Protokoll der Sitzung vom 25.02.2009

Genau an dieser Stelle setzt das E-GovernmentGesetz an und verpflichtet die betroffenen Verwaltungen, gemeinsame Standards und Schnittstellen zu definieren, damit die Daten ohne Medienbrüche und über die verschiedenen Verwaltungsebenen hinweg fließen können. Das Gesetz setzt neben der Standardisierung auf verbesserte Abläufe elektronischer Verfahren. Elektronische Verwaltung ist eben mehr als der reine Einsatz von Software und Computern. Verwaltung muss sich neu organisieren, damit die Abläufe neu hinterlegt werden können. Die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichsten Akteuren ist abzustimmen, denn Informationstech

(Vizepräsidentin Frauke Tengler)

nik ist Werkzeug und Mittel, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen.

Das Land wird mit dem E-Government-Gesetz und gerade auch in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie allen betroffenen Verwaltungen anbieten, die vorhandene Infrastruktur des Landes zu nutzen. Dort, wo es bereits andere Lösungen gibt, wird man über ein sinnvolles Zusammenwirken unserer Nutzung und der dort vorhandenen Komponenten nachdenken.

Schleswig-Holstein ist mit diesem Gesetz Vorreiter in Deutschland. Uns haben viele Anfragen aus anderen Bundesländern und aus dem europäischen Ausland erreicht. Einige Länder überlegen, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und ihrerseits entsprechende Regelungen dort auf den Weg zu bringen. Wir sind uns mit unseren Kommunen einig, dass wir damit gemeinsam einen großen Schritt in Richtung eines kooperativen E-Governments tun können. Die Wirtschaftskammern haben das Gesetz genau aus diesem Grunde ausdrücklich begrüßt. Sie wissen, dass wir auch bei der Dienstleistungsrichtlinie sowohl mit den Kommunen als auch mit den Wirtschaftskammern in einer gemeinsamen Anstalt eng zusammen arbeiten. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz hat dem vorliegenden Text zugestimmt.

Ich denke, dieses neue Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein, um künftig preiswerte und moderne Verwaltung in Schleswig-Holstein zu organisieren, um für Herrn Bürger und Frau Bürgerin sowie für Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu verbessern.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Minister.

Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, begrüßen Sie mit mir bitte Mitglieder der Gemeindevertretung Pöschendorf - das liegt im Kreis Steinburg -, Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Segeberg-Ost sowie Teilnehmer der Volkshochschule Altenholz und Umgebung. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die CDU-Fraktion erhält jetzt der Herr Abgeordnete Wilfried Wengler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betreten wir Neuland. Wir sind meines Wissens das erste Bundesland, das ein E-Government-Gesetz, das heißt ein Gesetz für die elektronische Verwaltung auf den Weg bringt. Andere Bundesländer wie unter anderem Sachsen oder Nordrhein-Westfalen haben schon reges Interesse bekundet.

Der Bericht der Landesregierung zum Electronic Government in Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2007 hat uns allen deutlich vor Augen geführt, wie heterogen die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen in unserem Land stattfindet. Mehrfacherfassungen - der Minister hat es eben schon erwähnt -, Medienbrüche und aufwendige Schnittstellenprogramme sind an der Tagesordnung. Das ist nicht nur zeitaufwendig, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten. Das ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall bei der CDU)

Dem Standard der freien Wirtschaft hinkt die öffentliche Verwaltung nach wie vor weit hinterher. Ich bin daher froh, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie auch unser Land ein Stückchen in Bewegung gebracht hat. Die daraus resultierenden Anforderungen zwingen uns, unsere Verwaltungsprozesse zu verschlanken und zu beschleunigen und ihre elektronische Abarbeitung preiswerter und professioneller zu gestalten. Wenn ich den schon erwähnten Bericht der Landesregierung richtig interpretiere, stehen wir vor oder mitten in einer „Herkulesaufgabe“. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen für den Einsatz einer homogenen Informations- und Kommunikationstechnik zur Abarbeitung von Verwaltungsprozessen geschaffen.

