Wenn 2.686 Beschäftigte 4,8 % ausmachen, dann fehlen nach Adam Riese noch 112 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, um die Fünfprozentquote zu erfüllen. Das muss doch zu schaffen sein. Voraussetzung ist natürlich, dass das Land bei seinen Bemühungen nicht nachlässt. Ist es der Landes
regierung allerdings ernst damit, dass sich der Anteil der Schwerbehinderten allein dadurch steigern lässt, dass Lehrerinnen und Lehrer „ihre anerkannte Schwerbehinderung offenbaren“, weil sie damit die Erhöhung der Arbeitszeit umgehen können, dann erübrigen sich wohl alle aktiven Bemühungen, zu Neueinstellungen von Menschen mit Behinderung zu kommen. Ich kann nicht verhehlen, dass mir diese Passage in dem Bericht besonders sauer aufgestoßen ist, weil sie einen Zusammenhang von Drückebergerei und Behinderung suggeriert. Im besten Fall handelt es sich aber um ein redaktionelles Versehen.
Der SSW ist der Ansicht: Land, geh du voran. Städte und Kreise sollten sich bei ihren Beschäftigten die Verhältnisse im Landesdienst zum Vorbild nehmen können. Das können sie derzeit noch nicht. Ich befürchte sogar, dass sich die Beschäftigungssituation verschlechtern könnte. Bei den geforderten Stellenstreichungen spielen Qualitätsanforderungen kaum eine Rolle. Manchmal drängt sich der Eindruck auf, als ob es auf eine reine Statistik ankommt. Gerade deswegen befürchte ich einen Rückgang der Beschäftigung Behinderter. Wenn es um Stellenstreichungen geht, müssen wir als Parlament besonders wachsam sein.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/671, federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen.
- Das ist aufgenommen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Sitzung für die Mittagspause und teile Ihnen mit, dass wir um 15 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 7 fortfahren.
Erlauben Sie mir zunächst eine geschäftsleitende Anmerkung. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 32 - Kommunale Finanzen - nach Tagesordnungspunkt 3 aufzurufen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und weise darauf hin, dass für die Wahl nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Landesrechnungshof SchleswigHolstein eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erforderlich ist. Ich schlage Ihnen offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist Herr Aike Dopp mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit und mehr zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein gewählt worden.
Sehr geehrter Herr Dopp, Sie haben den Applaus empfangen. Ich darf Ihnen im Namen des Hauses sehr herzlich zu Ihrer Wahl gratulieren.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/749
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Frau Präsidentin! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes durch Plenarbeschluss vom 4. Mai 2006 federführend an den Innen- und
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18. Mai 2006 mit dem Gesetzentwurf und drei dazu vorgelegten Änderungsanträgen befasst. Den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der eine niedrigere Abgeordnetenentschädigung, einen zusätzlichen Aufwendungsersatz auf der Grundlage von Einzelnachweisen und die Reduzierung der zusätzlichen Entschädigung zur Finanzierung der Alterversorgung der Abgeordneten beinhaltete, lehnte der Finanzausschuss gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen ab.
Der von der FDP vorgelegte Änderungsantrag, der den Ausschluss der Fahrtkostenausstattung für Wahlkreise vorsah, die Abgeordnete durch Fraktionsbeschluss zur Betreuung zugewiesen bekommen, wurde ebenfalls gegen die Stimme der antragstellenden Fraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.
Bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der übrigen Fraktionen sprach der Finanzausschuss die Empfehlung an den federführenden Innen- und Rechtsausschuss aus, dem Gesetzentwurf in der durch einen gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen und des SSW geänderten Fassung dem Landtag zur Annahme zu empfehlen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24. Mai 2006 auf der Grundlage der Beratungen des beteiligten Finanzausschusses und eines erweiterten gemeinsamen Änderungsantrages aller Fraktionen und des SSW mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der rechten Spalte der in der Drucksache 16/787 (neu) enthaltenen Gegenüberstellung; Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich, bevor wir in die Debatte einsteigen, zunächst auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der KönigChristian-Hauptschule aus Glückstadt sowie Mitglieder des Beruflichen Trainings aus Kiel begrüßen. - Herzlich willkommen im Landeshaus!
Ich frage zunächst noch: Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion, der Herr Abgeordnete Dr. Johann Wadephul.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Parlamentarier stehen im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen in der von der Verfassung vorgegebenen Verpflichtung, über die Entschädigung für unsere Abgeordnetentätigkeit selbst zu entscheiden. Das finden manche von uns persönlich gut, andere bedauern das; das liegt in der Natur der Sache.
Wir sind als Parlament das höchste Organ politischer Willensbildung. Nur das Wahlvolk kann uns Weisungen erteilen. Wir entscheiden also nicht nur - und das ist ja schon Gegenstand mancher kritischer Äußerungen vorab in den laufenden Haushaltsberatungen gewesen - über die Entschädigung oder die Abgeltung anderer Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, nein, wir entscheiden auch über unsere eigene Entschädigung, über die Diäten. Dieser Umstand führt dazu, dass jede Debatte über die Höhe und die Gestaltung der Entschädigung ein Gegenstand öffentlichen Interesses ist. Nicht nur in den heutigen Zeiten außerordentlich angespannter Haushaltslage ist jede Entscheidung, die ein Parlament darüber trifft, einer starken öffentlichen Beobachtung und Kritik ausgesetzt. Wer sich die Parlamentsgeschichte anschaut, stellt fest, dass Diätenentscheidungen spätestens seit den 70er-Jahren in der Öffentlichkeit sehr kritisch beobachtet und begleitet wurden.
