Lassen Sie mich deshalb trotzdem kurz mit einem Dank an die Frauen und Männer beginnen, die sich im Katastrophenschutz und in der Feuerwehr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Sie sind immer da, wenn die Bürger sie rufen, zu jeder Tages- und Nachtzeit, und sie helfen nahezu aus allen Notsituationen. Da aber insbesondere die Regelungen im Katastrophenschutzgesetz nicht ganz so spektakulär sind, will ich jetzt noch auf einige andere Dinge eingehen.
Allein mehr als 48.000 Bürgerinnen und Bürger engagieren sich im Land in insgesamt 1.419 Freiwilligen Feuerwehren. Neben der klassischen Aufgabe der Brandbekämpfung kommen die Wehren aber vermehrt bei technischen Einsätzen, Gefahrgut-Unfällen und Unwetterlagen zum Einsatz. Daneben leisten sie Prävention in Schulen und Kindergärten und sind unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in den Dörfern, Gemeinden und Städten des Landes.
Insbesondere im ländlichen Raum und dort in Gemeinden, wo das gemeindliche Leben beispielsweise durch die Schließung von Schulen, Postfilialen, Sparkassen und Lebensmittelmärkten beeinträchtigt wurde, bilden die Feuerwehren einen zentralen sozialen Faktor. Dennoch sank die Anzahl der Mitglieder - es ist eben schon gesagt worden - in den vergangenen zehn Jahren von 56.000 auf noch über 48.000. Die Gründe für die sinkende Zahl der Aktiven sind vielfältig. Sie liegen zum einen in der demografischen Entwicklung, aber auch im geänderten Freizeitverhalten oder der höheren Beanspruchung im Berufsleben.
die sich schon flächendeckend verbreitet haben, um bereits frühzeitig Jugendliche an die Feuerwehren heranzuführen. Wir hatten bei uns in der Gemeinde zusammen mit der Nachbargemeinde über Pfingsten einen Jugendfeuerwehrtag mit insgesamt 800 Teilnehmern. Es ist allein schon eine logistische Meisterleistung, die Teilnehmer über drei oder vier Tage zu bewirten und das entsprechende Programm abzuspulen.
Auch der Gesetzentwurf versucht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und durch kleine Veränderungen die Attraktivität eines Engagements in den Feuerwehren zu steigern. Der Tatbestand für Entschädigungen, Ersatzansprüche und Zuwendungen wurde erweitert. So können künftig Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei Einsatz, Teilnahme an Lehrgängen und Wahrnehmung von Aufgaben in der Brandschutzerziehung gegen den Träger der Feuerwehr eine Entschädigung für die hierdurch bedingte Abwesenheit vom Haushalt verlangen, wenn es sich mindestens um einen Zweipersonenhaushalt handelt und das Mitglied der Feuerwehr entweder nicht erwerbstätig ist oder weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Darüber hinaus können bei entsprechenden Einsätzen die nachgewiesenen Kosten einer entgeltlichen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ersetzt werden. Faktisch werden diese Regelungen insbesondere Frauen zugute kommen, die sich in der Feuerwehr engagieren möchten. Der bereits angesprochene Folder weist ja schon darauf hin.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Grund für notwendige Änderungen der Vorschriften im Brandschutzgesetz sind die durch die kommunale Ämterstrukturreform notwendig gewordenen Strukturveränderungen bei den freiwilligen Feuerwehren. Durch die neuen größeren Ämter befinden sich teilweise bis zu 40 Feuerwehren in einem Amtsbereich. Lediglich ein ehrenamtlicher Amtswehrführer wäre mit der Vertretung dieser Wehren überlastet, so dass die Anzahl der Stellvertreter bis auf drei erhöht wird. Ebenso kann für die Mitgliederversammlung einer Gemeindefeuerwehr ein Delegiertensystem in der Satzung eingeführt werden, damit die Säle bei den Mitgliederversammlungen nicht aus den Nähten platzen. Die Entscheidung hierüber obliegt allerdings den Feuerwehren selbst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen und auch die Damen und Herren auf der Regierungsbank, ich bitte doch, die Dialoge nach draußen zu verlegen. Es stört den Redner.
Wer nach Vollendung seines 60. Lebensjahres weiter freiwillig aktiven Dienst in der Feuerwehr tun will und hierzu auch in der Lage ist, der kann nunmehr bis 67 in der Feuerwehr verbleiben und scheidet nicht bereits mit 65 aus. Allerdings wurde seitens des Landesfeuerwehrverbandes im Rahmen der Regierungsanhörung zu diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass bei Führungspositionen ein Ausscheiden aus den Ämtern erfolgen muss. Warum dies nicht im Gesetzentwurf erfolgt ist, können wir vielleicht noch im Rahmen der Ausschussberatungen erörtern.
Auf eine Änderung im Gesetzentwurf möchte ich abschließend noch kurz eingehen. In § 9 des Entwurfs fällt auf, dass Mitglieder der Feuerwehr künftig durch das Brandschutzgesetz zur Verschwiegenheit über die bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind. Dies hat uns zunächst verwundert. Nach Auskunft des Landesfeuerwehrverbandes war aber eben diese Regelung notwendig. Heutzutage ist es technisch möglich, an Einsatzorten wie beispielsweise Unfallorten mit dem Telefon, mit dem Handy, Fotos zu machen. Insbesondere die Vertreter der Medien seien in der jüngeren Vergangenheit an Feuerwehrleute herangetreten, um auf diese Weise Fotos zum Beispiel von Opfern und dergleichen gegen Entgelt zu bekommen. Ich finde diese Vorgehensweise beschämend. Diese Regelung muss deshalb unbedingt in diesen Gesetzentwurf hinein.
Wie schon gesagt, ich bin davon überzeugt, dass diese Änderungen und dieser Gesetzentwurf insgesamt unproblematisch sind, und ich glaube, wir können das sehr zügig bearbeiten.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten KarlMartin Hentschel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben den seltenen Fall, dass wir uns alle einig sind. Das ist erfreulich, denn das haben wir nicht so oft. Ich werde auch darauf verzichten, alles das zu wiederholen, was meine Vorgänger hier vorgetragen haben. Auch ich finde die Feuerwehr toll. Die haben mir schon zweimal den Keller leer gepumpt. Dafür bin ich sehr dankbar. Vor zwei Wochen haben sie meinen Sohn aus dem Wasser geholt. So etwas machen die auch.
Ohne die Feuerwehren müssten wir tatsächlich sehr viele Leute hauptamtlich beschäftigen und deswegen können wir froh sein, dass wir sie haben.
Zum Gesetz nur drei Punkte! Da ist einmal die Sache mit dem Mutterschutz. Es ist ja so, dass heutzutage immer weniger Leute im Dorf arbeiten. Die arbeiten außerhalb, und viele Leute sind tagsüber nicht mehr da, wenn es da brennt. Eine Feuerwehr taugt nichts, wenn sie nur verfügbar ist, wenn es nachts brennt. Von daher ist die Frage der Beteiligung der Frauen essentiell geworden, existentiell für die Feuerwehren. Wir haben immer mehr Frauen bei der Feuerwehr und insofern ist das sicher eine sinnvolle Regelung. Es ist einfach notwendig. Frauen in der Feuerwehr betrifft nicht nur Fragen der Gleichberechtigung, sondern das ist auch eine dringende Notwendigkeit.
Zweiter Punkt: Es ist sinnvoll, dass entsprechend der neuen Amtsverfassung die Zahl der Stellvertreter erhöht wird und damit die Möglichkeit gegeben wird, dass ehrenamtliche Arbeit auch auf gehobener Ebene stattfinden kann.