(Beifall des Abgeordneten Thomas Stritzl [CDU])

Der Gesetzentwurf besticht durch seine klare Formulierung und die Beschränkung auf wesentliche Regelungen. Einige Punkte möchte ich herausgreifen: Der Gesetzentwurf setzt primär auf einvernehmliche Lösungen zwischen dem Land und der kommunalen Ebene. In die Abstimmungsverfahren wird die IT-Wirtschaft eingebunden, um Anschluss an die aktuelle Entwicklung zu halten. Vorgaben für die verwaltungsträgerübergreifende Kommunikation werden durch Verordnung festgelegt. Für die gemeinsame Nutzung der zentralen EGovernment-Basisdienste werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Standards werden von den

(Minister Rainer Wiegard)

obersten Landesbehörden festgelegt, um die notwendige Interoperabilität sicherzustellen. Die Anordnung des Einsatzes bestimmter Anwendungen ist jedoch nur als Ultima Ratio zulässig.

Zum Abschluss möchte ich noch auf zwei Punkte eingehen, zu denen dieser Gesetzentwurf keine Aussagen macht: Wenn wir die gesamte Landschaft der IT-Anwendungen in den Verwaltungen unseres Landes betrachten, so fehlen Regelungen für diejenigen Verfahren, die lediglich innerhalb einer Kommune oder für die Kommunikation zwischen Kommunen oder zwischen kommunalen Ebenen benutzt werden, ohne dass die Landesebene tangiert wird. Hier aber haben wir in der Vergangenheit ebenfalls eine heterogene Entwicklung der technischen Lösungen zu verzeichnen, allerdings unterliegen sie der Kommunalhoheit. Es ist daher den kommunalen Verwaltungsträgern zu empfehlen, sich analog zum vorliegenden Gesetzentwurf Gedanken über Homogenisierung und Standardisierung zu machen. Schließlich gilt es auch hier, kostensparende Rationalisierungs- und Beschleunigungspotenziale zu heben.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Weiterhin fehlt mir für die von diesem Gesetz berührten Verwaltungsprozesse eine verbindliche Zielsetzung, sprich ein vereinbarter Zeitkorridor, in dem die hier aufgeführten Anforderungen zu realisieren sind. Dies erscheint mir umso wichtiger, da die einzelnen Landesbehörden ihre Aufgaben in eigener Verantwortung zu lösen haben. Insgesamt bin ich aber überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind. Ich freue mich auf eine sicherlich interessante und detaillierte Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Thomas Rother das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicherlich nicht ein so hoch emotionales Thema wie das, was wir heute Vormittag beraten haben. Dennoch legt uns die Landesregierung mit dem Entwurf des E-Government-Gesetzes einen weiteren Meilenstein in der Umsetzung der E-Government-Strategie für Schleswig-Holstein vor.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP]: Meilenstein?)

- Ja, richtig, ein Meilenstein. Die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden ist in der Praxis leider weitgehend gescheitert. Es ist also eine gesetzliche Regelung erforderlich geworden. Die Verwaltungsmodernisierung umfasst eine Reihe von Einzelthemen, die nicht erst seit Bestehen der Großen Koalition bearbeitet werden, sondern in einer Großorganisation wie der öffentlichen Verwaltung ein Dauerthema sind. Ein wesentliches Element davon ist das Elektronic-Government. Während manche Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung eher in der öffentlichen Kritik stehen - ich denke hier an die Fragen von Gebietsveränderungen oder der Änderung von Zuständigkeiten -, so verfügt E-Government über eine erstaunlich große Akzeptanz. Wenn darüber berichtet wird, dann wird in der Regel positiv berichtet. Ich denke hier vor allem an Veranstaltungen im Rahmen der CeBit.

Eine zusätzliche Dynamik ist in diesem Bereich durch die Vorgabe der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf effektivere Verwaltungsverfahren gegenüber Unternehmen der Dienstleistungsbranche entstanden, die bis Ende dieses Jahres umzusetzen ist. Hierzu haben wir im Landtag schon mehrfach diskutiert, und zur Umsetzung dieser Vorgabe wird uns demnächst wahrscheinlich noch ein weiterer Gesetzentwurf zur Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts erreichen. Diese Anstalt soll dann die Erledigung dieser Aufgabe koordinieren. Beachtenswert ist das schon im Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2007 genannte Einsparpotenzial beim Vorantreiben von E-Government-Lösungen. Der Kollege Wengler hat darauf hingewiesen. Selbst wenn nur Teile davon realisiert werden können, amortisieren sich diese Investitionen in geringer Zeit.

(Beifall des Abgeordneten Thomas Stritzl [CDU])

Dazu ist es allerdings erforderlich, dass die verschiedenen Träger öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten und einheitliche Standards und Systeme verwenden. E-Government wird zu einem Schildbürgerstreich, wenn jede Kommune, jeder Kreis, jede Ebene unterschiedlich vorgeht und unterschiedliche Systeme für die gleiche Sache verwendet. Mancher wird auch hier in diesem Saal die Verfahren zur Kfz-Zulassung oder dem Meldewesen kennen, deren Vielzahl und Inkompatibilität sich keine andere Branche als die öffentliche leisten würde.

(Wilfried Wengler)

Mager sieht es auch immer noch in Bezug auf einen landesweiten Formularservice aus, wenn man nach bestimmten Vordrucken sucht. Ähnlich ist die Möglichkeit, Behördenangelegenheiten per Internet - also ähnlich wie das E-Banking - zu regeln, in Schleswig-Holstein nur in bescheidenem Maß vorhanden. Der Herr Minister hat dies vorgetragen. Der Bund macht derzeit mit der DE-Mail vor, wie es gehen kann. Dies ist vor dem Hintergrund so, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internetanschluss verfügen und diesen auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nutzen möchten. Selbst ältere Umfragen sprechen von 69 % der Bevölkerung, die dies wünschen. Die gewerbliche Wirtschaft wünscht dies sowieso.

Daher ist es folgerichtig und sinnvoll, die Vernetzung der IT-Strukturen der verschiedenen Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein durch ein E-Government-Gesetz zu regeln. So wird es möglich, die verschiedenen Verfahren verbindlich aufeinander abzustimmen. So können zudem Doppelerfassungen vermieden, Fehlerquellen identifiziert und Verfahrensabwicklungen beschleunigt werden. Bürgerinnen und Bürger können landesweit dann viele Verwaltungsdienste nutzen.

Zu wahren sind dabei natürlich die Belange des Datenschutzes und die Eigenständigkeit der verschiedenen Träger der Verwaltung. Zu Letzterem wurde in der Ausgabe der „Gemeinde“ - also der Zeitschrift des Gemeindetages - vom November 2008 gefragt: „Das E-Government-Gesetz für SchleswigHolstein - Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung?“ Der Autor des Artikels kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass der vom E-GovernmentGesetz neben der Dienstleistungsrichtlinie ausgehende Impuls für eine Verwaltung der Zukunft in der Tat eine Chance ist, gute Verwaltung als Standortfaktor zu etablieren und Schleswig-Holstein kooperativ zu einem Vorreiter in Sachen elektronischer Behördeninformation und Verfahrensabwicklung zu machen, ohne dass die kommunale Selbstverwaltung gefährdet wird. Dieses Fazit ist wichtig, wenn man an die genannten Schwierigkeiten bei der Umsetzung auf rein freiwilliger Basis denkt. Daher kann man der Abteilung von Herrn Schlie im Finanzministerium, die dafür verantwortlich ist, für die gute Arbeit an diesem Gesetz und mit diesem Gesetz schon jetzt herzlich danken.

(Beifall bei SPD und CDU)

Bürger, Wirtschaft und Verwaltung werden nämlich gleichermaßen davon profitieren können, dass wir in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich einmal die Nase vorn haben. Allerdings ist es eine

Aufgabe, diese Standards nicht nur innerhalb eines Bundeslandes, sondern möglichst bundesweit zu vereinbaren. Das aber haben andere zu erledigen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Herrn Abgeordneten Thomas Rother. Für die Fraktion der FDP erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sind ja große Worte, wenn Sie „Meilensteine“ und „Siebenmeilenstiefel“ nennen. In allen Bundesländern werden Anstrengungen unternommen, um die mittlerweile in Form von Computern allgegenwärtig vorhandene Informationstechnik zu nutzen und möglichst rasch praktikable Lösungen zur Verfahrensvereinfachung in der Verwaltung zu finden. Ein entscheidender Baustein auf diesem Weg ist ohne Zweifel die Entwicklung der elektronischen Verwaltung, das sogenannte E-Government.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schafft Schleswig-Holstein nun endlich den dringend notwendigen Rahmen für die Verwaltungsmodernisierung. Die Fraktion der FDP begrüßt dies außerordentlich. Ich darf an dieser Stelle trotzdem daran erinnern, dass wir schon vor Jahren darauf hingewiesen haben, dass ein zügiger Ausbau des elektronischen Verwaltungsablaufs Potenziale für schnellere Verwaltungsverfahren und eine schlankere Verwaltungsstruktur bieten. Bereits im Jahr 2003 haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Verwaltungsaktes zu schaffen.

