Jedenfalls steigt damit der Anteil CO2-neutraler Energieversorgung hier im Lande und damit auch die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Ich will mich am Freitagnachmittag auf diese Ausführungen beschränken und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Matthiessen. - Das Wort für den SSW im Landtag hat der Herr Abgeordnete Lars Harms.
Landesregierung keine aktuellen Zahlen über die Situation der Forstwirtschaft. Stattdessen wird eingangs auf den Sechsten Forstbericht verwiesen, der die Entwicklung des Waldes und der Forst- und Holzwirtschaft im Zeitraum 1998 bis 2002 beschreibt. Ferner werden die Ergebnisse der zweiten Bundeswaldinventur aus dem Jahre 2002 herangezogen. Auch wenn im Bereich der Forstwirtschaft eher in Jahrzehnten gerechnet wird, hätte ich mir angesichts der derzeitigen Situation, gerade wenn es um unseren Landeswald geht, aktuellere Zahlen gewünscht. Nichtsdestotrotz möchte ich auf den vorliegenden Bericht eingehen.
Wir müssen immer noch erkennen, dass wir noch meilenweit von dem großen Ziel, 12 % Waldfläche in Schleswig-Holstein, entfernt sind. Dies ist bedauerlich. Dennoch gibt es gute Gründe, uns für die bisherige Forstpolitik des Landes in den vergangenen Wahlperioden - nicht in der jetzigen - auf die Schulter zu klopfen. Hierbei denke ich an die Ergebnisse der Bundeswaldinventur von 2002; das war nun einmal in der letzten Wahlperiode. Demnach weisen unsere Wälder einen positiven Trend aus, beispielsweise beim Mischwaldanteil, bei der Naturnähe unserer Wälder und dem Biotopschutz. Insbesondere ist dies auf die Erhöhung des Laubbaumanteils in den letzten 20 Jahren und die Zertifizierung nach FSC zurückzuführen.
Der Schlussbericht der Inventur macht deutlich, welche Potenziale unsere Wälder gerade für die Zukunft haben. Demnach werden - ich zitiere - die Einschlagmenge bis 2017 pro Jahr bis zu 20 % über dem Stand von 2002 liegen, die jährliche Nutzungsmenge in den nächsten 30 bis 40 Jahren um über 30 % zunehmen, die wachsende Holznachfrage bessere Betriebsergebnisse erwarten lassen und die naturnahe und multifunktionale Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein sowohl den ökonomischen als auch den ökologischen und sozialen Anforderungen gerecht.
Dies ist ein durchaus gutes Zeugnis für unsere Wälder und für unsere Forstwirtschaft. Es ist das Ergebnis einer vorausschauenden und nachhaltigen Forstpolitik der letzten zwei Jahrzehnte.
Daher ist es bedauerlich, dass die Förderrichtlinien des Landes jetzt an den GAK-Rahmenplan des Bundes angepasst und dahin gehend geändert wurden, dass die Mindestlaubbaumanteile zuwendungsfähiger Erstaufforstungen nur noch 40 % anstatt zuvor 60 % betragen müssen. Außerdem wird künftig auch bei Mischkulturen die volle Erstaufforstungsprämie gezahlt. Damit wird die Attraktivität für die
Neuanpflanzung von Fichten deutlich erhöht. Dies ist forstpolitisch und naturschutzfachlich ein Rückschritt und nicht im Sinne der Waldbiotopkartierungen der 90er-Jahre.
Erschreckend macht der Bericht deutlich, wie es derzeit um die Situation der Forstbaumschulen und Forstpflanzen in Schleswig-Holstein steht. Hier hat es seit Mitte der 90er-Jahre erhebliche Einbrüche gegeben. Die Landesregierung begründet dies mit knappen Investitionsmitteln sowie der zunehmenden Bedeutung der Naturverjüngung des Waldes. Welcher der beiden Faktoren hierbei den maßgeblicheren Anteil hat, geht aus dem Bericht leider nicht hervor, sodass man keine Planungen vornehmen kann.
Was die Personalstruktur und -entwicklung in den Forstämtern angeht, wird deutlich, dass es dort seit Beginn der 90er-Jahre erhebliche Veränderungen und Rückläufe gegeben hat und die Strukturänderungen auch Schließungen von Forstämtern mit sich gezogen haben. Dies wurde von der Forstverwaltung stets konstruktiv begleitet. Daher ist es unverständlich, dass die Betroffenen seit nunmehr fünf Jahren immer noch im Unklaren darüber gelassen werden, wie die künftige Organisations- und Rechtsform der Landesforstverwaltung aussehen soll.
In dem Bericht wird auf einen Umdruck vom September verwiesen, aus dem hervorgeht, dass eine Arbeitsgruppe aus dem Finanz- und Forstministerium mögliche Rechtsformalternativen mit dem Status quo verglichen hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sich eine Vollprivatisierung, eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder eine BetriebsGmbH als diskussionswürdig herausgestellt haben.
Dass dies so nicht mehr aktuell ist, wissen wir, aber aus dem Bericht geht leider nur hervor, dass die endgültige Entscheidung über die künftige Rechtsform der Forstverwaltung nach Abschluss von Detailprüfungen „zeitnah“ getroffen werden soll - was auch immer das bedeutet.
Natürlich ist es nicht einfach, eine solche Entscheidung für die Zukunft zu treffen, aber ich möchte zu bedenken geben, dass sich die Landesregierung bereits seit nunmehr fünf Jahren mit mehreren Modellen der Rechtsformänderung befasst. Allerdings muss ich sagen, dass es aufgrund des forstpolitischen Kahlschlages der letzten Wochen und Monate wichtig ist, dass jetzt Ruhe einkehrt und dass die politischen Einflussmöglichkeiten für uns weiterhin erhalten bleiben.
Wir sollten den Minister mit dem Wald nicht alleinlassen. Daran sollte sich eine zukünftige Organisations- und Rechtsform orientieren.
Ich danke Herrn Abgeordneten Harms. - Das Wort für einen Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Günther Hildebrand.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz. Ich muss nur zwei Dinge klarstellen.
Ich stelle fest - weil das vorhin konkret angesprochen wurde -: Ich habe nie eine Einladung zur Sitzung eines Beirates der Forst- und Holzwirtschaft bekommen. Sicherlich kann man darüber streiten, ob Abgeordnete da mit am Tisch sitzen sollten. Aber wenn man gar keine Einladung bekommt, kann man auch nicht daran teilnehmen.
Verehrte Kollegin Redmann, Antworten auf die von mir hier vorhin am Rednerpult gestellten Fragen finden Sie im Sechsten Forstbericht nicht. Mir ist es wenigstens nicht gelungen, die Antworten zu erfahren. Liebe Kollegin, da müssten Sie mir bitte die entsprechenden Stellen zeigen.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein, die zeigt sie aber mir! - Sandra Redmann [SPD]: Billige Anmache! - Weitere Zurufe)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1071 dem Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist geschehen.
Jetzt haben wir noch das besondere Vergnügen, die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache zu behandeln. Ich versuche, es schnell hinzukriegen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater (StBerVG) vom 18. November 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 168)
Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Günter Neugebauer, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte mich jetzt natürlich unbeliebt machen, indem ich Sie über den Inhalt unserer Beratungen informiere.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so geschehen.
Ich erteile der Berichterstatterin des Sozialausschusses, der Frau Abgeordneten Siegrid Tenor-Alschausky, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 25. März 2006 sowie zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesenen Gesetz
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt er dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/623 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden.