Protokoll der Sitzung vom 29.08.2003

Die FDP-Fraktion begrüßt ebenso ausdrücklich die Regelung, die die Landesregierung bezüglich der Autowaschanlagen getroffen hat. Sie geht sogar noch weit über unseren damaligen Vorschlag hinaus. Wir hatten seinerzeit ja gefordert, die Sonntagsöffnung nur in Gewerbe- und Industriegebieten zuzulassen. Was Sie jetzt vorschlagen, findet selbstverständlich auch unsere Zustimmung.

(Beifall bei der FDP)

Nun soll also das Autowaschen auch außerhalb von Gewerbegebieten an Sonntagen möglich sein. Eine solche Flexibilität hatten wir der Landesregierung gar nicht zugetraut, meine Damen und Herren. Wir sind überrascht und erfreut.

(Beifall bei der FDP)

Ich bin beim Thema Waschen angelangt. Wer keine eigene Waschmaschine besitzt, nutzt gern - soweit

vorhanden - so genannte Selbstbedienungswaschsalons. Auch hier wird durch den Gesetzentwurf der Landesregierung mehr Flexibilität geschaffen. Zukünftig dürfen Selbstbedienungswaschsalons auch sonn- und feiertags geöffnet haben. Und das ist gut so, auch wenn Herr Kollege Kayenburg zu Recht darauf hinweist, dass selbstverständlich jedem selbst überlassen werden muss, ob er dies als erholsame Beschäftigung ansieht. Ich persönlich sehe es nicht als erholsame Beschäftigung an, obgleich auch ich häufig an Sonn- und Feiertagen waschen muss.

Dennoch halten wir - das möchte ich hier auch sagen - den vorgelegten Gesetzentwurf nicht für vollkommen gelungen. Der Grund hierfür findet sich in § 3 des Entwurfes. Dort steht in Abs. 1 und 2 Folgendes:

„(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Sie dienen der Erholung, der Festigung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Besinnung auf die Grundwerte einer humanen und demokratischen Gesellschaft.

(2) Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.“ - So weit so gut. Wer sich also an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbar nicht erholt oder aber eine öffentlich bemerkbare Handlung begeht, die der Festigung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Besinnung auf die Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft widerspricht, tut offensichtlich etwas Verbotenes. Und dabei bleibt es nicht. Diese verbotene Handlung ist nach § 9 des Gesetzentwurfs auch noch mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € bedroht. (Heiterkeit bei FDP und CDU)

Herr Minister, ich habe mir das eben bei Ihren Ausführungen noch einmal angeguckt. Das steht tatsächlich so da drin. Ich mache also einen anderen Vorschlag: Wir belassen es bei der bestehenden Regelung, die lediglich besagt, dass Sonn- und gesetzliche Feiertage Tage allgemeiner Arbeitsruhe sind. Wer am Sonntag alleine spazieren gehen möchte, ohne sich der Festigung zwischenmenschlicher Beziehungen zu widmen, oder mit der Familie einen Ausflug machen möchte, ohne sich auf die Grundwerte einer humanen und demokratischen Gesellschaft besinnen zu wollen, der soll dies ohne schlechtes Gewissen auch tun können.

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Haus)

Im Prinzip ist das ein ordentlicher Gesetzentwurf und ich bin - wie Sie, lieber Herr Kollege Eichstädt - ganz

(Christel Aschmoneit-Lücke)

davon überzeugt, dass wir gemeinsam zu einer guten Regelung kommen werden. Ich freue mich in dem eben genannten Sinne auf die Ausschussarbeit.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Hentschel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eine sehr schön geschriebene Rede von meinem Referenten bekommen, nachdem wir das vorher besprochen hatten. Aber ich muss nach dem Verlauf der Debatte, die wir hier gehabt haben, und nach dem wirklich ausgezeichneten Beitrag meiner Vorrednerin von der FDP feststellen, dass es überflüssig wäre, noch einmal alle Einzelheiten des Gesetzentwurfes zu wiederholen und darzustellen,

(Beifall der Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU] und Wolfgang Kubicki [FDP])

insbesondere da über den großen Teil der Regelungen weitgehender Konsens herrscht. Ich freue mich auch über das Lob, das der Minister bekommen hat, weil er eine weitgehende Liberalisierung ermöglichen will und gleichzeitig mit den Kirchen zu einem Konsens kommen will, sodass wir über die Bewahrung des Sonntages, dass der Gottesdienst weiterhin geschützt bleibt, im Einverständnis mit den Kirchen sind. Er bleibt jedoch nicht durch alle möglichen Einzelregelungen geschützt, die mit dem Gottesdienst überhaupt nichts zu tun haben, sondern er wird durch konkrete Regelungen geschützt, die sich jeweils auf einzelne Ereignisse und auf die einzelnen Störungen beziehen.

Ich finde, das ist ein sehr vernünftiger Gesetzentwurf. Natürlich werden wir die Anregungen, die gekommen sind, im Ausschuss gern aufgreifen - darüber wird zu reden sein. Ich hoffe, dass wir dann zu einer Regelung kommen, bei der viele Menschen im Land sehen, dass unnötige Regulierungen, die wir in der Vergangenheit hatten, bei denen sich jeder gefragt hat, was das soll - warum ist das möglich, das wiederum aber nicht; warum kann man Fußballtore schießen und einen unheimlichen Lärm machen, der den ganzen Ort belästigt, aber andere Dinge, wie zum Beispiel das Autowaschen, sind nicht erlaubt -, wegfallen.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Ich glaube, dass wir da zu vernünftigen Regelungen kommen werden, die für alle Menschen einsichtig und deshalb auch gut für unser Land sind.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Hinrichsen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns bereits öfter hier im Landtag über das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger unterhalten, und zwar im Zusammenhang mit der Sonn- und Feiertagsregelung, den Öffnungszeiten von Videotheken und Autowaschanlagen. Hierbei haben auch wir uns grundsätzlich positiv hinsichtlich einer Lockerung der Sonn- und Feiertagsregelungen ausgesprochen. Der nun von der Landesregierung vorgelegte Entwurf beinhaltet unter anderem die eben genannten Punkte, mit denen wir dem neuen Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden können. Ob nun aber das Autowaschen oder das Gucken eines Videofilms an einem Sonntag der seelischen Erhebung dient, das möchte ich doch dahingestellt lassen und auch jedem selber überlassen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht darüber noch hinaus. Das Gesetz soll jetzt gänzlich neu gefasst und vereinfacht werden. Das begrüßen wir.

Deshalb möchte ich abschließend sagen: Wir sehen in dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, der auch positive Auswirkungen auf Teile der privaten Wirtschaft haben wird. Das geschieht unter Berücksichtigung und Stärkung der stillen Feiertage und Sonntage sowie der Gottesdienste. Das halte ich für ganz wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Im Rahmen der Redezeit der Regierung hat Herr Minister Buß das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke zunächst für die sehr sachliche Debatte und gestatte mir im Rahmen meiner Redezeit noch zwei Anmerkungen zu einigen Hinweisen.

Zunächst einmal - damit gehe ich auf das ein, was Herr Kayenburg hier vorgetragen hat -: Eine Aushöhlung des Schutzes der Sonn- und Feiertage ist im geltenden Recht ständig betrieben worden und droht auch weiterhin. Das zeigt einmal der FDP

(Minister Klaus Buß)

Antrag, aber unter anderem kann ich das auch aufgrund meiner früheren beruflichen Tätigkeit sagen.

(Zuruf von der CDU)

- Ja, der basierte ja auf dem geltenden Recht. Aufgrund meiner früheren beruflichen Tätigkeit kann ich sagen, dass ich selbst an der Aushöhlung mitgewirkt habe, weil Sie den Menschen zum Beispiel nicht verständlich machen können, dass ein Flohmarkt von Kindern an einem Sonntag nicht stattfinden kann, aber ein riesiger gewerblicher Markt schon.

Auch den Kirchen ist es schwer verständlich zu machen, warum sie - ich habe viele Anträge bekommen - an Sonntagen keine Basare abhalten dürfen. Das beißt sich auch.

Ganz wichtig ist mir § 3 Abs. 1 Satz 2. Frau Aschmoneit-Lücke und Herr Kayenburg haben dazu etwas gesagt. Jeder, der den Satz vernünftig liest, weiß natürlich, dass sie der Erholung dienen. Das heißt aber nicht, dass sie ausschließlich der Erholung dienen. Das wurde wunderschön dargestellt, war kabarrettreif und nett anzuhören. Das gebe ich gern zu. Sie wissen natürlich genau, dass diese Auslegung so nicht geboten ist. Man könnte - um Ihnen entgegenzukommen - hineinschreiben, dass sie unter anderem der Erholung dienen. Ich denke, das würde es genau treffen.

Ich sage Ihnen jedoch: Ich habe persönlich intensive Gespräche mit dem Bischofskollegium und dem Weihbischof Dr. Jaschke geführt. Satz 2 habe ich persönlich formuliert. Dieser Satz war für die Zustimmung der Kirchen zu diesem Gesetz entscheidend, weil die Frage, ob eine Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen - oder auch an stillen Feiertagen - erlaubt ist oder nicht, den Ordnungsbehörden als Maßstab dient. Das ist verstanden worden. Es ist meine feste Überzeugung, dass das eine Hilfe ist, und ich sage das aus meiner langjährigen Praxis heraus. Daher bitte ich Sie ganz herzlich, diesen Satz, über dessen Einzelheiten man streiten kann, vom Prinzip her so zu akzeptieren, weil er vielen gesellschaftlichen Gruppen - unter anderem den Kirchen - wichtig ist.

Herr Kayenburg, mit den Kirchen wurde genau dieser Punkt erörtert, den Sie angesprochen haben. Gerade die Kirchen sagten: Nein, wir wollen die christlichen Grundwerte nicht im Text haben, weil wir wissen, wir haben Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eine andere Religion haben, die jedoch auch von dem Gesetz betroffen sind. Ich erzähle Ihnen nichts Falsches. Das ist intensiv so diskutiert worden. Von daher wurde abgesprochen, dies in die Begründung, nicht aber in den Text aufzunehmen. Das wollte ich Ihnen gern erläutern. Ich freue mich auf die Ausschussarbeit. Herzlichen Dank für die sehr sachliche Debatte.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2835

Zur Begründung erteile ich Herrn Innenminister Buß das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Änderung des Landespressegesetzes werden mehrere Ziele verfolgt. Erstens. § 8 Abs. 3 wird durch die Änderung des Impressums die Transparenz in der schleswig-holsteinischen Zeitungslandschaft verbessern. Zeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen fertig übernehmen, müssen künftig im Impressum den Verleger und verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils angeben.

Zweitens. Die Verlage periodischer Druckwerke sind nach § 8 Abs. 4 künftig verpflichtet, die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse offen zu legen. Leserinnen und Leser sollen wissen, welche Geldgeber und Interessen hinter ihrer Zeitung stehen, um sich eine Meinung bilden zu können.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die verlegerische Freiheit wird dadurch nicht tangiert, denn das Impressum muss nur die Angaben enthalten, die bereits im Handelsregister stehen, das ohnehin jeder einsehen kann.

Drittens. Das Gesetz wird an das vom Bund geänderte Medienprivileg in § 41 Bundesdatenschutzgesetz angepasst. In § 10 a wird auf die bundesrechtlichen Regelungen über die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Presseunternehmen verwiesen. Daten über Personen, die die Presse ausschließlich zu eigenen publizistischen Zwecken verarbeitet, sind durch die ausdrückliche bundesrechtliche Regelung geschützt. Die Presse ist damit im Ver