Spaßig fand ich allerdings eine Änderung im Gesetz, die der Innenminister vielleicht geschickt versteckt hat, jedenfalls hat er sie im Vorwort nicht erwähnt. § 8 Abs. 3 lautet nämlich in der neuen Fassung: „Freiwillige Feuerwehren in der Trägerschaft eines Amtes sind Ortsfeuerwehren, die zusammen eine Gemeindefeuerwehr bilden.“ Was er damit vorschlägt ist im Grunde das, was wir in der Ver
waltungsstrukturreform seit langem fordern, nämlich dass die Ämter eine Amtsgemeinde bilden und die einzelnen Dörfer dann die Orte bilden, die Teil einer Gemeinde sind. Ich freue mich, dass wir zum ersten Mal in einem Gesetzentwurf die neue Verwaltungsstrukturreform zumindest im Bereich der Feuerwehr schon einmal umsetzen. Das ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Landespolitik.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in Gemeinderäten tätig ist, weiß, dass es dort Fraktionen gibt, und dann gibt es die parteiübergreifende Fraktion der Feuerwehr, will heißen, ohne die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen läuft in den Gemeinden nichts. Ich denke, das ist auch gut so, denn die Freiwillige Feuerwehr leistet Kulturarbeit, Sozialarbeit, sie steht für Tradition und Gemütlichkeit, sie steht aber auch für Dienstleistung, und um diese Dienstleistung geht es in dem heutigen Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich werde jetzt nicht alles das aufzählen, was schon von meinen Vorrednern gesagt worden ist. Ich möchte nur noch sagen, diese Debatte zeigt - das war der Sinn der Debatte, und ich gucke den Kollegen Astrup an, der maßgeblich dazu beigetragen hat, dass wir diese Diskussion heute führen - die Wertschätzung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren.
Von daher ist es wichtig, dass wir deutlich machen, dass diese Arbeit von uns nicht nur gesehen wird, sondern, wie ich vorhin sagte, auch geschätzt wird. Richtig ist, dass die Arbeit, die mit dem Brandschutzgesetz zusammenhängt, sich den neuen geänderten Rahmenbedingungen anpassen muss. Das hat mit der Verwaltungsstrukturreform zu tun. Auch wenn der SSW diese Verwaltungsstrukturreform so, wie sie vorliegt, ablehnt, so macht es aus unserer Sicht natürlich Sinn, wenn durch die Zusammenschlüsse der Ämter auch die Zahl der Freiwilligen Feuerwehren in den Ämtern zusammengeschlossen wird.
- Herr Kollege Hay, ich meine damit eigentlich nur die Intention des Gesetzes, dass mit der geplanten Regelung künftig bis zu drei Stellvertreter gewählt werden können. Das war eigentlich das, was ich vorsichtig auszudrücken versuchte. Es klappte nicht ganz, aber Sinn macht diese Bestimmung allemal, weil dadurch die Amtsführung entlastet wird.
Ein zweiter Punkt hat mit dem veränderten Aufgabenspektrum der Wehren zu tun. Stichwort ist hier der Einsatz bei Schiffsbränden. Dieser Einsatz verlangt eine spezielle Ausbildung und auch eine bestimmte Ausrüstung. Wir wissen alle ganz gut, was passiert, wenn bei einer Havarie die Leitungsstruktur nicht genau geregelt ist. Das war der Grund dafür, dass Ende 2002 das Havariekommando von Bund und Küstenländern eingerichtet worden ist. Wir wissen auch, dass die Berufsfeuerwehren von Flensburg, Kiel und Lübeck sowie die Freiwille Feuerwehr Brunsbüttel jetzt schon vertraglich in diese Aufgaben unter Leitung des Havariekommandos eingebunden worden sind. Anders sieht es immer noch für Einsätze auf der Elbe, dem Nord-Ostsee-Kanal und auf der Trave aus.
Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass die Freiwilligen Feuerwehren und die Berufsfeuerwehren für die örtliche Gefahrenabwehr zuständig sein sollen. Auch das ist, wie ich denke, ein richtiger Vorschlag. Die Einsatzleitung wird im Falle einer komplexen Schadenslage vom Havariekommando festgelegt. Dass die örtlichen Wehren hierbei vom Havariekommando für die Einsatzleitung zur Brandschutzbekämpfung eingesetzt werden können, auch das ist sinnvoll; denn sie kennen sich mit den örtlichen Gegebenheiten aus.
Zum Thema Katastrophentourismus und Fotos ist schon alles gesagt worden, zum Thema Mitgliederschwund bei den Freiwilligen Feuerwehren auch. Auch wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren öffnen für Frauen, für Menschen mit Migrationshintergrund. Dass sie sich dieser Diskussion stellen, ist nicht nur zeitgemäß, sondern auch zukunftsweisend.
In diesem Zusammenhang will ich kein Wort darüber verlieren, dass die Wehren, um zukunftsfähig zu sein, vielleicht auch anders zusammenarbeiten müssten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1404 dem Innenund Rechtsausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen.