kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 des Grundgesetzes und unterliegt nicht landesplanerischen Entscheidungen. Die Repowering-Maßnahmen gehen nicht so schnell voran, wie man erwarten könnte. Das hat übrigens viel damit zu tun, dass die alten Anlagen eine Art VW-Käfer-Qualität haben, sie laufen und laufen. Die Reparatur- und Wartungskosten halten sich in Grenzen, die Einnahmenseite brummt. Das ist ein Teil der Qualität, die wir haben. Trotzdem gibt es eindrucksvolle Beispiele für Repowering unter den geltenden planerischen Rahmenbedingungen. Zum Beispiel gibt es in Fehmarn ein Projekt, das bundesweit Beachtung gefunden hat, aber auch in der Gemeinde Ellhöft und im Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog. Auch dort gibt es Planungen und Umsetzungen, die bundesweit beispielgebend sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss einen weiteren nicht unerheblichen Aspekt hervorheben. Eines der wichtigsten Arbeitsfelder, das im Zuge der Verwaltungsstrukturreform auf die kommunale Ebene delegiert werden soll, eine Gestaltungsaufgabe, ist die Aufstellung der Regionalpläne. Es würde die kommunalen Akteure schon sehr befremden, wenn jetzt durch das Land, ohne dass ein Handlungsbedarf besteht, eben mal schnell einer künftig kommunalisierten Regionalplanaufstellung in der beantragten Weise durch Fortschreibung der Regionalpläne vorgegriffen würde. Im Gegenteil arbeiten wir daran, mit dem in Aufstellung befindlichen neuen Landesentwicklungsplan einen Gestaltungsrahmen für eine kommunal verfasste Regionalplanung zu erstellen. Diese soll möglichst zeitgleich mit den Ergebnissen der Verwaltungsstrukturreform auf den Tisch kommen. Alle Erfahrungen mit dem Thema Windenergie, Repowering, können von der kommunalen Ebene genutzt und gegebenenfalls durch eine Fortschreibung der Regionalpläne umgesetzt werden. Den Weg würden wir gern begleiten.
Frau Kollegin Poersch, Ihre ausdrückliche Bitte an die Landesregierung will ich hier gern aufnehmen. In der Tat bietet das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, das die Kollegin Hagedorn und der Kollege aus Nordfriesland angeschoben haben und die zusammen dafür gesorgt haben, dass das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz besteht, erhöhte Möglichkeiten für Kabel und wir sollten uns nicht in die Situation bringen, dass wir gegen den Willen der Bürger vor Ort wieder Hochleitungen durchsetzen müssen. Ich müsste dann sozusagen als Enteignungsminister auftreten. Das will ich wirklich nicht. Insofern richtet sich der Appell an E.ON, dafür zu sorgen, dass das geschieht, was nötig ist.
(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können uns ja zu einem freundlichen Gespräch einladen!)
- Lieber Herr Kollege Matthiessen, Sie kennen meine Freundlichkeit, die ist sprichwörtlich. Insofern können wir gern mit E.ON darüber reden. Aber ich muss den Kollegen Austermann noch mit ins Boot kriegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wind, so sagt man, ist Luft, die es eilig hat. Der SSW hat es mit dem Antrag vielleicht ein bisschen zu eilig. Nach meiner Überzeugung besteht aus den genannten Gründen bei aller Übereinstimmung in den Zielen zurzeit kein Handlungsbedarf in Sachen Regionalplanung, sondern eher bei den Themen, über die wir gerade gesprochen haben.
Ich danke dem Herrn Innenminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/1223 federführend dem Rechtsausschuss und mitberatend dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir eine geschäftsleitende Bemerkung. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, Tagesordnungspunkt 27 am Donnerstag nach Punkt 26 der Tagesordnung zu behandeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Be
nachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Der Petitionsausschuss kann sich mit allen Anliegen befassen, die sich auf Entscheidungen von Behörden im Land beziehen, und dazu Empfehlungen abgeben. So steht es in der allgemeinen Information des SchleswigHolsteinischen Landtages zum Petitionsausschuss. Genau dieses Recht haben Bürger aus Quickborn in Anspruch genommen, als sie sich gegen die Einschätzung zur Wehr setzen wollten, dass die Neutra-Siedlung in Quickborn ein Kulturgut von ganz besonderer Bedeutung ist.
Für alle, die „Neutra“ heute zum ersten Mal hören, sei dies gesagt. Richard Neutra war ein österreichisch-amerikanischer Architekt, der vor allem in Südkalifornien tätig war und insbesondere innerhalb der USA als wichtiger Vertreter der klassischen Moderne in der Architektur gilt. Neutra lebte von 1892 bis 1970. Seine Häuser, um die es in Quickborn geht, wurden in den 60er-Jahren errichtet.
