Zweitens. Herr Kayenburg, das Thema des ÖPNV ist ganz wichtig. Sowohl die kommunalen als auch die privaten Omnibusverbände unterstützen uns dabei. Sie können das in den Stellungnahmen, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens des SSW zum Vergabegesetz abgegeben wurden, nachlesen.
(Holger Astrup [SPD]: Sehr richtig! - Martin Kayenburg [CDU]: Das gilt so lange nicht, so lange Sie nicht wissen, welche Kriterien bei der Ausschreibung festgelegt werden sol- len!)
Drittens. EU-Gesetze! Die EU ist nicht das Problem, denn seit Mitte der 80er-Jahre gibt es solche Gesetze in Österreich, meines Wissens immer noch ein EUMitglied. Viele Bundesländer, so beispielsweise Bayern, werden immer wieder gern aufgezählt. Wir dürfen das Saarland nicht vergessen. Dort wurde einst unter einer SPD-Regierung ein solches Gesetz erlas
sen, aber unter der CDU-Regierung noch nicht abgeschafft. Herr Müller wird auch einen Teufel tun. Er freut sich darüber, dass er hierüber keine Diskussion hat, dass er dieses schöne Gesetz hat; denn seitdem geht alles im Saarland etwas besser.
Ich will Ihnen noch kurz eine gemeinsame Erklärung von Menschen vorlesen, die nicht verdächtig sind, dass Sie demnächst hier den Sozialismus ausrufen. Es gibt nämlich eine Erklärung für einen fairen Wettbewerb der Entsorgungswirtschaft, in der wortwörtlich gefordert wird, „bei der Ausschreibung soll das materielle Niveau der mit dem BDI abgeschlossenen Tarifverträge nicht unterschritten werden“. Also auch dort fordert man Tariftreue. Unterschrieben ist diese Erklärung vom Präsidenten des Bundesverbandes der deutschen Entsorgungswirtschaft,
vom Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vom Präsidenten des Verbandes kommunaler Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, vom geschäftsführenden Präsidiumsmitglied des Verbandes der kommunalen Unternehmen und natürlich auch von ver.di.
Die sind sich schon längst einig. Sie machen schon längst, was wir tun müssten, was Sie immer noch vergessen zu tun.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Hentschel das Wort.
Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch einmal ganz sachlich zu den Argumenten, die vorgetragen worden sind.
Sie haben gefragt, welche Tarife gelten. Es gibt durchaus unterschiedliche Tarife, zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr. Das ist auch gut so und das kann auch in Zukunft so bleiben. Es sagt ja niemand, dass nach dem Tariftreuegesetz der höchs
te Tarif gilt. Wir wollen vielmehr Wettbewerb und wir wollen auch Verhandlungsfreiheit haben. Es ist eben ein Unterschied, ob man Tarife einhält oder ob man Dumpingangebote macht.
Zweitens. Der Landschafts- und Gartenbauverband vertritt seine Position natürlich, weil er Betriebe vertritt, die überwiegend tariflich nicht gebunden sind. Das ist sicherlich ein Problem. Das ist aber nicht das, was wir unbedingt wollen. Aber Betriebe, die nicht im Tarif sind, können trotzdem am Wettbewerb teilnehmen. Sie müssen sich lediglich verpflichten und unterschreiben, für einen bestimmten Bauauftrag den Tarif einzuhalten und zu bezahlen.
Das Gleiche gilt für Mecklenburger Unternehmen. Niemand hindert ein Mecklenburger Unternehmen, für einen Bauauftrag in Schleswig-Holstein schleswig-holsteinische Tarife zu zahlen. Das ist überhaupt kein Problem.
- Keine Angst, Bernd. - Es geht um die Schülerbeförderung. Die Eltern wollen nicht nur wenig bezahlen, sie wollen vor allen Dingen keine unterbezahlten Busfahrer, die versuchen, ihre Familie mit Überstunden und Nebenjobs über die Runden zu bringen.
Die Eltern wollen gut ausgebildete und ausgeruhte Busfahrer, die ihre Kinder sicher zur Schule bringen.
(Beifall bei SPD und SSW - Martin Kayen- burg [CDU]: Herr Hentschel, packen Sie endlich diese Emotionskiste ein! Das ist ja widerlich!)
Das Wort zu einem letzten Kurzbeitrag nach § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Aschmoneit-Lücke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Lars Harms hat darüber gesprochen, worum es eigentlich geht: Sie wollen die guten Un
Ich habe mich gemeldet, als der Minister da war; ich weiß, dass er jetzt nicht mehr hier sein kann; das nehme ich ihm auch überhaupt nicht übel. Trotzdem möchte ich diese Fragen an Sie richten: Wie hoch ist eigentlich der Effekt, den Sie mit diesem Gesetz in Schleswig-Holstein überhaupt erreichen? Wie viele Arbeitsplätze - ich nehme Ihnen erst einmal ab, dass Sie die Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten wollen - sind es denn? Wie hoch ist das Bauvolumen? Wen erreichen Sie - -
Wenn Sie der Bauwirtschaft im Lande wirklich helfen wollen - ich unterstelle das -, müssen Sie mir diese Fragen beantworten. Wie hoch ist das Volumen, wie hoch ist der Effekt, den Sie erreichen? Lohnt es sich, dafür ein Gesetz einzuführen, das möglicherweise - ich bin ganz vorsichtig - nicht nur verfassungswidrig ist, sondern beklagt wird? Lohnt sich der Aufwand für das, was Sie damit erreichen wollen?
Ich bezweifele das. Ich habe eine Kleine Anfrage dazu gestellt. Ich werde dies auch im Laufe der Beratung des Gesetzes weiter problematisieren.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich weise darauf hin, dass wir um 15 Uhr mit der Beratung des Gesetzentwurfs zur Gleichstellung behinderter Menschen beginnen und uns im Anschluss daran mit der Olympiawerbung befassen werden.
Ich möchte zunächst auf der Tribüne eine neue Besuchergruppe begrüßen, Hovedstadens Grænseforeningen af Køpenhaun. - Herzlich willkommen! Velkomme!
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
Das Wort zur Begründung erteile ich der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Moser.