Lieber Kollege Kalinka, ich betrachte einmal die Situation im Kreis Plön. Wir haben einen Versorgungsstand von 90 %. Jeder, der einen Kindertagesstättenplatz für ein drei- bis sechsjähriges Kind haben will, kriegt ihn. Wir sind inzwischen auch in der Lage, dies beim Bedarf für ein- bis dreijährige Kinder zu gewährleisten.
Auch die demographische Entwicklung kann ich deutlich beschreiben. Mein Wahlkreis hat ungefähr 60.000 Einwohner. 32.000 Menschen davon - über 50 % - wohnen in den Städten Preetz und Plön mit den Gemeinden Bösdorf und Schellhorn. In meiner Stadt haben sich die Geburtenzahlen seit zehn Jahren halbiert. In Preetz sind es 43 % weniger Geburten. Wenn der Kreis dann feststellt, dass durch Umwandlung vorhandener Kindertagesstättenplätze auch der Bedarf für Ein- bis Dreijährige vorhanden ist, muss man das seriöserweise anerkennen.
Ich jedenfalls glaube meiner Kollegin, die die Kindertagesstättenaufsicht beim Kreis Plön hat, dass diese Zahlen stimmen. Dann ist die Aussage, die der Kreis Plön gemacht hat, richtig.
Was mich hierher getrieben hat, sind die Redebeiträge von Frau Heinold und Frau Birk. Wenn wir uns die nächsten vier Jahre auf solche Oppositionsarbeit einzustellen haben - dann ist das vielleicht so. Monika Heinold, das war Regierungsschelte auf unterstem Niveau. Frau Birk, wenn Sie hier von „Skandal“ reden - Sie haben neun Jahre lang Mitverantwortung getragen.
Sie haben neun Jahre die Jugendministerin gestellt. Das heißt, Sie haben es selbst in der Hand gehabt, einen Zustand zu verändern, und beschreiben hier eine Situation, für die Sie selbst verantwortlich sind.
Wenn Sie den Menschen und Ihren Anhängern draußen klarmachen wollen, dass Sie von dieser Landesregierung etwas Besseres erwarten, als Sie je haben leisten können, dann täuschen Sie Ihre Klientel.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einen Blick auf meinen eigenen Heimatkreis werfen, den Kreis Schleswig-Flensburg, der gesagt hat, er hat keinen Ausbaubedarf. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat ebenfalls eine Auslastung von 90 % an Kindertagesstättenplätzen. Die Kommunen und Gemeinden vor Ort sind in der Lage, unter dreijährigen Kindern zusätzliche Angebote in Kindertagesstätten zu machen, sie nehmen sie zusätzlich auf, es fallen keine Plätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren dafür weg, Frau Birk.
Wir bilden inzwischen Tagespflegepersonal aus, es wird ein Netzwerk aufgebaut, um Tagespflegepersonal in den Gemeinden vor Ort vorzuhalten.
Ich unterstütze ausdrücklich das Engagement, das die Kommunalpolitiker an den Tag legen. Das tun die nicht, weil sie sich profilieren wollen, sondern weil sie genau wissen - vielleicht hören Sie mir wenigstens einmal zu, Frau Birk, wenn ich mit Ihnen rede -, dass gerade diese Betreuungsangebote ein Standortfaktor für ihre Gemeinde, für ihren Kreis sind. Die greifen dafür in die eigene kommunale Kasse. Wenn es schäbig ist, das zu verteidigen, dann bin ich gern schäbig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Richtigstellung! Erstens. In den letzten neun Jahren der rot-grünen Koalition waren die Kindertagesstätten zu keinem Zeitpunkt in einem grünen Ministerium angesiedelt. Das hatten wir
zwar gefordert, aber die SPD hatte immer Wert darauf gelegt, dass die Kindertagesstätten in einem SPD-Ministerium waren. Das nur zur Klarstellung!
Zweitens. Die Auseinandersetzung um die Kindertagesstätten war über Jahre einer der zentralen Diskussionspunkte in der Koalition. Es hat in keiner Frage so viel kontroverse Diskussion gegeben wie über die Kindertagesstätten. Insofern habe ich überhaupt kein schlechtes Gewissen, wenn wir diese Diskussion auch aus der Opposition heraus fortführen.
Drittens. Die Diskussion um ein beitragsfreies Kindergartenjahr nach rheinland-pfälzischem Modell und die Frage der Umschichtung auch im Rahmen der Schulreform von oben nach unten, auch in Richtung der Kindertagesstätten, war ein zentraler Bestandteil der Koalitionsverhandlungen und hat uns bis in die letzte Nacht hinein stundenlang beschäftigt, auch in der großen Runde.
Zu behaupten, wir würden jetzt in der Opposition diese Forderungen erfinden, ist schlicht falsch. Wir haben diese Diskussion immer geführt und wir werden sie auch in Zukunft mit gutem Gewissen weiter führen, weil wir es für richtig halten, dass wir in diesen Fragen einen zentralen Schwerpunkt der Politik setzen.
Die Debatte, die wir heute Morgen führen, ist eine der entscheidenden Debatten in dieser Republik, ob es diese Republik tatsächlich schafft, familienfreundlich zu werden. Wenn in dieser Republik die Frauen unseres Landes mittlerweile kollektiv in den Gebärstreik treten, weil sie sagen: „Unter diesen Bedingungen nicht mehr“, und wir mittlerweile eine der niedrigsten Geburtenraten in Europa haben, dann ist etwas falsch und wir müssen diese Diskussion führen.
Wenn man sagt, wir müssen Wirtschaftsförderung machen, aber wir müssen nicht Familienförderung machen, dann muss man sehen, dass das Wachstum der Wirtschaft sehr vieler Länder davon abhängt, ob sie junge Leute haben und ob sie Nachwuchs haben. Das heißt, Familienförderung ist auch Wirtschaftsförderung und hat sehr viel mit der Zukunft dieses Landes zu tun. Wer das gegeneinander ausspielt, wie es von der Union immer wieder getan wird, der ist auf dem falschen Dampfer.
Deswegen glaube ich, dass wir heute die entscheidende Debatte in dieser Republik führen. Wir werden diese Diskussion - das kündige ich jetzt schon einmal an, lieber Henning - in den nächsten vier
Das Wort zu einem weiteren Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich brauche die drei Minuten nicht. Lieber Kollege Hentschel, erstens finde ich das Wort Gebärstreik unangemessen.
Zweitens möchte ich mich - deshalb habe ich mich nach den Beiträgen der Kollegin Franzen und des Kollegen Höppner noch einmal gemeldet - ausdrücklich von der harten Schelte distanzieren, die Frau Birk in Richtung Kommunen ausgesandt hat. Wenn meine Formulierung, die Kommunen hätten keinen blassen Dunst - ich habe das während der Rede noch einmal korrigiert -, den Eindruck erweckt haben sollte, das sollte die große Schelte auf die kommunale Familie sein, so war das so nicht gemeint. Die Kommunen werden aus unserer Sicht allein gelassen. Ich glaube, ich habe das auch sehr deutlich gemacht und habe die Bildungsministerin in zwei Anläufen gebeten, einen Prozess zu moderieren, der notwendig ist, um überhaupt verlässliches Datenmaterial zu bekommen.
Drittens. Ich bestreite überhaupt nicht, liebe Kollegin Franzen oder lieber Kollege Höppner, die Anstrengungen, die in den Kreisen unternommen werden. Aber wenn wir einen Berichtsantrag haben, einen Berichtsauftrag an die Landesregierung, in dem für uns für die weiteren politischen Entscheidungen verlässliche Daten geliefert werden sollen, dann fasse ich eine Spalte „Ausbaubedarf bis 2010“ eben nicht auf, wie viele Räumlichkeiten zusätzlich gebaut werden müssen, um Kinder unterzubringen, sondern Ausbaubedarf ist für mich auch die Umwidmung von möglicherweise frei werdenden Plätzen, die entstehen, weil im klassischen Kita-Alter von drei bis sechs Jahre in Zukunft möglicherweise weniger Kinder da sind. Diese frei werdenden Kapazitäten können umgewidmet werden in die U3-Betreuung.
So etwas gehört - finde ich jedenfalls - auch in eine Spalte „Ausbaubedarf“, wie immer Sie das nennen wollen. Da ist ein zusätzlicher Bedarf, denn niemand von Ihnen hat hier gesagt, dass eine Deckungsquote von 3 % befriedigend oder ausreichend ist. Genau deshalb kann man mit dem Material, das uns geliefert wurde - da sind wir dann wieder beisammen -, nichts anfangen, das ist schlicht und ergreifend wertlos und da muss nachgearbeitet werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst einmal sagen, Frau Heinold, hier lehnt sich niemand zurück und sagt, das sei alles vom Feinsten. Das weise ich wirklich zurück, auch die Unterstellung, die darin liegt,
auch in diesen ganzen Aufforderungen, wir sollten uns doch mehr um die Planungsvorgänge in den Kommunen bemühen und einen Prozess moderieren. Dazu will ich Ihnen sagen, wir befinden uns seit Jahren und sehr intensiv insbesondere in den letzten zwei Jahren in einem intensiven Kommunikationsprozess mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen, mit der kommunalen Seite, mit den kommunalen Landesverbänden. Übrigens in einer sehr einvernehmlichen, nicht nur kommunikativ interessanten Art und Weise wurde dort über die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen, über den Bildungsauftrag, über das Kindertagesstättengesetz miteinander verhandelt. Das ist nicht verordnet, sondern wirklich ausgehandelt worden.
Bei der Frage der Ermittlung des Bedarfs und der dann folgenden Konsequenzen handelt es sich natürlich um etwas anderes. Da geht es wirklich ans Eingemachte. Ich will Ihnen im Bildungsausschuss gern vorstellen, in welcher Art und Weise wir die Kommunen befragt haben, wie detailliert nach solchen Dingen gefragt worden ist, die Sie eben angesprochen haben, Umwidmung von Plätzen und so weiter. Die Eingangsvoraussetzung, dass die Kommunen dies überhaupt beschreiben, ist die Tatsache, dass sie eingestehen, dass sie den Bedarf nicht decken. Wenn sie uns die Angabe machen, sie
decken ihren Bedarf, auf welche Weise auch immer, und dies mit Ja ankreuzen, dann entfällt die Verpflichtung, eine Ausbau- und Bedarfsplanung vorzulegen.
Nun sagen Sie mir bitte, in welcher Weise das Land und auch in diesem Zeitraum, den wir hatten, diese Angaben überprüfen soll, die die Kommune macht, von denen wir ausgehen müssen, dass sie richtig sind! Soll ich eine kollektive Unterstellung machen nach dem Motto, ihr sagt alle nicht die Wahrheit? Ich muss doch zunächst einmal sagen: Okay, das ist dann so. Ich kann dann nur die Eltern - da ist das Ergebnis einer solchen Befragung in Nordfriesland vielleicht eine Grundlage - und die Betroffenen auffordern, ihren Bedarf der Kommune oder dem Kreis darzustellen, sich zu melden und zu sagen, im Ort XY fehlt die Betreuung unter drei.
Das wäre die Grundlage dafür, dass wir sagen könnten: Ihr habt uns eine Angabe gemacht, die jetzt nicht mehr zutrifft, und jetzt seid ihr verpflichtet, eine Ausbauplanung zu machen. So ist die gesetzliche Grundlage. Ich bitte hier, dass niemand unterstellt, dass wir das einfach so sang- und klanglos hinnehmen, sondern zu akzeptieren, dass es bestimmte Grundlagen gibt, nach denen wir handeln müssen, und dass bestimmte Grundlagen nicht da sind, für die Sie offenbar Bedarf sehen.
Ich glaube, wir werden mit den Kommunen darüber in Zukunft unter Einbeziehung der gesetzlichen Grundlagen, die der Bund jetzt plant, auf einen guten Weg kommen. Es gibt sehr viele Kommunen das will ich ausdrücklich feststellen, Frau Franzen -, die den Bedarf für die unter Dreijährigen erkannt haben und die möglichst flexible und gute Möglichkeiten suchen, um den Bedarf zu befriedigen.
Ich danke der Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratungen.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 16/828 dem Bildungsausschuss, mitberatend dem Sozialausschuss, zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.