Nun mag man darüber streiten, ob nur rund 40 Jahre alte Häuser bereits denkmalgeschützt werden müssen beziehungsweise können. Man mag auch über die besondere Bedeutung der Neutra-Häuser für den Denkmalschutz streiten. Dieser Streit wurde unter den Experten bereits in überaus deutlicher Sprache geführt. Fakt ist jedoch, dass sich vor dem Hintergrund dieses Streits Petenten an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages gewandt und um Hilfe gegen die Benachteiligungen gebeten haben, die sich aus der Unterschutzstellung ergeben würden.
Mit der Unterschutzstellung sind faktische Eigentumsbeeinträchtigungen verbunden, die für Eigentümer oft nicht hinnehmbar sind: Da darf keine Wärmedämmung mehr angebracht werden, kein Umbau erfolgen, die Gartenanlage muss unverändert bleiben et cetera. Für alles bedarf es erst einer zusätzlichen Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde. Diese ist aber so gut wie ausgeschlossen, wenn durch die gewünschte, teilweise sogar erforderliche Maßnahme des Eigentümers das äußere Erscheinungsbild im Sinne Neutras verändert wird. Selbst Sonnenkollektoren auf dem Dach würden das Erscheinungsbild stören und werden nicht zugelassen. Dabei wurden durch die Bauaufsicht jahrelang Bauanträge genehmigt, die dazu geführt haben, dass praktisch kein Neutra-Haus mehr im Originalzustand erhalten ist und Um- und Anbauten völlig stilfremd vorgenommen wurden. Außerdem zogen es die in der Regel deutschen Eigentümer vor, ihre Gärten durch hohe Hecken und Gartenzäune nach dem Motto „My home ist my castle“
einzufrieden, anstatt ihr Haus in arrangierten freien Gärten und Gartenlandschaften zu platzieren, wie es Neutra vorsieht.
Die Stadt Quickborn hat nichts unternommen, um die Anlage zum Beispiel durch eine entsprechende Bauleitplanung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten. Im Gegenteil, der Bebauungsplan war rechtswidrig und musste aufgehoben werden. Eine Neuaufstellung des B-Planes kommt aus Sicht der Stadt Quickborn nicht in Betracht.
Nach einem Ortstermin, Anhörungen der Petenten, einer Stellungnahme der Staatskanzlei und ausführlichen Beratungen kam der Petitionsausschuss deshalb zu dem Schluss, dass - ich zitiere -:
„Die Eintragung in das Denkmalbuch ist mit einer nicht tolerierbaren Eigentumsbeeinträchtigung verbunden und hat für die Eigentümer im Sanierungsfalle einen nicht zu vertretenden Mehraufwand zur Folge.“
Im Ergebnis formulierte der Petitionsausschuss mit Beschluss vom 21. November 2006 die Empfehlung, „dass eine Festlegung der Siedlung als Denkmalschutzbereich den Bedürfnissen des Denkmalschutzes hinreichend gerecht wird und damit auch den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke entgegenkommt“. - So weit, so gut. Was aber tut das Landesamt für Denkmalpflege? Es ignoriert diesen Beschluss vollständig. Ohne das Votum des Petitionsausschusses überhaupt abzuwarten, schließt es zum einen alle Widerspruchsverfahren mit Ausnahme der im Petitionsverfahren noch anhängigen Verfahren mit einer Zurückweisung ab, obwohl auf den beispielhaften Charakter dieses Verfahrens hingewiesen wurde. Schließlich lehnt es auch noch die verbleibenden Verfahren mit der lapidaren Begründung ab, die Petitionsverfahren wären jetzt abgeschlossen, ohne den Inhalt des Beschlusses zu berücksichtigen beziehungsweise auf ihn einzugehen.
Das ist ganz klar eine Missachtung der Arbeit des Petitionsausschusses. Das ist Ignoranz gegenüber dem Parlament. Das ist nicht hinnehmbar. Wir beanstanden dies ausdrücklich.
Es ist nun Aufgabe des Ministerpräsidenten als oberste Denkmalschutzbehörde, nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Denkmalschutzgesetzes dieses wieder geradezurücken und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Eine solche Lösung kann nicht die Unterschutzstellung jedes einzelnen Hauses beinhalten. Vielmehr sollte sie eine Ausweisung der
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es waren schon recht starke Worte Herr Hildebrand, die Sie hier gebraucht haben. Behauptungen werden durch Wiederholungen aber nicht klarer und deutlicher und auch nicht richtiger.
