Man muss zweitens auch über die Risiken und Nebenwirkungen für Schleswig-Holstein sprechen. Ein Bundesratsvermittlungsverfahren gefährdet möglicherweise die bruchlose Fortsetzung der KdU-Bundesbeteiligung. Zweitens besteht dann, wenn die Länder den Kompromiss völlig aufkündigen, die Gefahr, dass der Bund die Lasten weiter in Richtung der Länder verschiebt. Wenn dieses nicht gelingen sollte, wird der Bund versuchen, anderweitig einzusparen. Dann wird das passieren, was wir in der Vergangenheit auch schon erlebt haben, nämlich dass bei den Eingliederungsmitteln nach SGB II eingespart wird. Wir können es uns allerdings am wenigsten leisten, dass ausgerechnet bei den Langzeitarbeitslosen gespart wird.
Drittens muss man sich vergegenwärtigen, dass wir in der Ausgangsposition als Schleswig-Holsteiner relativ gut dagestanden haben, weil wir in der Vergangenheit überproportional hohe Kosten für Unterkunft hatten. Frau Birk, Sie werden sich an Ihr früheres Amt noch erinnern; damals haben wir beide immer darüber diskutiert, warum das so ist. Diese Besonderheit ist damals berücksichtigt worden. Das heißt, wir stehen eigentlich relativ gut da. Man muss sich nun zunächst vor Augen führen, wie die Entwicklung bei uns ist und was möglicherweise zulasten des Landes geschieht. Von Herrn Baasch und Herrn Geerdts wurde zu Recht auf den Vorschlag von Nordrhein-Westfalen hingewiesen, der dazu führte, an die tatsächlichen KdU-Kosten anzukoppeln, aber mit einem völlig anderen Verteilungsschlüssel. Das wäre für uns verheerend. Das heißt, man muss genau auf die Einzelheiten schauen, wenn Änderungen vorgenommen werden sollen.
Auch in Schleswig-Holstein sinkt Gott sei Dank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Kosten für Unterkunft steigen jedenfalls nach den Zahlen, die uns bekannt sind, nicht um 8 %. Man muss dies also differenziert betrachten. Ich begrüße es natürlich, wenn der Antrag angenommen wird. Das wäre eine Rückenstärkung für uns. Wir sollten über die Situation im Ausschuss aber noch einmal sehr differenziert diskutieren und die statistischen Ergebnisse auf Bundesebene nicht einfach auf das Land umrechnen. Die Situation im Bund und im Land ist unterschiedlich. Sie ist übrigens auch innerhalb des Landes unterschiedlich. Das muss man sehen.
Es gibt also Risiken und Nebenwirkungen und wir wollen versuchen, diese zu beachten. Das war übrigens der Grund, warum wir uns im Bundesrat der Stimme enthalten haben und nicht sofort Hurra gerufen haben. Wir wollen uns vielmehr alle Optionen offenhalten, um flexibel reagieren zu können und das Beste für unsere Kommunen herauszuholen. Wer mich kennt, weiß, dass Verhandeln nicht ganz neu für mich ist. Ich will alle Möglichkeiten nutzen, die sich bei Verhandlungen ergeben.
Wie auch immer es kommt: Die Landesregierung wird sich im weiteren Verfahren konsequent jeder Schlechterstellung unserer Kommunen bei der Verteilung der KdU-Bundesmittel widersetzen. Der Antrag bedeutet eine Rückendeckung, eine Rückenstärkung für uns. Ich begrüße ihn und bedanke mich, dass hier wiederum in so großer Einigkeit diskutiert wurde.
Ich danke dem Herrn Minister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen und trotzdem weiter im Ausschuss über das Thema zu sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schlage Ihnen vor, den Antrag Drucksache 16/1720 (neu) zu einem selbstständigen Antrag zu erklären und zur Abstimmungsgrundlage zu machen. Der Ursprungsantrag Drucksache 16/1699 würde damit mit Zustimmung der Abgeordneten des SSW seine Erledigung finden.
Wer dem Antrag Drucksache 16/1720 (neu) zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Präsidium bedankt sich für den einstimmigen Beschluss.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung wieder und hoffe, dass wir hier gleich noch ein paar Kolleginnen und Kollegen mehr treffen werden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herrn Abgeordneten KarlMartin Hentschel, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich vor 36 Jahren mein Studium der Mathematik an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel begann, begrüßte uns der Professor für Ana
lysis mit den Worten: Viele werden nicht verstehen, was ich vortrage. Das brauchen Sie auch nicht. Uns reichen 4 % für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die anderen können Lehrer werden. Das war vor 36 Jahren. Wie ich neulich erfahren habe, als ich mich mit Studenten unterhalten habe, hat sich bis heute nicht viel geändert. Noch heute lernen viele Lehramtsstudenten überwiegend Stoff, den sie in der Schule nie wieder brauchen werden. Noch heute werden unsere Lehrerinnen und Lehrer überwiegend als Fachwissenschaftler ausgebildet und bekommen im Studium von Psychologie, Pädagogik und moderner Fachdidaktik kaum etwas mit.
Seit Jahren wird auch die Trennung von Theorie und Praxis beklagt. Viele Lehramtsstudenten stellen erst im Referendariat fest, dass es ihnen gar nicht liegt, mit Kindern umzugehen. Dann haben sie aber schon fünf Jahre lang studiert. Wer orientiert sich dann noch um? Das Ergebnis ist dann ein frühzeitiger Burnout mit lebenslangen Folgen für die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für die von ihnen betreuten Kinder.
Aktuell kam jedoch noch ein dritter Anlass für unseren Gesetzentwurf hinzu, denn mit der Weiterentwicklung des Schulsystems in Schleswig-Holstein wird unsere jetzige Lehrerbildung endgültig anachronistisch. Wir bilden heute Studenten für Schularten aus, die es in Zukunft gar nicht mehr geben wird. Das ist absurd. Wir legen Ihnen hiermit ein Lehrerbildungsgesetz vor, das längst überfällig ist, und zwar nicht nur, weil die meisten anderen Bundesländer ein solches Gesetz haben. Gerade dann, wenn der Staat die Autonomie der Hochschulen hochhält und sich nicht in jede Studienordnung einbringen will, muss er definieren, was er von den zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern erwartet. Das vorliegende Gesetz führt auch in Schleswig-Holstein internationale Standards ein. Es greift viele Vorschläge zur Reform der Lehrerbildung aus anderen Bundesländern und Hochschulen auf. Es zieht zugleich die Konsequenzen aus der Schulreform in Schleswig-Holstein.
Wir schlagen weitreichende Neuerungen vor. Diese haben wir sorgfältig mit den Fachleuten an den Hochschulen diskutiert. Insbesondere haben wir das Gesetz einer gründlichen juristischen Prüfung unterziehen lassen, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Regelungen sowohl mit dem EURecht als auch mit dem Bundesrecht und mit den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz kompatibel sind. Nur in einem einzigen Fall, nämlich bei der Ausbildung der Grundschullehrer, haben wir uns bewusst entschieden, von diesem Prinzip
abzuweichen. Hier müsste die Kultusministerin in der KMK noch einmal nachverhandeln, wenn wir das Gesetz so verabschieden.
Das vorliegende Gesetz beendet den deutschen Sonderweg, die Lehrerausbildung nach Schularten des gegliederten Systems auszurichten. In Zukunft sollen die Lehrerinnen und Lehrer - entsprechend der unterschiedlichen Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler - als Stufenlehrer ausgebildet werden. Für alle Lehrerinnen und Lehrer soll in Zukunft gelten: Pädagogik, Psychologie und die altersgerechte Fachdidaktik sind - neben dem Studium der Fachwissenschaften - zentraler Bestandteil des Studiums.
Sie spielen eine umso größere Rolle, je kleiner die Kinder sind. Lehrerinnen und Lehrer müssen aber auch in der Lage sein, Entwicklungsstörungen zu erkennen. Sie müssen in Zukunft Methoden der individuellen Förderung und des Unterrichtens in leistungsheterogenen Gruppen beherrschen. In einem Land, in dem an vielen Schulen mehr als ein Drittel der Kinder einen Migrationshintergrund haben, müssen interkulturelle Kompetenzen fester Bestandteil des Studiums sein.
Ich komme nun zu den unterschiedlichen Lehrkräften. Für die kleinsten Kinder sind die Elementarlehrer zuständig. Sie sind in Zukunft in den Kitas für die Gestaltung des Bildungsauftrags zuständig, wie das in vielen anderen europäischen Ländern längst Standard ist, denn schon in der Kita werden die Grundlagen für das Lernen gelegt. Dankenswerterweise bietet die Fachhochschule in Kiel bereits einen solchen Studiengang an, für den wir mit diesem Gesetz einen rechtlichen Rahmen schaffen.
