Es gab die Benda-Kommission. Auf deren Ergebnissen fußt der Gesetzentwurf, den wir heute beschließen wollen, in seinen wesentlichen Strukturmerkmalen nach wie vor. In den Ausschüssen hat es intensivste Beratungen gegeben. Das war schon in der letzten Periode so. Es hat intensivste Beratungen im Ältestenrat gegeben. Zum Teil hat er wöchentlich darüber diskutiert. Schließlich hat es intensivste Beratungen in den Fraktionen gegeben.
Wir sind der Überzeugung, dass dieser Vorschlag gut beraten, ausgewogen und im Ergebnis mehr als verantwortbar ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes, dass sie an dieser Stelle den Anlauf vom Jahr 2003 nicht vergessen sollten. Er ist damals unter anderem aus dem Grund gescheitert, dass man zum damaligen Zeitpunkt einige Regelungen vorziehen und andere erst mit der neuen Wahlperiode beginnen lassen wollte. Der Versuch ist damals wahrscheinlich zu Recht gescheitert. Nur muss man zu dem Ergebnis sagen: Diejenigen, die uns damals vorgehalten haben, dass die Regelung unvollständig gewesen sei, müssen heute anerkennen, dass die Verkleinerung des Landtags von 75 auf 69 Abgeordnete jetzt vollzogen worden ist. Wir haben seit Beginn dieser 16. Wahlperiode eine Vorleistung getroffen, die ich auch mit Selbstbewusstsein nach draußen vertrete, die für uns gerade in der Fläche ein Mehr an Arbeit bedeutet, was auch anerkannt werden muss. Wir sollten auch weiterhin nach draußen sagen: Es
Weiter ist zu Recht Kritik daran aufgekommen, dass es Mehrbelastungen für den Haushalt in den kommenden Jahren und in den Jahren danach geben wird. Aber das liegt in der Natur der Sache. Wenn wir einen Systemwechsel vollziehen, also eine gewisse Zeitlang zweigleisig fahren müssen, weil es erworbene Rechtsansprüche von bisher tätig gewesenen Abgeordneten gibt, dann ist es bei der Umstellung auf ein neues System geradezu natürlich, dass es kurzfristig zu Mehrkosten kommt. Die Alternative wäre nur, man verlangte von allen bisherigen Abgeordneten, auf sämtliche Rechte zu verzichten. Das wird von keinem anderen Menschen in der Bundesrepublik ernsthafterweise verlangt werden. Das kann man auch von Parlamentariern nicht verlangen, die selbstverständlich einen Anspruch auf eine angemessene Altersversorgung haben.
Ich möchte vor Folgendem warnen. Wir werden noch an vielen anderen Stellen in unseren Sozialversicherungssystemen zu einem solchen Systemwechsel kommen müssen. Wir streiten immer wieder darüber und sagen: Es gibt eine Welle von Pensionslasten, die auf uns zukommt und die wir bewältigen müssen. Wenn jetzt einmal jemand vorangeht und einen solchen Schritt macht wie der Schleswig-Holsteinische Landtag, dann sollte man einen solchen zukunftsweisenden Schritt nicht durch die kurzfristig entstehenden Mehrkosten aushebeln, sondern man sollte anerkennen, dass hier im besten Sinne des Wortes Nachhaltigkeit praktiziert wird. Wenn wir so vordergründig in der Kritik bleiben wie bisher, werden wir in keinem anderen Sozialversicherungssystem in Deutschland eine Reform schaffen.
Das möchte ich ganz ausdrücklich auch denjenigen Kolleginnen und Kollegen sagen, die in anderen Parlamenten und anderen politischen Funktionen sitzen und uns jetzt kritisieren. Ich sage das ausdrücklich, weil derartige Kritik aus verschiedenen Parteien gekommen ist. Ich sage das Bundestagsabgeordneten, die uns kritisieren. Alle Bundestagsabgeordneten, die uns kritisieren, sind in aller erster Linie aufgefordert, im Deutschen Bundestag etwas Ähnliches zu machen wie wir hier in SchleswigHolstein.
etwas gelesen. Wer aus der sicheren Erwartung, nach wenigen Jahren als kommunaler Wahlbeamter dort eine Pension zu bekommen, wie sie ein normaler Abgeordneter mit einer Parlamentszugehörigkeit, die einen entsprechenden Zeitraum umfasst, niemals erwarten kann, eine derart schroffe Kritik äußert, der ist schlicht unglaubwürdig. Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
Da meine Redezeit begrenzt ist, möchte ich darauf Bezug nehmen, dass der Herr Landtagspräsident in der Einführungsrede alle grundlegenden Elemente dargestellt hat. Für die CDU-Fraktion ist diese Regelung angemessen und verantwortbar. Wir schaffen einen grundlegenden Systemwechsel, der in vielen anderen Systemen noch wird nachvollzogen werden müssen. Die Höhe der Grunddiät ist der Stellung, der Aufgabe und der Verantwortung der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags angemessen. Mit der vorliegenden Diätenstrukturreform wird insgesamt ein vernünftiger und vor allem zukunftsweisender Weg beschritten. Ich bin froh darüber, dass wir von vielen Seiten, unter anderem vom Präsidenten des Deutschen Steuerzahlerbundes, dafür grundlegendes Lob bekommen haben. Ich setze darauf, dass wir die Kolleginnen und Kollegen in anderen Landesparlamenten überzeugen können, uns diesen Schritt nachzutun.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann den Ausführungen des Kollegen Wadephul uneingeschränkt zustimmen. Sie geben auch die Auffassung der SPD-Fraktion wieder.
Ich bin mir sicher, dass die Diätenstrukturreform, die wir heute verabschieden werden, in ihren wesentlichen Bestandteilen Vorbildcharakter für weitere Landtage und auch für den Deutschen Bundestag haben kann. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Der Deutsche Bundestag und einzelne Abgeordnete täten gut daran, sich hier vor Ort zu informieren, bevor sie Stellungnahmen in der Öffentlichkeit abgeben, die eigentlich nur von Unkenntnis gezeichnet sind.
gehend abgeschafft. Zulagen erhalten künftig nur noch der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden, die Parlamentarischen Geschäftsführer und die Vorsitzende des SSW. Das sind in Zukunft nur noch 12 von 69 Abgeordneten.
Herr Kayenburg hat mit seiner Bewertung Recht, dass dieser Gesetzentwurf ein guter Kompromiss ist, der in seinen Grundzügen mit dem Modell in Nordrhein-Westfalen vergleichbar ist und sich an den Empfehlungen der Benda-Kommission des Jahres 2001 orientiert.
Für die Öffentlichkeit gab es - je nach Bewertung zwei wichtige Kritikpunkte. Der eine Kritikpunkt ist die Altersversorgung, der andere Kritikpunkt ist die Höhe der Grunddiät. Das Hauptziel dieser Diätenstrukturreform ist sicher, dass die Abgeordneten zukünftig für ihre Altersversorgung selbst sorgen müssen. Die bisherige pensionsähnliche Altersentschädigung wird abgeschafft. Dies wird in der Zukunft im Einzelplan 01 des Landeshaushalts zu deutlichen Einsparungen führen. Stattdessen erhalten die Abgeordneten zur Finanzierung der Altersversorgung ein nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen zu versteuerndes zusätzliches Einkommen in Höhe von monatlich 1.500 € brutto. Voraussetzung dafür ist, dass dieses Einkommen mindestens in Höhe des jeweils geltenden Höchstbeitrages zur Rentenversicherung der Angestellten, das sind zurzeit 1.023 € monatlich, für die Altersversicherung der Abgeordneten und für die ihrer hinterbliebenen Ehegatten verwandt wird und dafür ein Kapitalwahlrecht vollständig ausgeschlossen ist.
Was die Höhe der Grunddiät angeht, so wird unsere Entscheidung vielerorts wegen der Höhe kritisiert. Ich möchte darauf hinweisen, dass es wichtig ist, bei der Bewertung der Grunddiät zu berücksichtigen, dass die Funktionszulagen zum größeren Teil entfallen, dass die steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 818 € gestrichen wird, dass das Tagegeld entfällt und dass ebenfalls die Fahrtkostenpauschale abgeschafft wird. Wer auch nur im Ansatz über die sicherlich schwer zu vermittelnde Summe eine angemessene Diskussion führen will, der kommt nicht umhin, getrennt auf das Brutto- und auf das Nettoeinkommen zu schauen. Das können wir in 69 Einzelfällen machen, weil es aufgrund unterschiedlicher Familienverhältnisse und unterschiedlicher Steuerklassen keine Pauschalbewertung gibt.
Völlig klar ist: Diejenigen, die bisher Funktionszulagen hatten, werden in Zukunft weniger gut dastehen als der so genannte einfache Abgeordnete. Da aber die steuerfreien Pauschalen entfallen, wirkt sich die Versteuerung individuell in erheblichem Maße unterschiedlich aus. Das heißt, ein Abgeord
neter, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, steht anders da als ein Alleinstehender mit der Steuerklasse I. Ich habe dies eben schon ausgeführt. Es bleibt richtig und darauf weise ich ausdrücklich hin: In Einzelfällen ist nicht auszuschließen, dass Abgeordnete sich nicht besser stellen als vor der Strukturreform. Anders als im Jahr 2003 wird die heute zu verabschiedende Reform auf unserer Seite sowohl vom SPD-Landesvorstand als auch vom Landesparteirat - unserem kleinen Parteitag - unterstützt.
