Protokoll der Sitzung vom 13.07.2001

Sie sagen: Die Lösung des Problems kann nur durch Schaffung weiterer Stellen durch den ärztlichen Dienst erfolgen, und zwar immer dann, wenn eine übermäßige Belastung im Bereitschaftsdienst beziehungsweise durch den folgenden Einsatz im Tagdienst erfolgt. Herr Kalinka, das ist durch die Krankenhäuser nicht kostenneutral zu leisten. Ihre Idee, die Finanzierung über Umschichtung innerhalb der Gesundheitsausgaben zu leisten, ist nicht möglich. Ich nenne das Stichwort gedeckeltes Budget. Herr Kalinka, da ist wieder Ihr Schnellschuss und die eindeutige Schwäche Ihre Antrags. Sagen Sie uns doch bitte, wo und wie Sie umschichten wollen. Wollen Sie im Arzneimittelbereich, im Personalbereich der Pflegekräfte oder in anderen sektorenübergreifenden Bereichen umschichten? Wer eine solche Forderung stellt, macht deutlich, dass er offensichtlich das System nicht kennt, denn wer höhere Kosten für den ärztlichen Dienst im Krankenhaus will und akzeptiert, sollte dies nicht ohne konkrete Finanzierungsvorschläge machen.

(Arno Jahner)

Ich nehme kurz zu Einzelpunkten Ihres Antrags Stellung. Zu Punkt 1: Unserer Meinung nach sind sechs bis sieben Dienste zulässig. Bei fünf Diensten sehe ich Probleme. Sie bedeuten natürlich weiteres Personal und damit Mehrkosten. Ich sage es noch einmal: Nicht eine Tarifvertragsänderung löst das Problem, sondern das Ausfüllen der bestehenden Regelungen. Das ist das Motto.

Zu Punkt 2: Vom Grundsatz her kann die 24-StundenRegelung akzeptiert werden, was einem Normal- und einem Bereitschaftsdienst entspricht. Weitere Möglichkeiten sehe ich, wenn während der Bereitschaftsdienste keine besonderen Belastungen vorliegen. Das muss man auch sagen dürfen.

Zu Punkt 3: Diesen Punkt sehen wir differenziert. Wenn es um das persönliche Fortkommen und um die Qualifizierung geht, kann auch erwartet werden, dass dafür etwas in der Freizeit getan wird. Die von Ihnen geforderte Schaffung weiterer Planstellen kostet Geld. Wer soll das bezahlen?

Zu Punkt 4 Ihres Antrags wiederhole ich mich: Diese Forderung bedeutet, sich in die Tasche zu lügen. Herr Kalinka, welche Teile der Gesundheitspolitik sollen gedrosselt werden? Es ist unehrenhaft, diesen Bereich zu pauschalieren.

Zu Punkt 5: Ich stimme Ihnen zu. Die Leistungen der Ärzte im Praktikum werden nicht gerade berauschend vergütet. Das ist in einem gedeckelten Budget auch nicht möglich und müsste über das Krankenhaus finanziert werden.

Ich komme zu Punkt 6 Ihres Antrags: Wenn Sie zu Beginn Ihres Antrags die Landesregierung auffordern, tätig zu werden, kann ich die erwähnte Bundesebene nicht nachvollziehen. Das ist meine Meinung. Das Land ist Arbeitgeber der öffentlichen Häuser und die Kostenträger sind ein wichtiger Partner für die Problemlösung. Das wissen Sie. Herr Kalinka, wenn wir das - wie von Ihnen gefordert - wirklich bis zum Jahre 2003 verwirklicht haben sollten, werden Sie die nicht ausbleibende Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger wieder laut und wehleidig beklagen.

Uns ist dieses Thema auch wichtig und wir wollen uns im Fachausschuss dezidiert darüber unterhalten. Ihren Antrag einfach abzulehnen, haben die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern nicht verdient. Unsere Solidarität ist in vielen Bereichen vorhanden. Das Thema ist aber zu komplex. Es geht wieder einmal um viel Geld. Das optimiert die Prozesse. Da hilft nur ruhiges Handeln und eine gesunde politische Betrachtung. Wir appellieren an die Beteiligten, die vorhandenen Regelungen einzuhalten.

Zum weiteren Verfahren beantragen auch wir eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Herr Abgeordneter Dr. Garg hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich von vornherein klar zu sagen: Die außerordentlich hohe Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte, aber auch des übrigen Pflegepersonals in den Krankenhäusern, ist nicht die Ausnahme, sondern mittlerweile die Regel. Wir sind uns - so glaube ich alle einig, dass hier dringend etwas getan werden muss.

