Einige von Ihnen halten manches, was wir darin haben, für überflüssig, zum Beispiel die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Bei einer Veranstaltung der FDP in Strande hat eine Teilnehmerin gesagt, das subjektive Sicherheitsgefühl sei nichts Handlungsleitendes. Mich würde interessieren, ob das Argument der subjektiven Steuerlast ebenso leicht beiseite geschoben würde. Gerade wer einen Fahrer oder eine Fahrerin hat, dem ist vielleicht das Gefahrenpotenzial öffentlicher Plätze und Wege fremd. Wer sich darüber beklagt, dass es Videoüberwachung in S-Bahnen gibt, wo ältere Menschen das wünschen, der fährt vermutlich nicht selbst mit der S-Bahn. Deswegen sage ich auch als jemand, der einer Volkspartei angehört: Man muss immer bedenken, dass es auch das Sicherheitsgefühl und den Opferschutz geben muss, und darf nicht nur die sehr wohl berechtigten Argumente bedenken, dass man bei Eingriffen in die Freiheiten dies verhältnismäßig zu tun hat.
Wer genug Geld hat, kann sich private Sicherheitsdienste leisten. Wir haben die Pflicht, für eine möglichst große Sicherheit aller zu sorgen, ohne dabei dazu stehe ich ausdrücklich - die Bürgerrechte aus den Augen zu verlieren. Ich denke, das ist uns mit diesem Gesetzentwurf gelungen.
Für die Fraktion der CDU erteile ich dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert das Wort. - Die Redezeit jeder Fraktion verlängert sich um eine Minute.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzte grundlegende Änderung des Landespolizeirechts liegt bereits 14 Jahre zurück. Seitdem hat sich viel verändert: Inzwischen leben wir in einem Europa der offenen Grenzen. Früher boten Grenzkontrollen relative Sicherheit, heute ist dafür im Rahmen des Schengener Übereinkommens die so genannte Schleierfahndung erforderlich.
Kriminalität ist insgesamt internationaler und organisierter geworden. Das wird besonders in den Bereichen Kraftfahrzeugverschiebung und Menschenhandel deutlich. Durch die ständige Kommunikationsmöglichkeit über Handys ist die Verabredung von Verbrechen und deren Durchführung schneller und einfacher geworden. Die neue Welt des Internets eröffnet völlig neue Felder und Formen von Kriminalität, in denen räumliche Entfernungen und auch Staatsgrenzen praktisch keine Rolle mehr spielen.
Auf solche neuen Herausforderungen müssen der wachsame Rechtsstaat und die Polizei wirkungsvoll reagieren können. Dafür benötigt sie zusätzliche Befugnisse. Die im Bereich der Landesgesetzgebung liegenden Gesetzesänderungen sind zum Teil bereits vollzogen, wie zum Beispiel die Entfristung der Rasterfahndung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht die Landesregierung einen weiteren wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit für die Menschen in Schleswig-Holstein. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Vorschläge der Landesregierung und des Innenministers.
Die vorgesehenen Änderungen geben der Polizei konkret die rechtliche Handhabe zur so genannten Schleierfahndung, der präventiven Telekommunikationsüberwachung, der Videoaufzeichnung an Kriminalitäts- und Gefahrenbrennpunkten und zur Eigensicherung von Polizeibeamten bei Kontrollen.
Wie wichtig das ist, haben wir leider erst vor wenigen Tagen in Berlin erleben müssen, wo ein Polizeibeamter lebensgefährlich verletzt wurde. Gerade die Eigensicherung von Polizeibeamten ist angesichts des schwierigen und gefährlichen Berufs, den sie ausüben, für die CDU-Landtagsfraktion ein sehr wichtiger Punkt.
Es wird außerdem eine Rechtsgrundlage zur Erprobung des Kfz-Kennzeichenscannings geschaffen. Neben dem kurzfristigen Platzverweis kann die Polizei in Zukunft gegenüber Störern auch ein längerfristiges Aufenthaltsverbot aussprechen. Menschen, die für besondere Gefahren verantwortlich sind, können unter engen Voraussetzungen ausschließlich aufgrund richterlicher Anordnung zur „gezielten Kontrolle“ ausgeschrieben werden. Mitarbeiter kommunaler Ordnungsbehörden werden in Zukunft bei ihren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Personen zur Befragung kurzfristig anhalten können.
Im Rahmen der Anhörungen, die wir zu diesem wichtigen Thema durchführen sollten, können noch zusätzliche Anregungen und Erkenntnisse aus der Praxis von Ermittlungsbehörden einfließen, um das Gesetz auch für die Beamtinnen und Beamten vor Ort handhabbar zu gestalten.
Der CDU-Landtagsfraktion geht es bei der vorliegenden Gesetzesänderung vor allem darum, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bestmöglich vor Kriminalität zu schützen. Dafür sollten wir den staatlichen Ermittlungsbehörden alle rechtsstaatlich zulässigen Mittel an die Hand geben, um möglichst schon vorbeugend Kriminalität zu verhindern oder aber bereits begangene Verbrechen möglichst umfassend und schnell aufzuklären.
Dabei legt die CDU-Landtagsfraktion besonderen Wert auf den ständigen Kontakt mit unseren Ermittlungsbehörden und hier insbesondere mit unserer Polizei, um über die aktuellen Kriminalitätsentwicklungen informiert zu werden.
Die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers in unserem Land darf nicht davon abhängig sein, ob man über entsprechende Geldmittel verfügt, um sich diese über private Sicherheitsdienste zu erkaufen.
Ein starker Staat muss gerade das Recht der Schwächeren in unserer Gesellschaft schützen und verteidigen. Zur möglichst effektiven Bekämpfung der schweren sowie der organisierten Kriminalität brauchen die Ermittlungsbehörden neben moderner technischer und ausreichender personeller Ausstattung entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen. Alle drei Kriterien bilden die Voraussetzung
Die Maßnahmen, die CDU und SPD in einem Sicherheitspaket miteinander vereinbart haben, dienen dem Ziel, die Menschen in unserem Land noch effektiver vor Kriminalität zu schützen. Dabei gelten selbstverständlich alle rechtsstaatlichen Maßstäbe, die uns durch das Grundgesetz vorgegeben sind. Wir setzen uns selbstverständlich auch mit den Fragen auseinander, die aus dem Bereich des Datenschutzes an uns herangetragen werden, und berücksichtigen sie in angemessener Weise.
Aber ich sage auch ganz deutlich, dass wir den uns zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen voll ausschöpfen sollten. Deshalb begrüßen wir auch die Aussage des Innenministers: „Datenschutz ist wichtig, geht aber nicht vor Sicherheit“ und - ich darf hinzufügen - auch nicht vor Opferschutz.
Bei der Frage der Rechtsgüterabwägung sind wir uns ebenfalls einig, Herr Minister: Es gibt kein Recht auf freie und ungestörte Verbrechensausübung. - Um Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und das Eigentum eines Menschen abzuwehren, muss die Polizei auch konkret handeln können. Wollte man das der Polizei verbieten, dann wäre beispielsweise die Unverletzlichkeit der Wohnung, in der ein Anschlag verabredet wird, ein höheres und schützenswerteres Rechtsgut als das Leben der von diesem Anschlag bedrohten Menschen. In einem solchen Szenario stünde unsere Werteordnung auf dem Kopf.
Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten kommen eine große rechtsstaatliche Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet.
Dabei ist die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für eine wirksame Strafverfolgung unbestritten. Die Befugnis, nach den §§ 100 g und 100 h der Strafprozessordnung Auskunft von Diensteanbietern über gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zu verlangen, hat sich in vielen Kriminalitätsbereichen für eine effektive Strafverfolgung als hilfreich erwiesen. Zur Aufklärung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeich
Nach In-Kraft-Treten der EU-Richtlinie zur Einführung einer Speicherungspflicht für Telekommunikationsverkehrsdaten wird diese binnen 18 Monaten in das jeweilige innerstaatliche Recht umzusetzen sein. In Deutschland werden hierfür im Hinblick auf die Begründung einer Speicherungspflicht und die Festlegung der zu speichernden Datenarten im Wesentlichen Anpassungen im Telekommunikationsgesetz erforderlich werden.
Es wird darauf zu achten sein, dass sowohl den berechtigten Interessen an einer wirksamen Strafverfolgung als auch dem effektiven Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird. Deshalb ist es wichtig und notwendig, auf Bundesebene entsprechende Gesetzgebungsinitiativen in Gang zu setzen. Dabei begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Kronzeugenregelung wieder eingeführt werden soll, da sie insbesondere zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ein wichtiges Instrument ist.
Organisierten Banden, die Verbrechen an Frauen insbesondere Menschenhandel und Zwangsprostitution - begehen, ist durch die normale Ermittlungstätigkeit auch mit verdeckten Ermittlern kaum erfolgversprechend zu begegnen. Gerade für diese Bereiche ist eine Kronzeugenregelung dringend erforderlich, um dieser besonders aggressiven und skrupellosen Form der Kriminalität entschlossen entgegenzutreten.
Im Rahmen einer Grundsatzdebatte zur inneren Sicherheit hält es die CDU auch für dringend erforderlich, die derzeitigen Einsatzmöglichkeiten der DNA-Analyse besser zu nutzen. Auf die Defizite, die die gegenwärtigen DNA-Gesetze für eine optimierte Straftataufklärung und die vorbeugende Verbrechensbekämpfung aufweisen und die damit einem besseren Schutz der Bevölkerung entgegenstehen, hat die polizeiliche Praxis bereits seit Jahren mit Nachdruck hingewiesen.
Bei der Strafverfolgung muss die modernste Technik eingesetzt werden können. Dazu gehört eben auch die regelmäßige Anwendung der DNA-Analyse in geeigneten Deliktsbereichen. Einsatzmöglichkeiten und Missbrauchsvorsorge müssen dabei gesetzlich geregelt werden. Außerdem bleibt sichergestellt, dass ausschließlich der nicht codierende Teil des DNA-Stranges untersucht wird. Die Voraussetzungen für erkennungsdienstliche Maßnahmen sind dabei ebenfalls gesetzlich zu regeln.
Länder auszuwerten und deren Einsatzmöglichkeiten vorurteilsfrei zu prüfen. Wir erwarten außerdem - genau wie die SPD-Fraktion - angesichts der hohen Diebstahlkriminalität von der Landesregierung die zeitnahe Vorlage des im Koalitionsvertrag vereinbarten Konzepts zur verstärkten Ahndung der so genannten Kleinkriminalität.
Dabei darf es nicht um ideologische Forderungen im Bereich der Rechtspolitik gehen, sondern um die Pflicht und Verantwortung unseres Staates, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes möglichst umfassend vor Kriminalität zu schützen.
Die latenten pauschalen Unterstellungen, zusätzliche Befugnisse für die Polizei könnten zu Missbrauch führen, stimmen mit der Lebenswirklichkeit in Schleswig-Holstein nicht überein. Den Kritikern geht es dabei scheinbar nur um die Pflege und Kultivierung überholter Klischeevorstellungen und lieb gewonnener Vorurteile. Unsere Polizei verdient vielmehr unser volles Vertrauen und unsere Unterstützung für den schweren und mitunter gefährlichen Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert und erteile für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beabsichtigte Änderung des Landesverwaltungsgesetzes hat, noch bevor es den uns heute vorliegenden Entwurf gegeben hat, bereits in der Anhörung zum Referentenentwurf eine intensiv geführte öffentliche Diskussion um die Vorschriften des Gesetzes hervorgerufen. Dabei haben Befürworter und Kritiker des Gesetzes nicht mit Polemik gespart. Ein bisschen ist davon auch im Jahresbericht des ULD zu lesen. Vielleicht nähern wir uns in dieser Debatte einer etwas sachlicheren Auseinandersetzung. Denn einiges von der ersten Kritik ist in diesen neuen Gesetzentwurf aufgenommen worden und es zeigt sich, dass das Verfahren zur Entstehung eines Gesetzes sehr sinnvoll ist und dass das Innenministerium samt Innenminister keine Wagenburg darstellt, sondern auch für solche Fragen offen ist, nicht undurchdringlich ist und dass wir noch genügend Stoff für die parlamentarische Runde der Anhörung haben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kritiker des Gesetzes haben versucht nachzuweisen, dass mit diesem Gesetzentwurf unser politisches Leitbild einer liberalen Innen- und Rechtspolitik in Richtung eines Überwachungsstaates nach orwellscher Phantasie mutiert sei. Insbesondere die SPD hätte natürlich wieder einmal alle ihre Grundsätze verraten. Synopsen von SPD- und CDU-Landtagswahlprogrammen sowie des Koalitionsvertrages wurden Synopsen, von der anderen Seite, auch von Ihnen, Herr Minister, von Regelungen mit Beteiligung von FDP, Linkspartei und früher einmal der Grünen gegenübergestellt. Lediglich der SSW konnte hier ohne Schuld bleiben. Das wäre bei einer anderen Konstellation vielleicht anders gewesen.
Auf Seite 38 unseres Landtagswahlprogramms steht als eine Überschrift: „Wir werden weiterhin die Kriminalität und ihre Ursachen entschlossen bekämpfen.“ Als 19. von 25 Zielen im Landtagswahlprogramm haben wir auf der Seite 9 formuliert:
„Freiheit und Sicherheit garantieren in einer Demokratie die fundamentalen Voraussetzungen für eine lebenswerte Gemeinschaft, die Entfaltung der Persönlichkeit ist ohne diese Voraussetzungen nicht denkbar. Wer Opfer von Kriminalität ist oder sich davor fürchtet, wird in seiner Freiheit eingeschränkt. Wir werden gemeinsam mit den Menschen in Schleswig-Holstein weiterhin die öffentliche Sicherheit stärken.“
Nichts anderes geschieht mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Das ist sozialdemokratische Politik, wie sie im Buche beziehungsweise in unserem Programm steht. Diese Politik hat sich nicht von unseren Grundsätzen entfernt - dazu werde ich später noch ein bisschen etwas sagen.
Der Anlass für das Gesetz hätte allerdings eindeutiger beschrieben werden können, denn der internationale Terrorismus ist gewiss weniger Anstoß für diese Neuregelungen als die Tatsache, dass seit der letzten grundlegenden Änderung im Jahr 1992 der technische Fortschritt auch bei kriminellen Handlungen vorangeschritten ist und sich die Mobilität von Menschen und Geldströmen bei immer offeneren Grenzen erhöht hat. Das Gesetz hat damit mehr Bedeutung für die alltägliche Polizeiarbeit. So hat es der Minister hier ja jetzt auch dargestellt. Dass wir aktuelle Verfassungsrechtssprechung, nicht nur des Bundesverfassungsgerichts, umsetzen, ist selbstverständlich.
Klargestellt werden sollte - der Minister hat das hier wiederholt - eine Äußerung, die er schon in seinem Argumentationspapier zum Gesetz doku