Wir müssen unsere Entscheidungen vor dem Hintergrund der öffentlichen Kritik der Medien und der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigen und uns jeden Schritt genau überlegen. In diesem Zusammenhang möchte ich zur Kritik, die wir gerade in den letzten Tagen wieder erlebt haben, die von uns absolut zu akzeptieren ist und mit der wir uns auseinander setzen müssen, Folgendes sagen: Ich möchte diejenige Kritik zurückweisen, die in zum Teil schon einer Form der persönlichen Verunglimpfung uns, die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, als reine Selbstbediener herabwürdigen will. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, manche Kritik an unserer Diätenentscheidung fußt auf einer in Deutschland bedauerlicherweise tief sitzenden Abneigung gegenüber dem Parlamentarismus.
Bürgerinnen und Bürgern, von Journalistinnen und Journalisten müssen wir akzeptieren, aber die Form muss eingehalten werden und sie sollte nicht das infrage stellen, was der Grundpfeiler unserer freiheitlichen Demokratie ist, nämlich das parlamentarische System.
Es gibt in Deutschland seit den Frühzeiten der Weimarer Republik eine unselige Tradition, die den Parlamentarier in einem nicht besonders guten Licht dastehen lässt und die ihn häufiger Kritik aussetzt. Diese unselige Tradition sollten wir nicht fortsetzen und alle Kritiker sollten nicht das parlamentarische System an sich infrage stellen.
Wenn man sich manche Internetveröffentlichung der letzten Wochen anschaut, sieht man: Die Verfasser greifen ja nicht nur die Landesregierung in einer Form an, die unakzeptabel ist, sondern auch die Parlamentarier. Dies weise ich an dieser Stelle zurück.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Demokratie gibt es, um es etwas umgangssprachlich zu sagen, wie im Übrigen auch jede andere Herrschaftsform, nicht zum Nulltarif. Eine angemessene Entschädigung derjenigen Frauen und Männer, die die Willensbildung für das Volk innerhalb ihrer Wahlzeit ausüben, gehört dazu.
Die frühere, bisher noch gültige Diätenregelung in Schleswig-Holstein ist mannigfaltiger Kritik ausgesetzt gewesen. Bemängelt wurden insbesondere in der vergangenen Legislaturperiode die Größe des Landtages, die Pensionsansprüche, die steuerfreie Kostenpauschale, die Sitzungsgelder und die pauschalen Fahrtkostenerstattungen. Als schließlich das Bundesverfassungsgericht die Funktionszulagen als verfassungswidrig erklärte, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag über alle Fraktionen hinweg Handlungsbedarf gesehen. Wir stehen nach wie vor dazu, auch wenn die Entscheidung nur das Thüringer Abgeordnetengesetz betroffen hat. Wir stehen dazu, obwohl wir der Auffassung sind, dass die Vorstellung des Verfassungsgerichts, für das ich als Jurist immer viel Verständnis habe und das ich auch hoch achte, dass alle Abgeordneten die absolut gleiche Arbeit verrichteten und man keine finanziellen Unterschiede machen dürfe, mit der Realität der Parlamentsarbeit wenig zu tun hat.
Ich habe in diesem Parlament nicht nur in herausgehobenen Funktionen, sondern, wie viele wissen, gerade in der letzten Periode am Ende als ganz normaler Abgeordneter gearbeitet. Deswegen erlaube ich mir hier zu sagen: Es ist nun einmal so, dass es einige Kolleginnen und Kollegen gibt, die Koordi
nierungsund Führungsaufgaben wahrnehmen, Sprecherfunktionen ausüben und Ausschüsse leiten. Dies ist mit mehr öffentlicher Verantwortung und mehr öffentlicher Kritik, in einigen Fällen auch mit mehr Ehre, aber in jedem Fall mit mehr Arbeit verbunden. Ich finde es in der heutigen Zeit absolut normal, dass man diese Arbeit in einem angemessenen finanziellen Rahmen etwas mehr honoriert und finanziell abgilt als andere Tätigkeiten. In diesem Punkt ist in Karlsruhe eine Vorstellung festzustellen, die man zwar juristisch auf das höchste Niveau heben kann, die aber mit unserer Alltagstätigkeit im Parlament nichts zu tun hat.
Wir haben uns jedoch dem Verfassungsgericht gebeugt und uns an die Arbeit gemacht. Wir haben hier - das möchte ich zu den Diskussionen gerade der letzten Tage und Wochen noch einmal sagen keine Regelung im Schnellschuss, sondern eine Diätenstrukturreform in einer Art und Weise beraten - ich zähle auch die Beratungen und Erfahrungen, die wir in der letzten Wahlperiode gemacht haben, dazu -, wie eine Diätenstrukturreform selten in deutschen Parlamenten beraten worden ist.
Es gab die Benda-Kommission. Auf deren Ergebnissen fußt der Gesetzentwurf, den wir heute beschließen wollen, in seinen wesentlichen Strukturmerkmalen nach wie vor. In den Ausschüssen hat es intensivste Beratungen gegeben. Das war schon in der letzten Periode so. Es hat intensivste Beratungen im Ältestenrat gegeben. Zum Teil hat er wöchentlich darüber diskutiert. Schließlich hat es intensivste Beratungen in den Fraktionen gegeben.