Sie wollen die Möglichkeit schaffen, alle 300 Millionen Konten in Deutschland zu überwachen. Wir werden das nicht mitmachen. Für uns ist das absolut unverhältnismäßig. Es ist schon eines Wortes wert vielleicht kann ja auch einmal einer von Ihnen, vielleicht Ihr Finanzminister, etwas dazu sagen -, dass Sie gegen verdachtsunabhängige Schleierfahndung zu Felde ziehen, aber den Schleier der Fahndung über alle Bankkonten legen wollen.
Diese Widersprüchlichkeit müssten Sie schon einmal aufklären, denn die Gefahr für Leib und Leben geht doch nicht von den Bankkonten, sondern von Tätern aus. Täter könnten Sie über eine Schleierfahndung finden, aber dagegen haben wir uns gemeinsam gewandt, weil sei unverhältnismäßig ist. Herr Kollege Neugebauer, Sie müssen also wirklich erklären, wie Sie diesen Widerspruch auflösen.
Wir wollen keinesfalls irgendwelche Steuerhinterzieher beschützen. Wenn Sie aber der Ansicht sind, in Schleswig-Holstein würde eine Vielzahl von Steuern nicht ordentlich abgeführt, dann statten Sie doch die Steuerfahndung personell besser aus. Es gilt nämlich die Faustregel, dass ein Steuerfahnder pro Jahr circa 1 Million DM an hinterzogenen Steuern eintreibt. Dieser Weg wäre rechtsstaatlich sauber. Aber weil Sie das nicht leisten können, versuchen Sie erneut, Tore zu öffnen, von denen ich Ihnen sage, dass sie das genaue Gegenteil bewirken. Denn damit machen Sie - wie Ihnen übrigens auch Ihr Bundesfinanzminister erklären wird - den Wirtschaftsstandort Deutschland unattraktiv. Sie sorgen so dafür, dass das von Ihnen gewählte
Ziel, einen wirklichen Beitrag zur Beseitigung zur Arbeitslosigkeit zu leisten, in weite Ferne rückt.
Mit unserem heute vorgelegten Antrag wollen wir dazu beitragen, dass eine für uns schon seit Jahren für notwendig gehaltene Reform zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit endlich umgesetzt wird.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Was hat das denn mit Steuergerechtigkeit zu tun? Nur Mutter und grün zu sein reicht nicht aus!)
Ich wünsche der Regierung dabei viel Erfolg im Bundesrat, auch wenn ich weiß, dass es sehr schwierig sein wird, die Diskussion um die Abschaffung des so genannten Bankgeheimnisses zu führen, da die Gegner dieser Reform - das haben wir heute gehört - lautstark und polemisch dagegenhalten. Worum geht es bei unserem Antrag eigentlich?
sondern dass das Finanzamt überprüfen kann, ob Steuern entsprechend der Gesetzgebung gezahlt werden.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Lachen bei CDU und FDP - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Das können Sie doch heute schon!)
Die meisten Einkommen der Bürgerinnen und Bürger sind - das scheint Sie ja nicht zu stören - schon heute für die Finanzbehörden transparent. Denn die Lohnsteuer wird automatisch eingezogen; sie bringt ungefähr 300 Milliarden DM in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. Das sind fast 70 % des Volkseinkommens. Diese Steuern werden wie selbstverständlich pünktlich und exakt, aber nicht ganz freiwillig, bezahlt. Die Arbeitnehmer bekommen nur ihr Nettogehalt, das Geld gegenüber dem Finanzamt wird schon vorher abgezogen. Warum gibt es denn so viel Protest, wenn nun auch bei der restlichen Bevölkerung Transparenz für das Finanzamt geschaffen werden soll? Es ist doch allen Beteiligten klar, dass der § 30 a der Abgabenordnung - auch in seiner jetzigen Form vor allem diejenigen schützt, die Steuern hinterziehen.
(Widerspruch bei CDU und FDP - Wolfgang Kubicki [FDP]: Völliger Unsinn! - Martin Kayenburg [CDU]: So ein Blödsinn! Dass Sie sich nicht schämen!)
Es gibt wohl keine Schutzbestimmung im deutschen Recht, die so schwer missbraucht wird wie das Bankgeheimnis.
- Meine Güte! Nur weil wir anderer Meinung sind und weil Sie traurig sind, dass es in Berlin für Sie schief gegangen ist, brauchen Sie sich doch nicht so aufzuregen!
(Beifall bei der SPD - Lachen bei CDU und FDP - Martin Kayenburg [CDU]: Für uns soll in Berlin etwas schief gegangen sein?)
Wir wissen, dass das Bankgeheimnis - Sie werden das wieder leugnen - zum einen von denjenigen missbraucht wird, die kalkuliert Steuern hinterziehen, dass es zum anderen aber auch von denjenigen missbraucht wird, die es als Baustein zur Entfaltung internationaler Kriminalität benutzen. Jedoch möchte ich das gar nicht in den Vordergrund stellen.
Ich frage mich nur: Wo bleibt denn die Forderung von CDU und FDP nach notwendigen Gesetzesänderungen, um der internationalen Kriminalität den Boden zu entziehen? Wie kann man für Schleier- und Rasterfahndung sein, aber die Kriminalität im Finanzbereich verschweigen und schützen wollen? Das wurde angesprochen.
(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Wo ist sie denn, die Forderung der CDU nach null Toleranz gegen Dealer und Ladendiebe? „Null Toleranz“ war neulich wieder Schlagzeile der CDU. Wo ist die null Toleranz denn, wenn es um Steuerbetrug geht?
Für meine Fraktion steht jedenfalls fest: Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität dürfen nicht hingenommen werden. In der Debatte wurde darauf eingegangen: In anderen Ländern - zum Beispiel in den Vereinigten Staaten - werden regelmäßig Kontrollmitteilungen gemacht.
Sie verweisen doch so gern auf die Staaten. Dies erfolgt sowohl an heimische Finanzämter als auch grenzübergreifend an die Finanzämter anderer Staaten. Die Gesetzgebung der USA führt sogar dazu, dass die deutschen Behörden seit Anfang des Jahres das Bankgeheimnis für US-Bürger lüften und der USSteuerbehörde Kontrollmitteilungen schicken. Das muss man sich einmal überlegen, die deutschen Behörden! Auch die EU strebt Kontrollmitteilungen an, allerdings nur für grenzüberschreitende Zinszahlungen. Wir stehen also mit unserem Ansinnen der Abschaffung des Bankgeheimnisses nicht allein, sondern es ist Bestandteil internationaler Diskussionen darüber, dass auf dem Gebiet der Überprüfung der ordnungsgemäßen Besteuerung von Kapitalerträgen tatsächlich Handlungsbedarf besteht.
„Wenn man die Frage stellt, vor wem der Bankkunde geschützt werden soll, dann sagen die fünf Absätze des § 30 a Abgabenordnung, dass der Bankkunde nur vor dem Finanzamt zu schützen ist. Dies ist ein verheerendes Signal des Gesetzgebers.
Die Folgen sind klar zu erkennen: Einkünfte aus Kapitalvermögen werden in großem Umfang nicht vollständig und richtig erklärt, weil man davon ausgeht, dass das Finanzamt nichts überprüfen kann. Durch die Existenz des § 30 a entstehen Steuerausfälle in Milliardenhöhe.“
Soweit die Steuergewerkschaft, der Sie wahrscheinlich nicht widersprechen werden. Die Bundessteuergewerkschaft hat die Vorsitzende des Bundesfinanzausschusses, Frau Scheel, ausdrücklich aufgefordert, dies zu verändern. Eigentlich gehe ich davon aus, dass alle Anwesenden hier steuerehrlich sind und wir von daher eine breite Mehrheit für unseren Antrag im Sinne derjenigen haben, die unglaublich viel Steuern zahlen und dies zu Recht auch von anderen erwarten.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Was heißt hier „eigentlich“? Das ist eine Frechheit! - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] - Unruhe)
Stimmen Sie im Interesse der steuerehrlichen Bürger dem Antrag zu! Herr Kubicki, regen Sie sich nicht so doll darüber auf, dass es in Berlin nicht gereicht hat. Freuen Sie sich, dass Sie in der Opposition all Ihre munteren Beiträge leisten können.