Dass Sie hier etwas geändert haben, wird auch daran deutlich, dass in der ursprünglichen Begründung des Gesetzentwurfes weder „human“ noch ein anderes Beiwort gestanden hat und in der jetzigen Begründung die Worte „christlich“, „human“ und „demokratisch“ erscheinen. Das zeigt doch, dass Sie etwas geändert, aber nicht den Mut gehabt haben, das Wort „christlich“ in den § 3 mit aufzunehmen. Im Übrigen würde dies, Herr Minister, dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz in seinen Bildungs- und Erziehungszielen entsprechen. Wenn wir es also mit unserem Bekenntnis zu den christlichen Wertvorstellungen ernst meinen, dann muss es uns auch mit dem Schutz des Sonntages, des siebten Tages der Woche, und den Feiertagen ernst sein.
- Ernst sein heißt nicht, Herr Kubicki, dass man nicht fröhlich sein darf und soll. Aber die Gesetzesbegründung geht meines Erachtens fehl, wenn sie meint, dass neuerdings nur der Erholungscharakter der Sonn- und Feiertage im Vordergrund stünde. Erholung gab es immer und war immer gewollt, übrigens auch in der Bibel, Herr Minister. Ob allerdings das Autowaschen in diesem Sinne Erholung ist oder der Besuch
Unabhängig von dieser individuellen Fragestellung müssen wir fragen, ob diese Form der Erholung, nämlich das Autowaschen, anderen möglicherweise die Erholung nimmt, also dass sie sich vielleicht dadurch in ihrer Sonntagsgestaltung belästigt fühlen. In diesem Sinne bekennen wir uns zum verfassungsrechtlich geschützten Sonntag und stehen einem so genannten zeitgemäßen Sonn- und Feiertagsschutz eher etwas skeptisch gegenüber, weil dies im Kern auf eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes hinausläuft.
Damit will ich allerdings nicht sagen, Herr Minister, dass alles so bleiben muss, wie es ist. Wir sind in den Ausschussberatungen durchaus bereit, Änderungen mit Ihnen zu besprechen und den Gesetzentwurf an den eingangs genannten Maßstäben zu messen, zum Beispiel zu fragen, ob es richtig ist, dass Tankstellen und Videotheken an Sonn- und Feiertagen praktisch zu Kristallisationspunkten intensiver Kommunikation werden. Wir werden auch fragen, wie wir zwischen den nachbarschaftsstörenden und den nicht nachbarschaftsstörenden Aktivitäten unterscheiden wollen. Hier scheint mir eine Prozessflut vorprogrammiert zu sein.
Auch der Schutz der stillen Feiertage wird eingeschränkt. Der Gesetzentwurf scheint mir in diesem Punkt wenig justiziabel zu sein. Welche Sportveranstaltung, Herr Minister, widerspricht denn nach der ratio des Gesetzes dem Charakter des Karfreitages und welche widerspricht ihm nicht? Und ist die untersagte Musik an diesen Tagen denn wirklich störender als mancher Sportlärm? - Ich glaube also, dass viele Fragen noch offen sind und dass wir in sorgfältigen Ausschussberatungen diesen Gesetzentwurf mit Ihnen diskutieren sollten, um zu akzeptablen Änderungen zu kommen und das Gesetz einer, wie Sie sagen, modernen, zeitgemäßen Sonntagsruhe anzupassen. Insofern beantrage ich die Überweisung in den Ausschuss.
man vorher geschrieben hat - das passiert uns ja allen einmal -, ist, dass sie plötzlich nicht mehr zu dem passen, worauf man eigentlich erwidert.
Denn ich konnte das, woran Sie in Ihrer Kritik anknüpften, nicht in dem wiederfinden, was der Herr Minister hier ausgeführt hat. Im Übrigen muss ich Sie wohl nicht daran erinnern, dass nicht der Minister das gesetzgebende Organ ist, sondern das Parlament. Wir sind jetzt in der ersten Lesung, und der Gesetzentwurf wird auch mit Ihrer Hilfe weiter beraten und gegebenenfalls vielleicht sogar verbessert werden. Wir sind sehr gespannt, was von Ihnen kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag hat vor einem Jahr das letzte Mal über das Sonn- und Feiertagsgesetz beraten. Damals gab dazu ein Antrag der FDP Anlass, das Gesetz so zu ändern, dass Autowaschanlagen in Gewerbegebieten zukünftig auch an diesen bisher geschützten Tagen betrieben werden können.
Wir haben Ihnen schon damals erklärt, dass wir neben grundsätzlicher Zustimmung zu Ihrem Detailanliegen einen anderen Weg gehen wollen als Sie. Wir wollen nicht eine weitere Ausnahme in das Gesetz einfügen, nämlich nach Videotheken und anderer Handlungen nun auch die Autowaschanlagen. Wir wollten stattdessen - das haben wir Ihnen damals gesagt - eine umfassende Novellierung des Sonn- und Feiertagsgesetzes, die der veränderten gesellschaftlichen Rolle von Sonn- und Feiertagen Rechnung trägt und eine flexiblere Ausgestaltung mit weniger Gängelung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Dabei sollte der grundsätzliche Charakter - das haben wir bereits damals betont - von Sonn- und Feiertagen als Tage der religiösen Besinnung, Herr Kayenburg, der inneren Einkehr und der Ruhe vom Wochenalltag nicht beeinträchtigt werden.
Der Innenminister hat seinerzeit angekündigt, eine Novellierung des Sonn- und Feiertagsgesetzes vorzulegen, die im Kern Abkehr von einem fiktiven Störungsbegriff nimmt und stattdessen von einem tatsächlichen Störungstatbestand beim Schutz von Sonn- und Feiertagen ausgeht.
Dies ist mit dem heute hier vorgelegten Gesetzentwurf geschehen. Dieser Entwurf - das sage ich für meine Fraktion - erfüllt die Erwartungen und Anforderungen, die wir an ihn gestellt haben.
Erstens. Das Ziel des Schutzes von Sonn- und Feiertagen wird präzisiert. Die Zulässigkeit von Handlungen an Sonn- und Feiertagen wird nicht mehr abstrakt, sondern an der konkret von ihnen möglicherweise ausgehenden Störung ausgerichtet.
- Auch wenn Sie mich jetzt stören, werde ich darüber hinwegsehen, weil wir noch keinen Sonntag haben.
Zweitens. Automatische Autowaschanlagen und Selbstbedienungswaschsalons, unabhängig davon, ob sie in Gewerbegebieten sind oder nicht, sowie Videotheken - ohne Zeitfenster - dürfen betrieben werden. Entscheidend ist nur, dass sie in konkreten Einzelfällen die nachbarschaftliche Ruhe des Sonn- und Feiertages nicht stören.
Drittens. Zukünftig können marktähnliche Veranstaltungen wie private Flohmärkte durchgeführt werden. Es gibt keine bestimmten Veranstaltungen mehr, die erlaubt oder verboten sind. Entscheidend soll sein, ob von der Veranstaltung selbst eine Störung ausgeht, die mit dem berechtigten Sonntagsruhebedürfnis unvereinbar ist.
Viertens. Tanzveranstaltungen an Vorabenden des Karfreitags, Samstag vor Ostern sowie am Heiligabend sind möglich. Andere besondere Feiertage wie Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag bleiben aber weiterhin unter einem besonderen Schutz. Dies ist unter anderem ein Ergebnis der ernsthaften Verhandlungen mit den großen Kirchen in unserem Land.
Fünftens. Die Entscheidung, ob Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, soll zukünftig die zuständige Ordnungsbehörde treffen, also die Bürgermeister, Bürgermeisterinnen oder die Amtsvorsteher, Amtsvorsteherinnen direkt vor Ort - individuell und aus bester Kenntnis der einzelnen Situation und der möglichen Beeinträchtigung heraus. Wir haben das Vertrauen wie in anderen Bereichen auch, dass dies funktionieren wird. In diesem Sinne ist das durchaus auch ein kleines Stück Funktionalreform.
Sechstens. Wichtig war uns - das ist vom Minister ebenfalls betont worden; das gilt für meine Fraktion auch -, dass dieses neue Gesetz in einem weitestgehenden Konsens mit den großen Kirchen unseres Landes zustande kommt. Deshalb hat es umfangreiche Gespräche gegeben, und es scheint, als wenn der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf auch von den großen Kirchen als hilfreich akzeptiert wird. Außerdem wur
de die bisher vorhandene zeitliche Begrenzung von Verboten auf die Hauptgottesdienstzeit aufgehoben.
Die Erfahrung zeigt: Ein Gesetzentwurf verlässt das Parlament nicht so, wie er hineingekommen ist. Aber da im Vorfeld eigentlich von fast allen Fraktionen Zustimmung signalisiert wurde, gehe ich davon aus, dass die Beratungen zu einem einvernehmlichen Ergebnis führen werden. Die Sorgen, Herr Kayenburg, Ihrer Fraktion, die religiösen Aspekte könnten nicht ausreichend Berücksichtigung finden, scheinen aus unserer Sicht unberechtigt, und ich bin guter Hoffnung, dass wir Ihnen das in den anschließenden Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss und sicherlich im Rahmen einer Anhörung deutlich machen können.
- Herr Kubicki, Sie von der FDP müssten ja schon deshalb begeistert sein, weil die Autowaschanlagen nun endlich auch an Sonntagen die Bürsten rotieren lassen dürfen. Das hatten Sie, Frau AschmoneitLücke, damals ja in Ihrer Rede als einen bedeutenden Beitrag zur Belebung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft bezeichnet.
Also dann los: Autowaschen für Schleswig-Holstein! Ich denke, wir haben mit diesem Gesetz deutlich gemacht, dass damit mehr für die Menschen erreicht wird als ein sauberes Auto am Sonntag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Eichstädt, ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass ich kein persönliches Interesse an der Sonntagsöffnung der Waschanlagen habe, weil ich mit meinem Auto gar nicht in eine Waschstraße rein fahren darf. Das hat der Kollege Geerdts mir eben auch noch einmal bestätigt. Also, es war ein rein allgemeines Interesse, weshalb ich damals dieses Gesetz eingebracht habe.
Herr Minister, wir freuen uns natürlich, dass Sie heute - nach knapp einem Jahr - den Gesetzentwurf vorgelegt haben, den Sie ja im September letzten Jahres, als wir mit unserem Kompromissvorschlag kamen, auch schon angekündigt hatten.
Sie haben nicht zu viel versprochen, so viel kann ich Ihnen heute schon sagen. Sie hatten damals bemängelt, dass unser Gesetzentwurf, der FDP-Entwurf, zu eng und nicht weit genug gedacht sei und Sie selbst noch andere Probleme ansprechen und eine komplette Regelung vornehmen wollten.
Sie bemängelten, dass gewerbliche Flohmärkte - Sie haben es heute wieder angesprochen - wegen des Vorrangs der bundesrechtlichen Gewerbeordnung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich stattfinden dürften, private aber nicht. Diesem Problem haben Sie nun mit Ihrem Gesetzentwurf abgeholfen. Nun dürfen also auch private Flohmarktler am Sonntag ihre Stände aufbauen. Wir begrüßen das genau wie Sie und sicherlich auch die Ministerpräsidentin.
Die Videotheken sollen nun sonntags vor 13 Uhr ihre Pforten öffnen dürfen und damit dazu beitragen, dass an verregneten Herbstsonntagen bei schlechtem Fernsehprogramm auch vormittags der Familienfrieden gewahrt bleibt. Auch dafür hat die Landesregierung unsere Zustimmung.
Bis dato sind organisierte Sportveranstaltungen, also nicht etwa das private Joggen im Wald, an Karfreitagen verboten, nun sollen sie stattfinden dürfen - laute Showeinlagen und laute Musik müssen dabei allerdings unterbleiben. Fraglich ist - Herr Kollege Kayenburg, Sie haben das schon angesprochen -, ob lärmintensive Sprechchöre des Publikums zulässig sind. Wir werden das im Ausschuss klären; im Grundsatz ist aber auch dies aus unserer Sicht eine gute Regelung.
Die FDP-Fraktion begrüßt ebenso ausdrücklich die Regelung, die die Landesregierung bezüglich der Autowaschanlagen getroffen hat. Sie geht sogar noch weit über unseren damaligen Vorschlag hinaus. Wir hatten seinerzeit ja gefordert, die Sonntagsöffnung nur in Gewerbe- und Industriegebieten zuzulassen. Was Sie jetzt vorschlagen, findet selbstverständlich auch unsere Zustimmung.