Wir möchten gern, dass auch diese Auswertungen in die Stellungnahme hineinkommen - und nicht jeweils ständig mit „Nachschlag“.
Es ist eine Missachtung der Krankenhäuser und der Lokalpolitik im Flensburger Raum und in den Regionen Pinneberg und Segeberg, dass nicht Gelegenheit zu einer soliden Vorbereitung gegeben wird, bevor sich Regierung und Landtag hierzu eine Meinung gebildet haben.
Im Übrigen sollten wir uns ab und zu daran erinnern, dass der Landtag eigentlich keine „offizielle“ Rolle in der Krankenhausplanung spielt. Die Planung liegt allein im Zuständigkeitsbereich der Ministerin.
Wir können dem Berichtsantrag von CDU und F.D.P. nicht zustimmen, weil die Beratung in der SeptemberTagung aus unserer Sicht eindeutig verfrüht ist. Die Oppositionsfraktionen offenbaren eigentlich nur, dass es ihnen nicht um eine gemeinsame gründliche Erarbeitung der Problematik Krankenhausplanung geht, sondern nach unserer Ansicht eigennützig um politische Profilierung.
Dafür nehmen sie fahrlässig in Kauf, dass eine sachliche, regional gerechte Debatte über die Krankenhausplanung gefährdet wird. Das können wir nicht unterstützen.
Nach unserer Ansicht kann eine Landtagsdebatte frühestens stattfinden, wenn das Verfahren mit den Regionalkonferenzen abgeschlossen und ausgewertet ist. Der gesamte Planungsentwurf der Landesregierung muss den Fraktionen im Übrigen auch so rechtzeitig zugeleitet werden, dass eine angemessene Meinungsbildung möglich ist.
Der SSW hat das Ziel, sich konstruktiv mit der Krankenhausplanung der Landesregierung auseinander zu setzen. Das erscheint uns mit Ihrem Antrag nicht möglich. Wir werden daher dem Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Erarbeitung eines neuen Krankenhausbedarfsplans für Schleswig-Holstein muss und wird ein sehr sorgfältiger Prozess sein.
Wir haben das Gutachten ebenso wie den geplanten Prozess im Sozialausschuss ausführlich und einvernehmlich - so hatte ich den Eindruck - erörtert.
Der Prozess setzt sich aus vielen Facetten zusammen. Jede Facette für sich trägt ihren Teil dazu bei, dass am Ende des Planungsprozesses eine ausgewogene Entscheidung über die zukünftige Krankenhausstruktur und -kapazität steht. Dies setzt Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten voraus. Dies lässt keinen Raum für populistische Übungen und unsolide Aussagen.
Lassen Sie mich ein Wort an Sie richten, Herr Kalinka. Die Schilderung Ihrer Eindrücke von Ihren Krankenhausbesuchen ist für mich ein klassisches Beispiel selektiver Wahrnehmung.
Zu den Facetten! Das Gutachten über die Krankenhausplanung der GSbG ist die erste Facette, übrigens von Anfang an - von der Auftragsvergabe an - begleitet von den Planungsbeteiligten.
Die zweite Facette ist die Übermittlung der Ergebnisse des Gutachtens an die Krankenhausträger und Sicherstellungsträger einschließlich umfangreicher Klärung von Fragen der Nachvollziehbarkeit.
Lassen Sie mich hier eine Anmerkung zur viel gescholtenen Datenqualität machen. Wir haben selbstverständlich mit den Daten keine vollständige Abbildung des Leistungsgeschehens der schleswig
holsteinischen Krankenhäuser, aber wir haben im Unterschied zu früheren Planungsparametern ein viel größeres Ausmaß an Abbildung. Wenn wir vielleicht vorher mit unseren Parametern 20 % des Geschehens abbilden konnten, bilden wir jetzt 80 % ab, jammern aber alle über die noch fehlenden 20 %.
