Protokoll der Sitzung vom 11.05.2007

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Olaf Schulze das Wort.

(Zuruf: Es kann nicht kurz genug sein! - Olaf Schulze [SPD]: Das stimmt!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Bernstein hat hier eigentlich schon alles gesagt. Bis jetzt haben wir noch nichts Neues gehört.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir sind ja auch noch nicht dran!)

- Ja, wir warten auch schon darauf, dass nun noch unheimlich viele neue Erkenntnisse vorgetragen werden, die wir bislang noch nicht haben, weil Sie diese im Ausschuss nicht vorgetragen haben. Insofern bitten wir darum, so etwas beim nächsten Mal doch im Ausschuss vorzutragen. Wenn dies geschehen wäre, hätten wir diese Informationen im Ausschuss behandeln können.

(Zuruf von der CDU: Genau! - Beifall der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])

Wir stehen dazu, dass dieser Giftmüll nicht transportiert werden sollte. Wir bleiben bei der Einschätzung, dass Australien kein Entwicklungsland ist, und wir gehen auch weiterhin davon aus, dass der Giftmüll in Australien selbst entsorgt werden kann.

(Beifall der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir bleiben bei den Aussagen, die wir bereits am 21. Februar getätigt haben, nämlich dass wir diesen Giftmülltransporten kritisch gegenüberstehen. Wir haben andererseits jedoch auch volles Vertrauen, dass die Landesregierung alles dafür tut, dass die Frage dieses Gifttransports auf dem Verwaltungsweg abgehandelt wird. Wenn es eine Möglichkeit gibt zu erreichen, dass diesem Verfahren nicht zugestimmt werden kann, dann gehen wir davon aus, dass der Antrag abgelehnt wird. Allerdings ist es eben auch so - und das wissen wir alle -, dass, wenn alles ordnungsgemäß beantragt ist, die Verwaltung zustimmen muss. Insofern bin ich gespannt, was nun kommt. Ich warte darauf, neue Erkenntnisse zu erhalten, und werde dann daraufhin vielleicht gern noch einmal ans Rednerpult zurückkehren.

(Beifall bei SPD und CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Tribüne begrüßen wir herzlich Schülerinnen und Schüler der Realschule Bad Schwartau mit ihren Lehrkräften. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die Fraktion der FDP erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann auch nur auf das verweisen, was die Kollegen Bernstein und Schulze bereits vorgetragen

(Axel Bernstein)

haben. Diesen Aussagen kann ich mich ohne Weiteres anschließen.

(Beifall bei der FDP - Olaf Schulze [SPD]: Vielen Dank!)

Wir haben bereits im Rahmen unserer Sitzung am 21. Februar eine Beratung durchgeführt und wir haben auch eine Beratung im Ausschuss gehabt. Ich habe für die FDP seinerzeit meines Erachtens eine differenzierte Stellungnahme abgegeben, so, wie das auch die anderen Fraktionen getan haben. In den Zielen sind wir, glaube ich, uns einig. Es gibt aber bis heute keinen neuen Erkenntnisstand. Warum dann die heutige Aussprache? Man kann sicherlich darüber diskutieren - ich weiß das nicht -, ob die Grünen hierfür möglicherweise eine Art Dauerauftrag erteilt haben, der bewirkt, dass dieses Thema bei jeder Sitzung wieder neu erörtert wird.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das beschließen sie morgen!)

Es gibt ja auch keinen Antrag von den Grünen, der beispielweise darauf abzielen würde, das Baseler Abkommen zu kündigen - das wäre ja eine Möglichkeit -, und es gibt auch keinen Antrag der Grünen, der die Landesregierung auffordern würde, auf die australische Regierung einzuwirken, damit diese selbst Entsorgungskapazitäten schafft. Ein solcher Antrag liegt hier auch nicht vor.

(Zuruf)

Es gibt somit eigentlich überhaupt gar keinen Lösungsansatz vonseiten der Grünen,

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

es sei denn, wir sollten Verträge brechen. Der erste Satz des Antrages läuft, wenn ich das richtig lese, ja darauf hinaus und zielt auf eine Totalverweigerung ab. Ob das jedoch das Richtige ist, wage ich zu bezweifeln. Das ist reiner Populismus und daran beteiligen wir uns nicht.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] sowie vereinzelt bei CDU und SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Detlef Matthiessen das Wort.

Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Punkt nicht auf die Tagesordnung gesetzt, sondern er ist nach der entsprechenden Befassung durch den Aus

schuss ordnungsgemäß an das Hohe Haus verwiesen worden.

Ich möchte zu diesem Thema gern einige Bemerkungen machen. Die Verbringung von mehr als 20.000 t mit Hexachlorbenzol belasteten Abfällen nach Schleswig-Holstein, nach Deutschland ist aus unserer Sicht noch lange nicht vom Tisch. Zwar hat die zuständige Behörde einen entsprechenden Antrag abgelehnt, allerdings nur deswegen, weil die Antragstellerin die Auskunft zu verschiedenen Nachfragen nicht erteilte.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie auch nicht!)

Die Firma ORICA will aber nach wie vor das Chaos ihrer Giftmüllablagerungen beenden und den Giftmüll loswerden. Dieser soll jetzt um den halben Globus geschickt werden, um in Deutschland verbrannt zu werden. Neu ist auch, dass die dortige Labour-Party als wesentliche politische Kraft in Australien inzwischen ihre kritische Haltung gegenüber dem Export aufgegeben hat. Für den Transport der mit Hexachlorbenzol belasteten Sonderfracht werden noch besonders zuverlässige Containerschiffe gesucht. Ob die Landesbehörden darauf Einfluss nehmen können, bleibt zu klären. Ob dem Hafen Brunsbüttel besondere Rechte eingeräumt und Auflagen zum Umgang mit diesen Stoffen erteilt werden müssen und sollen, ist ebenfalls zu klären.

Was mich allerdings in besonderer Weise verwundert, ist die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage ebenso wie die Darstellung im Bericht. Da wird ausgesagt, es würde sich um eine gebundene Entscheidung handeln, ein Antrag müsse positiv beschieden werden. Ich habe das im Vertrauen auf die Landesregierung zunächst auch akzeptiert.

Die Thematik stellt sich jetzt aber doch in einem anderen Licht dar. Zum einen hat die EU-Kommission den Ermessensspielraum in einem Schreiben vom 26. März an den BUND, das mir jetzt zur Kenntnis gelangt ist, als sehr weit dargestellt. Zum anderen hat auch die Bundesregierung in der Beantwortung einer Anfrage der grünen Bundestagsfraktion ein Ermessen festgestellt und weist insbesondere die Vorstellungen des nordrhein-westfälischen Umweltministers zurück, der meinte, den Rechtsstandpunkt einnehmen zu müssen, dass die Bundesregierung dort genehmigungsrechtlich involviert sei - was diese wiederum zurückweist.

Ich möchte hier nur einmal auf Artikel 4 Abs. 9 Buchstabe a der EG-Abfallverbringungsverordnung hinweisen. Dort heißt es, die Verbringung sei nur zugelassen, wenn der Ausfuhrstaat nicht über die

(Günther Hildebrand)

technische Fähigkeit und die notwendigen Anlagen verfügt.

Meine Damen und Herren, das trifft für Australien ganz eindeutig nicht zu. Ich habe bereits während der letzten Sitzung auf den historischen Hintergrund hingewiesen und gesagt, dass aus europäischen Ländern an arme Staaten in Afrika Giftmüll exportiert wurde - mit schlimmen Folgen. Daraufhin wurde dieses Abkommen geschaffen, das mit der Auflage verbunden wurde, dass diese Staaten hiervon zu befreien sind und dass es verboten ist, dass solcher Giftmüll nur noch in geeignete Anlagen verbracht werden darf. Die Industrieländer sollen den armen Ländern von diesem Giftmüll also nichts mehr illegal oder für wenig Geld und mit schlechter Entsorgungstechnik auflasten.

Es war überhaupt nicht die Absicht, dass ein Industrieland wie Australien plötzlich anderen Industrieländern Giftmüll aufbürdet, der zuvor um die halbe Welt geschippert wurde, und ihn diesen Ländern andient. Selbstverständlich ist Australien mit den technischen Fähigkeiten ausgestattet, entsprechende Anlagen selbst zu bauen. Sie könnten solche Anlagen ja auch aus Deutschland importieren. Außerdem haben sie ja auch selbst eine chemische Industrie. Giftmüll, der hierher verbracht werden soll, ist ja nicht das einzige Sonderabfallaufkommen Australiens. Es ist Australien also sehr wohl zuzumuten, sich selbst mit entsprechenden Anlagen auszustatten und aufzurüsten. Die technische Fähigkeit hierzu jedenfalls haben sie oder können dies in Deutschland einkaufen.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Angesichts der Brisanz und der öffentlichen Aufmerksamkeit für dieses Thema fordere ich die Landesregierung auf, erstens ihren Rechtsstandpunkt hinsichtlich der Entscheidungsspielräume noch einmal zu überprüfen und zweitens bei einer Neuantragstellung zum Exportbegehren den Landtag unverzüglich zu unterrichten. Ich glaube, dies hatten Sie auch bereits zugesagt; ich wollte diese Zusage nur noch einmal verifizieren und bitte diesbezüglich auch noch einmal um eine Stellungnahme. Der Landtag sollte das Thema dann in den zuständigen Ausschüssen eingehend beraten und die Landesregierung sollte die dort gefassten Beschlüsse bei ihrer Entscheidung beherzigen.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch nach der Rede des Kollegen Matthiessen weiß ich noch immer nicht, was an diesem Thema neu sein soll.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das ist eigentlich ein bisschen ärgerlich. Lieber Kollege Matthiessen, Sie gehen nach dem Motto vor: „Ich bin gegen eine Mülldeponie in Osterwittbekfeld. - Nun will da niemand eine Mülldeponie bauen, aber wir können ja einfach schon einmal beschließen, dass wir dagegen sind.“

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wo ist das?)

- Fähige Leute wissen das. Ich kann Sie aber gern einmal dorthin führen. - Zurück zum Thema: Was ist denn die derzeitige Lage? Wir haben in Schleswig-Holstein keinen neuen Antrag vorliegen und es gibt auch in Nordrhein-Westfalen keinen solchen neuen Antrag. Wo jedoch kein Antrag existiert, da gibt es auch kein Ansinnen, gegen das man sich in irgendeiner Form erheben könnte. Das geht nicht. Ich kann nicht gegen etwas sein, das ohnehin niemand haben will. Das ist sozusagen Dialektik für Arme, aber das ist nun einmal so.

Genehmigungsverfahren werden im Übrigen - auch das ist in unserem Rechtsstaat ganz wichtig - nach politischen Kriterien gestaltet. Danach jedoch werden sie durch die zuständigen Verwaltungsbehörden entschieden, und zwar nach den Vorgaben, die wir gemacht haben.

Es geziemt sich eigentlich nicht, dass die Politik da eingreift. Das tut man nicht. Aus Vergabe-, Genehmigungsverfahren und Ähnlichem hat sich die Politik herauszuhalten. Die Politik hat die Beamten ihren Job machen zu lassen. Diesen Job machen sie, glaube ich, ordentlich.

Gehen wir einmal davon aus, ein solches Ansinnen würde an uns gestellt werden. Es gibt dann bestimmte Kriterien. Diese müssen auch von den Australiern erfüllt werden. Ein Kriterium ist, dass sie nicht bei sich selber entsorgen können, auch nicht in der Nähe. Wenn sie diese Voraussetzung nachweisen können, wären wir verpflichtet, diesen Müll hier entsprechend zu bearbeiten. Wenn die Australier einen Nachweis erbringen können, dann hätte ich ein großes Interesse, dass die Bearbeitung in einer vernünftigen Anlage geschieht, die wir zur Ver

(Detlef Matthiessen)