Ich bin damit am Ende meiner Ausführungen. Herr Harms, ich bitte um Entschuldigung für das, was ich im Eifer des Gefechts gesagt habe. Ich habe Sie möglicherweise in eine Ecke gestellt, in die Sie wahrlich nicht hineingehören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Erdsiek-Rave, Sie haben für das, was Sie in punkto Gruppengrößen und deren Heraufsetzung bei altersgemischten Gruppen planen, nur eine finanzielle Begründung gegeben, keine pädagogische, keine bildungspolitische Begründung. Das Ziel, mit größeren Gruppen bei gleichbleibenden Aufwand zu arbeiten, ist also eine Sparmaßnahme, ist eine Maßnahme zur Einsparung von Ressourcen.
Das ist von Ihnen offen eingeräumt worden. Dies ist unser zentraler Kritikpunkt, dass Sie Qualitätskriterien, die die Kindertagesstättenverordnung bislang für solche altersgemischten Gruppen mit der Obergrenze 15 vorgibt, zur Disposition stellen wollen. Es geht hier nicht darum, dass für diese Einrichtungen ein Mehr aus den Ressourcen gefordert wird, sondern darum, dass bestehende Standards beibehalten werden und keine Verschlechterung eintreten. Das muss zur Klarstellung gesagt werden.
Ich möchte ausdrücklich unterstützen, was Sie, Frau Ministerin, zum Thema Einstieg des Bundes in eine Mitfinanzierung von Krippenplätzen gesagt haben. Wenn aber ein derartiges Gutscheinmodell kommt, bietet es doch die Chance, den finanziellen Bedarf für die altersgemischten Gruppen in vernünftiger Weise zu regeln. Denn es ist klar, dass bei reinen Krippengruppen - das ist nach meiner Kenntnis bundesweiter Standard - eine Größe von zehn Kindern richtig ist. Ich kenne das aus mehreren Bundesländern, wo es in entsprechenden Verordnungen vorgesehen ist. Das heißt: Wenn es eine Regelung für Gutscheine gibt, dann müssten diese so dotiert sein, dass man beispielsweise in der Mitfinanzierung altersgemischter Gruppen dahin kommt, dass die 15er-Regelung, die für die altersgemischten Gruppen in Kindergärten bisher gilt, finanziell unterfüttert wird.
jetzt, bevor im nächsten Jahr die Mitfinanzierung eingeführt wird, in Schleswig-Holstein Qualitätskriterien pflegen. Diese zulasten der Kinder zu verschlechtern, halten wir für falsch.
Ich möchte allerdings ausdrücklich dem zustimmen, was Sie zum Betreuungsgeld gesagt haben. Auch wir sind der Meinung, dass ein bar ausgezahltes Betreuungsgeld kontraproduktiv wäre.
Wir wünschen uns allerdings, dass die Debatte nicht mit dem Schlagwort „Herdprämien“ in einer Weise belastet wird, die die Diskussion sehr erschwert.
Es hat natürlich sofort einen unglaublich negativen Beiklang gegenüber den Familien, die ihre Kinder auf vernünftige Weise und mit viel Engagement zu Hause betreuen und dort fördern. Ein solches Vokabular sollte also nicht gewählt werden.
Ich erinnere noch einmal an den Ausgangspunkt der Diskussion, die wir führen. Wir haben doch festgestellt, wie wichtig es ist, frühkindliche Bildung stärker als bisher zu fördern. Bestimmte soziale Schichten, deren Kinder die Förderung in besonderer Weise nötig haben, weil Anregungen aus den Familien dort in geringerem Maße stattfinden, als es bei einem bildungsbürgerlichen familiären Hintergrund der Fall ist, müssen wir einmal betrachten. Die Einführung eines bar ausgezahlten Betreuungsgeldes kann bei manchen Empfängern dazu führen, dass die Eltern das Geld zwar einstreichen, die Kinder - auch Kleinkinder - gleichwohl vor dem Fernsehapparat geparkt werden, mit all den negativen Effekten, die dies hat.
Wir müssen das Ziel haben, frühkindliche Bildungsprozesse in einer Weise zu fördern, die den Kindern für ihren weiteren Lebensweg wirklich hilft. Das ist ein zentraler Ansatz, den wir bei der ganzen Diskussion über Kinderbetreuung, Kindertagesstätten, Krippenplätze und so weiter im Auge behalten müssen. Wir sollten den Schwerpunkt demnach auf gute Betreuungsangebote richten, die die entsprechende Bildungsarbeit ermöglichen.
Dies setzt wiederum vernünftige Gruppengrößen voraus. Damit kommen wir zu unserem Antrag zurück. Wir fordern ja, in der neuen Kita-Verordnung in diesem Punkt die bisherigen Standards beizubehalten. Die FDP hat diese Position schon seit der PISA-Debatte eingenommen, als klargeworden ist, wie wichtig frühkindliche Bildung für den Bildungsprozess insgesamt ist. Bei diesem Standpunkt bleiben wir auch im Hinblick auf die Zukunft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Klug, es soll ja über ein Gutscheinmodell diskutiert werden. Wenn es dabei bleibt, dass der Bund schon 2008 einsteigt, dann ist völlig klar, dass es nicht mit einem Gutscheinmodell verbunden sein kann. Ein solches Modell wäre in der kurzen Zeit nicht realisierbar.
Es sollen die Erfahrungen ausgewertet werden, die beispielsweise Hamburg mit dem Gutscheinmodell gemacht hat. Sie wissen aus der Vergangenheit vielleicht noch, mit welchen Schwierigkeiten die Einführung dieses Modells verbunden war. Dass das Modell jetzt gut funktioniert, stelle ich gar nicht in Abrede. Ich finde, wir sollten gegenüber einer solchen Regelung wirklich offen sein. Was dies für das Betreuungsgeld bedeutet, lasse ich einmal dahingestellt.
Ich spreche jetzt nicht aus Trotz gegen Ihren Begriff der „Sparmaßnahme“. Ich will vielmehr sagen: Wir wollen und müssen es den Kommunen ermöglichen und sie dazu bringen, dass sie mehr altersgemischte Gruppen und natürlich auch mehr Krippengruppen einrichten. Krippengruppen werden in den Standards nicht verändert. Da gilt klar das, was schon bisher gegolten hat: Bei zwei Fachkräften ist die Obergrenze bei zehn Kindern.
Die Kommunen haben bisher aus finanziellen Gründen Kinder unter drei Jahren nicht in altersgemischte Gruppen aufgenommen. Denn bei zwei Kindern unter drei Jahren geht es dann ja schlagartig von der Obergrenze von 20 Kindern auf 15 Kinder herunter. Fünfmal fallen die Elternbeiträge weg. Damit fällt bei den Kommunen zum Teil die Finanzierungsgrundlage weg. Bei aller Prinzipienfestigkeit müssen wir die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen ein bisschen in die Betrachtung einbeziehen.
Die gleitende Reduzierung der Gruppengrößen bei altersgemischten Gruppen ist ein akzeptabler Weg. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, dass die Kommunen mit ihren Möglichkeiten verantwortlich umgehen, wenn man auf der anderen Seite fordern will, ihnen müsse alles vorgeschrie
ben werden. Ich glaube, hier ist ein guter Weg gefunden worden, der vor allem dem Ziel dient, dass wir in kürzester Zeit mehr Betreuungsplätze bekommen, nicht erst dann, wenn die großen Vereinbarungen anfangen zu wirken.
Wenn ich die Signale aus der FDP richtig verstanden habe, möchte die FDP ihren Antrag an den Ausschuss überwiesen wissen. Es ist also Ausschussüberweisung für den Antrag der FDP, Drucksache 16/1413, beantragt worden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Es ist Abstimmung in der Sache über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/1415 (neu), beantragt worden. Wer dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von FDP und SSW abgelehnt worden.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes und des Landeskatastrophenschutzgesetzes
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich auf der Tribüne ganz herzlich den Landesgeschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes, Herr Peter Schütz, und mit ihm natürlich alle Feuerwehrleute.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zur Grundsatzberatung Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes und des Landeskatastrophenschutzgesetzes sollen beide Gesetze den Rechtsentwick
lungen auf verschiedenen Gebieten angepasst und bisher aufgetretene Zweifelsfragen klarer geregelt werden. Die Änderungen sind in enger Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband und den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden. Lassen Sie mich die wichtigsten Schwerpunkte herausstellen.
Erstens. Durch die Verwaltungsstrukturreform und die damit verbundene Gründung größerer Ämter entstehen einzelne Amtswehrführungen mit mehr als 30 Freiwilligen Feuerwehren, die zu betreuen sind. Außerdem werden Kreis- und Stadtwehrführungen durch den Zuwachs an Aufgaben generell immer stärker belastet. Um diese Arbeit künftig auch ehrenamtlich leisten zu können, wird es ermöglicht, mehrere Stellvertretungen statt bisher nur eine in die Aufgaben mit einzubeziehen.
Zweitens. Aus den gleichen Gründen sollen Gemeindefeuerwehren mit vielen Ortsfeuerwehren und zahlreichen aktiven Mitgliedern künftig ihre Mitgliederversammlungen in Form einer Delegiertenversammlung durchführen können.
Drittens. Die Pflicht zur Teilnahme am Einsatzund Ausbildungsdienst wird um die Pflicht zur Verschwiegenheit ergänzt. Unschöne Beispiele aus der Vergangenheit, bei denen Bilder von Verletzten an die Presse verkauft wurden, haben solche Regelungen erforderlich gemacht. Ich halte das mit Blick auf die Angehörigen wirklich für nicht vertretbar, was es da an der einen oder anderen Stelle gegeben hat.
Viertens. Bei Pflichtverstößen der aktiven Mitglieder sind wie bei Anordnung der Wehrführungen Ordnungsmaßnahmen im Gesetz selbst statt wie bisher in den Satzungen vorgesehen. Zugleich wird der Rechtsweg gesetzlich geregelt.
Fünftens. Einsätze der Feuerwehr im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben sind in der Regel unentgeltlich. Für den kostenpflichtigen Einsatz und die entsprechenden Leistungen werden die strittigen Einzelheiten geregelt.
Sechstens. Die Antragsaltersgrenze zum Übertritt in die Ehrenabteilung für die Mitglieder, die freiwillig über die Altersgrenze von 60 Jahren hinaus Dienst im Rahmen ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit machen wollen, ist von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt worden. Dies ist vor dem Hintergrund der Mitgliederentwicklung der Freiwilligen Feuerwehren aus meiner Sicht eine sehr sinnvolle Anpassung an die heutigen Gegebenheiten. Für die Berufsfeuerwehren gilt diese Anhebung nicht.
Siebtens. Aus Anlass des Vorschlags mehrerer Verbände, die Regelungen betreffend die Werksfeuerwehren an die Gegebenheiten in mehreren Industriestandorten wie zum Beispiel im Industriepark Brunsbüttel anzupassen, enthält der jetzige Entwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes eine Neufassung des § 17 mit der Regelung, dass Mitglieder einer Werksfeuerwehr über die erforderliche Ausbildung und Ortskunde verfügen müssen, aber nicht Betriebsangehörige sein müssen. Betriebe können auch Dritte mit den Aufgaben einer Werksfeuerwehr beauftragen, zum Beispiel eine sogenannte Dienstleistungsfeuerwehr. Benachbarte Betriebe in einem Industriepark stellen ein einheitliches Risiko dar und können gegebenenfalls auch gemeinsam zur Unterhaltung einer Werksfeuerwehr verpflichtet werden.
Achtens. Die Bestimmungen über die soziale Sicherung und Entschädigung der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Helfer im Katastrophenschutz werden an die Rechtsänderungen im Sozialgesetzbuch, im Entgeltfortzahlungsgesetz und in der Gemeindeordnung angepasst und vereinheitlicht.
Neuntens. Außerdem wird das Landeskatastrophenschutzgesetz entsprechend der jetzt geltenden Richtlinien der EU dahin gehend geändert, dass bei externen Notfallplänen eine Anhörung der Öffentlichkeit auch bei Planänderungen oder Aktualisierungen ausdrücklich geregelt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben all diesen Einzelheiten will ich deutlich sagen: Brandund Katastrophenschutz geht alle an. Unabhängig von all diesen Dingen muss der Erhalt eines flächendeckenden Feuerwehrwesens unser Ziel bleiben.