Um es gleich einmal klarzustellen: Sie haben davon gesprochen, dass die Widerspruchsverfahren allesamt eingestellt worden sind, obwohl noch ein Petitionsverfahren lief. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist die Hälfte der Widerspruchsverfahren bereits abgewiesen worden, bevor das erste Petitionsverfahren lief. Diese Verfahren können Sie also nicht einrechnen. Im Übrigen hat man bei den anderen Verfahren keine Teilnahme am Petitionsverfahren feststellen können, sodass diese Widerspruchsverfahren zügig abgewickelt worden sind. Sonst wären vielleicht auch noch andere Rechtsansprüche daraus entstanden.
Herr Hildebrand, nun zu Ihrem Antrag! Ich betrachte ihn als große Herausforderung für ein Parlament, also für uns alle, die wir hier sitzen. In dem Antrag werden wir nämlich aufgefordert, nicht etwa politische Entscheidungen zu treffen, sondern zutiefst fachliche und in diesem Fall denkmalpflegerische Einzelfallbeurteilungen abzugeben. Ich möchte die Diskussion hier jedoch nicht weiter in Richtung von korrektem beziehungsweise falschem Rollenverständnis treiben. Vielmehr will ich auf die einzelnen Positionen des Antrages eingehen.
Ist die Neutra-Siedlung ein Kulturdenkmal? Das Reizvolle an Kunst und Kultur ist, dass jeder mitreden und für sich selbst entscheiden kann, was er für schön, wichtig, erhaltenswert und so weiter erachtet. Hier aber geht es nicht um den persönlichen Geschmack, sondern um die fachliche Beurteilung, ob eine Wohnanlage als Kulturdenkmal anzusehen und für alle Bürger unseres Landes zu schützen ist.
Dieses Parlament hat auch zu diesem Zweck Rahmenrichtlinien in Form eines Gesetzes zum Denkmalschutz festgelegt. Die Anwendung des Gesetzes liegt jedoch in den Händen der zuständigen Fachbehörde, in diesem Fall in den Händen des Landesamtes für Denkmalpflege. Dieses hat auf der Grundlage objektivierbarer Kriterien die fachlichen Entscheidungen zu treffen, die selbstverständlich gerichtlich überprüfbar sein müssen.
Zum Zweiten. Wie ist die Neutra-Siedlung zu schützen? Auch in diesem Punkt wird wieder eine fachliche und keine politische Entscheidung gefordert. Unter Fachleuten ist unumstritten, dass der Denkmalbereich in seiner jetzigen rechtlichen Ausgestaltung zum Schutz einer Siedlung nur bedingt tauglich ist. Der Denkmalbereich schützt lediglich das Erscheinungsbild der gesamten Siedlung, Veränderungen an einem einzelnen Gebäude könnten nicht denkmalgerecht gesteuert werden.
Bei der vom Landesamt vorgenommenen Gruppenunterschutzstellung kann dem gegenüber die Bausubstanz jedes einzelnen Gebäudes geschützt werden. Hierzu ist vielleicht noch anzumerken, dass bei der von der Koalition angekündigten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auch das Thema Denkmalbereich zu diskutieren ist. Dann ist nach meinem Rollenverständnis auch wieder das Parlament zu Recht als politische Entscheidungsebene gefragt.
Abschließend noch einige Worte zum Verfahren: Bei denkmalpflegerischen Entscheidungen dieser Tragweite ist Information und Aufklärung der Beteiligten beziehungsweise Betroffenen im Vorfeld von herausragender Bedeutung.
In dieser Hinsicht ist sehr viel Arbeit geleistet worden. Man sollte aus den Erfahrungen lernen und die Vorgehensweise weiter verbessern, auch wenn der bisherige Ablauf des Verfahrens rechtlich absolut einwandfrei ist.
Abschließend vielleicht noch ein Wort zu dem, was von Ihnen zu den Anforderungen und Eingriffen in das Eigentum von Ihnen gesagt worden ist. Die Fälle, die bereits vom Landesamt geregelt worden sind, bei denen es sich um Dämmungsprobleme handelt, um den Einbau anderer Scheiben, um die Wärmeisolierung zu verbessern, wurden im Einvernehmen mit den Betroffenen geregelt. Insofern bin ich sehr hoffnungsfroh, dass wir dieses Thema vielleicht allmählich vom Hals bekommen. Ich jedenfalls freue mich auf die Diskussion im Rahmen der
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Thomas Hölck das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bungalowsiedlung des renommierten Architekten Richard Neutra in Quickborn ist unter Denkmalschutz gestellt worden, weil die Siedlung eine besondere historische, städtebauliche und architektonische Bedeutung hat. Es steht jedem frei, zu einer anderen persönlichen Auffassung zu gelangen. Allerdings darf nicht, wie mit diesem FDP-Antrag geschehen, der Eindruck erweckt werden, der Landtag habe die Möglichkeit, die denkmalrechtliche Unterschutzstellung der Neutra-Siedlung zu korrigieren.