(Beifall bei FDP, SPD, CDU und SSW)

Herr Kalinka, ich frage Sie, ob Sie den Betroffenen wirklich einen Gefallen tun, wenn Sie hier im Wege von populistischen Forderungen mal eben das bestehende Gesundheitssystem infrage stellen, ohne einen einzigen konkreten Änderungsvorschlag vorzulegen.

(Beifall bei FDP, SPD und SSW)

Natürlich hat die Entscheidung des EuGH erhebliche Unruhe verursacht, da nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz Bereitschaftsdienste eben nicht als Arbeitszeit gewertet werden. Es mag durchaus Zweifel geben, ob die aktuelle gesetzliche Regelung des Arbeitszeitgesetzes auch zukünftig Bestand haben wird. Zu berücksichtigen ist dabei aber - wenn man schon den EuGH zitiert, wie Sie das in Ihrer Pressekonferenz getan haben -, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs keine unmittelbaren Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht und das deutsche Arbeitszeitgesetz hat. Aus diesem Grund wird auch weiterhin nach deutschem Recht - dabei nach dem Arbeitszeitgesetz, wonach Bereitschaftsdienst eben nicht als Arbeitszeit zu werten ist -, zu entscheiden sein.

(Beifall bei der FDP)

Es ist im Übrigen auch zu berücksichtigen, dass die Divergenz zwischen dem Arbeitszeitgesetz von 1996 und der EU-Richtlinie von 1993, wonach in den Mitgliedstaaten einheitliche Arbeitszeitregelungen herrschen sollen, bereits seit Jahren besteht und auch von der EU-Kommission seit Jahren die Regelung des deutschen Arbeitszeitgesetzes - trotz der offensichtlichen Divergenz - niemals beanstandet worden ist.

(Dr. Heiner Garg)

Auch die neue Entscheidung des Arbeitsgerichts Gothar wird hieran kaum etwas ändern. Es handelt sich hierbei um eine reine Einzelfallentscheidung, in der die Auffassung vertreten wurde, dass Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit als Arbeitszeit zu werten ist. Diese Entscheidung widerspricht zunächst auch dem allein maßgeblichen nationalen Arbeitszeitgesetz, welches weiterhin gültig ist. Darüber hinaus wird bei der Gesamtproblematik gänzlich außer Acht gelassen, dass Grund für die damalige Entscheidung des EuGH bezüglich der klagenden spanischen Ärzte die in Spanien eben gerade nicht vorgenommene ordnungsgemäße Umsetzung der maßgeblichen EU-Richtlinie in innerstaatliches Recht gewesen ist.

Hier in Deutschland ist jedoch durch das Arbeitszeitgesetz von 1996 eine Umsetzung erfolgt, ohne dass die konkrete Umsetzung beanstandet worden wäre. Weiter bleibt gänzlich unberücksichtigt, dass Bereitschaftsdienste in spanischen Krankenhäusern mit den Bereitschaftsdiensten nach bundesdeutschem Arbeitszeitgesetz nicht einmal ansatzweise verglichen werden können. Herr Kalinka, dort handelt es sich um Arbeitszeit mit einer Beanspruchung von bis zu 100 %, während es sich in Deutschland - aufgrund von dokumentierten aktuellen Erhebungen - während derartiger Dienste um eine Inanspruchnahme von nicht mehr als 49 % handelt.

Dies ändert überhaupt nichts an der oftmals inakzeptablen Belastung der betroffenen Ärztinnen und Ärzte. Herr Kalinka, Ihr Antrag bedeutet aber in der letzten Konsequenz, dass zukünftig kein Bereitschaftsdienst mehr angeordnet werden darf. Es wird dann natürlich die Anordnung von Schichtdienst notwendig sein. Wenn Sie jetzt den Kopf schütteln, dann empfehle ich Ihnen, einen Blick in Ihren Antrag zu werfen. Wenn Sie dies so umsetzen wollen, werden Sie sich einmal über die Konsequenzen klar! Dass dies zu einer erheblichen betriebswirtschaftlichen Schieflage - sowohl auf Krankenhaus- als auch auf Kassenseite - führt, scheint Ihnen offensichtlich nicht bewusst zu sein.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die betroffenen Ärzte, die im Schichtdienst bezahlt werden, dann auch nicht mehr - selbst wenn sie es wollten - für weitere sich anschließende Schichten eingeteilt werden dürften. Dies würde die Einstellung weiteren ärztlichen Personals, aber auch von Pflegerinnen und Pflegern - diese haben Sie in Ihrem Antrag offensichtlich ganz vergessen - erforderlich machen. Die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal ist in Ihren Vorschlägen überhaupt nicht berücksichtigt.

(Holger Astrup [SPD]: Das stimmt!)

Darüber hinaus würden die Betroffenen auch auf einen Teil ihrer Einkünfte verzichten müssen. Ich empfehle

Ihnen: Sprechen Sie mal mit den Assistenzärzten. Reden Sie mit denen einmal darüber, wie begeistert die von Ihren Vorschlägen sind.

(Beifall der Abgeordneten Christel Aschmo- neit-Lücke [FDP] - Zuruf des Abgeordneten Arno Jahner [SPD])

Lieber Kollege Kalinka, zu Ehrlichkeit gehört auch, dass man klipp und klar sagt: Mit einer Umschichtung der Gesundheitsausgaben ist es nicht mehr getan, wenn Sie Ihren Forderungskatalog tatsächlich umsetzen. Gleichwohl müssen wir uns natürlich Gedanken darüber machen, wie die betroffenen Ärztinnen und Ärzte - aber auch die Patienten - in Zukunft besser vor einer Überbelastung des in Anspruch genommenen Personals geschützt werden können. Neben einer stärkeren Kontrolle über die Einhaltung der zulässigen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz durch die Gewerbeaufsicht hier im Land sind auch die Tarifparteien gefordert, Herr Kalinka. Wie dabei der Bereitschaftsdienst an sich weiter zu behandeln ist und wie eine Entlastung der Betroffenen gewährleistet werden kann, sollte im Ausschuss geklärt werden. Ich biete Ihnen dazu eine konstruktive Ausschussberatung an.

Abschließend sage ich: Ich finde es schön, dass Sie gesundheitspolitische Themen so auf die Tagesordnung heben, wie Sie es auch mit Ihrem Änderungsvorschlag zum Rettungsdienstgesetz getan haben. Ich würde in Zukunft nur darum bitten, dass Sie dann auch konkrete Vorschläge machen, damit sich etwas ändert. Unterfüttern Sie diese Vorschläge auch mit seriösen Finanzierungsvorschlägen und laufen Sie nicht durchs Land wie der Retter der gesundheitspolitischen Systeme in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist unseriös und unredlich.

(Beifall bei FDP, SPD und SSW)

Das Wort erteile ich der Frau Abgeordneten Birk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Pinneberg und Kiel verfolgt die Ärzteschaft an kommunalen Krankenhäusern seit längerer Zeit systematisch das Ziel, ihren bis zu 32-Stunden-Arbeitseinsatz am Stück zu verbieten. 70 % der Ärzteschaft am Städtischen Krankenhaus Kiel sprechen sich laut einer aktuellen Umfrage dafür aus, weniger am Stück zu arbeiten, auch wenn dadurch - wie hier schon mehrfach angemerkt worden ist - Überstundenvergütungen, die zum Teil bis zu über 30 % des Gehalts ausmachen, wegfallen. Dieses Ergebnis begrüßen wir.

(Angelika Birk)

Überall in Deutschland sind unverantwortlich lange Bereitschaftsdienste, die die europäische Gerichtsbarkeit endlich vor einiger Zeit verboten hat, in den Krankenhäusern leider Praxis, und zwar zulasten und zur Gefährdung der Patienten. Wenn sich die Ärzteschaft in Schleswig Holstein endlich organisiert dieses Themas annimmt, dann in der Hoffnung darauf, dass in einem Bundesland, das sich als Gesundheitsstandort profilieren will, vielleicht leichter als anderswo Verbündete zu finden sind.

Uns ist bewusst, dass eine konsequente Umsetzung des EU-Urteils, nämlich die Einführung von Wechselschichten an Krankenhäusern, auch dann, wenn die Ärztinnen und Ärzte auf die Überstundenvergütung verzichten, zu Mehrkosten führt, die unser Ziel, die Krankenkassenbeiträge konstant zu halten oder zu senken, konterkarieren; denn Personalkosten sind mit 70 bis 80 % der Löwenanteil an den Kosten der Krankenhäuser.

Insofern muss ich Herrn Garg Recht geben: Der Antrag enthält zwar, was eine neue Arbeitszeitgestaltung angeht, einen interessanten Vorschlag. Dadurch werden aber das Problem der Kosten und der praktischen Umsetzbarkeit nicht gelöst. Daher kann man ihn allenfalls als Diskussionsgrundlage auffassen, aber nicht als Lösung des Problems. Die Geste, sich auf diese Weise mit halbgaren Vorschlägen als Retter der Ärzteschaft zu profilieren, hat Herr Garg ja schon zutreffend karikiert. Ich denke aber, jenseits dieses Spottes ist es schon wert, dass wir uns als Landtag mit dem Problem der Überstunden an Krankenhäusern beschäftigen; denn wir müssen zu neuen Strukturen kommen.

