Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

(Dr. Heiner Garg)

Herr Kollege Garg, auch der Weg in die Staatsmedizin rechtfertigt keine Zeitüberschreitung von 25 %. - Ich erteile nunmehr für die Fraktion der CDU der Frau Abgeordneten Ursula Sassen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesundheitsreform, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, ist der Versuch der Großen Koalition in Berlin, die Finanzierung des Gesundheitswesens in Deutschland langfristig auf eine sichere Basis zu stellen, demografiefest zu machen und Kosten zu sparen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Das ist Wunsch und Forderung aller Akteure im Gesundheitswesen und wird auch nicht infrage gestellt.

Der jetzt von der Bundesregierung aufgezeigte Weg dorthin ist allerdings - das gebe ich zu - schwer nachvollziehbar.

(Beifall bei der FDP)

Ziel muss es sein, auch in Zukunft alle Versicherten am medizinischen Fortschritt teilhaben zu lassen und eine medizinische und pharmazeutische Versorgung sicherzustellen. Die Versicherten, die Kranken müssen im Mittelpunkt stehen, was das Gesundheitswesen betrifft. Anreize für gesundheitsförderndes Verhalten können wesentlich dazu beitragen, Gesundheit zu stärken und Kosten zu senken. Ich begrüße daher, dass Prävention einen hohen Stellenwert im Gesetzentwurf hat.

Als CDU-Politikerin habe ich natürlich Vorstellungen und Wünsche an eine Reform des Gesundheitswesens, die sich in Reinkultur - so wird es vielen gehen auch auf der anderen Seite - in einer Großen Koalition leider nicht verwirklichen lassen. So darf aus meiner Sicht die PKV als unliebsame Konkurrenz zur GKV nicht weiter geschwächt werden. Die Eigenständigkeit der PKV ist zu wahren. Regulierungen im Gesundheitswesen allein auf der Einnahmenseite senken den Kostendruck nicht, also muss man die Ausgabenseite in Angriff nehmen, entweder in Form administrativ gesteuerter Staatsmedizin oder durch weniger Staat und mehr freie Marktwirtschaft. Ich mache keinen Hehl daraus, dass auch mir die nicht zu übersehenden staatsmedizinischen Tendenzen der Gesundheitsreform Sorge bereiten.

Ich könnte an dieser Stelle eine Fülle von Aussagen verschiedener Gesundheitsexperten - auch oben sitzen einige - und CDU-politischer Forderungen einbringen, aber wir sind hier leider nicht bei „Wünsch dir was“, sondern mitten im Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsreform einer Großen Koalition.

Lieber Herr Kollege Dr. Garg, was soll Ihr heutiger Antrag? Nachdem wir bereits am 13. Dezember 2006 den gemeinsamen Antrag von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zurückzuziehen, abgelehnt haben, können Sie doch nicht ernsthaft heute erwarten, dass wir der Variante „im Bundesrat ablehnen“ zustimmen. Das wäre unrealistisch. Meine Fraktion steht in vielen Punkten der Gesundheitsreform sehr kritisch gegenüber und nimmt Bedenken aus der Fachwelt ernst. Wir haben nach unserer Anhörung am 15. November wesentliche Kritikpunkte der gesundheitspolitischen Akteure in Schleswig-Holstein in die entscheidenden Gremien eingebracht, wie erfolgreich zum Beispiel an der Diskussion oder der Bewegung um die Themen Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen und der Reduzierung der Belastung der Krankenhäuser zu verzeichnen ist. Wir werden den Dialog mit den Gesundheitsexperten fortsetzen. Ich vertraue im Übrigen darauf, dass die Aussage der Ministerin, keiner Reform zuzustimmen, die Schleswig-Holstein nicht zuzumuten ist, und ich vertraue auch darauf, Frau Ministerin

(Zurufe)

- dem Ministerpräsidenten vertraue ich ziemlich blind -, dass Sie die Interessen des Gesundheitslandes Schleswig-Holstein mitnehmen und auch die Forderungen des Koalitionspartners CDU berücksichtigen. Im Übrigen verweise ich auf die vorausgegangenen Debatten zu diesem Thema. Herr Kollege Garg, Sie können gerne noch einmal wirksam in einem Dreiminutenbeitrag alles das sagen, was Sie sonst auch schon gesagt haben.