Seitdem ist viel passiert. Es gibt zum Beispiel ein elektronisches Grundbuch, sodass der Gesetzentwurf der Landesregierung ein Beitrag dazu ist, dem geänderten Anforderungsprofil gerecht zu werden. Kollege Rother, es ist schön, dass der Druck der EU-Dienstleistungsrichtlinie offenbar endlich die notwendige Wirkung gezeigt hat. Von dieser Stelle aus danke ich auch dem neuen Landtagsdirektor, der die Abteilung Schlie verlässt, Herrn Prof. Schelsky, für seine hervorragende Arbeit.

(Zurufe)

- Prof. Schliesky! Ihr wisst doch, wen ich gemeint habe. Ich stelle fest: Ihr seid noch wach. Das ist erfreulich.

(Thomas Rother)

Ein rechtlicher Rahmen ist aber zunächst einmal nichts anderes als das Fundament. Wir müssen das Vorhaben umsetzen. Wir müssen den rechtlichen Rahmen mit Leben füllen. Es liegt noch viel Arbeit vor der Landesregierung. Es ist nicht mehr viel Zeit; zumindest nicht, um die europäischen Vorgaben umzusetzen, denn das Ende des Jahres 2009 ist nicht mehr weit. Hier muss dringend etwas mehr passieren als bisher, denn vom Ziel, eine bürgernahe, innovative, leistungsfähige und effiziente Verwaltung vorhalten zu können, ist die Landesregierung noch ein weites Stück entfernt.

(Beifall bei der FDP)

Es liegt noch vor ihr oder vor uns, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Es liegt noch vor ihr oder vor uns, die Verfahrenskosten zu senken. Es liegt noch vor Ihnen oder vor uns, die Ablauf- und Organisationsprozesse in öffentlichen Verwaltungen zu analysieren und vor allem zu optimieren. Nun gibt es seitens des Finanzministeriums die zentrale E-Government-Strategie 2008/2009. Aber was fehlt, ist ein konkreter Fahrplan, der die Ziele der elektronischen Verwaltung definiert, die Umsetzungsschritte beschreibt und die Zuständigkeiten benennt. Die Ziele sind klar: Bürger und Wirtschaft müssen zukünftig mit Hilfe der Informationstechnik umfassend und aktuell über alle Dienstleistungen der Verwaltung informiert werden. Formulare, Anträge, Vorschriften und Gesetzestexte müssen rasch und ohne Aufwand zugänglich sein. Der Zugang zur Verwaltung und zu ihren Dienstleistungen muss in Schleswig-Holstein erleichtert werden. Bürger und Wirtschaft müssen ohne Umwege den richtigen Ansprechpartner und die richtige Behörde erreichen. Eine Anlaufstelle für Unternehmen muss die bisherigen Behördengänge ablösen.

Innerhalb der Verwaltung muss die Informationstechnik verstärkt genutzt werden, um die gewünschten Dienstleistungen schneller und mit weniger Aufwand bereitzustellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, technische Lösungen allein werden dabei nicht genügen. Ohne die Veränderungen von Arbeits- und Organisationsformen, ohne die Überprüfungen von Regelungen und Vorschriften, ohne die Qualifizierung der Mitarbeiter und das gemeinsame Lernen im Umgang mit den neuen Techniken werden die genannten Ziele nicht zu erreichen sein. Hier erwarte ich mehr Lösungen als nur Situationsbeschreibungen. Denn neben dem Bürger wird insbesondere für die schleswig-holsteinische Wirtschaft, aber auch ansiedlungswillige Unternehmen durch die Optimierungspotenziale nur Gutes geschehen, vor allem wenn

Verwaltungsverfahren schneller und kostengünstiger abgewickelt werden können und sich die Verwaltung auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann.