Minister Austermann hat in Sorge um die Gesundheitswirtschaft des Landes kritische Anmerkungen zur Gesundheitsreform gemacht und entsprechende Anträge im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates gestellt, die jedoch nicht in den Vermittlungsausschuss kamen. Damit und mit der Abstimmung im Bundesrat, der am 16. Februar 2007 mehrheitlich für das Gesetz votierte, ist der FDP-Antrag Schnee von gestern.
Wenn dieser Antrag heute dennoch diskutiert wird, geschieht dies aus Respekt vor den großen Veränderungen und noch nicht vollends absehbaren Auswirkungen, die das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz mit sich bringt. Ziel aller Verantwortlichen war es - so hoffe ich - und muss es weiterhin sein, Schaden von den Menschen in unserem Land und dem gesamten Gesundheitssystem abzuwenden und das Gesundheitsland und den Gesundheitsmarkt Schleswig-Holstein zu stärken.
Ob nun wer mit wem nicht ausreichend kommuniziert, wer wen düpiert hat und sonstiges parteipolitisches Profilgehabe - auch das der FDP - interessiert die Menschen nicht. Wichtig ist für sie, was am Ende dabei herauskommt. Die Landesregierung hat mit Ministerin Trauernicht und der Unterstützung des Parlaments mehr für Schleswig-Holstein erreicht, als zunächst möglich schien.
Das ist das Los einer Großen Koalition. Wichtige Begleiter der vergangenen und der zukünftigen Diskussion sind die Akteure im Gesundheitswesen, deren Sachverstand und Praxiserfahrung für die Politik wichtig sind.
Einen kleinen Ausschnitt der Bundesratsdebatte am 16. Februar 2007 habe ich am Fernseher verfolgen können. Die Betroffenheit der Rednerinnen und Redner und ihre Argumentation haben deutlich gemacht, wie schwer der Kompromiss um das GKVWettbewerbsstärkungsgesetz errungen wurde. Die Zustimmung - auch des Landes Schleswig-Holstein - war von Bedenken begleitet, die im Entschließungsantrag zum GKV-WSG zum Ausdruck kommen.
Auf drei Punkte des begleitenden Entschließungsantrags möchte ich besonders eingehen, da diese für Schleswig-Holstein von großer Bedeutung sind. Es heißt dort:
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: Die Entwicklung der Krankenhausversorgung im Hinblick auf die Kostenbelastungen der Krankenhäuser zu beobachten und zu analysieren und gegebenenfalls im Rahmen der geplanten Neuordnung des ordnungspolitischen Rahmens ab 2009 gemeinsam mit den Ländern geeignete Schritte zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und zugleich effizienten Versorgung auch in der Zukunft zu unternehmen.“
„im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Zukunft der Krankenhausversorgung zusätzliche Belastungen der Krankenhäuser zu vermeiden, die die Versorgung der Bevölkerung gefährden könnten.“
Nun kommen wir zu dem Punkt, den Sie vorhin erwähnten. Weiterhin heißt es, er fordere die Bundesregierung auf,
„achtzehn Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfahrungen der Spitzenverbände der Kran
kenkassen bei der Festsetzung der Erstattungshöchstbeiträge und die Auswirkungen auf die pharmazeutischen Unternehmen zu berichten.“
Ich habe sowohl den Mut derer bewundert, die gegen das Gesetz gestimmt haben, als auch derjenigen, die dafür gestimmt haben.
Die Gesundheitsreform und ihre Folgen werden uns noch lange beschäftigen. Sie ist allerdings keine Spielwiese für Profilsüchtige und Ideologen. Wir werden die weitere Entwicklung wachsam begleiten.
Ich danke Frau Abgeordneter Ursula Sassen und begrüße mit Ihnen zusammen auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Grund- und Hauptschule Berkenthin, der Heinrich-Harms-Realschule aus Hutzfeld und der Emil-Possehl-Berufsschule aus Lübeck mit ihren Lehrkräften. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Heiner Garg, Respekt für Ihre Ausdauer. Meinetwegen können wir in jeder Landtagstagung darüber debattieren.
Der Deutsche Bundestag hat über die Reformen im Gesundheitswesen entschieden und der Bundesrat ebenso. Damit ist ein sehr weitreichendes, sehr kritisch diskutiertes Gesetz beschlossen, unter anderem mit dem Ziel, den Versicherten und den Patienten zusätzlichen Nutzen zu bringen. Gesundheit geht alle an, deshalb standen die Verhandlungen der Gesundheitsreform auch im besonderen öffentlichen Interesse. Bei zwei so unterschiedlichen Ausgangspositionen waren auch lange Diskussionen notwendig, nicht nur in Bezug auf die grundlegende Ausrichtung, sondern auch bei den Details.
Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Reform ein politischer Kompromiss ist, zu dem es zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative gibt. Ich glaube in der Tat, bei näherem Hinsehen ist das Ergebnis auch besser als sein bisheriger Ruf.
Man muss bedenken, dass keine Sozialreform der vergangenen Jahre völlig unumstritten war. Die Alternative zu dem jetzt ausgehandelten Kompromiss wäre gewesen, nichts zu tun. Das können wir uns aber nicht leisten, denn wir wollen, dass unsere solidarische Krankenversicherung auch noch für die nachfolgenden Generationen eine gute Gesundheitsversorgung ermöglicht. Schließlich hat sich die Situation der Krankenkassen in den letzten Jahren auch nicht zum Besseren entwickelt, wie auch die zurzeit stattfindenden Beitragserhöhungen deutlich machen, die mit der jetzt geplanten Reform überhaupt nichts zu tun haben.
Ich darf daran erinnern, dass die Reform auch aufgrund der zukünftigen demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts notwendig ist. Hier war es dringend notwendig, die gesetzlichen Regelungen dieser Entwicklung anzupassen. Das wird im Übrigen auch in Zukunft weiterhin notwendig sein und deshalb können wir jetzt schon davon ausgehen, dass Reformen im Gesundheitswesen nie abschließend sein werden. Wir werden auch deshalb immer wieder gute Gelegenheiten haben, kritisch-konstruktiv darüber miteinander zu diskutieren.
Ich habe bereits mehrfach an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen werden, dass die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser finanziell im Verhältnis zu den Krankenhäusern der anderen Bundesländer nicht benachteiligt bleiben dürfen. Hier gilt es nachzubessern. Im Bereich der Rettungsdienste sind wir mit der Regelung zufrieden, hier können wir auf kommunaler Ebene auch zukünftig eine Dienstleistung in der bisherigen Form und Qualität anbieten.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es viele positive Auswirkungen der neuen Reform geben wird. Das werden wir konkret in den nächsten Monaten feststellen, zum Beispiel eine verbesserte Palliativversorgung und eine verbesserte geriatrische Versorgung. Das ist insbesondere gut für ein Land wie Schleswig-Holstein, in dem es sehr viele hochaltrige Menschen gibt. Es ist ein großes Verdienst dieser Reform, dass zukünftig in Deutschland kein Mensch mehr ohne eine Krankenversicherung leben wird. Bereits jetzt - so sagen mir einige Träger zeichnet sich im Bereich der Mutter-Kind-Kur-Angebote in diesem Land eine positive Entwicklung ab.
Auch hier wird es zukünftig eine verbesserte finanzielle Ausstattung geben, ebenso wie es insbesondere für den gesamten Bereich der Prävention verbesserte Möglichkeiten geben wird.
Ich begrüße und bedanke mich dafür, dass es sich die schleswig-holsteinische Landeregierung in dem gesamten Bundesratsverfahren nicht leicht gemacht hat, dass an vielen Stellen Nachbesserungen auf Initiative der Gesundheitsministerin erfolgt sind und dass parallel mit der - durchaus kritischen, aber zustimmenden - Entscheidung für das Gesetz ein Entschließungsantrag auf den Weg gebracht wurde, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Auswirkungen der Reform vor allem auf die medizinische Versorgung, die finanzielle Belastung der Krankenhäuser und auf den Bereich der Ermessensund Satzungsleistungen der Krankenkassen kritisch zu beobachten.
Das ist meiner Meinung nach der richtige Weg. Denn - machen wir uns nichts vor - die Kritiker dieses Gesetzes hätten gemeinschaftlich sicher keine angemessene Alternative vorlegen können. Sie waren sich zwar in ihrem ablehnenden Protest einig, aber darüber hinaus gab es kaum Gemeinsamkeiten und erst recht kein gemeinschaftliches Gesamtkonzept, über das man politisch hätte beraten und entscheiden können.
Jetzt geht es an eine zügige Umsetzung dieses Gesetzes mit allen Beteiligten im Interesse der Versicherten und der Patientinnen und Patienten, die der eigentliche Mittelpunkt dieser Reform sind. Wir werden diesen Umsetzungsprozess aufmerksam und kritisch begleiten und uns da, wo es notwendig scheint, im Interesse der Betroffenen, aber auch im Interesse der gesundheitspolitischen Akteure in diesem Land für Veränderungen starkmachen, wenn sie erforderlich sind.
Ich danke der Frau Abgeordneten Jutta Schümann und erteile für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordneter Angelika Birk das Wort.
sene Milch unterhalten? Das kann man sich an einem solchen Donnerstagnachmittag fragen. Das Thema ist ernst genug, um es auch weiter im Blick zu behalten. Die Vorrednerinnen der Koalitionsfraktionen haben deutlich gemacht, dass nach der Reform vor der Reform ist. Vor diesem Hintergrund ist der FDP-Antrag doch bedenkenswert und sollte hier zur Abstimmung gestellt werden. Wir sind offensichtlich schon dabei, uns wieder darauf einzurichten, welche nächsten Hürden wir bewältigen müssen.
Die Grünen haben die Landesregierung wiederholt dazu aufgefordert, die Gesundheitsreform abzulehnen. Ich möchte hier nicht alle Argumente wiederholen, weil ich glaube, dass Sie diese auch als Nichtgesundheitspolitiker mitsingen können.
Nur zwei Hauptgedanken. - Erstens. Die Reform sollte mehr soziale Gerechtigkeit mit sich bringen und insbesondere sollte es nicht am Portemonnaie der kleinen Leute scheitern, sich ärztliche oder sonstige medizinische Hilfe zu holen. Genau das ist aber nicht erreicht worden.
Gerade Leute, die sehr aufs Geld schauen müssen, werden zukünftig durch eine sogenannte kleine Kopfpauschale, die sehr schnell zu einer größeren werden kann, überproportional zur Kasse gebeten.