Wir haben in der Debatte zum Thema Klimaschutz eine sehr ausführliche und tiefgehende Diskussion im Plenum geführt. Das können wir im Ausschuss fortsetzen, sodass hier nicht allzu viel zu ergänzen bleibt. Nachdem der Kollege Nabel seinen Beitrag zu einem kleinen Exkurs in Sachen Haushaltspolitik genutzt hat, möchte ich den einen oder anderen Kommentar dazu anbringen.
und dem, was wir inhaltlich erreichen wollen, ist heute in der Debatte zum Klimaschutz sehr deutlich geworden. Der Minister hat gerade über die Bedeutung der Landwirtschaft in diesem Bereich Wichtiges gesagt. Deshalb ist es mit einem großen Fragezeichen zu versehen, wenn man meint, innerhalb des Haushalts eine Schieflage verorten zu wollen. Im Gegenteil. Wenn wir eine zukunftsgerichtete Umweltpolitik machen wollen, und zwar nicht nur im Klimabereich, sondern insgesamt, wird es uns im Laufe der nächsten Jahre nicht weiterhelfen, wenn wir innerhalb der bestehenden Strukturen Jahr für Jahr über Haushaltspositionen feilschen. Gerade mit Blick auf die zukünftige und langfristige Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand insgesamt brauchen wir eine Verlagerung und eine Abkopplung der Umweltpolitik von den finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Hand insgesamt.
Wir wollen Lust machen zum Mitmachen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger motivieren, mitzumachen, sich einzubringen. Genau das sind die Punkte, die in den nächsten Jahren unseren Schwerpunkt bilden müssen, nicht so sehr die Frage, wo der eine oder andere Euro mehr oder weniger ausgegeben wird. Wenn ich Sie kurz zitieren darf: Wir wünschen uns an dieser Stelle ein wenig mehr Flexibilität von unserem Koalitionspartner.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch eine Anmerkung loswerden: Ich denke, der Aspekt der Föderalismusreform ist in dieser Debatte etwas unterbelichtet worden, denn mit der Föderalismusreform ist Umweltpolitik Landespolitik. Man kann sagen, dass sie schon immer eine Kernaufgabe der Länder gewesen sei, aber die Föderalismusreform hat dazu geführt, dass dies nun wirklich so ist. Das heißt, Klima- und Umweltpolitik ist eine Kernaufgabe unserer Landtagspolitik.
Ich denke, das haben wir noch nicht verinnerlicht. Darum stehen wir vor der Gratwanderung von Klimapolitik einerseits als nationaler Politik und andererseits als Frage, was wir in den Ländern machen können. Darum ist es sinnvoll zu sagen, was die norddeutschen Länder gemeinsam bewirken können. Es geht nicht darum, einen Rat zu bilden, der noch einmal berichten und noch einmal die Dinge darlegen soll. Vielmehr geht es um die Frage, was
wir gemeinsam umsetzen können. Was ist typisch, wenn es um die Klimafragen der norddeutschen Küstenländer geht? Ich denke, das sollte auch im Mittelpunkt der Ausschussberatungen stehen, denn dann werden wir das Rad nicht neu erfinden. Wir werden dann sagen, was wir aus unserer Position heraus in Sachen Klimapolitik beitragen können.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Drucksache 16/1053 an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Auf der Tribüne begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften der Realschule mit Grund- und Hauptschulteil Pönitz sowie Teilnehmer eines Kurses des Instituts für berufliche Aus- und Fortbildung, Kiel, mit den jeweiligen Lehrkräften. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG)
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung - Abschaffung der Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten
Zunächst erteile ich dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit den ihm durch Plenarbeschluss vom 1. Juni 2006 überwiesenen Gesetzentwürfen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006, beschäftigt und eine schriftliche Anhörung zu den Vorlagen durchgeführt.
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er dem Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein abzulehnen.
Den Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung - Abschaffung der Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten -, Drucksache 16/768, empfiehlt er dem Landtag einstimmig zur Ablehnung.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Vorsitzenden der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz, das wir jetzt in zweiter Lesung beraten, haben wir eine grundlegende Modernisierung des Kommunalwahlrechts vorgeschlagen. Es geht dabei um mehr Demokratie, um mehr Möglichkeiten für die Bürger und Bürgerinnen, Einfluss auf die Listen der Parteien zu nehmen, um eine gerechtere Verteilung der Sitze auf die Parteien und um die Erleichterung von Kandidaturen. Nichts von dem, was wir vorgeschlagen haben, ist neu. In den meisten anderen Bundesländern wird das längst praktiziert. In Hamburg wurde die Modernisierung des Wahlrechts vor zwei Jahren durch einen Volksentscheid durchgesetzt. Mit der pauschalen Ablehnung dieses Gesetzes beweist die Große Koalition nur eines: Sie ist immer noch zu sehr mit sich selbst beschäftigt und sie ist nicht in der Lage, neue Impulse von außen an sich ranzulassen.
Da wir dieses Gesetz in zweiter Lesung behandeln und daher schon ausführlich darüber beraten haben, werde ich nicht noch einmal auf die einzelnen Passagen eingehen. Ich beschränke mich auf die Diskussion um die Fünfprozentklausel. Die Fünfprozenthürde wurde mittlerweile in fast allen Flächenländern abgeschafft. In mehreren Fällen geschah das durch Gerichtsurteile. Die Fünfprozenthürde ist eine Einschränkung der Chancengleichheit, die eine besondere Rechtfertigung verlangt. Im Bundestag und in den Landtagen wird sie von den Gerichten akzeptiert, weil dort die Handlungsfähigkeit der Regierung im Vordergrund steht. Auf kommunaler Ebene zieht dieses Argument nicht. In allen Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema haben sich die Gerichte eindeutig gegen die Fünfprozentklausel ausgesprochen. Deshalb wurde sie in fast allen Bundesländern abgeschafft, ohne dass die Kommunalwahl darunter gelitten hat. Durch die Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist auch das letzte Argument gefallen, den Zugang zu den Parlamenten einzuschränken. Es ist nicht einzusehen, dass Stimmen verloren gehen, obwohl sie für die Erringung eines Mandats im Kommunalparlament ausreichen.
Ich kündige deshalb an dieser Stelle an: Wenn der Landtag das vorliegende Gesetz ablehnt, dann wird meine Partei gegen dieses Gesetz eine Klage einreichen. Es ist schwer begreiflich, wieso die Mehrheit hier im Landtag ein Gesetz verabschieden will, obwohl sie weiß, dass das Gesetz rechtlich nicht handhabbar ist. Das wirft kein gutes Licht auf das Parlament. Es wirft auch kein gutes Licht auf die Politik. Vor allem aber wirft es kein gutes Licht auf diese Koalition.
Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie aus ihrer Verweigerungsecke, kommen Sie aus Ihrer Schmollecke heraus! Dies hier ist kein Kindergarten, dies ist das Landesparlament!
Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Antrag des SSW: Der SSW beantragt, die Direktwahl von Landräten - und ich glaube auch von Bürgermeistern - abzuschaffen. Wir haben in der Partei ausführlich darüber diskutiert. Das war lange Zeit die Position der Grünen. Die Grünen haben sich vor zehn Jahren, als die Debatte darüber stattfand, gegen die Direktwahl ausgesprochen. Auf unserem letzten Parteitag haben wir auf meinen Antrag hin unsere Position geändert. Wir sind für Direktwahlen, weil wir glauben, dass sie mehr Demokratie bringen.
Wir glauben, dass die Bürger gern Direktwahlen durchführen. Liebe Anke Spoorendonk, daher muss ich mit Bedauern sagen, dass ich deinen Antrag nicht unterstützen werde. Deswegen wird meine Fraktion dagegen stimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Abschaffung der Direktwahl der Landräte und auch der hauptamtlichen Bürgermeister ist das Hauptthema, das wir anzusprechen haben.
Nach Auskunft der Landräte sind 90 % der Aufgaben, die sie wahrzunehmen haben, nach Weisung zu leisten.
Die Frage, ob sich daraus eine Direktwahl ableiten lässt, kann dann, wenn dies stimmt, berechtigt bezweifelt werden. Welche Aufgaben werden wahrgenommen? Entscheidend für die künftige Regelung ist: Die Aufgabenwahrnehmung ist für uns maßgeblich für die Fragestellung, ob Landräte direkt oder nicht direkt gewählt werden sollen. Mein Kollege, Kreistagspräsident Petersen aus Schleswig-Flensburg, pflegt immer zu sagen: Es sind eben nicht 90 %. Wir haben Aufgaben nach Weisung zu lösen, wir haben pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben und wir haben reine Selbstverwaltungsaufgaben. Im Übrigen haben wir in der Koalition - und ich denke auch im ganzen Haus - den Wunsch, mehr Selbstverwaltungsaufgaben zu entwickeln. Auch das gehört zu dieser Diskussion.
In dieser Erörterung heißt es, die Wahlbeteiligung sei ein Indikator für die Abschaffung der Direktwahl. Ich meine, das ist ein falscher Ansatz.
Wenn man die Wahlbeteiligung zum Maßstab machen würde, dann würde man irgendwann zu dem Ergebnis kommen müssen, dass das, was unter 50 oder 60 % ist, nicht sein kann. Das kann irgendwo
nicht stimmen. Unsere kommunalpolitische und kreispolitische Praxis ist zu diesen Themen von einigen Merkmalen geprägt. Wir haben eine starke Machtfülle der Landräte. Das kann man nicht bestreiten. Mancherorts wird das Bild vermittelt, eigentlich sei manches aus den Kreistagen überflüssig. Ich sage das so offen. „Mancherorts“ habe ich gesagt: Nicht überall! Man darf nicht einzelne Bereiche verallgemeinern!
Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Direktwahl ein öffentliches Wirken erzeugt. Das kann gar nicht strittig sein. Wer direkt gewählt werden will, wird sich um Sympathie bemühen und in diesem Bereich tätig sein.
Der Innenminister hat sich Mitte 2006 für die Abschaffung der Direktwahl der Landräte ausgesprochen. Dies ist eine vorschnelle Aussage gewesen. Ich will einige Punkte beleuchten, die angesprochen worden sind. Die Frage der demokratischen Legitimation als Abhängigkeit von der Wahlbeteiligung habe ich ausgeführt; das kann es im Ergebnis nicht sein.