Mir fällt ein Beispiel dazu ein: Wir könnten gemeinsam darüber nachdenken, ob für ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschalbesteuerung möglich ist, darüber, ob dies ein Weg ist, den man gehen könnte. Ich fordere uns alle auf, im Sinne der ehrenamtlich Tätigen in diesem Land konstruktiv und schnell an die Beratung zu gehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst eines vorweg: Wir unterstützen den CDU-Antrag ohne Vorbehalt
und das aus gutem Grund. Ehrenamtlich Tätige - das ist eben schon angeklungen - sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft.
Bereits in den letzten Jahren warnten wir bei den Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern vor einem Kahlschlag, der durch die seinerzeit neue Regelung vorprogrammiert war. Es hat sich gezeigt, dass der seinerzeitige Kompromiss, einen Steuerfreibetrag von 3.600 DM einzuführen, letztlich ein fauler Kompromiss war. Der Betrag reicht häufig schlicht nicht aus.
Erstens den extrem hohen Verwaltungsaufwand. Die vielen An-, Ab- und Ummeldungen sind zum Beispiel von einem ehrenamtlichen Sportvereinsvorstand nicht mehr zu leisten - sowohl vom Aufwand wie auch von der erforderlichen fachlichen Qualifikation her nicht.
Zweitens. Die ehrenamtlich Tätigen, die ein normales Beschäftigungsverhältnis ausüben, werden am meisten bestraft, denn sie benötigen für den 300 DM im Monat überschreitenden Betrag eine zweite Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse VI, wie es üblich ist. Oder der Verein müsste zu den 10-prozentigen pauschalen Krankenkassenbeiträgen, den 12-prozentigen Rentenversicherungsbeiträgen auch noch zusätzlich 22 % pauschale Lohnsteuer aus seinem Beitragsaufkommen abführen. Das macht, wenn man die Beiträge zur Berufsgenossenschaft noch hinzu nimmt, eine Belastung von zirka 50 % auf die Beträge aus, die die Ehrenamtlichen für ihr Engagement erhalten. Ich bin der Meinung, das ist so nicht zu akzeptieren.
Was helfen da zum Beispiel die Reden unserer Frau Ministerpräsidentin im Rahmen ihrer Regierungserklärung, dass sie sich eine Gesellschaft wünsche, in der das Ehrenamt gestärkt werden müsse,
Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sind keine Raffkes. Im Gegenteil: Hielten sie für jeden Handstreich die Hand auf, käme man sicherlich in vielen Fällen mit 630 DM im Monat nicht aus.
Insofern ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für diese Menschen und ihre Familien angemessen und nur ein kleiner Dank vom Rest der Gesellschaft.
Ich will Ihnen anhand des TSV Ellerbek aus meiner Heimatgemeinde aufzeigen, was die jetzige Regelung für diesen Verein bedeutet. Der Verein hat zirka 2.000 Mitglieder. Für die in diesem Verein ehrenamtlich tätigen Übungsleiter muss der Verein nun 5.000 DM an Sozialversicherung abführen, zusätzlich pauschale Lohnsteuer. Da - wie ich es schon sagte - die Abwicklung dieser Zahlungen von den Ehrenamtlern im Verein nicht selbst geleistet werden kann, muss ein
Das bedeutet, dass pro Mitglied bis zu 10 DM Kosten entstehen. Rechne ich das auf knapp 900.000 organisierte Sportlerinnen und Sportler in SchleswigHolstein hoch, ergibt sich ein Betrag von bis zu 10 Millionen DM, der den Sportvereinen in Schleswig-Holstein durch diese Regelung pro Jahr praktisch abhanden kommt.
Meine Damen und Herren der Koalition, sollte bei Ihnen wirklich der Wille zur Stärkung des Ehrenamts vorhanden sein, ist eine Änderung dieser Politik notwendig. Sie appellieren in Erklärungen und Sonntagsreden flammend, sich mehr für das Ehrenamt zu engagieren, obwohl genau das behindert wird.
Nun noch etwas: Sie tun häufig so, als wollten Sie sich bei der Bekämpfung rechtsradikaler Tendenzen vor allen Dingen im jugendlichen Bereich besonders hervortun. Auch in diesem Bereich leisten Vereine und Verbände durch ihr ehrenamtliches Engagement hervorragende Arbeit.
Streetworker und Bewährungshelfer sind im Übrigen um einiges teurer als Präventation - Entschuldigung -, Prävention durch ehrenamtlich Tätige.
Zum zweiten Teil des CDU-Antrags kann ich nur Folgendes feststellen. Bei der Finanzausstattung, die die Landesregierung den Kommunen noch zubilligt, grenzt es ohnehin schon an Masochismus, sich in der Gemeinde oder Stadt kommunalpolitisch zu engagieren.
Insofern ist die Aufwandsentschädigung eher als Schmerzensgeld einzustufen und sollte ebenfalls - wie in dem Antrag vorgesehen - bis zu 630 DM im Monat steuerfrei sein.
Ich hoffe, dass wir uns, wenn es nun zur Ausschussberatung kommt, im Ausschuss auf ein vernünftiges Verfahren einigen und dass eine entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung zustande kommt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hildebrand, eines vorweg: Mich wundert es etwas, dass Sie das geltende Gesetz als Behinderung für das Ehrenamt bezeichnen, ist es doch von CDU und F.D.P. gemacht worden. So ist die Welt.
- Natürlich! Die Steuerfreibeträge für das Ehrenamt hat die jetzige Koalition nicht verändert - abgesehen davon, dass sie die für die Übungsleiter hochgesetzt hat. Dagegen können Sie nichts haben.
Aber es ist wieder ein Antrag der CDU, Einkommen oder auch Aufwandsentschädigung steuerfrei zu stellen. Das kennen wir schon.
Die CDU ist für jedes Thema dankbar, das den Eindruck hinterlässt, sie kümmere sich um den Menschen auf der Straße, um den „kleinen Mann“ oder die „kleine Frau“.
Dabei hat die CDU - wir haben über dieses Thema bereits heute Morgen debattiert - unter Kohl und Waigel den Menschen in die Taschen gegriffen, die Steuern erhöht, die Abgaben erhöht, die Benzinpreise erhöht und anderes.
Der Grundsatz der grünen Steuerpolitik ist es - dies habe ich bei der Trinkgelddebatte schon gesagt -, Einkommen nach Leistungsfähigkeit zu besteuern.
Nein. - Dabei ist nicht entscheidend, woher das Einkommen kommt, sondern für uns ist entscheidend, wie viel es insgesamt ist.
Die CDU fordert jetzt höhere Steuerfreibeträge. Sie fasst den ehrenamtlichen Begriff sehr weit. Sie sagt, er umfasse alle nebenberuflichen Tätigkeiten - auch für Ausbilder, Erzieher, Betreuer und andere. Ihnen geht es nicht um das klassische Ehrenamt, das ohne Entlohnung geleistet wird - das ist der eigentliche ehrenamtliche Ansatz -, sondern sie diskutieren über die Frage von Aufwandsentschädigung oder von Geld für ehrenamtliche Arbeit. Die entscheidende Frage ist, wie dies von der normalen Tätigkeit, für die es einen Verdienst gibt, abgegrenzt werden kann. Wie erklären Sie denn einer Putzfrau, dass diese ihre 15 DM für eine Stunde versteuern muss, während Sie dies für Sporttrainer oder andere, die für ihre Tätigkeit am Nachmittag vielleicht einen höheren Stundenlohn bekommen, steuerfrei stellen wollen?