Protokoll der Sitzung vom 09.10.2002

bis November 2001 lief in Baden-Württemberg der Modellversuch zu Platzverweis in Fällen häuslicher Gewalt, ein zumindest von der Aussprache her besserer Titel für das Verfahren, Täter aus der Wohnung zu verweisen. Es ist mir unverständlich und nicht ganz nachvollziehbar, warum die Landesregierung nicht mit dem Verfahren auch den in Baden-Württemberg eingeführten Namen übernommen hat. Der Modellversuch in Baden-Württemberg war sehr erfolgreich und ist auch umfangreich und inhaltlich sehr sorgfältig dokumentiert. Auf 50 Seiten sind die wesentlichen Fragen abgehandelt und ausgesprochen kompetent behandelt worden. Die Erfahrungen in BadenWürttemberg zeigen, dass anders, als man erwarten konnte, die Platzverweise nicht zu einem Rückgang der Belegungszahlen der Frauen- und Kinderschutzhäuser geführt haben. Es ist offensichtlich, dass durch das Platzverweisverfahren viele Gewaltfälle offenkundig wurden, die früher in der Privatsphäre blieben.

In Baden-Württemberg wird aufgrund der positiven Erfahrung im Modellversuch das Platzverweisverfahren bereits landesweit umgesetzt. Wir sehen also: Das Rad in Sachen Wegweisung - wie es hier heißt - muss in Schleswig-Holstein nicht neu erfunden werden. Wir können an Erfahrungen aus BadenWürttemberg anknüpfen. Gesetzesänderungen sind nicht erforderlich. Ermächtigungsgrundlage für die Ausweisung eines gewalttätigen Lebenspartners aus der von ihm bewohnten Wohnung ist die bereits bestehende polizeiliche Generalermächtigung.

Ich möchte erreichen, dass das Modellprojekt in Schleswig-Holstein, dem sich bis jetzt erst acht Polizeiinspektionen angeschlossen haben, auf das gesamte Land ausgedehnt wird, und das möglichst bald. Denn Frauen auch in den anderen Kreisen brauchen ein solches Instrument.

Zur konkreten Bekämpfung der häuslichen Gewalt soll das Kooperations- und Interventionskonzept Schleswig-Holstein des Weiteren keine neuen Angebote schaffen. Vielmehr sollen die bereits vorhandenen Angebote und Maßnahmen effektiver eingesetzt werden. Seit November 2001, also rechtzeitig vor Beginn unseres Modellprojektes, liegt der ausführliche Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe des baden-württembergischen Modellversuches vor. Ich bedaure, dass in dem uns vorgelegten Bericht keinerlei Hinweis auf den baden-württembergischen Bericht vorgenommen ist und an die Erfahrungen von dort angeknüpft worden ist.

(Silke Hinrichsen [SSW]: Wo nicht danach gefragt wird, kann das auch nicht kommen!)

- Auch wenn nicht explizit danach gefragt wird, haben wir eine selbstständig denkende Landesregierung, die das selbstverständlich aufnehmen könnte. Ich bedauere, dass das nicht gemacht worden ist. Ich habe gleichwohl die Hoffnung, dass es auch in SchleswigHolstein nicht beim Modellversuch bleiben wird, sondern dass es zu einer dauerhaften Einrichtung wird. Bislang sind die Erfahrungen der hiesigen Polizei im Umgang mit der Wegweisung nach Aussagen des Berichts positiv. Das koordinierte und ganzheitliche Vorgehen von Polizei, Kommune, Justiz und örtlichen Beratungsstellen scheint bereits Wirkung zu zeigen. Im Interesse der Betroffenen müssen wir diesen Weg deshalb unbedingt weitergehen. Nur wenn die Wohnungstür dem Täter nicht länger Schutz bietet, wenn die Opfer die erforderliche Beratung und Betreuung erhalten, den Tätern Wege gezeigt werden, Konflikte ohne Gewalt zu lösen, wenn der gerichtliche Schutz gewährleistet ist, kann es zu einer Verminderung der Gewalt in Familien kommen. Ich freue mich auf die Ausschussberatung.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Fröhlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Mittel der Wegweisung ist ein Beispiel dafür, dass Opferschutz nicht allein mit Geldfluss zu tun hat. Ich erinnere an den Antrag der CDU zur Einrichtung einer Opferstiftung. Wir betreiben Opferschutz auf vielen verschiedenen Ebenen. Das habe ich auch in meiner damaligen Rede schon gesagt. Die Wegweisung ist ein Beispiel für viele.