Die Primarlehrer sollen an den Grundschulen unterrichten. Diese Lehrkräfte unterrichten heute in der Regel fast alle Fächer; von Deutsch, Mathematik, Sachkunde und Naturwissenschaften über Musik und Kunst bis hin zu Sport und Englisch. Sie haben bisher aber nur zwei dieser Fächer studiert. Bei allen anderen Fächern gilt das Prinzip: ins kalte Wasser schmeißen und irgendwie durchwursteln. Das wollen wir ändern. Deshalb soll das Studium die Grundschullehrer in Zukunft befähigen, in allen Fächern zu unterrichten. Es muss deshalb zumindest die didaktischen Grundlagen für das gesamte Fächerspektrum auf Grundschulniveau enthalten.
Für die Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe I ist die größte Herausforderung, dass sie endlich wissenschaftlich und praktisch auf den Umgang mit den Problemen der Geschlechterrollen und der Pubertät vorbereitet werden, die in der Sekundarstufe I eine zentrale Rolle spielen. Man kann auch sagen, sie sind eine zentrale Problematik. Heute verzweifeln Lehrer gerade in den Klassen 6 bis 8 am häufigsten. Wir haben dort mit Abstand die höchsten Raten an Sitzenbleibern. Insbesondere Jungen, die weniger sprachlich und mehr technisch begabt sind, fliegen heute reihenweise während der Pubertät raus und landen nicht selten frustriert in den Haupt- und Förderschulen. Für die Lehrerinnen und Lehrer an den Oberstufen der Gymnasien und Berufsschulen steht die Anschlussfähigkeit an das Berufsleben beziehungsweise das Studium im Mittelpunkt. Im Studium muss sich das durch vertiefte fachwissenschaftliche Kenntnisse abbilden.
Ich habe auszugsweise nur einige Punkte genannt. Es geht aber nicht nur um die Inhalte der Lehrerausbildung, es geht uns auch darum, dass wir das Verhältnis von Praxis und Theorie im Lehramtsstudium neu gestalten wollen. Deshalb soll dem Studium ein Praktikum in der außerschulischen Jugendarbeit vorangehen. Deshalb wollen wir von Anfang an mehr Praktika als bisher in das Studium integrieren.
Die größte Veränderung ist aber die Abschaffung des Referendariats. Stattdessen soll nach dem Bachelor ein praktisches Jahr als Assistant Teacher in der Schule folgen. Erst nach diesem Jahr sollen die Studenten zurück an die Hochschulen und dort ihren Master machen. Nach diesem Jahr sollten die Studentinnen oder Studenten wissen, ob sie sich zum Lehrer berufen fühlen, ob sie mit dem Bachelor lieber einen anderen Beruf ergreifen oder ob sie lieber in ein fachwissenschaftliches Masterstudium überwechseln.
Mit den Studenten, die bereits ein praktisches Jahr als Assistant Teacher hinter sich haben, wird sich auch das Masterstudium völlig ändern. Wir kennen dies von den Ingenieurstudenten. Wenn diese nach dem Betriebssemester in die Hochschulen zurückkommen, haben sie eine völlig andere Sichtweise auf ihren zukünftigen Beruf. Sie stellen auch ganz andere Anforderungen an die Dozenten und an die Ausbildung, denn sie wollen dann auf der Grundlage ihrer praktischen Erfahrungen lernen und über ihr Wissen diskutieren.
Nach dem Abschluss des Masters beginnt das Berufsleben mit einem Einführungsjahr. In diesem Jahr sind die Lehrer bereits fertige Lehrer. Sie lei
sten vollwertigen Unterricht, jedoch mit reduzierter Stundenzahl. Während dieser Zeit werden sie noch von einem Tutor unterstützt. Dieses Einführungsjahr ist auch deshalb wichtig, damit Lehramtsstudenten, die in andere Bundesländer wechseln, im Anschluss daran ihr zweites Examen abschließen können, solange andere Bundesländer noch das zweite Examen verlangen.
Unser Gesetzentwurf befasst sich nicht nur mit der Ausbildung, sondern auch mit der Weiterbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer. Weiterbildung muss in Zukunft einen viel größeren Stellenwert bekommen. Die Schulen der Zukunft sollen autonomer und wandlungsfähiger sein. Dazu gehört auch, dass die Lehrerbildung gestärkt und ausgeweitet wird.
Weiterbildung wird zur Pflichtaufgabe und die Schulen sollen entscheiden, welche Weiterbildung für welche Lehrer erforderlich ist. Weiterbildung soll in Zukunft sowohl eine Vertiefung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten in den Fachwissenschaften und der Fachdidaktik, aber auch sozialpädagogische Methoden und psychologische Kenntnisse umfassen. Weiterbildung soll auch den Erwerb von Zusatzqualifikationen ermöglichen. Das kann die Lehrberechtigung für weitere Fächer oder Lernfelder sein, das kann die Lehrberechtigung für weitere Schulstufen oder der Erwerb von Zusatzqualifikation als Schulpsychologe sein. Wer in Zukunft Leitungsfunktionen in der Schule übernehmen will, der kann und muss sich darauf durch ein Postgraduiertenstudium an den Hochschulen qualifizieren.