Natürlich können wir es nicht leugnen: Die Entscheidung über die Diätenstrukturreform fällt wegen der sehr schwierigen Haushaltslage in eine ungünstige Zeit. Wir alle wissen aber auch, dass es in den nächsten Jahren für diese Entscheidung keinen günstigen Zeitpunkt geben wird. Ich gehöre dem Landtag seit 1992 an. Rückblickend betrachtet, hat es noch nie bei einer noch so kleinen Diätenerhöhung nicht auch eine öffentliche Kritik gegeben. Bei einer Nullrunde wurde schweigend darüber hinweggesehen.
Es ist sehr bedauerlich, dass einzelne Medien anstelle eines kritischen Umgangs mit dem Entwurf, der jedem zusteht, eine Kampagne gegen die Reform führen, bei der nicht immer darauf geachtet wird, dass die Informationen im Detail auch korrekt sind. Da wird so manches weggelassen und zurecht gebogen, damit es in die eigene populistische Argumentation passt. Ich sage Ja zu unterschiedlichen Auffassungen und kritischen Stellungnahmen. Persönliche Feldzüge sind für mich aber nicht akzeptabel.
Bereits im Jahr 2003 hat der Landtag durch die Verkleinerung eine Vorleistung erbracht. Der Kollege Wadephul ist darauf eingegangen. Wir haben 20 Landtagsabgeordnete weniger. Die gesetzliche Zahl wurde von 75 auf 69 Abgeordnete abgesenkt. Wenn es um die finanziellen Auswirkungen geht, so ist es natürlich richtig, dass die Einsparungen für den Landeshaushalt erst in Zukunft erfolgen. Man darf aber auch zur Kenntnis nehmen, dass bereits ab dem 1. Januar 2007 ein Drittel der Abgeordneten dieses hohen Hauses für ihre Altersversorgung selbst sorgen müssen. Die Entlastungswirkung erhöht sich beispielsweise bei den Abgeordneten der SPD-Fraktion auch dadurch, dass eine große Anzahl von Abgeordneten erst seit dem Jahr 2000 dem Landtag angehört. Das heißt, die Zahl der so genannten teuren Altfälle ist überschaubar. Herr Professor Krause von der Universität Kiel hat Recht, wenn er feststellt, dass sich die Reform auf Dauer
Ich bin sehr gespannt, in welcher Form unsere Entscheidung die Debatten über eine Diätenstrukturreform in anderen Landtagen und auch im Deutschen Bundestag beeinflussen wird. Ich finde es gut, dass wir uns in den Grundentscheidungen zur Reform alle einig sind. Gleichzeitig bedauere ich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund der Tatsache, dass wir ihrem Vorschlag nach Spitzabrechnung bei der bisherigen Kostenpauschale nicht folgen, angekündigt hat, sich bei der Schlussabstimmung zu enthalten. Für mich wäre dies nichts anderes als eine Wiedereinführung der steuerfreien Kostenpauschale.
Auch die Überprüfung der zu versteuernden 1.500 € brutto für die Altersversorgung unter Berücksichtigung des Alterseinkünftegesetzes entspricht dem, was ich immer gesagt habe: Wir müssen auch in Zukunft gucken, ob dies angemessen ist. Damit sollten wir zumindest erreichen, dass alle Abgeordneten dieses Hauses dem vorgelegten Entwurf zustimmen können.
Wir können die Diätenreform selbstbewusst nach außen vertreten, denn sie erfüllt viele Anforderungen, die über Jahre immer wieder an den Landtag herangetragen worden sind. Ich halte sie für angemessen und ebenso vernünftig wie zukunftweisend.
Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden der SPD. Für die FDP erteile ich dem Oppositionsführer, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige von Ihnen in diesem Hause wissen, dass in der letzten Legislaturperiode der von der damals noch nicht bestehenden, aber faktisch bereits bestehenden großen Koalition eingebrachte Vorschlag zur Veränderungen der Diäten zu Fall gebracht wurde. Dies geschah auch unter Mitwirkung von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, weil einige der Regelungen - insbesondere der Übergangsregelungen - für uns damals inakzeptabel waren. Dies haben wir öffentlich erklärt. Ich will jetzt nicht sagen, allein die Tatsache, dass wir heute dafür stimmen und dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und FDP den Antrag gemeinsam unterzeichnet haben, spricht dafür, dass diese Unstim
migkeiten beseitigt worden sind. Nein, in der Tat muss man feststellen, dass dieser Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt und den wir in der jetzigen Fassung verabschieden sollen, komplett dem entspricht, was die Benda-Kommission uns vorgeschlagen hat.
Man wundert sich gelegentlich über die mangelnde Information derjenigen, die behaupten, sie würden die Öffentlichkeit informieren. Ich lese dann in Zeitungen, die ich jetzt noch nicht namentlich benennen will, das Mandat sei ein Beruf. Das ist mir komplett neu. Das Mandat ist eine Amtsausübung auf Zeit. Es wird durch Wählerinnen und Wähler vergeben. Hier finden sich unterschiedliche Interessenlagen wieder. Vom Systemansatz her sollen sich unterschiedliche Persönlichkeiten, unterschiedliche Altersgruppen, unterschiedliche Berufsgruppen mit unterschiedlichen Vorstellungen hier wieder finden, um im parlamentarischen Bereich Interessen zu vertreten und damit für das Gemeinwohl zu wirken.
Normalerweise haben alle, die in dieses Parlament kommen, einen Beruf. Die überwiegend meisten scheiden während der Tätigkeit im Parlament aus diesem Beruf aus. Ein Mandat ist also kein Beruf. Deshalb ist es mit Berufen auch nicht vergleichbar. Die Entschädigung, die wir erhalten, ist kein Gehalt. Ich lese sogar von einigen Kollegen, dass diese von Gehalt sprechen. Ich will Ihnen nur sagen: Gehalt ist das, was ein Arbeitgeber einem abhängig Beschäftigten für die Dienstleistung im Unternehmen bezahlt. Niemand von uns hier ist abhängig beschäftigt. Ich unterliege dankenswerterweise keinen Weisungen, wie die Verfassung es sagt. Ich unterliege auch keinen Überweisungen, um es freundlich zu formulieren.
Ich unterliege allein meinem Gewissen und meiner Überzeugung, zum Wohle dieses Landes zu arbeiten. Das ist eine Entschädigung. Für die meisten, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist das eine Entschädigung dafür, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Für einige wenige, die es noch können, ist diese der Ersatz dafür, dass sie einen Teil ihrer Arbeitskraft im normalen Verhältnis nicht einbringen können.
Als wir in der letzten Legislaturperiode mit der Benda-Kommission diskutiert haben, ging es um die Fragen: Was ist eigentlich die Angemessenheit einer Entschädigung für ein solches Mandat? Was ist ein solches Mandat eigentlich in der Wertigkeit? Wie ist das zu sehen? Herr Kollege Kayenburg wird es wissen, dass ich an dieser Diskussion mit Herrn Benda beteiligt war.
Ich komme nicht aus dem öffentlichen Dienst. Da Herr Benda und andere aus dem öffentlichen Dienst kamen, haben sie erklärt, dass dies in etwa die Wertigkeit eines Richters am Oberlandesgericht R 2 - hat. Ich habe damals gesagt, was man auch in den Protokollen nachlesen kann: Das ist die Wertigkeit eines Abteilungsleiters in einem größeren Unternehmen. Das ist bestätigt worden. Das ist die Wertigkeit eines Leiters einer Sparkassenfiliale oder die eines Leiters eines Autohauses, die in etwa der Wertigkeit eines normalen Abgeordnetenmandats entspricht. Obwohl ich Vergleiche dieser Art scheue, denn wir kriegen kein Gehalt, sondern eine Entschädigung, will ich einmal sagen, was beispielsweise Persönlichkeiten in diesem Bereich verdienen, wenn man schon von der Angemessenheit redet.
Der leitende Redakteur beim Norddeutschen Rundfunk bekommt 7.490 € pro Monat 13 mal im Jahr. Frau Tewes bekommt möglicherweise mehr, weil sie länger dabei ist. Mein stellvertretender Fraktionsvorsitzender hat gesagt, wenn Frau Tewes bereit ist, dass ich hier für ihr Gehalt arbeiten soll, mache ich das sofort. Sie wäre wahrscheinlich nicht bereit. Der Abteilungsleiter bei VW - und ich weiß, wovon ich rede - erhält 7.500 € monatlich, zusätzlich Tantiemen, macht 140.000 € im Jahr. Fragen Sie einmal, was der Leiter einer Sparkassenfiliale bekommt, fragen Sie einmal, was der Geschäftsführer eines Autohauses bekommt. Wenn wir also in der Angemessenheitsebene sein wollen, dann ist für mich der Vergleich nicht der des öffentlichen Dienstes, sondern der der freien Wirtschaft, aus der ich komme. Oder ich muss mich fragen, was verdient, was bekommt ein Anwalt beispielsweise ich komme aus einem anwaltlichen Beruf - im Alter von 45 oder 50 Jahren, angestellt oder selbstständig: mit Sicherheit mehr als das, was die Abgeordneten an Entschädigung jetzt oder künftig erwerben. Wenn ich die Wertigkeit übernehmen wollte, wäre das der Maßstab.