(Zurufe von der SPD: Nein!)

- Sie hören, vielleicht ersparen Sie es uns.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die Fraktion der SPD erteile ich der Abgeordneten Jutta Schümann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht, dass ein Dreiminutenbeitrag von Herrn Kollegen Garg uns in der Sache sehr viel

weiterbringen wird. Er hat sehr eindrucksvoll, sehr lautstark, fast ein bisschen kabarettistisch seine Position zum x-ten Male wiederholt. Ich finde, wir müssen aufpassen, dass die Diskussion nicht in eine Ecke driftet, die der Ernsthaftigkeit der Sache so langsam nicht mehr gerecht wird.

Zum erneuten Male diskutieren wir das GKVWettbewerbsstärkungsgesetz im Landtag. Es ist durchaus plausibel, dass die FDP uns nun zum Abschluss der Beratungsphase auf Bundestags- und Bundesratsebene auffordert, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich finde das sehr bedauerlich, schließlich hat es doch im Beratungsverfahren einige Veränderungen und durchaus auch Verbesserungen im Sinne des Landes Schleswig-Holstein gegeben. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Ausgangspositionen von CDU und SPD vor Beginn der Verhandlungen zur Reform unterschiedlicher nicht hätten sein können. Ich wiederhole mich hier: auf der einen Seite Kopfprämie, auf der anderen Seite Bürgerversicherung. Somit ist dieses Ergebnis, auch das, was uns jetzt vorliegt, nach wie vor auf der Grundlage eines politischen Kompromisses entwickelt worden und auch so zu bewerten. Wer glaubt, dass es in absehbarer Zeit möglich sein wird, eins zu eins die CDU-Position mit ihrer zentralen Forderung nach einer Kopfprämie oder die SPD-Position nach einer hundertprozentigen Bürgerversicherung umsetzen zu können, der träumt.

Meine Fraktion und ich vertreten deshalb die Auffassung, pragmatisch an Lösungen weiterzuarbeiten und aus landespolitischer Sicht insbesondere dafür zu sorgen, dass für Schleswig-Holstein im Bereich des Gesundheitswesens keine gravierenden Nachteile entstehen und dass sich insbesondere keine Nachteile Schleswig-Holstein-spezifisch herausbilden. Da erwähne ich als ein besonderes Stichwort immer wieder die zukünftige Finanzierung der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser.

Wir haben darauf hingewiesen, dass die geplante einprozentige Budgetabsenkung für unsere Krankenhäuser ein zusätzlicher Wettbewerbsnachteil sein wird. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass gerade an diesem Punkt Veränderungen erfolgt sind. Wir werden weiterhin fordern und uns dafür einsetzen, dass unsere Krankenhäuser mit ihrer finanziellen Ausstattung nicht benachteiligt werden im Verhältnis zu den Krankenhäusern der anderen Bundesländer. Es ist ebenso zu begrüßen, dass die Idee, im Bereich der Rettungsdienste die vorgesehene pauschale dreiprozentige Kürzung der Leistungsentgelte wahrscheinlich entfallen wird. Das bedeutet, dass wir auch zukünftig auf der kommunalen

Ebene eine Dienstleistung in der bisherigen Form und Qualität gewährleisten können.

Zu dem Zwischenresumee, das wir derzeit vor dem Abstimmungsverfahren im Bundesrat ziehen, gehört auch das Ergebnis des vor kurzem vorgelegten Gutachtens der Sachverständigen Rürup und Eberhard Wille, die gerade für Schleswig-Holstein deutlich machen, dass Schleswig-Holstein aller Voraussicht nach nicht finanziell benachteiligt wird, dass aber insbesondere für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg die Zuzahlung ins System nicht in der Größenordnung erfolgen wird, wie von dort immer signalisiert, und dass deshalb die Begründung der süddeutschen Bundesländer, sich an einem solidarischen Finanzierungssystem nicht zu beteiligen, entfällt.

Ich habe in meiner letzten Rede darauf hingewiesen, dass es in dem Kompromissergebnis Möglichkeiten einer weiteren Strukturveränderung geben kann. Aus unserer sozialdemokratischen Sicht sehen wir nach wie vor die Notwendigkeit, die Finanzierung zukünftig auf eine noch breitere Basis zu stellen, Stichwort Bürgerversicherung. Gleichzeitig erscheint es uns notwendig, und auch das ist hinlänglich bekannt, mehr Steuern ins System zu geben, mindestens in der Größenordnung der Tabaksteuer wie bisher, um zusätzliche Leistungen oder beitragsstabilisierende Möglichkeiten für die gesetzliche Krankenversicherung zu haben. Natürlich - und auch das ist kein Geheimnis - zählt zu unserem Konzept nach wie vor ein stärkeres Einbeziehen der privaten Versicherungen. Wir werden uns politisch weiterhin für solche zusätzlichen Veränderungen einsetzen. Gleichermaßen sind wir aber auch bereit, den bisher ausgehandelten Kompromiss mitzutragen.

Ich möchte zum Abschluss noch einmal deutlich machen, dass es viele positive Auswirkungen der neuen Reform geben wird. Neben zusätzlichen Angeboten, die der demografischen Entwicklung Rechnung tragen, zum Beispiel eine bessere palliative oder geriatrische Versorgung, ist es sicherlich auch ein Verdienst, dass zukünftig in Deutschland kein Mensch mehr ohne eine Krankenversicherung leben wird, und das gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche, die jetzt zum Teil nicht angemessen versorgt sind. Ich bin zuversichtlich, dass wir unser Gesundheitssystem weiterentwickeln werden. Wer ernsthaft glaubt, dass ein derart komplexes System gleich auf Anhieb mit seinen komplizierten Verästelungen reibungslos und bis in Detail zufriedenstellend funktioniert, der träumt. Wir werden sicherlich die gesundheitspolitische Debatte weiter fortsetzen. Wir werden sehen!

(Jutta Schümann)

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Angelika Birk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon vor der Gesundheitsreform hat die Große Koalition Milliardenlöcher in die gesetzliche Krankenversicherung gerissen. Wenigstens 7 Milliarden € werden der GKV im nächsten Jahr fehlen, daran möchte ich nur erinnern! Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer steigen bekanntlich die Arzneimittelpreise und damit auch die Krankenkassenausgaben. Gleichzeitig streicht die Bundesregierung den Bundeszuschuss, den die Krankenkassen bisher zur Finanzierung des Mutterschaftsgeldes und anderer Familienleistungen erhalten haben. Ich rufe dies nur noch einmal in Erinnerung, damit wir uns klarmachen, mit welcher wirren Gemengelage wir es hier beim Thema Steuern zu tun haben.

Die Gesundheitsreform leistet eben keinen Beitrag dazu, diese Belastungen rückgängig zu machen oder auszugleichen, es sei denn, Frau Trauernicht, Sie hätten hier eine brandneue Nachricht, die besagt, dass das alles ganz anders ist. Aus den Zeitungen erschließt sich das zumindest nicht. Beitragserhöhungen um 0,5 % hat Angela Merkel schon vor einiger Zeit vorausgesagt. Das Bundesversicherungsamt erwartet 0,7 Prozentpunkte. Die Krankenkassen selber haben in zum Teil noch höherer Größenordnung Beitragserhöhungen angekündigt. Die Gesundheitsreform erweist sich also nach wie vor trotz aller Anstrengungen, sie zu etwas Rundem zu formen, als eine Reformattrappe.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Finanzierung der Krankenversicherung mit dem Gesundheitsfonds als Geldsammelstelle trägt nicht dazu bei, diese Attrappe standfester zu machen. Tatsächlich wird das Hin-und-her-Überweisen von monatlich über 10 Milliarden € zu völlig überflüssigen Bürokratiekosten führen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Die gezielte Unterfinanzierung durch den ab 2010 gesetzlich fixierten Gleichheitsbeitrag wird die Krankenkassen dazu zwingen, von den Patienten einen Zusatzbeitrag zu erheben. Diese sogenannte kleine Kopfpauschale ist der Hebel, mit dem die

Union auf mittlere Sicht doch noch ihre Kopfprämie durchsetzen will. In den letzten Tagen kommt noch hinzu, dass die privaten Kassen immer wieder Nachforderungen stellen. So verschiebt sich die Balance umso mehr zugunsten der Forderungen der Union je länger die Verhandlungen laufen. Die leidvollen Beiträge aus Bayern sind jetzt vielleicht gestoppt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach wie vor muss man aber Sorge haben, dass die Gesundheitsreform immer ungerechter wird. In dieser Hinsicht möchte ich noch einmal an den Zusatzbeitrag von 8 € erinnern. Er belastet die Geringverdiener vergleichsweise höher als die Durchschnittsverdiener oder die Besserverdienenden. Das könnte man begründen und ausführen, aber dazu fehlt die Zeit. Es leuchtet aber ein, dass ein gleicher Beitrag nicht für alle Menschen das Gleiche bedeutet.

Die Kassen werden sich also vor allem einen Wettbewerb um einkommensstarke Mitglieder liefern. Diese Ungerechtigkeiten, Fehlanreize und Wettbewerbsverzerrungen werden in der Koalition auch nicht durch die neuen Änderungen gestoppt. Auch diese Änderungen werden eben nicht schwache Schultern stärken, sondern die starken Schultern belohnen. Die privaten Krankenkassen koppeln sich weiterhin ab und haben trotz der Einschränkungen, die jetzt beschlossen wurden, und der höheren Beitragssätze immer noch die guten Risiken für sich.

Die Anhebung der Zuzahlungen für chronisch Kranke und Krebskranke, die nicht an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, setzt auf das Prinzip Rohrstock. Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen ist jedoch nicht nur eine Frage der materiellen Anreize. Es geht auch um die direkte Ansprache sozial Benachteiligter. Sie nehmen nämlich deshalb nicht an Vorsorgeuntersuchungen teil, weil sie oft nichts davon wissen oder Hemmschwellen haben. Das ist dann aufgrund der höheren Zuzahlungen eine Umverteilung zuungunsten der sozial Schwachen. Wir brauchen uns in diesem Zusammenhang nur das Thema des Rauchverhaltens zwischen Gymnasiasten und Hauptschülern anschauen, dann wissen wir, wovon wir reden. Insofern kommen wir mit einem finanziellen Rohrstock an dieser Stelle nicht weiter.

Wir haben schon lange und häufig über die Belastung der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser und der Rettungsdienste gesprochen. Ich brauche hierzu nicht alles zu wiederholen. Sie alle können inzwischen schon vorsingen, dass wir als Bundesland hier besonders benachteiligt sind. Zwar gibt es noch Bewegung in dieser Frage, jedoch ist noch

(Jutta Schümann)

nichts entschieden. Ich glaube nicht, dass wir dieses Thema völlig vom Tisch bekommen. Das wäre aber notwendig, um das Kriterium zu erfüllen, das wir seitens der Opposition schon in der letzten Sitzung im Zusammenhang mit dieser Debatte aufgestellt haben, nämlich dass unser Land nicht doppelt belastet werden darf. Die Bayern schreien wegen höherer Belastungen ohne Grund. Wir, die wir tatsächlich betroffen sind, sollten unsere Interessen wahrnehmen und schon allein aus diesem Grund der Gesundheitsreform nicht zustimmen. Es gibt aber auch übergeordnete bundesgesetzliche Gründe, weshalb meine Fraktion die Gesundheitsreform ablehnt. Sie füllt keine Gerechtigkeitslücken, sie reißt neue auf.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wird den Faktor Arbeit weiterhin belasten. Genau dies zu verändern, war aber doch Grund, die Reform zu fordern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Deshalb werden wir trotz der Verbesserungen, für die sich auch unsere Ministerin beispielsweise im palliativmedizinischen und im geriatrischen Bereich oder auch in anderen kleineren fachlichen Teilbereichen starkgemacht hat, ablehnen. Wir können der Landesregierung nur nachdrücklich raten: Sagen Sie Nein!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich Herrn Kollegen Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Landtagstagung lehnte die Mehrheit dieses Hohen Hauses den gemeinsamen Vorschlag der Opposition ab, das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzuziehen. Trotz der weit verbreiteten Kritik an diesem Gesetz hält die Große Koalition wider besseren Wissens unbeirrbar an dieser Gesundheitsreform fest. Bereits zum dritten Mal innerhalb von zehn Monaten haben sich CDU und SPD auf einen neuen Gesundheitskompromiss einigen müssen. Allerdings hat die erneute Einigung das Gesetz nicht verbessert. Im Gegenteil, die sogenannte Gesundheitsreform - und mehr ist es nicht - wird immer mehr verwässert, undurchsichtiger und bürokratischer.