Meine Damen und Herren, das Gesetz enthält noch eine Vielzahl von Neuerungen, auf die einzugehen den Rahmen meiner Zeit sprengen würde. Deshalb schließe ich hiermit. Ich bin zuversichtlich, dass die Regierungsfraktionen und das Ministerium, wie schon oft, die Vorschläge der Opposition freudig erregt aufgreifen werden und hoffe auf die konstruktive Debatte im Bildungsausschuss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Tribüne begrüßen wir Teilnehmer des Ausbildungsverbundes Neumünster und Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Böklund. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Vorwärts, Kameraden, wir rudern zurück!“ - So oder ähnlich könnte man die Vorschläge der Grünen zum Lehrerbildungsgesetz bezeichnen. Abgesehen davon, dass nur fünf Länder ein solches Lehrerbildungsgesetz haben, Länder, die im Wesentlichen noch nicht auf die Bachelor-/Master-Studiengänge umgestellt haben, entspricht dieses Vorhaben auch mit Sicherheit nicht der von uns allen geforderten Polyvalenz der Studiengänge. Hinzu kommt, dass die Ausbildung, die Sie vorsehen, im Ergebnis sieben Jahre dauert. Auch das entspricht nicht der Forderung nach Verkürzung der Ausbildungszeit.
Ihr Hauptanliegen, hier mit vielen Worten verpackt, ist wieder einmal die Einführung des Stufenlehrers. Dazu der Koalitionsvertrag der Koalitionsfraktionen: „Die bestehende Lehramtsstruktur wird in der 16. Legislaturperiode beibehalten.“ Und das ist gut so.
Jetzt zu Ihren Einzelheiten! Sie wollen die Ausbildung des Grundschullehrers vom Hauptschullehramt abtrennen. Dafür mag es einige auch inhaltliche Gründe geben, denen ich mich nicht ganz verschließen kann. Die bisherige Verbindung von Grund- und Hauptschulen aber und vor allem der mit der demografischen Entwicklung verbundene Rückgang der Schülerzahlen in den Grundschulen erfordert einen flexiblen Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Das ist zurzeit nur möglich durch den Studiengang Grund- und Hauptschullehrer und diese Lehrkräfte werden wir bis zum Jahr 2015 noch brauchen.
Wir werden in den nächsten Jahren zunehmend von unten aufwachsend Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen bekommen, während die Gymnasien und die Beruflichen Schulen erhalten bleiben. Zwar wird die Schulstruktur in Teilen verändert, allerdings bleiben die Schulabschlüsse bestehen: nach der 9. Klasse der Hauptschulabschluss, nach der 10. Klasse der Realschulabschluss, nach der 12. beziehungsweise 13. Klasse das Abitur. Ebenso wird es weiterhin Schüler mit unterschiedlichem Niveau geben, die auch auf unterschiedlichem Niveau unterrichtet werden, und es wird weiterhin Gymnasien und Berufliche Schulen geben. Die Einführung eines Stufenlehrers, der in allen Schulen einsetzbar ist, erscheint mir deshalb nicht zielführend. Wir als CDU - ich betone das - stehen für ein differenziertes Angebot und das erfordert auch differenzierte Lehrämter. Außerdem, meine Damen und Herren von den Grünen, in den Gesamtschulen des Landes unterrichten auch heute verschiedene Lehrämter
miteinander. Ein spezieller Studiengang für den Sekundarstufenlehrer I im Bereich der Gesamtschulen ist auch unter rot-grüner Regierung dafür nicht eingeführt worden. Warum also jetzt?
Was die Forderung nach einem Elementarstufenlehrer und einem Weiterbildungsgang für Schulmanager betrifft, kann ich Sie beruhigen. Sie haben es eben gesagt: Der Bachelor-Studiengang „Bildung und Erziehung im Kindesalter“ an der Fachhochschule Kiel ist im Wintersemester gestartet, ebenso wie ein Weiterbildungsmaster für Schulmanagement und Qualitätsentwicklung. Das ist ein richtiger Einstieg; es muss aber weiterhin - das betone ich ausdrücklich, gerade im Elementarbereich - für Realschulabsolventen die Ausbildung zum Erzieher möglich sein.