Die Wegweisepraxis selber setzt ein Zeichen: Auch Gewalt in der häuslichen Sphäre wird vom Staat als kriminelles Unrecht missbilligt. Wichtig ist mir auch, dass durch diese und andere Maßnahmen häusliche Gewalt enttabuisiert wird. Das ist nach wie vor nötig. Denn oft schämen sich die Opfer mehr als die Täter. Das wundert einen auch nicht, weil die Täter sehr häufig noch durch so etwas wie „Das ist ja nicht so schlimm“, „Das passiert jedem einmal“, „Jedem kann einmal die Hand ausrutschen“ gedeckt werden. Untersuchungen, wonach jede dritte bis fünfte Frau betroffen ist, sind erschreckend. Trotzdem stimmt natürlich auch, dass es inzwischen Fälle gibt, in denen Frauen selber handgreiflich werden, was vielleicht nach jahrelanger Trietzerei verständlich ist. Das trifft auch in manchem umgekehrten Fall zu.

(Irene Fröhlich)

In früheren Jahrzehnten wurden Gesetze zum Schutz vor gewalttätigen Partnern oft als Einmischung in die familiäre Sphäre und damit als familienfeindlich betrachtet. Ich denke auch an die Debatte um die Strafbarkeit von ehelicher Vergewaltigung. Sie erinnern sich. Diese Haltung mag auch heute noch anzutreffen sein. Ich sehe das aber anders, so wie wir alle hier im Hause, wie ich glaube. Gerade das Einschreiten des Staates ist aktive Familienförderung, weil Frauen die Gewissheit haben können, dass sie und ihre Kinder nicht im Regen stehen gelassen werden, wenn die Beziehung dramatisch aus dem Ruder läuft. Dreh- und Angelpunkt der ganzen Sache ist natürlich das Kooperations- und Interventionskonzept, das aus dem Kieler Interventionskonzept hervorgegangen ist. Es ist ein gutes Beispiel für erfolgreiche Modellversuche im Bereich der Verwaltungskooperation. Das ist übrigens ein Konzept, das seinerseits bundesweit Nachahmung findet, Frau Happach-Kasan. Wir sind ganz gut in der Erfindung von neuen Rädern.

Es liegt auf der Hand, wie wichtig gerade im Bereich häuslicher Gewalt die Einbettung polizeilicher Maßnahmen in begleitende Beratung ist. Die Opfer - in der Regel Frauen - benötigen dringend Unterstützung bei einer Neuorientierung der Lebensplanung. Hier will ich deutlich sagen: Wir wären wahrscheinlich gar nicht zum Wegweiserecht gekommen, die gesellschaftliche Debatte hätte sich gar nicht so weit entwickelt, wenn wir nicht ein umfassendes Netz von Fraueneinrichtungen, Frauenfacheinrichtungen, Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern hätten, die unablässig daran gearbeitet haben,

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

diese Themen in die Öffentlichkeit zu bringen, sie aus dem Tabubereich herauszunehmen, deutlich zu sagen, dass eine Frau zu schlagen Unrecht ist - was nicht immer eine Selbstverständlichkeit war -, und dergleichen mehr. Von dieser Stelle aus: Ein Lob den Frauenhäusern, Frauenberatungs- und -notrufstellen!.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei SPD und FDP)

Sie sind parteiisch, feministisch und fachkundig. Das müssen Sie auch sein, denn auf den Seiten 5 und 7 des Berichts finden sich Zahlen, aus denen hervorgeht, dass es Fälle häuslicher Gewalt gibt, die polizeikundig werden: Jedoch ziehen längst nicht alle Fälle Wegweisungen nach sich. Wir müssen davon ausgehen, dass es auch in diesem Bereich eine erhebliche Dunkelziffer gibt. Die Aufgaben von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufstellen sind überhaupt nicht erledigt, indem wir ein Wegweiserecht und ein gutes Konzept haben, das in

Schleswig-Holstein auch umzusetzen ist. Vielmehr bekommen sie zu den alten Aufgaben neue hinzu. Nicht alle Fälle häuslicher Gewalt werden der Polizei bekannt und nicht in allen Fällen von Wegweisung ist mit der Wegweisung auch nur annähernd ein Teil der Probleme gelöst. Da ist auch weiterhin auf das Knowhow und das Fachwissen der Frauenfacheinrichtungen zu setzen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Schluss noch ein Zitat, das so schön ist, dass ich es hier unbedingt bringen möchte. Generalstaatsanwalt Erhard Rex hat im Oktober 1997 anlässlich einer Kampagne gegen Männergewalt, die von den Fraueneinrichtungen ausging, gesagt:

„Die Bekämpfung von Männergewalt in der Familie ist nicht nur ein Schritt zum Schutz von Frauen. Es ist zugleich ein Beitrag zur Kriminalitätsprävention angesichts der Gewaltkriminalität in unserer Gesellschaft. Das in der Familie erlebte Aggressionspotenzial prägt die Kinder in ihrem eigenen Gewaltverhalten in der Schule, gegenüber alten Menschen und auch als künftige Eltern.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Caroline Schwarz [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich erteile Frau Abgeordneter Hinrichsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie bereits von der Justiz- und Frauenministerin aufgeführt, hat sich der Gesetzgeber lange Zeit der Verantwortung für die Gewalt in der so genannten Privatsphäre entzogen. Glücklicherweise ist in den letzten Jahren die Einsicht gewachsen, dass wir die Opfer nicht allein lassen können, nur weil die Gewalt innerhalb der Familie bleibt und häufig verschwiegen wird. Der Landtag hat deshalb im September 2000 auf Initiative des SSW und der Landesregierung hin einmütig die Durchführung eines Modellversuchs zur Wegweisung bei häuslicher Gewalt beschlossen. Heute liegt der erste Erfahrungsbericht vor und wir können feststellen: Es war richtig, diesen Schritt zu tun.

Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass dieses Instrument zur polizeilichen Gefahrenabwehr nach nicht einmal einem Jahr gut angenommen worden ist. Das verdanken wir nicht zuletzt der sehr soliden Vor

(Silke Hinrichsen)

arbeit der Landesregierung und der sehr guten Vorbereitung auf diesen Modellversuch durch die Landespolizei und aller anderen Beteiligten. Das Eingreifen in häusliche Konflikte gehört sicherlich zu den häufigsten, aber auch schwierigsten Aufgaben im polizeilichen Alltag. Deshalb ist es ein sehr gutes Zeichen, dass das Wegweiserecht von den Praktikerinnen und Praktikern der Polizei auch wirklich genutzt wird. Immer mehr Polizeiinspektionen schließen sich dem Modellversuch an, was uns natürlich sehr freut. Wir denken, es ist besser, wenn die Praktiker das Modell annehmen und es nicht von oben bestimmt wird.

Die Statistik im Bericht verdeutlicht, dass mit dem neuen Recht noch sehr vorsichtig umgegangen wird. Trotz der hohen Zahl von Fällen häuslicher Gewalt, bei der die Polizei eingreift, wurden nur in wenigen Fällen Wegweisungen ausgesprochen. Dies kann unter anderem daran liegen, dass man in SchleswigHolstein bislang häufig davon absieht, die Wegweisungen gegen den Willen der Opfer durchzusetzen. Dies steht im Gegensatz zur Praxis in Österreich, unserem Vorbild in dieser Angelegenheit, wo schon viel länger erfolgreich mit diesem Instrument gearbeitet wird. Allerdings läuft der Versuch hierzulande ja noch nicht einmal ein Jahr. Es müssen mehr Erfahrungen gewonnen werden, bevor sich die Praxis festigt. Immerhin zeigt sich mit fortschreitender Dauer des Modellversuchs auch, dass immer längere Wegweisungen ausgesprochen werden, damit sie auch etwas bringen.

Zudem legt der Bericht nahe, dass bei Tätern im Einzelfall schon die Androhung der Maßnahme zu einem Nachdenken über ihr eigenes Verhalten geführt hat. Genau das wollen wir erreichen, nämlich dass die Täter dauerhaft von der Gewalt ablassen. Die Bestrafung von Gewalttaten allein führt beim Täter meist nicht zu einer grundlegenden und dauerhaften Verhaltensänderung. Wer häusliche Gewalt verhindern will, muss die Gewalttäter ändern. Deshalb stellt gerade die Vernetzung mithilfe von KIK und weiteren Akteuren einen unerlässlichen Baustein dar, der von allen Beteiligten viel fordert. Das gilt nicht zuletzt für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Sie sprechen nicht nur die Wegweisung aus und überwachen deren Einhaltung. Häufig hilft die Polizei den Opfern noch weit mehr als durch die bloße Weitergabe der Nothilfekarte. Dafür haben sie unsere Anerkennung verdient.

Gerade die Erfahrungen in diesem Bereich jenseits der eigentlichen Wegweisungen müssen genau verfolgt werden, damit wir sehen können, wo Verbesserungen notwendig sind. Es ist aber insgesamt wünschenswert, dass die Landesregierung nach zwei Jah

ren eine Evaluation vornimmt. Wir brauchen noch mehr Informationen darüber, wie dieses Instrument für die Betroffenen und auf die Täter und deren Veränderungsbereitschaft langfristig gewirkt hat.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Was die Rahmenbedingungen für die Polizei und die anderen professionell Beteiligten betrifft, die tagsüber in Form von Ordnungsämtern zuständig sind, möchten wir jetzt schon anregen, den vorliegenden Bericht im Ausschuss durch eine Anhörung der Beteiligten in der ersten Modellregion zu ergänzen.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten I- rene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Dabei könnte man unter anderem erörtern, ob die Ordnungsbehörden und die Polizei möglicherweise eine genauere rechtliche Grundlage für den Ausspruch der Wegweisungen benötigen. Nach meiner Kenntnis ist bereits ein Verfahren gegen die ordnungsrechtliche Maßnahme der Polizei anhängig gewesen, bei dem die Vorgehensweise der Polizei durch die Generalklausel - und durch das Gericht festgestellt - gedeckt war. Ich halte dies für wichtig, weil es eine Generalklausel ist, über die die Wegweisung läuft. Es wäre aber zu überlegen, ob nicht nur eine polizeiliche Generalklausel, sondern möglicherweise eine Sonderregelung in das Landesverwaltungsgesetz aufgenommen werden sollte.

