigung, die im eigenen Interesse wahrgenommen wird, bis zu 630 DM von der Lohnsteuer befreit ist, eine ehrenamtliche Tätigkeit allerdings, die im Interesse der Allgemeinheit wahrgenommen wird - beispielsweise als Gemeindevertreter oder Stadtverordneter - schon ab 175 DM im Monat mit Einkommensteuer belegt ist und nebenberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise als Ausbilder oder als Übungsleiter ab 300 DM steuerpflichtig sind.

Das ist eine Ungerechtigkeit, die an diesem Beispiel deutlich wird. Die Krönung dieser Ungerechtigkeit, dieses Kuriosums ist: Wenn man beides tut - auch dafür gibt es eine Reihe von Beispielen -, wenn man nämlich erstens eine geringfügige Beschäftigung ausübt, die steuerfrei ist, und sich anschließend entscheidet, ein Ehrenamt wahrzunehmen, und die Aufwandsentschädigung für dieses Ehrenamt zur Steuerpflicht wird, dann wird - und das ist das besondere Vergnügen - die steuerfreie Erstbeschäftigung steuerpflichtig. Ich glaube, daraus können wir auch noch einen vergnügungssteuerpflichtigen Tatbestand entwickeln.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU - Vizeprä- sidentin Dr. Gabriele Kötschau übernimmt den Vorsitz)

Wir sollten gemeinsam im Sinn unseres Antrages daran arbeiten, dass diese Ungerechtigkeit beseitigt wird und ehrenamtliche Tätigkeiten wie nebenberufliche Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl dienen, bis zur Höhe von 630 DM steuerbefreit werden.

Ich weiß, dass das Steuerrecht in Deutschland - das habe ich eben bereits gesagt - ein kompliziertes Recht ist. Sollte es noch Beratungsbedarf geben, bin ich gern bereit, dies im Ausschuss zu beraten. Ich habe aber die herzliche Bitte an Sie, Herr Minister Möller, der Sie an dem Verfahren der Verhandlungen mit den anderen Bundesländern über beide sehr unterschiedliche Sachverhalte beteiligt sind: Wir sollten uns die Peinlichkeit ersparen, im Dezember hier noch einmal abschließend in diesem Jahr der Freiwilligen zusammenzukommen, um alle noch einmal zu betonen, wie wichtig das Ehrenamt für unseren Staat und diese Gesellschaft ist, und gleichzeitig festzustellen, dass es uns in 52 Wochen nicht gelungen ist, diese nebensächliche, aber

bedeutende Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen. Daher bitte ich Sie herzlich um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Fuß.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang für meine Fraktion feststellen, dass wir dem Kollegen Wiegard und seiner Fraktion für diese Initiative ausdrücklich danken.

(Beifall bei der CDU)

Er hat richtig festgestellt: Wenn wir uns gemeinsam über das Ehrenamt unterhalten, dann ist dies eine gemeinsame Aufgabe und sollte nicht der gegenseitigen parteipolitischen Profilierung dienen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Im Grundsatz heißt das, es kann nie falsch sein, wenn wir uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie die Bedingungen ehrenamtlicher Tätigkeiten verbessert werden können. Allerdings ist eine umfassende Diskussion notwendig, weil die Grundlagen ehrenamtlicher Arbeit höchst unterschiedlich sind.

Ich will nur einige Beispiele nennen. Wenn im sozialen Bereich ein dreiköpfiger Vorstand aus Ehrenamtlern einen Haushalt von deutlich zweistelliger Millionengröße ehrenamtlich verwaltet und an diesem Haushalt etliche Arbeitsplätze hängen, dann ist dies ein Bereich ehrenamtlicher Tätigkeit, der sich von dem der Feuerwehr, des Sports oder der Kommunalpolitik bis hin zu Einzeltätigkeiten unterscheidet. Dies macht meines Erachtens eine umfassende Betrachtungsweise notwendig.

Wir sollten dabei jedoch nicht vergessen, dass wir als Allgemeinheit - der Staat - am Einsatz der Ehrenamtlichen sehr wohl auch sparen. Denn wenn Ehrenamtliche diese Aufgaben nicht übernehmen würden, wären insgesamt erhebliche andere finanzielle Leistungen des Staates erforderlich.

(Beifall des Abgeordneten Uwe Eichelberg [CDU])

Es wäre also sehr wünschenswert, wenn wir Lösungen finden könnten. Denn es geht nicht an, wenn wir sonntags dazu aufrufen, ehrenamtliches Engagement auszuüben, und montags das gleiche Ehrenamt der Steuer unterwerfen. Das halten wir gemeinsam auf die Dauer nicht aus. Allerdings muss man dies im Einzelfall untersuchen und im Einzelnen prüfen.

(Wolfgang Fuß)

Was nach meinem Dafürhalten ebenfalls nicht angehen kann, ist, dass Menschen durch die Zusammenlegung ihrer Einkommen mit zusätzlichen ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen - ich denke beispielsweise an Bürgermeister kleiner Gemeinden - in die steuerliche Progression geraten, sodass am Ende eine Benachteiligung aus ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt. Darüber müssen wir nachdenken. Wir müssen allerdings auch darüber nachdenken, welche finanziellen Auswirkungen das, was wir als Zielsetzung haben, für die Allgemeinheit hat.

Wir dürfen nämlich nicht in eine Situation hineinkommen, in der wir ehrenamtliches Engagement steuerfrei stellen und nicht berücksichtigen, dass dies vielleicht für die Einrichtungen, für die diese Ehrenamtler tätig sind, zu Zuschusskürzungen führen könnte.

Ich will damit nicht sagen, Rainer Wiegard, dass wir nicht in die gleiche Richtung marschieren. Ich will sagen, dass wir dies sorgfältig prüfen sollten. Daher plädiere ich für Überweisung an den Finanzausschuss und sage für uns ausdrücklich zu, dass wir gemeinsam an einer Zielsetzung arbeiten.