Protokoll der Sitzung vom 21.02.2007

Nachdem der Ausschuss die von SSW und FDP gestellten Änderungsanträge abgelehnt und die der Koalition angenommen hatte, hat er die Geschäftsführerin des Ausschusses beauftragt, bei der Beschlussempfehlung an den Landtag offensichtliche Unrichtigkeiten zu beseitigen und Folgeänderungen zu berücksichtigen.

Einen gleichlautenden Auftrag hat er dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Zuge der Veröffentlichung des Gesetzes erteilt.

Ich möchte Sie auf eine der im Zuge der Erfüllung dieses Auftrages gemachten Änderungen aufmerksam machen, nämlich auf § 25 Abs. 5 Satz 1 und 4. Hierbei geht es um die Verpflichtung der zuständigen Naturschutzbehörde zur flächenhaften Kartierung und um die Ausnahmen von der Kartierungspflicht. Die Intention der Koalition ist eine flächenhafte Kartierung aller Biotope. Dazu zählen neben den in Absatz 1 dieser Vorschrift genannten Biotope auch die Knicks, die in Absatz 3 erwähnt werden. Um also auch die Knicks in die Kartierungspflicht einzubeziehen, bedarf es eines ausdrücklichen Verweises auf diese. Dieser Verweis ist nunmehr der Beschlussempfehlung zu § 25 Abs. 5 zu entnehmen. Für diejenigen, die nachschlagen möchten: Dies ist Seite 37 der Beschlussempfehlung.

Ich weise auf eine noch vorzunehmende notwendige redaktionelle Änderung hin. § 8 Abs. 2 und 3 sollen unverändert bestehen bleiben. Insoweit ist

(Präsident Martin Kayenburg)

die rechte Spalte der Gegenüberstellung noch zu ergänzen.

Meine Damen und Herren, zum Schluss meines Berichts empfehle ich Ihnen im Namen des Umweltund Agrarausschusses, den Gesetzentwurf Drucksache 16/709 abzulehnen und den Gesetzentwurf Drucksache 16/1004 in der Fassung der rechten Spalte der aus der Drucksache 16/1226 ersichtlichen Gegenüberstellung sowie die Anlage einschließlich der soeben genannten redaktionellen Änderung anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Axel Bernstein das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz der Umwelt und unserer natürlichen Lebensgrundlagen hat in unserer Gesellschaft und für unser Land in vielfältiger Hinsicht eine steigende Bedeutung nicht nur in der öffentlichen Diskussion und in der Gewichtung von Themen durch den Bürger, sondern die steigende Bedeutung ergibt sich auch aus unserer Lebensweise und ihren ganz praktischen Auswirkungen auf die Umwelt. Dem hat die Politik Rechnung zu tragen - und dies verstärkt.

Wir können feststellen, dass wir erhebliche Erfolge erzielt haben, angefangen beim Artenschutz bis zur Umweltbildung in vielen Bereichen. Wir haben aber auch festzustellen, dass diese Erfolge nicht ausreichen, wie das Beispiel Klimaschutz deutlich macht. Außerdem ist festzustellen, dass der Weg, den wir zum Schutz von Umwelt und Natur bislang verfolgt haben, offensichtlich nicht als Lösungsmuster beispielsweise für Schwellen- und Entwicklungsländer taugt. Aber diese müssen wir, gerade was den Klimaschutz angeht, auch mitnehmen. Eine grundlegende methodische Modernisierung des Umweltschutzes ist daher geboten.

Eine solche Analyse darf nicht ohne Rückwirkungen auf landespolitische Entscheidungen bleiben. Denn für das Landesnaturschutzgesetz SchleswigHolstein gilt ganz Ähnliches. Wer das Erreichte bewahren und auch in Zukunft den Schutz der Natur nachhaltig sicherstellen will, muss auf gesellschaft

liche, finanzielle und wirtschaftliche Veränderungen der Rahmenlage reagieren.

Die Große Koalition ist sich einig über die große Bedeutung des Naturschutzes für Schleswig-Holstein und in dem Ziel, ihn auf hohem Niveau weiter voranzutreiben. Über den Weg zu diesem Ziel haben wir intensiv diskutiert und ein Ergebnis erzielt, das für beide Partner zu vertreten ist und das sich insgesamt wohl auch sehen lassen kann.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Partner darauf verständigt, das Landesnaturschutzgesetz unter den Gesichtspunkten der Deregulierung und Entbürokratisierung zu überarbeiten. Ich sage: Wenn wir uns darin einig sind, mit weniger Regulierung arbeiten zu wollen, und wenn wir uns einig sind darin, mindestens in der Sache das Gleiche, wenn nicht mehr als bisher erreichen zu wollen, dann müssen wir ein Klima für ein stärkeres Miteinander aller für den Naturschutz schaffen.

(Beifall bei der CDU)

Ansätze, die genau diesem Ziel dienen, finden sich an vielen Stellen des Gesetzes.

Ich möchte im Namen der CDU-Fraktion meinen ganz herzlichen Dank an Minister Christian von Boetticher und die Mitarbeiter seines Hauses für den guten Entwurf, den sie vorgelegt haben, und für die kompetente Begleitung der Beratung aussprechen.

(Beifall bei der CDU)

Die Änderungsanträge zum Entwurf von CDU und SPD, die wir im Umwelt- und Agrarausschuss eingebracht haben, basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Anhörung des Landtages, die eine ganze Reihe wertvoller Anregungen ergeben hat.

Ich möchte an dieser Stelle die Opposition nochmals um Verständnis bitten, dass die Änderungsanträge erst spät zugeleitet werden konnten, da sie, wenn auch in der Sache für keine Fraktion neu, doch für einigen Diskussionsbedarf innerhalb der Koalition gesorgt haben.

(Zuruf von der SPD - Heiterkeit)

- Das ist löblich. - Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Vertretern der SPD im Koalitionsausschuss bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir wichtige Vereinbarungen, wie zum Beispiel hinsichtlich der Formulierung des § 1, treffen konnten. Denn gerade die Formulierung „Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den besonderen Wert privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung für die Erreichung der Ziele des Naturschutzgesetzes“

(Klaus Klinckhamer)

stellt ein wichtiges Signal dar, um noch mehr Menschen zu aktivem Mitmachen im Sinne der Natur zu motivieren.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen deutlich machen, dass wir dem Einzelnen mit seiner Handlungsfreiheit und mit seinem Verantwortungsbewusstsein zutrauen, sich für die Natur wirkungsvoll einzusetzen. Deshalb setzen wir auf Zusammenarbeit und Partnerschaft und deshalb ist auch die Prüfpflicht für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes richtig. Daher erkennen wir ausdrücklich die Rechte der Nutzungsberechtigten und Eigentümer beim Erlass von Schutzverordnungen, beim Sperren von Wegen oder beim Sammeln von Gütern in der Natur an. Wir erkennen ebenso den Beitrag der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zur Erfüllung der Ziele des Naturschutzes ausdrücklich an und stellen sicher, dass diese Ziele auch auf Flächen der öffentlichen Hand weiterhin besonders berücksichtigt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen Ernst mit der Deregulierung. Das wird nicht nur dadurch deutlich, dass das neue Landesnaturschutzgesetz insgesamt schlanker geworden ist, sondern das wird auch im Bereich der Planung deutlich. Wir können künftig auf die Landschaftsrahmenplanung und die Grünordnungspläne verzichten und damit Kosten und Verwaltungsaufwand gerade auf kommunaler Ebene reduzieren. Die maßgeblichen Inhalte für die Natur werden wir künftig über das detailliertere Landschaftsrahmenprogramm und über die Bauleitplanung vorgeben können. Wir orientieren uns an der Praxistauglichkeit eines Gesetzes. Deshalb machen wir es möglich, dass Ersatzzahlungen künftig auch für Pflegemaßnahmen eingesetzt werden können, und deshalb stärken wir das Ökokonto, schaffen einen Anspruch auf Anrechnung zur Kompensation geeigneter Flächen und Maßnahmen und fördern damit die Handelbarkeit dieser Rechte.

Das nutzt der Natur, das nutzt Landwirten und Grundbesitzern, die etwas für die Natur tun wollen, und das nützt Investoren, die eine Kompensation für Eingriffe schaffen müssen. Wir ergänzen dieses Instrument durch eine praktikable Übergangsregelung für die Zeit bis zum Inkrafttreten.

Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz sichern wir den Biotopverbund, präzisieren und erweitern die Liste der landesspezifischen Biotope und reduzieren den Verwaltungsaufwand bei der Kartierung.

Wir führen die schnelle Erfüllung unserer Verpflichtungen zum Schutz von Natura-2000-Gebieten in das Landesnaturschutzgesetz ein, schaffen

damit Rechtssicherheit, Planungssicherheit und stärken den Vertragsnaturschutz.

