Protokoll der Sitzung vom 10.11.2005

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das ist aber sehr schwierig, weil wir insgesamt nicht nur Mittel, sondern auch Personal zur Verfügung stellen. Das müssen wir noch sehr genau prüfen.

Siebtens. Das Land haftet wie bisher für die Lehrkräfte, der Schulträger für die Sachausstattung.

Achtens. Die RBZ wählen das Personal eigenständig aus. Dienstherr der Lehrkräfte bleibt das Land. Sie können darüber hinaus eigenes Personal beschäftigen, vor allem Verwaltungs- und Hilfspersonal oder Lehrbeauftragte.

RBZ können als Weiterbildungsanbieter eigene Erträge erwirtschaften. Das ist ein Punkt, wo man natürlich sehr genau aufpassen muss. Aber die entsprechenden Vorkehrungen sind getroffen. Sie dürfen natürlich nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern treten, sondern sie sollen abgestimmt mit den Weiterbildungsverbünden regional gewünschte Angebote entwickeln.

Meine Damen und Herren, das Projekt in der Probephase endet am 31. Juli 2006. Bis zum Inkrafttreten des novellierten Schulgesetzes sollen die Erlasse zur Regelung der Erprobungsphase weiter gelten, und zwar für alle Beruflichen Schulen. Wir sind in diesem Prozess wirklich weit gekommen. Wir haben ihn in der Vergangenheit stets im Konsens - auch in diesem Haus - vorangebracht. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass wir uns bei diesem wichtigen Vorhaben auch in Zukunft der breiten Unterstützung im Parlament versichern können.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Ministerin für den Bericht. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die CDU-Fraktion Frau Abgeordneter Sylvia Eisenberg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein mit zum Teil über 2.000 Schülerinnen und Schülern sind mit den allgemein bildenden Schulen weder was ihre Organisation noch was ihren Auftrag, die Ausstattung und die Räumlichkeiten betrifft, zu vergleichen. Insofern ist die Weiterentwicklung zu Regionalen Berufsbildungszentren mit größtmöglicher Eigenständigkeit in finanzieller, pädagogischer und personeller Hinsicht ein folgerichtiger Schritt, der von uns begrüßt wird.

Meine Damen und Herren, wie immer geht einigen dieser Schritt zu weit und anderen nicht weit genug. Aber das ist bei einer Neuerung immer der Fall und damit müssen wir alle leben.

Die optionale Umgestaltung in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in kommunaler Trägerschaft trägt diesen Bedenken Rechnung und eröffnet den Kreisen als überwiegenden Trägern der Beruflichen Schulen die Möglichkeit der Umstrukturierung.

Der Bildungsauftrag der Beruflichen Schulen auf der Grundlage des Schulgesetzes bleibt als Hauptaufgabe uneingeschränkt erhalten. Darauf hat die CDU in Abstimmung mit den Kammern, Betrieben, mit dem Bildungsministerium und anderen Beteiligten immer Wert gelegt. Dieser Bildungsauftrag wird auch weiterhin vom Land über das Lehrerpersonal und vom Schulträger über die Sachausstattung gewährleistet.

Der Einstieg in die Weiterbildung in vertraglicher Abstimmung mit den anderen regionalen Weiterbildungsträgern ist zukünftig möglich, aber nicht zwangläufig notwendig. Diese Weiterbildungsangebote müssen den marktüblichen Regelungen unterliegen. Mögliche Einnahmen werden in einem gesonderten Budget transparent gemacht und können von den Beruflichen Schulen im Rahmen des Anstaltsrechts verwendet werden. Damit wird verhindert, dass, sollten die Beruflichen Schulen eigene Einnahmen erzielen, diese vom Land genutzt werden, um die Ausgaben des Landeshaushalts für den öffentlichen Bildungsauftrag zu verringern. Genau das sollte vermieden werden.

(Beifall der Abgeordneten Lothar Hay [SPD] und Jutta Schümann [SPD])

Damit ist aber auch gewährleistet, dass die Regionalen Berufsbildungszentren keine Weiterbildungsangebote zu Dumpingpreisen mit staatlicher Subvention anbieten dürfen. Mit dieser Regelung wurde im Wesentlichen den Bedenken der anderen Weiterbildungsträger Rechnung getragen. Allerdings ist bei grundsätzlicher Zustimmung der CDU zu dieser Reform dennoch einiges anzumerken. Ich möchte das ganz schnell nennen, damit wir das vielleicht auch in die Beratungen mit einbeziehen können.

Sie sagten erstens, der Schulträger solle die Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmen, so wird es auch im Eckpunktepapier beschrieben. Allerdings - und das ist zumindest problematisch - wird bereits festgesetzt, dass ein Vertreter der Sozialpartner im Verwaltungsrat vorhanden sein muss. Das engt die Schulträger in der Frage der Besetzung dieses Gremiums unnötig ein. Ich denke, man sollte das den Schulträgern überlassen. Die werden wissen, was zu tun ist.

Zweitens. Die Zusammensetzung der schulischen Gremien entsprechend den bisherigen Regelungen des alten Schulgesetzes, also mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, entspricht meiner Auffassung und den Erfahrungen nach gerade für die Beruflichen Schulen nicht der Realität. Die Schüler der Beruflichen Schulen sind in der Regel über 18. Man müsste überlegen, ob Elternvertretung in diesem Rahmen wirklich sinnvoll ist. Wenn die RBZ und die Beruflichen Schulen einen eigenen Abschnitt im Schulgesetz erhalten werden - was notwendig ist -, sollte diese für die allgemein bildenden Schulen gedachte Regelung noch einmal überdacht werden.

Drittens. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit von Mitteln des Schulträgers und des Landes ist unserer Auffassung nach nicht unbedingt anzustreben, denn es könnte die finanziellen Zuständigkeiten zwischen Land und Schulträger vermischen. Besser wäre es unserer Auffassung nach zu definieren, für welche Aufgaben genau der Schulträger und für welche Aufgaben das Land zuständig ist. Ich denke nur an das Problem der Computer, das zunehmend auf uns zukommen wird.

Außerdem müssen wir uns im Ausschuss noch über die Evaluation unterhalten. Das ist so ein Steckenpferd, Frau Ministerin, Ihr Steckenpferd und meines auch, für die Beruflichen Schulen, allerdings aus unterschiedlicher Sicht. Die Beruflichen Schulen werden - so der Koalitionsvertrag - ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufbauen. Das Controlling erfolgt auf der Grundlage von Kennzahlen, also output-orientiert. Ob zusätzlich noch ein weiteres zeitaufwändiges EVIT-Verfahren notwendig ist, wage ich zu bezweifeln.

(Sylvia Eisenberg)

Meine Damen und Herren, wir stellen fest, dass wesentliche Forderungen, auch unsere, in das Verfahren eingeflossen sind. Wir bedanken uns bei allen an diesem Verfahren Beteiligten. Wir sind überzeugt, dass die Diskussion letztlich zu einem guten und positiven Ende führen wird.

(Beifall bei CDU und SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit fünf Minuten hat das keine neue Länge bekommen, aber das Präsidium hat flexibel der Kollegin Eisenberg die Überziehungszeit der Ministerin gegeben und wird das auch weiterhin so handhaben.

Vor der nächsten Worterteilung lassen Sie mich auf der Tribüne begrüßen: Mitglieder der Seniorenunion aus Ahrensbök sowie Mitglieder der 2. Spezialpionierkompanie 164 aus Husum. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Jutta Schümann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der umfassenden Novellierung des Schulgesetzes greifen wir den häufig geäußerten Wunsch der berufsbildenden Schulen auf, diesen Bereich in einem eigenständigen Kapitel des Gesetzes zu regeln. Dieser Wunsch ist berechtigt, weil sich die strukturellen und inhaltlichen Besonderheiten der berufsbildenden Schulen so weit von den allgemein bildenden Schulen wegentwickelt haben, dass eine grundsätzliche Neuordnung geboten ist. Schließlich erfordert auch der ständige Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft von den berufsbildenden Schulen einen Anpassungs- und Veränderungsprozess.

Es geht in diesem Verfahren natürlich nicht nur um Gesetzestechnik. Im berufsschulischen Bereich stehen Vollzeitunterricht und Berufsschulunterricht als eine der beiden Säulen der dualen Berufsausbildung nebeneinander. In letzterem Bereich sind die Beruflichen Schulen auf die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den überbetrieblichen Ausbildungsstätten angewiesen. Als weiterer Eckpfeiler kommt hinzu, dass die berufsbildenden Schulen künftig neben dem staatlichen Unterrichtsauftrag einen eigenständigen und nachfrageorientierten Weiterbildungsauftrag erhalten sollen.

Die Landesregierung hat bereits 2001 ein Konzept zur Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren vorgelegt und

mit dem Schuljahr 2002/2003 eine Erprobungsphase eingeleitet, an der sich bis zum Ende des laufenden Schuljahres insgesamt 14 berufsbildende Schulen mit neun kommunalen Schulträgern beteiligen. Als Ergebnis dieser Erprobungsphase lässt sich aus meiner Sicht Folgendes festhalten:

Die Kooperation aller Beteiligten in Weiterbildungsverbünden auch unter Beteiligung der jeweils örtlichen Leitungen der berufsbildenden Schulen hat sich erheblich verbessert. In Teilen werden die Werkstätten effizienter genutzt.

Die Arbeit in den Gremienstrukturen, an denen die ausbildende Wirtschaft beteiligt ist, hat sich bewährt.

Daneben besteht die Notwendigkeit, an schulinternen Gremienstrukturen festzuhalten, die mit pädagogischen Fragen befasst sind und die die Mitbestimmungsrechte der Schüler und gegebenenfalls der Eltern wahren.

Die Beratungen zu den Bildungsgängen wurden optimiert.

Die Regionalen Berufsbildungszentren müssen zukünftig die Möglichkeit haben, freie Stellen für ihre Weiterbildungsaufgaben zu kapitalisieren.

Wir gehen davon aus, dass über die an der Erprobungsphase teilnehmenden Beruflichen Schulen hinaus zukünftig auch weitere Schulen beziehungsweise Schulträger einen Antrag auf Umwandlung in ein RBZ stellen werden. Denn die große Chance besteht auch darin, dass sich durch einen solchen Veränderungsprozess die Schulleitungen völlig neu organisieren können. Im Prinzip ist auch dies eine Art Verwaltungsstrukturreform. Es wird dabei in den nächsten Jahren sicher zu einer Pluralität zwischen Berufsschulen traditioneller Prägung, Berufsschulen, die in ein eigenständiges RBZ umgewandelt wurden, und RBZ auf Kreisebene oder kreisübergreifender Trägerschaft, die mehrere örtliche Abteilungen unter einem Dach vereinigen, kommen.

Für das Land als Haushaltsgeber ist dabei wichtig, dass die Rechte und Pflichten aller Ebenen sorgfältig und transparent voneinander getrennt sind. Es bleibt dabei, dass das Land Dienstherr der Lehrerinnen und Lehrer der RBZ ist und dass das Land auch weiterhin für die finanzielle Ausgestaltung von Funktionsstellen, Vertretungsfonds sowie Mitteln für Dienstreisen und Fortbildung zuständig bleibt.

Die Schulträger werden auch künftig die finanziellen, sächlichen und personellen Mittel für den Schulbetrieb zur Verfügung stellen. Im Rahmen einer kaufmännischen Buchführung wird die Leitung der künftigen RBZ diese Mittel getrennt in Form eines Wirt

(Jutta Schümann)

schaftsplans und eines Geschäftsberichts abrechnen. Die bisherige Erprobungsphase hat auf allen Seiten, bei den berufsbildenden Schulen, bei den Schulträgern und bei der Wirtschaft, ein hohes Maß an Zustimmung für die neuen Strukturen und die neue Rechtsform gezeigt. Natürlich wird ein so weit gehender Umgestaltungsprozess, liebe Kollegin Eisenberg, nicht reibungslos sein. Der Landtag und der Bildungsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss werden diesen Umwandlungsprozess begleiten und gegebenenfalls natürlich auch nachsteuern. Wir werden uns die Details genau ansehen.

Zunächst einmal danke ich dem Ministerium für seinen Bericht und für die vor wenigen Tagen öffentlich vorgestellten Eckwerte. Ich freue mich auf die weitere Arbeit und die Diskussion um dieses wichtige Projekt im Rahmen der Ausbildung.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Schümann und erteilte das Wort für die FDP-Fraktion Herrn Dr. Ekkehard Klug.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Regionalen Berufsbildungszentren sind ein interessantes Modell, mit dem das Konzept der eigenverantwortlichen Schule konkrete Gestalt erhält. Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung dabei auf zwei wesentliche Rahmenbedingungen achten will, erstens die klare Trennung zwischen staatlichem Bildungsauftrag in der beruflichen Bildung einerseits und dem neu für die RBZ hinzukommenden Weiterbildungsbereich andererseits und zweitens die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Betrieben und Unternehmen in der Region sowie mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten, den Kammern und Innungen der Kreishandwerkerschaft. Ein Konkurrenzverhältnis wird damit - so verstehen wir jedenfalls das Konzept - von vornherein ausgeschlossen.

Gleichwohl gibt es noch eine Reihe von Punkten, die der Klärung bedürfen. Erster Punkt. Ein dauerhaftes Nebeneinander von zwei unterschiedlichen Systemen im Berufsschulsektor, nämlich neben den RBZ weiter bestehende berufsbildende Schulen alten Stils, halten wir für problematisch. Für eine Übergangszeit wären zwei Systeme nebeneinander akzeptabel, aber nicht als Dauerlösung. Die Frage lautet also: Was wird aus den „gallischen Berufsschuldörfern“ in einzelnen

Landesteilen? Kundige wissen schon, an welche Regionen des Landes ich dabei denke.

Zweiter Punkt. Wenn die RBZ ihre Eigenständigkeit tatsächlich im Sinne echter Gestaltungsspielräume nutzen sollen, brauchen sie eine gewisse Planungssicherheit. Dies hieße, wenigstens für zwei bis drei Jahre müssten sie jeweils eine feste Zusage über die zur Verfügung stehenden Ressourcen erhalten. Das würde natürlich auch das Land, den Haushaltsgesetzgeber, in anderer Weise binden als bisher.

Ich denke aber, es gilt Folgendes: Man überträgt den Schulen eine größere Eigenverantwortung, Entscheidungen zu treffen. Dann muss dies auf der Basis einer einigermaßen verlässlichen Planungssicherheit zumindest für einen gewissen Zeitraum erfolgen, denn sonst haben diese neue Strukturen, die RBZ, nicht die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten, Gestaltungsmöglichkeiten, die man eigentlich mit dem Konzept verbindet.

Dritter Punkt. Das in Aussicht gestellte neue Schulgesetzkapitel für die berufsbildenden Schulen inklusive der RBZ wäre sicher ein Fortschritt, aber man kann auch darüber nachdenken, ob man sogar ein eigenes Landesgesetz für den Bereich der berufsbildenden Schulen beschließt, vorlegt, entwickelt. Dann könnte man auf viele eher verwirrende Sonderbestimmungen im sozusagen Gesamtschulgesetz verzichten und sich die größere Unübersichtlichkeit ersparen.

Auf jeden Fall muss im Rahmen der angekündigten neuen Gesetzesregelung Klarheit über Strukturen, Gremien und Kompetenzen geschaffen werden. Hierbei stellt sich auch die Frage, wie zum Beispiel die Schulkonferenz als das traditionelle Gremium der Schule zu den neuen Strukturen steht. Frau ErdsiekRave sagt, die Schulkonferenz gibt es nicht mehr. Das ist ein Thema, das an den Schulen durchaus heiß diskutiert wird. Es wird gefragt, wie die Mitwirkung in den neuen Strukturen organisiert wird. In den berufsbildenden Schulen haben wir viele Schüler, die schon volljährig sind. Hier muss also noch Klarheit geschaffen werden, damit die Schulen - wenn sie einen Antrag auf Umwandlung stellen wollen - wissen, worauf sie sich einlassen.

Es fehlt auch eine klare Definition dessen, was im berufsbildenden Sektor als staatlicher Bildungsauftrag verstanden wird. Dies ist erforderlich. Allgemein kann man sagen, dass dies auf der Hand liegt. Frau Eisenberg, es muss klar definiert werden, welcher Umfang damit abgedeckt ist. Ich denke, das gehört auch zu einer richtigen Vorarbeit.