Der Entwurf sieht folgende Veränderungen vor: Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung. Künftig müssen Grundstückseigentümer Boden- und Grundwasseruntersuchungen, Vermessungen und vorübergehende Markierungen auch dann dulden, wenn diese Maßnahmen nicht nur zur Vorbereitung der Planung, sondern auch zur Vorbereitung der Baudurchführung dienen; das bringt einen Beschleunigungseffekt von sieben bis neun Monaten.
Die Frist für Vereine. Auch Vereine müssen - wie schon heute jeder betroffene Bürger - fortan ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist von Plänen vorbringen; dies bedeutet einen Beschleunigungseffekt von zwei bis drei Monaten.
Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen. Die Anhörungsbehörde kann unter bestimmten Umständen auf Erörterungstermine verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn weder Einwände noch Stellungnahmen von Betroffenen und Vereinen abgegeben werden. Beschleunigungseffekt: bis zu einem Monat.
Ermittlungserleichterung im Fall ortsabwesender Grundeigentümer. Künftig braucht die Behörde über die Prüfung von Grundbuch und Grundsteuertabelle hinaus keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen mehr anzustellen. Der Beschleunigungseffekt kann im Einzelfall sehr erheblich sein. Wichtig ist hierbei die Erhöhung der Planungssicherheit.
Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz. Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll künftig in Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzweges wird für solche Projekte genutzt, die als VDE-Projekte, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt als Vorhaben mit internationalem Bezug oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss für alle Bürger nachvollziehbar sein, wie mit diesen Kriterien in der Praxis umgegangen wird. Daher wurden in den Gesetzentwurf drei Listen aufgenommen, in denen diejenigen anstehenden Schienen-, Straßen- und Wasserbauvorhaben aufgelistet sind, auf die die mit den Verfassungsressorts vereinbarten Kriterien zutreffen. Im Ergebnis geht es um insgesamt 22 Schienenvorhaben, 60 Straßenvorhaben und sechs Wasserstraßenvorhaben. Beschleunigungseffekt: etwa eineinhalb Jahre.
Mit der Bündelung der Einzelmaßnahmen könnten wichtige Bauvorhaben bis zu zwei Jahre beschleunigt werden. Das ist ein großer Zeitgewinn, der uns allen zugute kommt. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass die Planung von Infrastrukturprojekten transparenter, zeitlich schneller und insgesamt effizienter wird. Höhere Planungssicherheit und beschleunigte Entscheidungsprozesse sind schließlich auch entscheidende Kriterien für private Investoren, um Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung zu stellen.
Das Gesetz zur Verkehrswegebeschleunigung ist wegen der zu Ende gehenden Legislaturperiode und der Neuwahlen nicht zustande gekommen. Es geht nun darum, dass Schleswig-Holstein ein Signal setzt, damit auf Bundesebene das Gesetzgebungsverfahren mit Hochdruck weitergetrieben wird und das Gesetz im ersten Quartal des Jahres in Kraft gesetzt werden kann. Ich glaube, es ist auch für die Infrastruktur in Schleswig-Holstein von außerordentlicher Bedeutung für die Mobilität, für die Wirtschaft, für Arbeits- und Ausbildungsplätze. Von daher sollten wir alle diesen Antrag unterstützen, um diese Beschleunigung zu erreichen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Bernd Schröder und erteile das Wort für die FDP-Fraktion Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolleginnen! Die Fraktionen von CDU und SPD fordern die Landesregierung auf, sich im Bund für ein Planungsbeschleunigungsgesetz einzusetzen. Schlössen wir nur von diesem Wortungetüm auf die mögliche Absicht der Antragsteller, wir müssten Ihnen dringend von Ihrem Plan abraten. Schneller planen zu wollen, hieße, weitere Planungsdesaster heraufzubeschwören. Ein weiteres Planungsdesaster zum Beispiel ist der jetzt gescheiterte Versuch, am Flughafen Lübeck-Blankensee ein Instrumentenlandesystem zu installieren oder gleich gar den ganzen Flughafen zu vergrößern.
Den Versuch, die Landesregierung über den leider notwendigen Umweg über den Bund zum schnelleren Planen zu treiben, sollten die Regierungsfraktionen zunächst vermeiden. Bevor wir die Menschen, die hier leben, diesem Schicksal preisgeben, sollte die Landesregierung zunächst beweisen, dass sie rechtmäßig planen kann.
