Ich schlage vor, den Berichtsantrag als selbstständigen Antrag zu behandeln, und lasse über ihn in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung in Drucksache 16/1581 einstimmig beschlossen worden.
Ich darf darauf aufmerksam machen, Frau Präsidentin, dass damit die übrigen Bestandteile der vorgelegten Anträge nicht erledigt sind, sondern dass nur dem einen Punkt, nämlich dem Bericht, Zustimmung erteilt wurde.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung in Drucksache 16/1519 an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar federführend an den Finanzausschuss sowie mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen.
Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Wer diesen Bericht zur abschließenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist dann einstimmig so geschehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Dann eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deren Fraktionsvorsitzender, Herr Abgeordneter Karl-Martin Hentschel, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG ist auf heftigen Widerstand der Bundesländer gestoßen, die den Gesetzentwurf im Bundesrat stoppen wollen.
Den „Kieler Nachrichten“ vom 26. Juli 2007 und der Landeszeitung vom 25. Juli 2007 war zu entnehmen, dass die Landesregierung von SchleswigHolstein mit dem Gesetzesentwurf zufrieden ist und Minister Austermann ausdrücklich eine Trennung von Netz und Betrieb ablehnt. Diese Haltung widerspricht eindeutig dem Landtagsbeschluss Drucksache 16/1280 von März 2007, wo es heißt: „Ziel ist es weiterhin, eine Trennung von Netz und Betrieb herbeizuführen.“
Minister Austermann ist der einzige Landesverkehrsminister, der den Tiefensee-Plan zur Bahnprivatisierung immer wieder verteidigt; so stand es in der „Passauer Neuen Presse“ vom 3. August 2007. Im dpa-Interview vom 25. Juli 2007 hat er seine Position verdeutlicht. Ich zitiere:
„Eine Trennung von Netz und Betrieb macht aus meiner Sicht keinen Sinn, wenn man zum einen den Börsengang der Bahn möchte und andererseits ähnliche Fehler vermeiden will, wie sie sich bei den Bahnprivatisierungen in
Er kann diese private Meinung gern vertreten. Hier gibt es aber einen klaren gegenteiligen Beschluss des Landtages Schleswig-Holstein, an den er gebunden ist.
Die Sonderverkehrsministerkonferenz vom 2. August 2007 in Berlin hat beschlossen, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes den mit einstimmigen Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenzen am 22./23. November 2006 und 18./19. April 2007 artikulierten Interessen der Länder nicht Rechnung trägt.
Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die Verkehrspolitik werden die Länder den Gesetzentwurf gutachterlich überprüfen lassen. Das Gutachten soll am 15. September 2007 vorgelegt werden. Wohlgemerkt, das ist ein einstimmiger Beschluss der Verkehrsminister. Also auch unser MehdornFreund auf der Regierungsbank hat dem zugestimmt.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein ist gehalten, die Interessen eines Flächenlandes gegenüber dem Bund zu vertreten. Das Schienennetz ist ein natürliches Monopol und gehört deshalb in den öffentlichen Besitz.
Nur mit einer Trennung von Bahnnetz und Betrieb kann ein echter Wettbewerb auf der Schiene stattfinden. Wir sind ansonsten - so ist die Situation ja jetzt schon - ununterbrochen erpressbar durch die Deutsche Bahn bei den Entscheidungen über den Regionalverkehr in Schleswig-Holstein. Wir haben das mehrfach erlebt.
Vor uns liegt eine absurde Konstruktion, die zu einer beispiellosen Selbstenteignung des Bundes führt. Die Bundesrepublik bleibt formal Eigentümer des Bahnnetzes. Gleichzeitig werden alle relevanten Eigentumsrechte am Netz für mindestens 15 Jahre an die DB AG abgetreten. Schleswig-Holstein als Kunde - wir sind ja Kunde, was die Schienennetze angeht - ist dem ausgeliefert.
In Zukunft kann die DB AG als Netzmonopolist und größter Nutzer des Schienennetzes mit einem privaten Investor in der Geschäftsführung ihre Konzerninteressen zulasten des Wettbewerbs, der Ver
Erstens. Der Schleswig-Holsteinische Landtag missbilligt die öffentlichen Äußerungen von Verkehrsminister Austermann.
Ich schließe mich hier ausdrücklich der Auffassung der schleswig-holsteinischen SPD-Fraktion an, die in einer Presseerklärung vom 12. Juli Folgendes festgestellt hat:
„Es entsteht … der … Eindruck, als richte der Minister seine wirtschafts-, verkehrs- und energiepolitische Strategie nach den Interessen einzelner Konzerne und Branchen aus. Dies ist nicht gut für den Ruf des Landes als innovativer und moderner Wirtschaftsstandort.“
Zweitens. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat Änderungen des Gesetzesentwurfs gemäß dem Landtagsbeschluss von März 2007 zu beantragen.
Drittens. Wir erwarten, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag seinen Beschluss von März 2007 bekräftigt, dass es weiterhin Ziel ist, eine Trennung von Netz und Betrieb der DB AG herbeizuführen.