Protokoll der Sitzung vom 07.05.2003

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt ebenso wie die heutige Sitzung beendet. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

(Unruhe)

Entschuldigung, ich bitte Sie, noch einmal die Plätze einzunehmen. Es geht noch um Tagesordnungspunkt 12 und Erste Lesungen. Es war hier nicht angekommen, dass das noch heute vorgenommen werden soll.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU

Drucksache 15/2621

Änderungsantrag der Fraktion der FDP

Drucksache 15/2661

(Unruhe)

- Es sei denn, die Fraktionen entscheiden anders. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

(Wortmeldung des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

- Herr Astrup, Sie haben das Wort zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, wenn das Parlament den Wunsch geäußert hätte, jetzt Schluss zu machen, hätte es dem Präsidium dies mitgeteilt.

Herr Abgeordneter, wenn beim Präsidium angekommen wäre, dass dies jetzt aufzurufen wäre, hätte das Präsidium, ohne abzubrechen, fortgesetzt.

Ich rufe also noch einmal Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU Drucksache 15/2621

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2661

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dies soll ohne Aussprache geschehen.

(Widerspruch bei der FDP)

- Nein? - Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Puls.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der von den Fraktionen SPD und CDU eingebrachten Vorlage handelt es sich um eine Folgeregelung, die im Landeswahlgesetz aufgrund der soeben in der Landesverfassung beschlossenen Verkleinerung des Landtages von 75 auf 69 Abgeordnete erforderlich ist. Das Landeswahlgesetz muss entsprechend angepasst werden.

Es gibt einige weitere formale Änderungsvorschläge in unserem Gesetzentwurf, Anpassung von DM auf €, die bei dieser Gelegenheit mit erledigt werden können. Da wir uns in erster Lesung dieses Gesetzentwurfs befinden, in der grundsätzliche Erwägungen und Erörterungen ausgetauscht werden sollen, verweise ich insoweit auf die eben zur Verkleinerung des Landtages bei dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt gemachten Äußerungen.

Ich bitte um Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lehnert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir brauchen, ist ein modernes, zeitgemäßes Wahlgesetz, dessen oberstes Prinzip lauten muss: „Demokratie lebt von der Auswahl.“ Das Wahlrecht ist ein entscheidendes, wenn nicht gar das wichtigste Grundrecht der Menschen in diesem Land. Insofern ist die Zahl der Wahlkreise zumindest für SPD und CDU, die die direkt gewählten Abgeordneten stellen, schon von großer Bedeutung.

Alle Fraktionen dieses Hauses sind sich darüber einig, dass die derzeitige Zahl von 89 Abgeordneten für ein Land wie Schleswig-Holstein auf Dauer nicht vertretbar ist. Da Überhang- und Ausgleichsmandate nicht abgeschafft werden können, muss es unser gemeinsames Interesse sein, die Wahlkreise so zu strukturieren, dass diese Fälle unwahrscheinlich werden. Nun stellt sich allerdings die Frage, wie dieser Sachverhalt praktisch gelöst werden kann. Dafür gibt es verschiedene Ansätze. SPD und CDU wollen mit Beginn der 16. Wahlperiode im Jahre 2005 die Zahl der Abgeordneten in der Landesverfassung auf 69 festlegen. Statt bisher 45 wird es dann nur noch 40 Wahlkreise geben. Die Anzahl der Listenmandate soll von 30 auf 29 gesenkt werden. Dies ist ein möglicher Weg, um

dauerhaft die Zahl der Abgeordneten zu begrenzen und gleichzeitig die Präsenz der Abgeordneten in ihrem Wahlkreis im Flächenland Schleswig-Holstein sicherzustellen.

Der Wegfall von fünf Wahlkreisen stellt allerdings in einem relativ dünn besiedelten Flächenland wie Schleswig-Holstein für die großen Volksparteien eine besondere Herausforderung dar. Nach unserem Modell hätte es bei den vergangenen 15 Landtagswahlen in Schleswig-Holstein bei 13 eine Sitzzahl von 69 Abgeordneten gegeben. Nach dem Modell der kleinen Fraktionen hätte die Sitzzahl bei jeweils 75 Abgeordneten gelegen. Nun verweisen die kleinen Fraktionen bei ihrem Modell auf die beiden Landtagswahlen, bei denen es zu Überhang- und Ausgleichsmandaten gekommen ist, und suggerieren dabei, dass in diesen Fällen ihre Modelle zu keinen Überhang- und Ausgleichsmandaten geführt haben. Richtig ist vielmehr - das hat die Kollegin Fröhlich ja auch ausgeführt - -

(Widerspruch der Abgeordneten Irene Fröh- lich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Frau Fröhlich hat das bereits ausgeführt. Wichtig ist vielmehr, dass von Landeswahlleiter und auch vom Innenminister ausgeführt wurde, dass bei solchen extremen Wahlen die Wahrscheinlichkeit geringer gewesen wäre, dass Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen, eine Sicherheit allerdings erst bei 30 Wahlkreisen eintrete.

Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die Wahlergebnisse der 2., 3., 4. und 5. Wahlperiode. Damals betrug die Abgeordnetenzahl 69. Diese wurde zunächst in Verbindung von 46 Wahlkreisabgeordneten und 23 Listenabgeordneten gewählt. Ab der 3. Wahlperiode wurden 42 Abgeordnete in Wahlkreisen und 27 über die Landeslisten gewählt. Obwohl es zu dieser Zeit genauso viel oder sogar mehr Fraktionen als heute im Landtag gab, kam es dabei weder zu Überhang- noch zu Ausgleichsmandaten. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies bei 40 Wahlkreisabgeordneten und 29 Landeslistenabgeordneten vorkommt, ist noch geringer.

Wir sollten bei aller Diskussion über den besseren Weg zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl allerdings nicht das Ziel aus dem Auge verlieren, im Ergebnis eine Verkleinerung des Landtages zu erreichen. Dabei setzen die großen ebenso wie die kleinen Fraktionen unterschiedliche Schwerpunkte.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soeben haben wir eine Änderung der Verfassung beschlossen - in einem sehr beachtenswerten Verfahren. Ab der nächsten Wahlperiode sollen nur noch 69 statt 75 Abgeordnete im Landtag sitzen. Wir haben immer gesagt, dass wir eine solche Änderung für nicht sinnvoll halten und dass die Anzahl von 75 Abgeordneten angemessen ist. Dennoch ist nach der eben erfolgten Verfassungsänderung nun auch eine Änderung des Landeswahlgesetzes notwendig geworden, weil darin immer noch die Zahl von 75 Abgeordneten steht.

Beeindruckend ist auch hier wieder die Hektik, mit der der vorliegende Gesetzentwurf von SPD und CDU durchgeboxt werden soll: heute die erste Lesung, Freitag früh die Ausschusssitzung und auch am Freitag die zweite Lesung.

Wir haben bereits im Mai 2000 einen Antrag zum Landeswahlgesetz eingebracht. Dieser sah vor, bei einer Anzahl von 75 Abgeordneten die Zahl der Wahlkreise auf 37 zu reduzieren und damit die Zahl der Abgeordneten, die über eine Liste in den Landtag gewählt werden, auf 38 zu erhöhen. Nur durch das Angleichen der Anzahl von Wahlkreis- und Listenmandaten ist es möglich, die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate wirksam einzugrenzen.

(Beifall bei der FDP)

Zwei Jahre lang wurde unser Gesetzentwurf im Ausschuss zerredet. Dabei wurde ein Beschluss des Ausschusses immer wieder gezielt verzögert. Bis auf die erste Sitzung im Mai 2000 mussten wir jedes Mal die Aufnahme des Gesetzentwurfes auf die Tagesordnung des Ausschusses beantragen. Immer neue Wahlkreismodelle wurden besonders von der CDU eingefordert mit der Begründung, man müsse dieses Thema gründlich behandeln. Und nun kommen SPD und CDU und pauken ihren Entwurf in zwei Tagen durch.

Herr Kollege Schlie, haben Sie denn eine Berechnung, wie das bei Ihrem Modell aussieht? Die haben Sie? - Die werden Sie uns am Freitag zur Verfügung stellen, darauf bin ich sehr gespannt.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich werde den Landeswahlleiter am Freitag befragen, ob Herr Schlie auch nur eine einzige Berechnung hat.

Von der Glaubwürdigkeit der CDU in dieser Frage brauchen wir gar nicht zu sprechen. Seit 1994, als wir zusammen einen Gesetzentwurf zum Landeswahlgesetz eingebracht haben, und bis kurz vor der Dezem

bersitzung im letzten Jahr war die CDU immer mit uns einig, eine Verkleinerung des Landtages sollte auf der Grundlage des FDP-Entwurfes erfolgen. Dann aber bekamen die Grünen aus der Koalition das Signal, unserem Antrag, den wir für die CDU mittlerweile auf 38 Wahlkreise geändert hatten, zustimmen zu dürfen. Der SSW hatte dies sowieso schon signalisiert. Da gab es auf einmal keine Mehrheit mehr dafür im Parlament. Welch eine wundersame Wandlung.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Gegen die eigenen Erklärungen des CDUFraktionsvorsitzenden Kayenburg in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem neuen Hoffnungsträger der Union Peter-Harry Carstensen weigerte sich die CDU-Fraktion auf einmal, das bisher gemeinsame Modell einer Wahlkreisreform durchzusetzen. Nun sollte plötzlich die Anzahl von 69 Abgeordneten sinnvoll sein. Warum 69 nun die magische Zahl ist - das muss man sich einmal angucken -, hat vielleicht einen tieferen Sinn. Diese Antwort ist bisher im stillen Kämmerlein geblieben, jedenfalls uns nicht mitgeteilt worden.

Wenn man die Zahl 69 erreichen will - und wir nehmen die Absichten von SPD und CDU hier durchaus ernst -, muss man sich doch zumindest fragen, ob durch den hier vorgelegten Gesetzentwurf dieses Ziel überhaupt erreicht wird. Die Antwort ist nein.