Der Landtag hat den ersten Schritt zu einem Modellversuch mit dem Wegweiserecht gemeinsam gemacht. Ich hoffe, dass wir diesen Weg auch weiter gemeinsam gehen können.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein und des Gesetzes über die Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2154

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Puls das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rotgrün schlägt vor, das Volksabstimmungsrecht des Landes behutsam zu reformieren. Nach zwölf Jahren Erfahrung wollen wir erstmals einige inhaltliche Änderungen und Ergänzungen vornehmen und schlagen Ihnen dies vor. Insbesondere die Erfahrungen mit der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ und unsere damaligen Abstimmungen zur Rechtschreibreform haben Lücken aufgezeigt. Das Ziel, Bürgerbeteiligung zu fördern und Politikverdrossenheit abzubauen, konnte nicht in dem Maße erreicht werden, wie es sich viele vorgestellt hatten. Ich stelle Ihnen die fünf wesentlichen Änderungsabsichten in aller Kürze vor:

Erster Punkt. Durch Volksentscheid zustande gekommene gesetzliche Bestimmungen sollen künftig innerhalb von zwei Jahren nicht geändert werden können, es sei denn, eine Zweidrittelmehrheit des Landtags beschließt dies oder es gibt einen erneuten Volksentscheid. Bisher fehlte es in unserer Landesverfassung an einem gesetzlich fixierten Haltbarkeitsdatum für einen wirksam zustande gekommenen Volksentscheid. Die Tatsache, dass wir damals relativ kurzfristig den Volksentscheid zur Rechtschreibreform durch Landtagsbeschluss ins Gegenteil verkehrt haben, hat zu Vermittlungsschwierigkeiten geführt. Es ist sicherlich sinnvoll, hier eine Regelung ins Gesetz hineinzuschreiben. Das müsste in die Landesverfassung hinein und ich hoffe, dass wir diese Regelung hier im Haus gemeinsam hinbekommen.

Der zweite Punkt, der ebenfalls in die Landesverfassung hineingehört, ist einer, der sich mit der Erleichterung des Verfahrens insgesamt beschäftigt und der uns als Parlament mehr Möglichkeiten gibt, uns mit Volksinitiativen inhaltlich auseinander zu setzen, bevor wir Ja oder Nein dazu sagen. Mit Fristverlängerungen können wir Verhandlungen und Kompromisse in allen Phasen des Verfahrens ohne zeitlichen Druck erleichtern und auch breite öffentliche Debat

ten werden hierdurch möglich und gefördert. Auch dies wäre, da wir feste Fristen in unserer Landesverfassung haben, in der Landesverfassung zu regeln.

Dritter Punkt. Die Volksinitiativen sollen erstmals einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Beratung über rechtliche Fragen durch das Innenministerium bekommen, einen Anspruch auf Vorabberatung. Hierdurch können Situationen vermieden werden, dass die Menschen erst ihre Unterschriften sammeln, monatelang unterwegs sind und dann der Landtag sagt: Das habt ihr umsonst gesammelt, das geht nach unserer Landesverfassung und nach unseren Landesgesetzen nicht. Dieser Vorschlag muss nicht in die Landesverfassung hinein, sondern kann gesetzlich geregelt werden. Er beruht auf einem Gesetzentwurf der CDU aus Anlass der Initiative „Schule in Freiheit“. Da hatten wir so eine Situation, dass die Menschen mit ihren tausenden gesammelten Unterschriften kamen und wir als Landtag gesagt haben: Das ist nicht zulässig. Es ist sinnvoll, dass für Volksinitiativen vorab die Möglichkeit gegeben wird, sich im Innenministerium fachlich beraten zu lassen.

Vierter Punkt. Wir wollen die Möglichkeiten zur Unterschriftensammlung erweitern, sprich, erleichtern für die Volksinitiativen. Bisher sollte das im Regelfall und wenn es möglich ist, nur in amtlichen Räumen erfolgen, dass Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt werden. Künftig wollen wir das erleichtern. Es soll außerhalb des eigenen Wohnorts und außerhalb amtlicher Räume, ohne die bisherigen Einschränkungen gesammelt werden können. Wir werden zulassen, dass Unterschriften auch in Geschäften und anderen Örtlichkeiten gesammelt werden. Das ist insbesondere im ländlichen Raum eine Erleichterung für die Volksinitiativen.