Protokoll der Sitzung vom 16.12.2005

Das geschah aufgrund einer Diskussion, die überhaupt nicht in der Lage war, qualitativ auf Kriterien einzugehen, und darüber hinaus falsche Zahlen zur

(Minister Dietrich Austermann)

Grundlage hatte. Verdammt nochmal, Sie hätten doch die Zahlen von 2004 hochrechnen können! Es müsste doch möglich sein, dass man aufgrund alter Zahlen beurteilt, wie es sich auswirkt. Man kann doch nicht stattdessen sagen: Die Zahlen von 2005 liegen noch nicht alle vor; deswegen legen wir euch falsche Zahlen vor und berücksichtigen bestimmte Sachen nicht. Wie sollen wir denn eine Entscheidung treffen, wie sich die Parameter überhaupt auswirken? Man muss zumindest die Möglichkeit haben abzuschätzen, wie sich die Parameter auswirken. Anders geht es nicht.

Jetzt sollen wir dazu ein Gesetz verabschieden. Ich finde das unmöglich, Herr Austermann. Sie haben die Lage durch Ihre Rede nur schlimmer gemacht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erhält Herr Abgeordneter Jürgen Weber.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hentschel, ich will nur auf einen Punkt eingehen, zu dem Sie am Schluss etwas sagten. Das hat grundsätzlich etwas mit unserer Themenstellung zu tun. Sie fragten: Wie kann man Parameter einführen, wenn man gar nicht weiß, was dabei unter dem Strich herauskommt? Herr Kollege Hentschel, wir müssen genau andersherum denken. Wir müssen fragen: Welche Parameter sind leistungsorientiert? Diese wollen wir anwenden und dann feststellen, ob die Hochschulen in der Lage sind, aus diesen Parametern eine positive Entwicklung abzuleiten.

Wenn ich die Parameter so stricke, dass ich das Ergebnis bekomme, das ich haben will, dann habe ich das ganze Verfahren nicht vernünftig organisiert. Man kann ja Parameter so stricken, dass man ein Ergebnis bekommt, das man haben will. Aber es gibt kein leistungsorientiertes System in der Neueinführung. Deswegen glaube ich, dass wir in dieser Frage vom Prinzip her unterschiedlicher Auffassung sind.

Dass es bei Berechnungen Fehler gegeben hat, wurde festgestellt und eingestanden. Fehler passieren an verschiedenen Stellen. Das kann man ärgerlich oder weniger ärgerlich finden. Die Frage, die wir als Parlament heute zu entscheiden haben, ist: Akzeptieren wir das System von Parametern, die wir

einführen, als eine Einstiegsphase mit einer sehr frühen Überprüfung und Evaluierung, wobei alles andere im Detail im Verwaltungsverfahren nachzuliefern sein wird? Einer Entscheidung hierüber können wir gern zustimmen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag gemäß § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Debatte nicht verlängern, möchte aber darauf hinweisen, dass es nicht nur Ungereimtheiten im Hinblick auf die Datenerhebung gegeben hat. Auch sind die Indikatoren verändert worden.

Ich rufe in Erinnerung, dass es einen Kompromiss gegeben hat, dass alle Hochschulen dieses Landes daran mitgewirkt haben und sich alle einig waren: Ein Anreizbudget ist richtig; die Richtung stimmt. Dabei hatte man sich auf Prinzipien geeinigt.

Ich stelle fest, dass wir vom Ministerium hierzu noch keine Antwort bekommen haben. Die brauchen wir auch jetzt nicht zu erhalten. Aber man hat uns nicht erklären können, warum diese Indikatoren geändert worden sind und man jetzt sagt: Ein Eigenvergleich ist nicht mehr wichtig; wichtig ist nur der Bundesvergleich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns im nächsten halben Jahr mit dieser Sache natürlich noch zu beschäftigen haben. Ich kann für den SSW aber sagen: Wir werden ganz genau hingucken, wie die Revisionsklausel ausgeführt wird und wie sich die Geschichte überhaupt weiterentwickelt. Denn die andere Seite des Entwurfs des Ministeriums besteht in der Frage: Wie ist es mit der Grundausstattung der Hochschulen bestellt? Hessen hat zum Beispiel erstmals dafür gesorgt, dass die Universitäten und Hochschulen eine Grundausstattung bekamen, was dazu führte, dass das Anreizbudget auch wirklich ein Anreizbudget ist und sich nicht als Bestrafung auswirkt.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Ich erteile Herrn Minister Dietrich Austermann das Wort.

(Karl-Martin Hentschel)

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Hentschel, Sie haben hier mit besonderer Lautstärke vorgetragen. Dadurch wird das, was Sie gesagt haben, aber nicht richtig. Ihr Einsatz mag aber sehr ehrenwert sein. Wenn man sich für eine Hochschule besonders einsetzt, bedeutet das, dass man sich gegen die anderen acht Hochschulen ausspricht. Wenn wir miteinander bestimmte Parameter festgelegt haben, dann müssen sie aber für alle gelten.

Ich sage Ihnen noch einmal: Die für die Fachhochschule Flensburg errechneten Leistungswerte weisen bei dem Modell aus, das miteinander erarbeitet worden ist, dass die Werte bei drei Parametern unter den Leistungswerten der anderen Fachhochschulen in Schleswig-Holstein liegen. Bei den Studierenden in der Regelstudienzeit liegen sie vor der Fachhochschule Kiel auf dem dritten Platz.

Erzählen Sie hier jetzt bitte nicht, dass die Parameter, die wir angegeben haben nicht zutreffend seien. Was Sie sagen, wird dadurch, dass Sie laut sind wie gesagt - nicht richtig. An dieser Stelle gibt es bei uns mit Sicherheit keinen Fehler. Der Fehler liegt darin, dass die Zahlen, die die Datenzentrale im November 2004 vorgelegt hat, nicht überprüft worden sind und die Zahlen nicht gestimmt haben. Er liegt auch darin, dass einzelne Hochschulen die korrekten und vollständigen Zahlen bis heute nicht abgeliefert haben. Man kann sich aber nur auf das beziehen, was man tatsächlich vorliegen hat.

Gehen Sie bitte davon aus, dass es unsere Überzeugung ist, dass alle Hochschulen gleichermaßen, also gerecht behandelt werden. Niemand hat ein Interesse daran, der einen oder anderen etwas von der Leistung abzuschneiden.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Herrn Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse über den Antrag der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/410, abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW so angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine geschäftsleitende Bemerkung zu machen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 48 - Schutz vor überhöhten Energiekosten - von der Tagesordnung abzusetzen. Eine Beratung wird für die Januar-Tagung vorgesehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Keine Kormoranverordnung

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/385

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/477

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kormorane sind eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art. Die geplante Verordnung des Umweltministers stützt sich darauf, dass das Töten zulässig ist, wenn erhebliche wirtschaftliche Schäden nachgewiesen werden. Diese beziffert das Ministerium in der Antwort, die mir der Minister auf eine Kleine Anfrage gegeben hat, mit 25 % Umsatzverlust für die Binnenfischerei. Das Amt für ländliche Räume Kiel hat in einer Stellungnahme im Beirat des Landesnaturschutzbeauftragten diese Zahl vorgetragen. Die Lage wurde dann in zwei Sitzungen diskutiert.

Ich zitiere jetzt mit Genehmigung der Präsidentin aus dem anschließenden Beschluss des Beirats:

„Der Beirat … stellt nach ausführlicher Beratung einstimmig fest,“

- also einschließlich des Vorsitzenden, Herrn Asmussen –

„dass die in dem Entwurf … der Landesverordnung … zur Abwägung von Schäden … durch Kormorane … genannten Gründe die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht erfüllen. … Deshalb schlägt der Beirat vor, den vorgelegten Verordnungsentwurf zurückzuziehen.“

In der Begründung führt der Beirat weiter aus:

„Die dem Beirat vorgelegten Informationen sind bezüglich der Datengrundlagen … in wesentlichen Teilen“

- und jetzt kommt’s –

„nicht korrekt, unzutreffend interpretiert oder falsch kalkuliert. Die landesweite Umsetzung der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Abschussund Vergrämungsmaßnahmen birgt sogar das Risiko des Zusammenbruchs der schleswig-holsteinischen Kormoranpopulation.“

Der Beirat des Landesnaturschutzbeauftragten sagt weiter:

„Aus ökologischer Sicht leistet der Kormoran demgegenüber durch die Befischung von Weißfischpopulationen einen wichtigen positiven Beitrag im Sinne der Hege natürlicher Binnengewässer in Schleswig-Holstein.“

Das ist eine an Deutlichkeit kaum zu überbietende Stellungnahme. Der Landesnaturschutzbeauftragte, Roger Asmussen, hat mir bestätigt, dass er voll hinter dieser Stellungnahme steht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Drei Tatbestände halte ich für besonders beachtenswert. Erstens. Schon 1993 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Frage des Bestehens fischereiwirtschaftlicher Schäden verneint. Damals war die Kormoranpopulation im Binnenland größer als heute.

Zweitens. Das Gericht kommt nach der Stellungnahme der wissenschaftlichen Gutachter zu dem Schluss - Zitat –:

„Im Endeffekt nützt der Kormoran den Fischereiinteressen mehr, als er Schäden verursacht, weil er überwiegend Weißfische fängt, die vom Menschen nicht genutzt werden und deren Fang dazu führt, dass die von den Fischern gefangenen Arten sogar schneller wachsen.“

(Lachen bei der CDU)

Es ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nach Anhörung der wissenschaftlichen Gutachter von 1993, über den Sie gerade lachen.