Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Agrarausschuss hat über diesen Gesetzentwurf in vier Sitzungen beraten. Bei der abschießenden Beratung am 20. Dezember hat es zwei Anträge gegeben. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich angenommen. Der FDP-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Im Übrigen verweise ich auf die Vorlage Drucksache 15/1491, die die Frau Präsidentin eben aufgerufen hat.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Kruse hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon im Vorfeld dieser Plenartagung hat sich abgezeichnet, wie die Diskussion zum Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir am 20. Dezember abschließend beraten haben, ablaufen würde. Wir waren schon sehr erstaunt, als wir heute Morgen - ich glaube, es war 10:50 Uhr - endlich einen Antrag der CDU auf den Tisch bekamen. Ganze vier Monate lang hat sich die CDU Zeit gelassen, um endlich selber Stellung zu nehmen. Weder in den vier vorangegangenen Sitzungen, die Herr Hopp gerade erwähnt hat, noch zwischendurch konnten Sie sich dazu entschließen, mündlich oder schriftlich eigene inhaltliche Vorschläge vorzulegen. Keine Perspektiven, keine strategischen
langfristigen Konzepte, nicht ein einziger sinnvoller Vorschlag! Stattdessen lautes Geschrei und Prophezeiungen, die nicht einmal die Kammer nachvollziehen kann. Für mich ist das unverantwortlicher Populismus ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein.
Auch in dieser Situation hat die CDU nach dem gern und oft von ihr praktizierten „Webenowinola“Verfahren verfahren. Ich erkläre das gerne: Weder bereit noch Willens noch in der Lage.
Eines steht eindeutig fest: Die CDU-Landtagsfraktion kann sich nicht hinstellen und behaupten, sie hätte das Gesetz verbessert. Allerorten wird den Politikerinnen und Politikern immer wieder der Vorwurf gemacht, der da lautet: Noch immer hat Politik wenig Mut zu Reformen. Die grundlegenden Reformen mit dem Ziel größerer Eigenverantwortung sind dringend notwendig. Häufig wird ein größeres Maß an Eigenverantwortung jedoch als bedrohlich empfunden und viel zu wenig als Chance begriffen. Die Landwirtschaftskammer hat genau diese Chance aufgegriffen und sich aktiv in den Prozess der Neuorientierung eingebracht und die Zukunftsorientierung konsequent angepackt. Das hat sie bereits frühzeitig mit dem Fachkonzept „Landwirtschaftskammer 2004“ im Juni 2001 bewiesen und sich neu positioniert. Die Kommunikation hat im weiteren Wandlungsprozess - zumindest zwischen Kammer, Ministerium und den Mehrheitsfraktionen hervorragend funktioniert.
Der Agrarausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 22. November des Vorjahres in einer umfassenden Anhörung zum Entwurf des Kammergesetzes alle vorgeschlagenen Verbände zu Wort kommen lassen und sich ein ausführliches Bild von den Stellungnahmen gemacht. Ich frage mich, ob die Opposition an dieser und auch an anderen Stellen vielleicht nicht richtig zugehört hat, denn im Ausschuss hat der Präsident der Landwirtschaftskammer, Herr Früchtenicht, ausdrücklich betont, dass es letztendlich für die Kammer von zweitrangiger Bedeutung sei, ob es sich um eine institutionelle Förderung oder die Finanzierung von Zielvereinbarungen handeln werde. Der auf der Hauptversammlung der Kammer am 5. Dezember vorgelegt Jahresbericht enthält die Bemerkung, dass die Einhaltung des Finanzrahmens von 7 Millionen DM an Landeszuwendungen im Jahre 2004 für die Bewältigung der Umstrukturierung unerlässlich ist.
Das Parlament wird sich sicherlich ausführlich und konstruktiv mit den noch auszuhandelnden Zielvereinbarungen befassen können. Die Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2002 und die mittelfristige Finanzplanung sehen eine Zuweisung bis zum Jahr 2005 vor.
Ein ebenfalls schwieriger Punkt war die Berechnungsgrundlage für die von der Kammer zu erhebenden Beiträge, bei der sich die Belastung der Betriebe bei Umstellung der Umlageregelung wesentlich verändert hätte. Da auch auf Bundesebene in absehbarer Zeit eine Änderung der Einheitsbewertung zu erwarten ist, ist die Entscheidung, es bei der jetzigen Bemessungsgrundlage zu belassen, nur pragmatisch. Die Frage der Friedenswahl hat im Rahmen der Anhörung einen breiten Raum eingenommen, obwohl die Meinung der SPD-Landtagsfraktion dazu bereits im September sehr deutlich geworden war. Selbstverständlich stehen wir noch heute dazu.
Mit der bis zuletzt offenen Frage der Pensionslasten, die von der Kammer bisher aus dem Globalbudget finanziert wurden, haben wir uns breit und ausführlich befasst. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass das Land die Pflicht hat, sich an den Pensionslasten zu beteiligen, und zwar mit der Hälfte der Kosten, also zu 50 %. Dies sind nach der Berechnung der Kammer zurzeit rund 3 Millionen DM jährlich. Die Summe ist abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Pensionslasten. Diese 50-prozentige Beteiligung wird die Landwirtschaftskammer also zusätzlich zu den 7 Millionen DM Landeszuweisungen erhalten. Die Verpflichtung zur Zahlung haben wir im Gesetzentwurf ausdrücklich aufgenommen.
Hinzu kommen die Mittel für den sozial verträglichen Personalabbau und für den gleitenden Übergang auf die geringeren Landeszuweisungen sowie die Beträge für die sozioökonomische Beratung. Die Kammer erhält somit in notwendigem und ausreichendem Maße öffentliche Mittel, also Steuergelder. Die Zahlen sind so transparent, dass jeder Bürger und jede Bürgerin sie nachvollziehen kann.
Unser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und insbesondere dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer, Herrn Früchtenicht, der diesen Prozess immer konstruktiv, kritisch und ver
Das ist Selbsthilfe anstelle des alleinigen Rufes nach staatlicher Unterstützung: Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat ihre Chance, Bindeglied zwischen öffentlicher Aufgabe und berufsständischer Selbstverwaltung zu sein, verstanden und aktiv mitgestaltend.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlament wird heute mit Mehrheit ein neues Landwirtschaftskammergesetz verabschieden, das unvollständig, rechtswidrig und nicht zielführend ist. Für dieses Gesetz wird niemand in der CDU seine Hand heben. Mehrere Monate haben wir über den Regierungsentwurf zur Änderung des Kammergesetzes beraten. Drei voneinander unabhängige juristische Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass der Entwurf in weiten Teilen rechtswidrig und sogar verfassungswidrig sein könnte. Dies haben die Mehrheitsfraktionen ganz genauso gesehen und die Notbremse gezogen. So war es!
Sie haben gemeinsam den Entwurf der Ministerin Franzen zerrissen, über Bord geworfen und durch einen umfassenden Änderungsantrag ersetzt.
Das ist ein Synonym für diese Regierung. Es besteht kein Zweifel: Nie zuvor hat eine Landesregierung in Schleswig-Holstein so einen schlampigen, katastrophalen Gesetzentwurf vorgelegt. Einzig rechtlich haltbar daran sind das Datum und die Überschrift.
Der Änderungsentwurf der Regierungsfraktionen geht in einigen Punkten auf die Vorstellungen der Verbände, die die Kammer tragen, ein. Er unterscheidet sich damit deutlich von dem Entwurf der Ministerin. Es ist interessant: Die Vorstellungen der die Kammer tragenden Verbände waren der Ministerin schon vorher durch die in ihrem Hause durchgeführte Anhörung sowie durch von ihr eingesetzte Lenkungs- und Ar
beitsgruppen bekannt. Ich sage deutlich: Es ist mir schlicht unverständlich, dass sie darauf überhaupt nicht eingegangen ist und einen durch und durch maroden Entwurf vorgelegt hat.
Dem Entwurf der Ministerin trauert also niemand nach. Es bleibt jedoch die Gewissheit: Die Ministerin ist in ihrer eigenen Fraktion gescheitert und wurde im Regen stehen gelassen. Dies ist ein weiterer Akt des Trauerspiels dieser Landesregierung.
Ich darf darauf hinweisen, dass die alles entscheidende Frage die künftige Finanzierung der Kammer sein wird. Auch der Änderungsantrag der Regierungsfraktion beantwortet diese Frage inhaltlich überhaupt nicht. Der darin enthaltene Verweis auf eine Zielvereinbarung ist die Forderung nach einem Blankoscheck für eine im Dunkeln liegende Zukunft. Bisher kennt niemand die Inhalte der Zielvereinbarung. Jedenfalls liegen sie dem Parlament nicht zur Beratung vor. Die künftige Mittelzuweisung für die institutionelle Förderung, also für die Selbstverwaltung, ist für die Kammer - ich sage es deutlich - von existentieller Bedeutung. Daneben sind alle anderen Regelungen des neuen Gesetzes zwar wichtig, jedoch nur nachrangig zu betrachten.
Die bisherigen Versuche der Landesregierung, mit den Hochschulen des Landes Zielvereinbarungen abzuschließen, sind bislang ausnahmslos gescheitert. Das sollte jeder in diesem Haus wissen und Sie auf Ihrer Seite wissen das ganz genau. Das ist eine Tatsache, an der Sie nicht vorbeikommen.
Daher gibt es für uns genügend Gründe, diesem neuen Anlauf kein Vertrauen zu schenken. Jeder, der sich hier ins Boot setzt, weiß, dass er sich auf ungewisse Fahrt begibt.
Das noch geltende Gesetz - daran sei erinnert - garantiert der Kammer im Rahmen einer Budgetierung die Mittelzuweisung des Landes. Ich darf darauf hinweisen: In keinem einzigen Haushaltsjahr hat das Land das Gesetz eingehalten. Es gibt für uns keine Veranlassung, davon auszugehen, die Zielvereinbarung werde der Kammer mehr Sicherheit geben als das blutleere und zahnlose Budget.
Hier sei noch einmal daran erinnert: Das Gesetz, das Sie, Frau Franzen, 1995 mit verabschiedet haben, sah vor, dass die Kammer in diesem Jahr hätte 11 Millionen € erhalten müssen. Durch Ihre eigene Politik haben Sie ihr aber nur 5,5 Millionen zugestanden. Daran haben Sie mitgewirkt und viele Abgeordnete,