Gern haben wir die Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen und beispielsweise eine ausdrückliche und erweiterte Formulierung zum Schutz unserer Großvögel, insbesondere des Seeadlers, in das Gesetz aufgenommen. Außerdem haben wir eine tragfähige Lösung für die Stege in Schleswig-Holstein gefunden, die wir, sofern sie vor dem November 1982 errichtet wurden, künftig als genehmigt betrachten. Ich finde, das ist auch nur gerecht, da es zu diesem Zeitpunkt auch kein Verbot, sie zu errichten, gab.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Auf zahlreiche weitere Verbesserungen des Landesnaturschutzgesetzes brauche ich im Detail nicht einzugehen. Das wird im Zuge der Debatte noch getan werden oder ist in der Ausschussberatung ausführlich getan worden.

Meine Damen und Herren, mit dem Landschaftspflegegesetz von 1973 hat die damalige Landesregierung unter Gerhard Stoltenberg die erste umfassende Naturschutzregelung für ein Bundesland erlassen. Es steht Schleswig-Holstein auch weiterhin gut an, dem Schutz der Natur und Landschaft größte Bedeutung beizumessen, um ihres ökologischen Wertes, aber auch um ihrer vielfältigen Bedeutung für ein gesundes und zufriedenes Leben und Arbeiten in Schleswig-Holstein willen. Wir tun das mit einem modernen Landesnaturschutzgesetz, das unseren Weg weg von einem Naturschutz des erhobenen Zeigefingers hin zu einem gemeinsamen Eintreten aller für die Natur konsequent fortsetzt.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Bernstein. Für die SPD-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Konrad Nabel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut vier Monate nach der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im Oktober 2006 liegt uns heute das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zur Novelle des Landesnaturschutzgesetzes vor. Die parlamentarischen Beratungen waren im Wesentlichen eingeschränkt. auf die Beratungen der beiden Koalitionsparteien. Anträge der Oppositionsfraktionen hat

(Axel Bernstein)

ten keine Chance und fanden keine Mehrheit. Nachdem bereits vor der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im September 2006 ein Koalitionsausschuss den von mir Anfang 2006 noch als mangelhaft bezeichneten Ressortentwurf in einigen Passagen verbessert hatte, mussten zwei weitere Koalitionsausschüsse das Gesetz beraten. Zuletzt ging es am 8. Februar ein weiteres Mal um die vor der ersten Lesung in § 1 eingefügte Eigentumsklausel und um die vollständige Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom September 2006. Bereits vor diesem Koalitionsausschuss hatten sich die Facharbeitskreise von CDU und SPD im Gesetzentwurf auf 16 Änderungen einigen können. Den dabei sehr hilfreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums möchte ich an dieser Stelle herzlich danken.

(Beifall bei der SPD)

Mein besonderer Dank gilt dabei aber den Mitarbeitern unserer Fraktionsarbeitskreise, Herrn Johnke und Herrn Wege.

(Beifall bei der SPD)

Bei den beschlossenen Änderungen blieben die nach wie vor geltenden Forderungen, die wir an den Ressortentwurf gestellt hatten und zu denen ich hier im Hause bereits gesprochen habe, unberücksichtigt. Das gilt für den Wegfall der Positivliste, für die verpflichtende Prüfung vertraglicher Lösungen und damit für einen faktischen Vorrang für den Vertragsnaturschutz vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie für den Wegfall der Landschaftsrahmenpläne. All dies verschlechtert die Qualität des Naturschutzes. So wird unserer Meinung nach kein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass vor allem die kommunalen Praktikerinnen und Praktiker die Positivliste und die Arbeitshilfen wie den gestrichenen Knickerlass besonders schmerzlich vermissen. Dies betrifft im Übrigen auch Landräte.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Veränderung der Eingriffs-Ausgleichsregelung, der Wegfall des Vorkaufsrechts des Landes und die Genehmigungsfiktion für Stege dienen nicht dem Naturschutz. Das Landesnaturschutzgesetz hat sich in der heute vorliegenden Fassung gegenüber dem Ressortentwurf dennoch erheblich verbessert. Es ist lesbarer geworden. An einigen - nicht an allen Stellen konnten Rechtsunklarheiten ausgeräumt

werden. Das Gesetz ist damit für die Praxis etwas handhabbarer geworden: