Meine Damen und Herren, diese Entscheidung ist keine Entscheidung gegen eine Stadt, sondern für einen Standort, auf den sich Hamburg und Schleswig-Holstein einigen konnten.
Zeitgleich mit der Medienanstalt HSH wird eine gemeinsame Filmförderungsgesellschaft von Hamburg und Schleswig-Holstein gegründet. Ihr Sitz wird Hamburg sein.
Gesellschafter der neuen GmbH werden die Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein sein. Der NDR wird in den Gremien der Gesellschaft vertre
ten sein. Synergien sollen beim Einsatz der Fördermittel, beim Produktionsservice und Location Guiding sowie beim Herausstellen der Filmkultur entstehen. Die Produzenten sollen und werden im Norden künftig einen gestärkten Ansprechpartner vorfinden und mit den gemeinsamen Finanzmitteln wird es möglich sein, auch einmal einen richtigen Blockbuster „made in Norddeutschland“ zu unterstützen.
Der „Offene Kanal“ in Schleswig-Holstein wird verselbstständigt und behält seinen Hauptsitz in Kiel. Die Eigenständigkeit des „Offenen Kanals“ ist sinnvoll, weil die Anforderungen an einen „Offenen Kanal“ in Schleswig-Holstein mit seinen ländlichen Gebieten natürlich völlig andere sind als an derartige Einrichtungen in Hamburg.
Meine Damen und Herren, Hamburg und Schleswig-Holstein haben ihre Ziele im Medienbereich gemeinsam umgesetzt. Das Gewicht des Medienstandorts Hamburg-Schleswig-Holstein im Wettbewerb der Medienstandorte Deutschlands wird gestärkt. Der Kommunikationsraum Hamburg-Schleswig-Holstein erhält einen einheitlichen Ansprechpartner für die Medienbranche im Bereich Aufsicht, Beratung und Service. Das gemeinsame Medienrecht für Hamburg und Schleswig-Holstein verbessert die Überschaubarkeit der Medienregulierung im Norden. Dort, wo Möglichkeiten bestehen, werden die Vorschriften liberalisiert. Die gemeinsame starke Filmförderung verbessert die Wettbewerbskraft gegenüber den Produktionsstandorten München, Berlin, Brandenburg und Köln/Düsseldorf. Kurz gesagt: Der Norden ist ganz oben, der Norden ist besser geworden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Spoorendonk, als der Landtag im September letzten Jahres die Medienanstalt Nord diskutierte, haben Sie zu Recht auf die Belange der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe hingewiesen. In dem vorliegenden Regelwerk werden Sie sehen, dass der „Offene Kanal“ im Rahmen seiner Aufgaben die Minderheitensprachen jetzt stärker als bisher unterstützen soll.
Meine Damen und Herren, die Regierungen von Hamburg und Schleswig-Holstein haben auf Augenhöhe verhandelt und einen fairen Kompromiss erreicht. Ich bitte den Landtag deshalb um seine Zustimmung.
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten. - Das Wort hat der Oppositionsführer, der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Freund Hans-Jörn Arp, wenn es sich die Landesregierung leicht machen wollte, könnte sie behaupten, wir gingen heute mit diesem Gesetzentwurf zum Medienstaatsvertrag einen Schritt, den wir alle wollten. Im September letzten Jahres - der Herr Ministerpräsident hat darauf hingewiesen - bei der Landtagsdebatte über die Entschließung zur Medienanstalt Nord haben schließlich alle Fraktionen und Gruppen in diesem Hause bekräftigt, dass eine gemeinsame Medienanstalt von Schleswig-Holstein und Hamburg gewollt ist. Dennoch ist in diesem Medienstaatsvertrag nicht alles Gold, was glänzt. Denn ob er wirklich in der Lage ist, den Medienstandort Schleswig-Holstein und Hamburg und nicht nur Hamburg zu stärken, muss die Zukunft erst noch zeigen.
Die Grünen kritisieren, es seien in diesem Medienstaatsvertrag Qualitätsansprüche an private Rundfunkanbieter gestrichen worden, weil für private Rundfunkanbieter die Verpflichtung künftig wegfällt, auch das politische, gesellschaftliche und kulturelle Geschehen darzustellen. Das bringt die Grünen zu der Auffassung, dass hier eine „Berlusconisierung“ der schleswig-holsteinischen Medienlandschaft stattfinde.
Wir halten dies - gelinde gesagt - nicht für zutreffend. Zunächst sollten einige von uns in diesem Haus begreifen, dass private Rundfunkanbieter nicht die gleichen Voraussetzungen haben wie der staatliche Rundfunk. Das heißt, dass diese Sender ihr Geld am Markt und ohne Gebührenfinanzierung verdienen müssen.
Das bedeutet, dass wir ihnen dann auch nicht die gleichen Auflagen erteilen dürfen, wie wir es beim staatlichen Rundfunk tun.
Zweitens ist es fraglich, ob durch den Wegfall der eben genannten Verpflichtungen wirklich ein Qualitätsverlust stattfindet. Lieber Kollege Hentschel, zunächst einmal bestimmen die Hörerinnen und Hörer, was sie als Qualität empfinden. Sie bestimmen das Angebot durch ihre Nachfrage und nicht
der Gesetzgeber. Qualität hat nach unserer Auffassung etwas damit zu tun, dass sich etwas am Markt durchsetzt.
Darüber hinaus habe ich nicht den Eindruck und auch nicht die Erinnerung, dass das neue Hamburger Medienrecht in der Bevölkerung einen großen Aufstand gegen einen qualitativ minderwertigen Rundfunk ausgelöst hat. Dafür gibt es nun aber mehr Sender, also auch ein größeres Angebot, das eine Nachfrage befriedigen kann. Also von „Berlusconisierung“ kann überhaupt keine Rede sein. Man sollte da keinen künstlichen Popanz aufbauen.
Die entscheidende Frage lautet für uns anders. Sie lautet: Was bringt dieser Medienstaatsvertrag eigentlich Schleswig-Holstein? Was gewinnen wir durch diesen Medienstaatsvertrag? Der Auftrag, den die Landesregierung vom Landtag für die Verhandlungen hatte, ist klar. Ich zitiere hierzu noch einmal aus der gemeinsamen Entschließung des Landtages für eine gemeinsame Medienanstalt mit Hamburg. Dort steht unter Punkt 2 des Antrages: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, bei den Verhandlungen die... Interessen Schleswig-Holsteins... zu beachten.“
Herausgekommen ist ein Sitz der gemeinsamen Medienanstalt in Norderstedt, der sich formal auf schleswig-holsteinischem Boden befindet, aber doch genau zeigt, in welche Richtung die Entwicklung der Medienlandschaft in den beiden Bundesländern gehen wird, nämlich nach Hamburg und nicht in Richtung Schleswig-Holstein.
Auch die sozialdemokratische Fraktion sieht diesen Kompromiss beim Standort anscheinend kritisch. Ich darf nur auf die Aussage des medienpolitischen Experten der SPD, des Kollegen Eichstädt, hinweisen, der im NDR erklärte, dass eine Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Staatsvertrag kein Automatismus sei. Das Votum für Norderstedt als Sitz der gemeinsamen Medienanstalt bezeichnete er gar als faulen Kompromiss. Die Entscheidung sei gar sachfremd. - Deutlichere Worte aus den eigenen Regierungsfraktionen kann man wohl nicht vernehmen.
Aber auch der ULR-Medienrat hat deutliche Worte der Kritik an diesem Medienstaatsvertrag gefunden. Neben der Bestätigung der Kritik, dass dieser Vertrag mehr den Interessen Hamburgs diene, hat er auch kritisiert, dass der Aufgabenkatalog der neuen Anstalt zu knapp bemessen sei und die noch vorhandenen Handlungsspielräume durch ein zu knapp bemessenes Finanzkorsett eingeengt seien. Wir kündigen schon heute an, dass wir dem ULR
Dort wird die Landesregierung dann auch darlegen müssen, welche Vorteile unser Land aus diesem Staatsvertrag zieht und wie sie verhindern will, dass Schleswig-Holstein zum wiederholten Male Potenziale nach Hamburg wegverhandelt. Sonst wird sie unsere Zustimmung nicht erhalten.
Ich danke dem Herrn Oppositionsführer. – Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende, Dr. Johann Wadephul.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben sich das klare Ziel gesetzt, den Medienstandort und die Medienwirtschaft im Norden mit der Metropolregion Hamburg zu stärken. Der Landtag hat – das hat der Ministerpräsident ausgeführt - dies bereits im Herbst letzten Jahres bekräftigt. Mit dem hier von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Medienstaatsvertrages HSH werden wichtige Weichen für zukünftiges Handeln in der Medienpolitik gestellt. Lassen Sie mich auf einige Aspekte in besonderer Weise eingehen.
Unser Ziel ist die Stärkung des Medienstandortes Schleswig-Holstein. Wir müssen dabei erkennen, dass unsere Möglichkeiten als kleines, finanzschwaches Bundesland relativ begrenzt sind, um schlagkräftig im Konzert der Großen mitzuspielen. Unsere feine, aber kleine Unabhängige Landesrundfunkanstalt und unsere bewährte, aber eben finanziell bescheidene Filmförderung hätten auf Dauer bei dem bestehenden hohen Druck, Einsparungen vorzunehmen, Schwierigkeiten gehabt, über die Landesgrenzen hinweg vernehmbare Akzente zu setzen.
Die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarn Hamburg eröffnet neue Möglichkeiten. Hamburg spielt bereits heute in der Medienlandschaft in einer anderen Liga. Hiervon wollen und werden wir profitieren. Unser Medienstandort wird im deutschlandweiten Wettbewerb gestärkt. Kompetenzen werden gebündelt, Kontakte und Abwicklungen einfacher. Es gibt einheitliche Ansprechpartner für die Medienbranche für die Bereiche Service, Beratung und Aufsicht, aber auch für die Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten. So wird der Kom
In der Verwaltung sind zudem Effizienzgewinne zu erzielen. Wir dürfen nicht vergessen: Die Fusion gibt uns die Chance, Doppelstrukturen abzubauen, dadurch Kosten zu reduzieren und verantwortlich mit den Mitteln des Rundfunkgebührenzahlers zu wirtschaften.
Dabei - das war uns allen in diesem Haus immer besonders wichtig - unterwerfen wir uns nicht Hamburger Zielen, sondern begegnen uns als gleichwertige Partner. Dies kann an zwei Punkten in besonderer Weise festgemacht werden: Der Medienrat, der die vielfältigen in § 39 des Gesetzentwurfes aufgeführten Aufgaben als Aufsichtsorgan wahrnimmt, wird paritätisch mit je sieben Mitgliedern aus Hamburg und Schleswig-Holstein besetzt, die von den beiden Parlamenten zu wählen sind. Alle wesentlichen Entscheidungen des Medienrates, wie die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters, die Wahl des Direktors, die Feststellung des Haushaltsplanes und die Genehmigung des Jahresabschlusses, erfolgen durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Medienrates. Dies setzt ein kooperatives Miteinander aller Mitglieder der beiden entsendenden Körperschaften voraus.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Fortsetzung der Arbeit des Offenen Kanals Schleswig-Holstein in geänderter Rechtsform. Der Auftrag, die Medienkompetenz zu fördern und zu vermitteln, wird gestärkt. Eine Zusammenarbeit mit den Schulen ist ausdrücklich gewünscht. Die bisherigen Standorte des Offenen Kanals in Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck, Heide und Husum sollen unverändert fortgeführt werden können. Damit wird die bisherige besondere Leistung des Offenen Kanals, die für meine Fraktion besonders anerkennenswert ist, gewürdigt. Wir freuen uns über diesen Erfolg.
Minderheitensprachen sollen durch den Offenen Kanal weiter gefördert werden. Durch die festgeschriebene Kooperation des Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanals und dem Offenen Kanal in Schleswig-Holstein besteht zudem die Möglichkeit, die Erfolge des Offenen Kanals auch in die Hamburger Arbeit einfließen zu lassen; eine spätere Fusion ist möglich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Fusion der Filmfördereinrichtungen. Durch eine zukünftig gemeinsame Filmförderungsgesellschaft gibt es auch hier die Vorteile der optimaleren Abstimmung von Förderstrategien unter einem Dach. Synergien und Effizienzsteigerungen bei der Fördertätigkeit
und beim Produktionsservice kommen beiden Partnern entgegen. Die notwendige Wettbewerbsfähigkeit im heiß umkämpften Markt wird gestärkt.
Aber zugegeben, es gibt nicht nur Licht, sondern auch Schatten. Alle Wünsche und Anforderungen, die wir in einer Optimalversion der neuen Medienanstalt gewünscht hätten, sind nicht erreicht worden. Der festgelegte Standort der Anstalt in Norderstedt ist ein Kompromiss, unter dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ULR leiden müssen. Wir wissen, dass die Bemühungen um einen anderen Standort im Osten von Schleswig-Holstein leider ohne Erfolg geblieben sind – ich hätte mir sehr gut Lübeck vorstellen können -, und ich bedaure dies ausdrücklich.
Dennoch sollten wir auch hier die Kirche im Dorf lassen oder – besser gesagt, Herr Kollege Kubicki – Norderstedt in Schleswig-Holstein. Norderstedt ist eine leistungsfähige Stadt, die fünftgrößte unseres Landes mit 73.000 Einwohnern, die nicht nur einen ausgezeichneten Abgeordneten in dieses Haus entsendet, sondern die im Süden Segebergs eines der Kraftzentren ist. Es ist und bleibt am Schluss doch ein Erfolg, dass der Sitz der neuen Anstalt in dieser schleswig-holsteinischen Stadt ist. Erfolge sollen auch nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Im Ergebnis bietet der neue Medienstaatsvertrag Hamburg und Schleswig-Holstein und die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts Offener Kanal gute Chancen, den Medienstandort der Region Hamburg-Schleswig-Holstein deutlich zu stärken. Wir werden den Prozess weiter kritisch und konstruktiv begleiten und freuen uns auf eine weitere interessante Debatte über die Medienfragen in den Ausschüssen und im Parlament.
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul. – Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Peter Eichstädt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern Abend war der Sommerempfang der ULR. „Klappe 21 - die letzte“ stand über der Bühne. Offensichtlich hat irgendjemand schon als Letzter das Licht ausgemacht. Auch die zufriedene Rede des Ministerpräsidenten ließ nicht vermuten, dass sich der Landtag heute noch mit dem Staatsvertrag befassen wird. Ich fand das schon etwas be