Protokoll der Sitzung vom 12.11.2003

Über die Neuregelung des Landesverwaltungsgesetzes hinaus hat die Landesregierung in ihrem umfassenden Entwurf auch die Änderung von 39 anderen landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen. Wir werden uns die Einzelheiten genau ansehen und dann im Ausschuss diskutieren. Ich kann heute bereits erklären, dass wir die meisten der vorgeschlagenen Änderungen mittragen werden.

Insgesamt ist die Einführung des E-Governments auch eine Chance für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Das ist einmal eine gute Nachricht im Dickicht von fachlich ungeeigneten Entscheidungen der Landesregierung, wie zum Beispiel bei FFHGebieten oder anderen Wirtschaftsblockademaßnahmen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, folgen Sie also auch in Zukunft den Vorschlägen der FDP! Dann geht es mit Schleswig-Holstein wieder aufwärts.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Irene Fröhlich.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gut, dass Sie hier nicht alleine sitzen, Herr Kollege Hildebrand; denn auch Ihre Bäume wachsen natürlich nicht in den Himmel. Ich kann mich gut daran erinnern, dass Ihr Antrag hier im Parlament fast zeitgleich mit dem Gesetzentwurf des Ministers eingebracht worden ist. Es ist okay und sei Ihnen gegönnt. Aber es ist ein Spiel. Wir spielen hier ja mehr oder weniger alle.

Es geht um die elektronische Kommunikation in der Verwaltung. Die heutige Debatte über den Regierungsentwurf zur Einführung oder - besser gesagt - zur Ermöglichung von rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation kommt nicht überraschend. Viele Menschen verständigen sich in allen Lebensbereichen zunehmend digital miteinander. Es ist nur logisch, dass dies auch für die Korrespondenz zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden ermöglicht werden muss.

Aus diesem Grund hat der Bund bereits das Verwaltungsverfahrensrecht entsprechend angepasst. Wir

werden also hier im Landtag und in seinen Gremien nur noch über das Wie, jedoch nicht mehr über das Ob elektronischer Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden oder aber auch der Behörden untereinander debattieren.

Dieser Gesetzentwurf reiht sich ein in die Phalanx der anderen Schritte zur Reform der Verwaltung in Schleswig-Holstein, wie - um bei einem aktuellen Beispiel zu bleiben; Herr Hildebrand, das wird Sie nicht überraschen - die gestern vom Kabinett beschlossene Reform der Umwelt-, Landwirtschafts- und nicht zuletzt auch der Finanzverwaltung.

Aber auch das Wie hat es noch in sich. Wie bei so vielen Dingen im Leben kann auch hier der Teufel im Detail stecken. Als eine wesentliche, bundesweit noch zu klärende Frage des E-Governments sehe ich die Standards in der Signatur an. Es hat sich gezeigt, dass die Signatur nach dem Signaturgesetz zu anspruchsvoll ist. Ich nehme an, dass dies der Grund für das Hintertürchen ist, durch das durch Verordnung der Landesregierung auch andere Signaturstandards zugelassen werden können. Das werden wir sicherlich im Ausschuss noch beraten.

Neben der Signatur müssen auch eine ausreichende Verschlüsselung und möglichst eine Integration des Zahlungswesens gewährleistet sein. Diese Fragen müssen so gelöst sein, dass die Belange des Datenschutzes zwar ausreichend berücksichtigt sind, gleichzeitig aber auch keine übermäßigen Anschaffungen für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich werden. Die technischen Fragen sind letztendlich auch entscheidend für die Kosten, die auf Behördenträger und damit auch auf die Kommunen zukommen.

Außerdem müssen für die zunächst unerfahrenen Bürgerinnen und Bürger geeignete Zugangsformen gefunden werden. Dazu gehört neben der schon erwähnten benutzerfreundlichen Signierkomponente auch die Schaffung von betreuten öffentlichen Internetzugängen, an denen persönliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Ich halte die Beiträge von Herrn Geißler für nicht uninteressant. Vielleicht erläutern Sie das im Ausschuss oder man kann die Bremer bitten, einmal hierher zu kommen und darzustellen, wie sie das eigentlich wuppen.

Letztlich wird die Einführung des E-Governments nicht unerhebliche Umstellungen in der IT-Struktur der öffentlichen Verwaltung nach sich ziehen. Es wäre zu begrüßen, wenn diese genutzt würden, um auch andere Projekte weiter zu treiben, die Internetfähigkeit aller Verwaltungsprogramme zum Beispiel oder auch die Einführung von Open-Source-Software. Letztlich haben wir es hier mit dem Fortschreiten

(Irene Fröhlich)

einer technischen Entwicklung zu tun, die unser gesamtes Leben entscheidend verändern und bestimmen wird. Deswegen ist es gut und wichtig darauf hinzuweisen, dass wir zumindest an dieser Stelle die notwendige Schutzvorkehrung in Form des Datenschutzes bereits haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Einbringung des Gesetzentwurfs der FDP im April 2003 zum Einstieg ins Electronic-Government beschäftigen wir uns heute mit dem damals bereits angekündigten Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Bereich. Wir wissen, dass die hierfür auf Bundesebene geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen bereits im Februar dieses Jahres wirksam geworden sind. Somit steht modernen Anwenderformen in der Verwaltung in Schleswig-Holstein nichts mehr im Wege.

Wie bereits angekündigt, geht der Gesetzentwurf der Landesregierung weiter. Er umfasst weite Teile des Verwaltungshandelns.

(Beifall des Abgeordneten Rolf Fischer [SPD])

Dies ist erfreulich und gut. Nach der damaligen Prognose des Herrn Innenministers haben wir mit der Vorlage des Gesetzentwurfs jetzt endlich den Spätsommer in Schleswig-Holstein erreicht.

Für viele Menschen gehören Internet und E-Mails sowohl im Berufsleben als auch im privaten Bereich mittlerweile zum täglichen Gebrauch. Daher ist es folgerichtig, dass man auch den behördlichen Umgang zwischen Verwaltung und Bürgern, soweit es technisch möglich ist, entsprechend umstellt.

Für uns gelten weiterhin die Aussagen, die wir im Frühsommer dieses Jahres getroffen haben. Es ist wichtig, dass es sich bezüglich der elektronischen Dokumentenversendung um eine Kann-Bestimmung handelt. Das heißt, es ist künftig möglich, Dokumente auf elektronischem Wege zu übermitteln, aber es besteht kein Anspruch auf diese Art der Übermittlung. Gleichzeitig wird in dem Gesetzentwurf festgelegt, wo heute keine elektronische Übermittlung von Dokumenten möglich ist. Die technische Sicher

heit und die praktische Umsetzung müssen sichergestellt werden.

Bei aller Diskussion über diesen Bereich darf man allerdings nicht vergessen, dass es auch weiterhin die Möglichkeit der persönlichen Rücksprache und des Gespräches bei Behörden geben muss; denn dieses wird heute und sicherlich auch in Zukunft für viele der Weg sein, den sie lieber beschreiten, als sich auf elektronischem Weg mit der Behörde zu unterhalten. Ich halte dies für ganz wichtig. Es ist kein Muss für Bürger. Sie dürfen nicht auf diesen Weg verwiesen werden. Dies ist gerade angesichts der Schwächen, die bestehen können, sehr wichtig.

Bei der Diskussion im Frühsommer waren sich alle darin einig, dass der schon im Gesetzentwurf der FDP genannte Weg der richtige ist. Dieser wird fortgesetzt.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält aber mehr als den Weg der öffentlichen Verwaltung in SchleswigHolstein in das Electronic-Government. Der Herr Innenminister hatte bereits im Frühsommer angekündigt, dass weitere Änderungen im Landesverwaltungsgesetz vorgenommen werden würden. Dies betrifft zum Beispiel § 62, wonach die Geltungsdauer der Verordnung über die öffentliche Sicherheit spätestens nach fünf Jahren und nicht wie bisher nach 20 Jahren mit einer einjährigen Übergangsfrist außer Kraft gesetzt wird. Dies ist zu begrüßen, da damit diese Vorschriften nach angemessener Zeit auf ihre Erforderlichkeit und auch ihre Angemessenheit selbst überprüft werden müssen. Darüber hinaus wird auch eine bereits seit 2000 anstehende Veränderung im Zuge der Funktionalreform umgesetzt. Landräte und Oberbürgermeister sowie Bürgermeister der kreisfreien Städte sollen und können nunmehr über die Verwaltungsakte, die sie erlassen haben, selbst entscheiden. Ob dies wirklich ein Vorteil ist, darüber werden wir uns im Ausschuss sicherlich noch unterhalten.

Auch die weiteren Änderungen im Landesverwaltungsgesetz, wie eine Gebührenerhöhung, die Änderung bei der Heilung von Fehlern in laufenden Gerichtsverfahren, müssen im Ausschuss beraten werden. Hier und heute in die Einzelheiten zu gehen, würde den Kolleginnen und Kollegen sicherlich gut gefallen, da dann endlich auch die Feinheiten des Verwaltungsrechts allen einleuchtend erklärt würden. Leider ist dieses aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht möglich. Aber ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, in dem wir diese Feinheiten dann ausführlich diskutieren können.

(Beifall beim SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Ich darf fragen, wer so beschließen will. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist so vom Haus einstimmig beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Privatisierung der Spielbanken im Lande Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3005

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Hans-Jörn Arp.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die dramatische Entwicklung in den Spielcasinos in Westerland und Travemünde hat uns veranlasst, den Antrag auf Änderung des Spielbankgesetzes zu stellen. Nachdem im Sommer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbank in Westerland gekündigt wurden, und aus der Westerländer Spielbank eine reine Daddelhalle werden sollte, haben wir uns mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Tourismusverbänden auf der Insel zusammengesetzt. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf. Die Kündigungen wurden Gott sei Dank zurückgenommen, aber ich denke, das ist auch ein Ergebnis unserer Initiative.

Damit ist das Problem aber nicht gelöst. Es fehlt nach wie vor ein endgültiges Konzept, wie es dort weitergeht, insbesondere wie dort Lebenspiel betrieben werden soll. Nach § 1 Abs. 2 des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein dürfen Spielbanken dürfen nur von Gesellschaften in einer Rechtsform des privaten Rechts betrieben werden, deren Anteile völlig oder überwiegend vom Land SchleswigHolstein oder einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleswig-Holstein gehalten werden. Nach dieser so genanten „Lex Landesbank“ ist es in Schleswig-Holstein keinem privaten Betreiber möglich, eine Konzession zu beantragen. Die Rechtsvorschrift ist genau auf das Land beziehungsweise eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Lande Schleswig-Holstein zugeschnitten. Die Spielbanken in Schleswig-Holstein werden alle von der Spielbank Schleswig-Holstein GmbH betrieben. Alleinige Gesellschafterin dieser GmbH ist die HSH Nordbank AG als Rechtsnachfolgerin der Landesbank Schles

wig-Holstein. Das Land Schleswig-Holstein ist an der HSH Nordbank AG mit 16,8 % beteiligt.

Sie sehen, die derzeitige Konzessionsinhaberin erfüllt überhaupt nicht die Voraussetzungen des Spielbankgesetzes, das hier einmal beschlossen wurde. Das einzige, was noch stimmt, ist der Sitz in SchleswigHolstein, aber sonst ist alles nicht mehr so, wie es in diesem hohen Hause einmal beschlossen wurde. Damit ist eine Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Konzession dringend erforderlich.

Im Übrigen hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass für die Automatenspielbank Flensburg ein unzulässiger Antrag gestellt wurde, da dort kein Lebenspiel angeboten wird. Auch hier ist eine Überarbeitung des Spielbankgesetzes dringend erforderlich.

Es ist eine gute Gelegenheit, mit dem neuen Spielbankgesetz künftig auch Privatbetreibern eine Konzession zu ermöglichen, wie es andere Länder heute schon machen. Es ist nicht einzusehen, warum diese bisher keine Konzession erhalten konnten. Eine ordnungspolitische Vorgabe könnte bei ihnen genau so gut eingehalten und überwacht werden wie bei Casinos in öffentlich-rechtlicher Hand. Da gibt es überhaupt keinen Unterschied, denn wenn man Banken privat führen kann, kann man das bei Spielbanken allemal.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben in diesem Haus einstimmig ein Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen, dass die öffentliche Hand beziehungsweise das Land SchleswigHolstein nur die Geschäfte betreiben soll, die Privatunternehmer gar nicht oder teurer anbieten. Es ist noch nicht lange her, dass wir dieses Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen haben. Heute muss es hier genau so angewandt werden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass wir auch aus diesem Grund eine Privatisierung betreiben müssen, und zwar eine vollständige Privatisierung, in der sich Privatleute engagieren.

Ein weiterer und sehr wichtiger Aspekt ist die Atmosphäre in den Spielbanken. Travemünde an der Ostsee, Westerland an der Nordsee stehen in starker Konkurrenz zu Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Für manche Touristen ist es eine wichtige Entscheidung, ob sie an ihrem Urlaubsort eine Spielbank haben oder nicht. Es trägt zu ihrem Wohlgefühl bei an dem Ort, an dem sie Urlaub machen wollen, in der Destination, in der Region und zu ihrer Entscheidung bei ihrer Buchung, wo sie hinfahren. Dazu ist natürlich zwingend erforderlich, dass dort das klassische Nebenspiel mit entsprechender Casino-Atmosphäre betrieben wird.

(Hans-Jörn Arp)

Ein weiterer Aspekt für die Privatisierung ist der harte Konkurrenzkampf unter den Spielorten. In HamburgDammtor wird eine neue Spielbank eröffnet und mit Sicherheit eine harte Konkurrenz für die Schenefelder Spielbank werden. Einige Spielbanken, auch wenn Sie es nicht glauben, meine Damen und Herren, machen heute schon Verluste, andere, wie beispielsweise eine in Niedersachsen, wird demnächst sogar schließen. Es wird überhaupt nicht darstellbar sein, den Leuten im Lande zu erklären, dass die öffentliche Hand oder die HSH Nordbank für die Verluste aufkommen muss, deren Verluste ausgleichen muss. Das muss Aufgabe und Risiko von Privatunternehmen sein.

Ich denke, ich habe einige Argumente genannt, weshalb eine zwingende Überarbeitung dieses Gesetzes erforderlich ist. Es spricht nichts gegen eine vollständige Privatisierung. Ich bin dafür, dass wir das im zuständigen Ausschuss, das heißt im Innen- und Rechtsausschuss und natürlich im Finanzausschuss beraten. Der Sozialausschuss sollte sich hier lieber zurückhalten, denn hier geht es um Geld und um ordnungspolitische Aufgaben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind mit der vorgeschlagenen Überweisung in den Fachausschuss einverstanden, sind nur noch nicht ganz sicher, welches der zuständige Ausschuss ist. Das möge geklärt werden.