Protokoll der Sitzung vom 28.09.2005

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

die Erschließung des Kulturtourismus und die Stärkung der Rolle Schleswig-Holsteins als Kulturlandschaft in Europa und außerhalb.

Die von der Landesregierung vorgelegten kulturpolitischen Schwerpunkte und Grundsätze haben Beachtung verdient und laden auf jeden Fall zur weiteren Diskussion über die Kultur des Landes ein. Dazu möchten wir ausdrücklich ermutigen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Müller. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Es wurde der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt für erledigt zu erklären, es wurde aber auch der

Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/201, an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der organisationsrechtlichen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/202

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses

Drucksache 16/266

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Sozialausschusses, Frau Abgeordneter Sigrid TenorAlschausky, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Ausführung der organisationsrechtlichen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch durch Plenarbeschluss vom 1. September 2005 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf mit der Maßgabe anzunehmen, dass § 7 folgende Fassung erhält: „§ 7 - Inkrafttreten -: Dieses Gesetz tritt am 30. September 2005 in Kraft.“

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/266, abstimmen. Wer so beschließen will, dass er der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/106 (neu) 2. Fassung

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/127

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile für die Fraktion der CDU Frau Abgeordneter Herlich Marie Todsen-Reese das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter dem nüchtern wirkenden Tagesordnungspunkt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung verbirgt sich tatsächlich ein Thema, das in den vergangenen Jahren nicht nur hier im Parlament, sondern auch im Land mit viel Leidenschaft und Herzblut, vor allem aber auch sehr kontrovers diskutiert wurde. Es geht um die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten - von den einen total abgelehnt, von anderen kritisch bis konstruktiv erwartungsvoll beäugt und von einem relativ überschaubaren Fanclub heiß geliebt. Folglich haben wir auch bei diesem Thema in den Koalitionsverhandlungen intensiv um Positionen, Aussagen und Formulierungen gerungen - vor allem aber um eine Zahl.

Am Ende haben wir uns auf folgenden Wortlaut im Koalitionsvertrag geeinigt - ich zitiere:

„Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten einen großen Beitrag zur Realisierung der Gleichstellung von Männern und Frauen und sollen deshalb auch künftig erhalten bleiben. Diese Aufgabe ist in Gemeinden mit mehr als 15.000 EinwohnerInnen hauptamtlich wahrzunehmen, in kleineren Gemeinden sollte dies nach Maßgabe kommunaler Eigenentscheidung angestrebt werden.“

Mit der Einbringung unseres gemeinsamen CDU/SPD-Gesetzentwurfes und der heutigen ersten Lesung wollen wir diesen Punkt aus unserem Koalitionsvertrag konsequent in die Realität umsetzen.

Ziel unseres Gesetzentwurfes ist es, überzogene staatliche Regelungen weiter zurückzudrängen und den Kommunen wieder mehr eigenen Gestaltungsraum zurückzugeben.

(Beifall bei CDU und SPD)

Sie sollen wieder selbst entscheiden können, in welcher Art und Weise sie die im Artikel 3 Abs. 2

Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau mitgestalten und umsetzen wollen.

Deshalb sind nach dem vorliegenden Gesetzentwurf in Zukunft nicht mehr wie bisher Gemeinden und Ämter ab 10.000 Einwohnern, sondern erst ab 15.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einzustellen.

Es ist kein Geheimnis, dass diese Lösung für uns in der CDU-Fraktion nur eine halbherzige Lösung ist. Wir haben uns immer für eine komplette Abschaffung der rechtlichen Bevormundung der Kommunen in dieser Frage stark gemacht.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Abschaffung aller Frauenbeauf- tragten, sag es doch deutlich!)

Unsere Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2001 belegt dies eindeutig.

Aber in einer großen Koalition können auf keiner Seite alle Wünsche in Erfüllung gehen - wir müssen uns auf das Machbare beschränken.

Mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und unserem heute eingebrachten Gesetzentwurf ist aber auch die Grundlage für den Fortbestand von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein geschaffen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Rellingen sagte in ihrem Bericht „10 Jahre Gleichstellungsarbeit in Rellingen“ zu den Aussagen im Koalitionsvertrag - ich zitiere:

„Diese Formulierungen lassen auch nach einer Gesetzesänderung den kleinen Kommunen einen großen Spielraum für die Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten.“

Ergänzend zu meinen bisherigen Ausführungen möchte ich auf die grundsätzlichen Aussagen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Koalitionsvertrag hinweisen - ich zitiere:

„Die tatsächliche partnerschaftliche Teilhabe beider Geschlechter ist trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung von Frauen und Männer und großer Fortschritte in den letzten Jahren immer noch nicht erreicht. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Querschnittsaufgabe. Wir werden im Sinne des Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen die Belange von Frauen und Männern gleichermaßen berücksichtigen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Bewährte Maßnahmen der klassischen Frauenförderung werden wir fortführen.“

(Herlich Marie Todsen-Reese)

Hiermit wird deutlich - und daran ändern alle Aussagen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder vom DGB nichts -, dass es einen grundsätzlichen Konsens darüber gibt, dass Gleichstellungsarbeit auch in Zukunft erforderlich ist.

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Es gibt zwar eine weitgehende rechtliche Gleichstellung und auch Fortschritte, aber in der Lebenswirklichkeit sieht die Welt für Frau doch noch immer anders aus als für Mann.

Die hauptamtlichen wie auch die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten haben unbestritten einen erheblichen Anteil an der Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit in unserem Land. Dafür gebühren ihnen Respekt und Dank, dies umso mehr, weil ihnen die Arbeit manchmal schwer gemacht worden ist. Sie haben weitergemacht. Sie haben gekämpft. Sie haben sich immer häufiger durchgesetzt, und zwar mit guten Ideen, Tatkraft und Überzeugungsarbeit.

Aber es gibt auch deutliche Unterschiede in Qualität, Effizienz und damit auch in Akzeptanz. Ich bin sicher: Wo gute Arbeit geleistet wird, werden die Verantwortlichen auch in Zukunft verantwortungsbewusst die Gleichstellungsarbeit sicherstellen.

Im Interesse der Gleichstellungsarbeit müssen wir aber auch erkennen, wo Grenzen staatlicher Maßnahmen und damit von Gleichstellungsbeauftragten liegen. Wenn wir die Chancen von Frauen für Teilhabe nachhaltig verbessern wollen, müssen wir alle gemeinsam daran arbeiten, die noch bestehenden Benachteiligungen von Frauen in Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft abzuschaffen. Gleichberechtigung wird nur verwirklicht werden können, wenn das in den Köpfen immer noch verankerte Rollenverständnis von Männern und Frauen überwunden wird.

Solange noch ernsthaft infrage gestellt wird, ob Deutschland für eine Kanzlerin reif sei, solange ein Bundeskanzler noch versucht, seine männliche Dominanz auszuspielen und damit einfach den Anspruch einer Frau auf das Kanzleramt nicht anerkennt,

(Beifall bei CDU und FDP)

so lange haben wir wirklich noch viel Arbeit vor uns, um eine echte Gleichstellung von Frauen zu erreichen. Erst wenn wir die Gleichwertigkeit der Unterschiedlichkeit von Frauen und Männern erkannt und anerkannt haben, sind wir auf dem richtigen Weg zu einer nachhaltigen Gleichberechtigung.