Dass ein Gutachten immer nur eine Momentaufnahme ist, weil es von einem Status quo ausgehen muss, nämlich hier von den Daten 1998, ist eine Binsenweisheit. Weil dies so sein muss, machen wir die Regionalkonferenzen, das heißt die Anhörung aller Beteiligten, und wir führen bilaterale Einzelgespräche vor- und nachbereitend zu diesen Regionalkonferenzen, in denen die Häuser ihre fortgeschriebenen Daten vorbringen können, ihre Besonderheiten und so weiter. Wir haben das ja alles besprochen.
Begleitend zu diesem Verfahren finden Sitzungen der Krankenhausplanungsbeteiligten statt, die eine extra Arbeitsgruppe zur Begleitung des Planungsprozesses eingerichtet haben. Es ist richtig - ich habe es auf den Regionalkonferenzen gesagt -: In dieser Planungsgruppe sind zum Teil die Fragen, die Sie gestellt haben, Herr Kalinka, schon alle aufgegriffen und zum Teil beantwortet worden.
Der vorletzte Schritt wird die Unterrichtung des Kabinetts und die Zuleitung unseres Vorschlags an die Krankenhausplanungsbeteiligten sein.
Der letzte Schritt ist die abschließende Bewertung aller Struktur- und Entscheidungsvorschläge durch die Beteiligten der Krankenhausplanung und dann die Veröffentlichung des verbindlichen Krankenhausplans.
Wir befinden uns in diesem Prozess gerade mitten in den Regionalkonferenzen. Es ist schon gesagt worden: Die letzte wird Mitte September stattfinden. Sie werden verstehen, dass wir diesen Prozess gestalten, weil er Einfluss haben soll auf unsere Kriterien- und Entscheidungsbildung, und dass wir die Entscheidung erst im Laufe dieses Planungsprozesses finden werden.
Ich werde mich von niemandem provozieren lassen, vor der Anhörung aller Krankenhausträger und Planungsbeteiligten bereits fertige Vorschläge und Patentlösungen für den neuen Krankenhausplan zu verkünden.
Die Regionalkonferenzen und auch die Einzelgespräche zeigen, dass alle Beteiligten ein großes Bedürfnis haben, die Ergebnisse des Gutachtens differenziert zu kommentieren und ihre eigenen Besonderheiten einzubringen. Es hat sich auch gezeigt, dass die normativen
Vorgaben des Gutachtens nicht in allen Punkten beibehalten werden können. Ich habe schon über die Arbeitsgruppe berichtet.
Für mich lautet das Resümee: Im September wird es zu zentralen Fragen des Krankenhausplans und seines zukünftigen Aussehens noch keine Aussagen geben. Das soll nicht heißen, dass es keine zeitnahe Unterrichtung des Parlaments geben kann und soll. Wir haben im Sozialausschuss ein Unterrichtungsverfahren vereinbart. Der Sozialausschuss soll über den Vorschlag zum zukünftigen Krankenhausplan in der zweiten Oktoberhälfte zeitnah unterrichtet werden. Ein Bericht im Parlament ist natürlich - nach Abschluss der Regionalkonferenzen - möglich. Im November wird dann im Sozialausschuss ein förmlicher Bericht erfolgen. Ich denke, das kommt den berechtigten Informationswünschen der Fraktionen und des Parlaments entgegen.
Sehr geehrter Herr Dr. Garg, Ihre Fragen, die Sie aufgeworfen haben, sind sinnvoll. Leider sind sie im Berichtsantrag nicht formuliert. Wir werden diese Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens - das ja nicht statisch und in Beton gegossen ist - weiter zu verfolgen haben. Die Frage nach der Neugestaltung und Weiterentwicklung von Planungsund Steuerungsinstrumenten sei hier beispielsweise genannt. Wir werden im Zuge der Umsetzung des Krankenhausplans, die Jahre in Anspruch nehmen wird, möglicherweise noch Korrekturen vornehmen und auch gesetzliche Korrekturen vorbereiten müssen, wenn wir von der sturen Kapazitätsplanung weg und hin zu einem Leistungsplan kommen wollen.
Mir liegen noch einige Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen vor. Nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält zunächst Herr Abgeordneter Plüschau das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem, was die Ministerin und mein Kollege Jahner gesagt haben, wäre eigentlich nichts hinzuzufügen.