Davon allerdings ist sie noch weit entfernt. Bis jetzt arbeitet sie nämlich nur ab, was schon lange vor ihrer Zeit heranreifte, Stichwort A 20. Schneller planen ist also noch kein vernünftiges Ziel, aber mit dem Stichwort „heranreifen“ nähern wir uns schon einem sinnvollen Zweck. Private und öffentliche Infrastrukturprojekte sollten schneller genehmigt werden dürfen. Das ist wichtig und dringend, denn die langen Genehmigungsverfahren bremsen die Neigung, in Deutschland zu investieren. Wir sprachen schon heute Vormittag beim Thema Öffentlich Privater Partnerschaften darüber: Deutschland hat die niedrigste Nettoinvestitionsquote aller OECD-Staaten. Das bremst Deutschlands Beschäftigung, weil zusätzliche Arbeitsplätze nur dort entstehen, wo auch investiert wird. Wenn keine zusätzlichen Arbeitsplätze entstehen und die Bruttoinvestitionen nur zu wenig mehr reichen, als den Kapitalbestand zu erhalten, dann wächst eine Volkswirtschaft wie eben auch Deutschland nicht mehr. Wenn etwas nicht wächst, dann kann auch nichts verteilt werden.
Damit das endlich wieder anders werden kann, müssten viele Dinge verändert werden, unter anderem müsste schneller genehmigt werden. Lange Genehmigungsverfahren lassen Investitionsentscheidungen immer unsicherer werden. Je unsicherer ein Investitionsprojekt wird, desto höher ist der Risikozuschlag, den vernünftige Investoren verlangen, ja verlangen müssen, wenn sie mit ihrem Kapital und dem Kapital, das sie sich von anderen geborgt haben, sorgsam wirtschaften wollen. Wenn der Risikozuschlag steigt, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Investitionsprojekt eine angemessene Rendite erwarten lässt. Deshalb hemmen lange Genehmigungsverfahren Öffentlich Private Partnerschaften.
Ein weiteres Problem tritt auf, weil es häufig besonders lange dauert, bis Infrastrukturprojekte genehmigt werden. Weil eine gut ausgebaute Infrastruktur für viele private Investitionsprojekte eine wichtige Voraussetzung ist, verzögert dies viele private Investitionen oder verhindert sie sogar. Auch deshalb leidet Deutschland unter einem Investitionsstreik.
Nun aber soll alles anders werden; denn die große Koalition in Schleswig-Holstein arbeitet Gott sei Dank wieder einmal ihren Koalitionsvertrag ab. Wenigstens hierbei gibt es anscheinend keinen Stau und keinen Streik. Die Maschine läuft, so möchte man jedenfalls meinen, wenn es denn etwas brächte. Tatsächlich sieht es allerdings so aus: Die wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und SPD loben sich schon, weil sie angekündigt hatten, diesen Antrag in den Landtag einbringen zu wollen. Sie
stellten fest: Damit hätte die große Koalition einen weiteren Meilenstein gesetzt, weil sie der Landesregierung die Verantwortung zugeschustert und wahrscheinlich auch den schwarzen Peter zugeschoben hätte, obwohl der sowieso schon in der Landesregierung sitzt.
So wird dieser Antrag zur Metapher für die ganze Politik dieser großen Koalition. In immer kürzeren Abständen kündigen die Fraktionen an, sie wollten die Landesregierung zu irgendeiner Initiative auffordern.
- Die Jagd ist gerade abgeblasen worden, wenn ich richtig informiert bin, Kollege Kubicki. Lieber Kollege Harms, die große Koalition scheint nur noch ein Durchlauferhitzer für Ankündigungen zu sein.
Hoffen wir, dass bei all dieser Ankündigungsbeschleunigungspolitik irgendwann in diesem unserem Land auch einmal schneller genehmigt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Das war sozusagen der humoristische Teil der Debatte. Die große Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart - das haben wir vorhin gehört -, sich dafür einzusetzen, dass die Rechtsgrundlage für ein beschleunigtes Planungsverfahren in den ostdeutschen Ländern jetzt auch in Schleswig-Holstein und anderen westlichen Bundesländern Anwendung findet. Dazu soll man auf Bundesebene aktiv werden. Wir Grüne haben nichts dagegen, wenn Infrastrukturmaßnahmen schneller geplant werden. Es gibt auch eine Reihe von Beispielen, die Bernd Schröder eben zu Recht aufgezählt hat, die man machen kann und vielleicht auch machen sollte. Aber in dem Moment, in dem es Abstriche bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder bei den Umweltstandards gibt, haben wir eine andere Auffassung.
Eine Ausdehnung der Beschleunigungsregelung auf die westlichen Bundesländer lehnen wir dann ab, wenn es um eine generelle Verkürzung des Rechtsweges auf nur noch eine Instanz gehen soll. Bezogen wird sich in der Diskussion über Beschleunigung auf das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16. Dezember 1991. Die Begründung für dieses Gesetz, das damals nur für die neuen Bundesländer galt, war die Notwendigkeit von schnellen Genehmigungen für den zügigen Ausbau der Infrastruktur. Nach der Wiedervereinigung hat es in der Tat ein großes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung gegeben, möglichst schnell den Zustand der Infrastruktur zu verbessern. Die damalige Begrenzung des Rechtsweges auf die erste und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts mag vielleicht auch gerechtfertigt gewesen sein, weil 1991 die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den neuen Bundesländern gerade erst im Aufbau war. Dies hat sich inzwischen geändert. Es gibt keinen Grund mehr für eine dauerhafte Sonderregelung für die neuen Länder.
Beschleunigungseffekte hat es in der Tat gegeben, allerdings nur in den Jahren von 1992 bis 1999. Diese Bewertung ist der Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag vom Januar 2004 zu entnehmen, wo ausführlich zu den Erfahrungen des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes Stellung genommen wird. Dies gilt nicht mehr ab dem Jahr 2000. Nach einer Aussage der Vorhabenträger lassen sich ab diesem Zeitpunkt keine Unterschiede mehr zu Verfahren erkennen, bei denen die Regelungen des Gesetzes nicht zur Anwendung gelangten. Dies ist wiederum nicht so erstaunlich, wie es vielleicht auf den ersten Blick erscheint. Mit Ausnahme der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes sind fast sämtliche Beschleunigungsregelungen teilweise modifiziert und in die jeweiligen Fachgesetze beziehungsweise in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen worden. Sie gelten deshalb bereits bundesweit. Hier ist also kein zusätzlicher Handlungsbedarf zu erkennen.
Festzustellen ist weiterhin, dass Verzögerungen zwischen dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und dem tatsächlichen Baubeginn unter anderem oft mit dem Ausschreibungsverfahren zu tun haben. Die Vergabe einzelner Gewerke erfolgt oft mit einem Widerspruchsverfahren eines unterlegenen Bieters. Das kostet Zeit.
Es kommt natürlich auch manchmal vor, dass der ersehnte Baubeginn mangels zur Verfügung stehender Haushaltsmittel zurückgestellt wird. Nicht selten vergeht einige Zeit zwischen dem feierlichen ersten Spatenstich von durchsetzungsstarken Wirtschafts-
Es geht bei der Beschleunigungsdiskussion nicht nur um Verkehrsprojekte, sondern auch um Kraftwerke und Hochspannungsleitungen. Ich will gar keinen Zweifel lassen, dass auch uns Grünen lange Zeitspannen nerven - sei es bei neuen Schienentrassen oder auch Offshore-Windkraftwerken. Wir wollen aber an der Bürgerbeteiligung und der Einhaltung von Umweltstandards festhalten.
Wenn ich andererseits zum Beispiel an den geplanten Ausbau des Flughafens Holtenau denke, hat die lange Projektzeit auch ihr Gutes. Je mehr Zeit ins Land streicht, umso klarer stellt sich heraus, wie unsinnig das eine oder andere Projekt ist.
Es braucht auch Zeit, damit ohne Gesichtsverlust aus einem überflüssigen und unwirtschaftlichen Projekt wieder ausgestiegen werden kann. Investitionsruinen können so manchmal vermieden werden. Auch das hat etwas Gutes.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Mai letzten Jahres haben wir hier im Landtag einen Antrag der CDU Fraktion debattiert, der mit dem heute vorliegenden Antrag nahezu identisch war. Seinerzeit ging es der CDU um vereinfachte Planungsgesetzgebung für Verkehrsprojekte des Transeuropäischen Verkehrsnetzes analog der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“. Jeder möge nachlesen, wie er damals abgestimmt hat.
Auf Bundesebene hat die rot-grüne Regierung im April dieses Jahres ein Planungsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht, lieber Herr Kollege Schröder. Heute will die große Koalition mit ihrem Antrag diese Initiative unterstützen und auf den Weg bringen. So weit das Papier.
Es ist durchaus nachvollziehbar, wenn gefordert wird, dass Planungsverfahren beschleunigt werden sollen, um entsprechende Projekte voranzubringen. Die Frage ist hierbei aber: Wie sollen die Verfahrensbeschleuniger aussehen? Hierbei stellen sich die Abge
ordneten Callsen und Schröder vor, dass die Entscheidungswege beschleunigt, die Planfeststellungsverfahren optimiert und der Rechtsweg gestrafft werden soll. Was das bedeutet, wird leider nicht gesagt. Und für kleinere Maßnahmen soll dann geprüft werden, auf welche Planungsschritte völlig verzichtet werden kann.
Das ist nett formuliert. Aber durch die kalte Küche werden somit bestehende gültige Gesetze ausgehebelt und ausgetrickst.
Wenn man eine Änderung bestehender Gesetze wünscht, lieber Herr Kollege Kayenburg, muss man die entsprechenden Gesetze ändern. So, wie diese Gesetze einst verabschiedet wurden, sollten sie - sofern Änderungswünsche bestehen - dann auch auf den politischen und rechtlichen Prüfstand.