Wir müssen im Nachhinein natürlich erkennen, dass die von uns vielleicht etwas zu schnell gemachte Äußerung, die Zahl der Medizinstudienplätze allerorten, also nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland zu reduzieren, vor dem Hintergrund dieser Arbeitszeiten vielleicht neu überdacht werden muss. Auf jeden Fall berührt eine Änderung der Struktur die starke Hierarchie und das große Einkommensgefälle der Ärzte an den Krankenhäusern. Dass Ärztinnen und Ärzte am Anfang ihrer Laufbahn eher sehr knapp gehalten werden und Vorgesetzte ihnen maßlos Überstunden diktieren können, weil dies offensichtlich Bestandteil der Karriereplanung zu sein scheint, ist ein großes Problem, das nicht zuletzt auch die Patienten zu spüren bekommen. Es war im Zusammenhang mit dieser Überstundenregelung auch schon von Todesfällen die Rede.

Andererseits muss aber auch über die privaten Nebeneinkünfte der Chefärztinnen und Chefärzte, über denen häufig der Mantel des Schweigens liegt, gesprochen

werden. Neue Arbeitszeit- und Gehaltsstrukturen brauchen wir nicht nur an der Basis der Hierarchie der Krankenhausärzte.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, worum es konkret geht. Nach aktuellem Arbeitszeitgesetz kann Vor-Ort-Bereitschaft im Krankenhaus von zehn bis zwölf Stunden in direktem Anschluss an einen Tagesdienst von acht Stunden durchgeführt werden. Die maximal zulässige Gesamtarbeitszeit von zehn Stunden wird dadurch nicht überschritten, da die Bereitschaft als Ruhezeit gilt. Das ist genau das Grundproblem, welches eine Änderung erfordert.

Das Zweite ist, dass diese Bereitschaftsdienste fast ausschließlich von Jungärzten und -ärztinnen im Praktikum, also denjenigen mit dem geringsten Einkommen, geleistet werden. Das ist das Problem der Ärztehierarchie, das sich stellt.

Die Anzahl der Bereitschaftsdienste im Monat beläuft sich nach Angaben der Personalvertretung im Städtischen Krankenhaus Kiel derzeit auf fünf bis sechs, in den Uni-Kliniken auf drei bis vier im Monat. Da Bereitschaftsdienste 80 % der Überstundenvergütung ausmachen, was etwa 92 % des Grundeinkommens entspricht, macht das einen erheblichen Anteil im Portemonnaie der Jungärztinnen und -ärzte aus.

Insofern haben wir es mit einem sehr komplexen Problem zu tun. In der Tat ist auch die Pflege davon betroffen. Immerhin hat die Pflege es seit Jahrzehnten geschafft, realistische Schichtdienste zu organisieren. Sie optimiert diese Schichtdienste auch immer wieder. Warum sollte das nicht auch für Ärzte möglich sein?

Wenn ich den CDU-Antrag als einen ernst gemeinten Versuch auffassen darf, dieses Problem anzugehen und auch die Tarifparteien dafür zu gewinnen, dann stelle ich mich gern der Diskussion. Wir müssen uns nämlich darüber im Klaren sein, dass dies kein Problem ist, das die Gesundheitsministerin mit einem Handstreich erledigen kann, sondern es bedarf vieler Mitwirkender, insbesondere der Tarifparteien. Ich kann nur an Sie appellieren, dass das ganze Haus den notwendigen Druck ausübt. Hier zu einer grundlegenden Reform zu kommen, wird sicherlich eine Frage von Jahren und nicht von Monaten sein.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Frau Abgeordnete Hinrichsen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in Deutschlands Krankenhäusern, darunter natürlich auch die in Schleswig-Holstein, sind unter aller Kritik. Überstunden und tagelange Schichtdienste sind weder der Gesundheit der Mediziner noch derjenigen der Patientinnen und Patienten zuträglich. Die AiPler dürfen dieses im Namen der praktischen Ausbildung dann auch noch für nen Appel und ’n Ei leisten.

Wer auf die eine oder andere Art schon einmal Einblick in den Arbeitsalltag einer Klinik gewinnen durfte, kennt die Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss. Dass wir das alles gern anders hätten, ist klar. Aber als Landespolitikerin bin ich angesichts des vorliegenden Antrags dann doch geneigt, zu fragen: So what?

Das Problem ist uns allen bekannt. Ein Beispiel aus dem Alltag einer SSW-Abgeordneten: Wenn wir in Dänemark über die Arbeitszeiten deutscher Krankenhausärzte berichten, dann wird dort regelmäßig am Geisteszustand der deutschen Medizinerinnen und Mediziner gezweifelt, die so etwas mitmachen. Nördlich der Grenze hat man keine Probleme damit, dass die weißbekittelten Berufsgruppen um Punkt 16 Uhr das Skalpell fallen lassen oder den Computertomographen ausknipsen. Überstunden lehnt man ab und, wenn überhaupt, dann lässt man sie sich vergolden.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Sollen wir das jetzt auch so machen?)